Oblaten - Familiaren und Freundeskreise

 

1.  Es haben nur einige Klöster geantwortet. Es gibt begriffliche Unklarheiten bei den Rückmeldungen aus den Konventen: Sinnvoll scheint folgende Begrifflichkeit:

RegularoblateSäkularoblateFamiliar

Entsprechend sollten einheitliche Standards für die drei Gruppen entwickelt werden. Über diese verpflichtenden gemeinsamen Anforderungsprofile an die Statuten für diese drei Gruppen hinaus können lokale Traditionen Berücksichtigung finden.

 


 

2.  Freundeskreise sind davon nicht berührt. Sie werden entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften eines Landes (z.B. als gemeinnütziger Verein, e.V.) errichtet.

 


 

3.    Wichtig scheint die Klärung folgender Fragen:

Das betrifft geistliche wie materielle Verpflichtungen beider Seiten. (Besitzfähigkeit, Erbfähigkeit, Testierfähigkeit, Versorgung im krankheitsfall oder Alter, Begräbnis, Gehorsams- und Armutsgelübde, ...?)