Hinweise zur Ausstellung von Ansuchen an den Heiligen Stuhl

***

Alle Dokumente sind vom Oberen/Oberin zu unterschreiben und zu stempeln und von einem weiteren Mitbruder/Schwester (=notarius/notaria) gegenzuzeichnen.

***

Folgende Dokumente sind an den Prokurator zu senden:

Grundsätzlich in doppelter Ausführung: Original und eine Fotokopie; wenn Dokumente wegen Dringlichkeit per Fax oder E-Mail eingereicht werden, ist das Original mit dem Stempel und den persönlichen Unterschriften mit der Post nachzureichen.

***

Supremus Moderator = Abtpräses

Superior = Abt, Konventualprior, Prior Administrator
Superiorin = Äbtissin, Konventualpriorin, Priorin Administratorin