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Hinweise zur Ausstellung von Ansuchen an den Heiligen Stuhl *** Alle Dokumente sind vom Oberen/Oberin zu unterschreiben und zu stempeln und von einem weiteren Mitbruder/Schwester (=notarius/notaria) gegenzuzeichnen. *** Folgende Dokumente sind an den Prokurator zu senden: Grundsätzlich in doppelter Ausführung: Original und eine Fotokopie; wenn Dokumente wegen Dringlichkeit per Fax oder E-Mail eingereicht werden, ist das Original mit dem Stempel und den persönlichen Unterschriften mit der Post nachzureichen. *** Supremus Moderator = Abtpräses Superior = Abt, Konventualprior, Prior Administrator
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