RUNDBRIEF
(2)
DES
PRÄSIDENTEN DER LITURGISCHEN KOMMISSION O.CIST.
FASTEN-
UND OSTERZEIT 2003
PAX
Liebe
Mitschwestern!
Liebe
Mitbrüder!
Nachdem
mein erster Rundbrief vom Advent 2002 eine erstaunlich gute Aufnahme gefunden
hat, möchte ich Ihnen allen nun auch einen Brief über den Sinn und die
liturgische Gestaltung der Fasten- und Osterzeit schreiben, wobei ich
mich dieses Jahr vor allem auf die Fastenzeit konzentriere. Vorerst aber möchte
ich mich ganz herzlich bedanken für die zahlreichen ermutigenden Reaktionen und
Anregungen, die ich auf mein letztes Schreiben bekommen habe. Manche haben mir
gleich wieder liturgische Fragen gestellt, so dass ein wertvoller Austausch
entstanden ist. Selbstverständlich sind meine Rundbriefe, die ich im Auftrag
des Generalabtes und des Ordens an die Klöster schicke, nichts anderes als brüderliche
Ratschläge und praktische Hinweise für eine würdige Gestaltung der Liturgie
im Geiste des Zweiten Vatikanischen Konzils und unserer authentischen Ordensüberlieferung.
Am 4. Dezember 2003 sind es ja genau vierzig Jahre her, seit das Konzil als
erstes seiner Dokumente die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“[=
SC] promulgiert hat.
Eine
der grössten Errungenschaften des Zweiten Vatikanums war es, gerade das „Mysterium
Paschale“, das wir jetzt in der Fasten- und Osterzeit wieder intensiv
leben und feiern, als die Lebensmitte der Kirche und ihrer Liturgie wieder
entdeckt zu haben. Dadurch haben „das Fest der Feste“, Ostern (vgl.
SC 102)
und der Sonntag, das „wöchentliche Osterfest“ (vgl. SC 106),
ihre zentrale Stellung im Ablauf des Kirchenjahres zurückgewonnen, so wie es in
den ersten christlichen Jahrhunderten war. Ostern ist der Höhepunkt und
die Quelle des ganzen liturgischen Jahres: von Ostern geht alles aus und
auf Ostern kehrt alles zurück. Ja Ostern, das österliche
Geheimnis, hat eine solch hohe Bedeutung, das die Kirche es neunzig Tage
lang feiert: vierzig Tage der Vorbereitung (die „Quadragesima“, die
Fastenzeit) und fünfzig Tage der Osterzeit (die „Pentekoste“). Die Fastenzeit,
von der jetzt die Rede sein soll, muss also unbedingt in diesem grossen
Zusammenhang des „Mysterium Paschale“ gesehen werden!
Ich möchte Sie gleich am Anfang darauf hinweisen, dass die Römische
Kongregation für den Gottesdienst am 16. Januar 1988 ein umfangreiches und sehr
wertvolles Dokument über die Fasten- und Osterzeit herausgegeben hat, in
dem, vor allem im Hinblick auf die liturgische Praxis, alle Feiern gut
beschrieben und erklärt werden. Hier findet man alles, was man wissen möchte.
Diese Römische Verlautbarung hat den Titel: „Paschalis Sollemnitatis“.
Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung [= PS] und wurde von
den Bischofskonferenzen für die verschiedenen Sprachregionen in den
entsprechenden Übersetzungen herausgegeben (deutsche Ausgabe in: „Verlautbarungen
des Apostolischen Stuhls“, Nr. 81, Bonn 31990, 15-46 oder „Ordenskorrespondenz“
29 [1988] 297-321 oder auch in der Ausgabe des eigenen Messbuches für die
Karwoche und Osteroktav, 1996 veröffentlicht von den Bistümern des deutschen
Sprachgebietes, 9* - 30*). Alle
Liturgieverantwortlichen müssten dieses Schreiben einmal gründlich gelesen
haben!
I.
DIE FASTENZEIT (ÖSTERLICHE BUSSZEIT)
In
der „Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen
Generalkalenders“ [= GOK] (1969) wird der Sinn und der Charakter der
Fastenzeit in Nr. 27 wie folgt beschrieben: „Die Fastenzeit (Österliche
Busszeit) dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Auferstehung
Christi [Mysterium Paschale]. Katechumenen und Gläubige bereitet die
Liturgie der vierzig Tage zur Feier des Ostergeheimnisses [Mysterium Paschale]:
die einen durch die verschiedenen Stufen der Aufnahme in die Kirche, die anderen
durch Taufgedächtnis und tätige Busse“ (vgl. auch SC
109).
Sinn und Zweck der Fastenzeit ist also die Vorbereitung auf die Feier des österlichen
Geheimnisses von Tod und Auferstehung Christi. Sie hat einen doppelten
Charakter, der in den biblischen und liturgischen Texten der vierzig Tage
stark zum Ausdruck kommt: 1. Tauferinnerung und 2. Busse (tätige).
Die ganze Fastenzeit und ihre Liturgie ist bis heute sehr stark von der
urchristlichen Buss- und Taufpraxis geprägt und darum wird man ohne diesen
historischen und theologischen Hintergrund die biblischen Lesungen und
liturgischen Gesänge der Fastenzeit nie ganz verstehen können. Immer geht es
um diese zwei Motive: Taufe und Busse.
In
den ersten christlichen Jahrhunderten war nämlich die Fastenzeit die Zeit der
unmittelbaren Vorbereitung auf die Feier der heiligen Taufe (das heisst
der drei christlichen Initiationssakramente: Taufe-Firmung-Eucharistie) in der
Osternacht. Sie war aber auch die Zeit der Büsser: die (öffentlichen) Sünder
wurden zu Beginn der Vierzig Tage durch den Ritus der Aschenauflegung in den
Stand der Büsser aufgenommen (exkommuniziert) und dann, nach den Wochen tätiger
Busse, am Gründonnerstag vom Bischof mit der Kirche versöhnt und in der
Osternacht wieder in ihre volle Gemeinschaft aufgenommen. Das also ist der
Hintergrund, auf dem man die Liturgie und den Geist der Fastenzeit verstehen
muss. Über dieser heiligen und heilsamen Zeit stehen gleichsam als Motto, die
Worte aus der Lesung am Aschermittwoch (2
Kor
6,2),
welche die Liturgie in diesen Tagen öfters wiederholt:
„Jetzt
ist sie da, die Zeit der Gnade;
jetzt
ist er da, der Tag der Rettung!“
Die
Kirche nennt diese Zeit: die „Quadragesima“: die Zeit der heiligen Vierzig
Tage (so
wird sie in den meisten Sprachen genannt, ausser im Deutschen, wo man von Fastenzeit
spricht und damit vor allem das Fasten betont. Heute redet man darum
lieber und besser von der Österlichen Busszeit oder von den Vierzig
Tagen).
Die Vierzig-Zahl hat dabei einen Anhaltspunkt in verschiedenen biblischen
Ereignissen, wobei für die Liturgie und Spiritualität zwei von besonderer
Bedeutung sind: a) die vierzig Jahre dauernde Wüstenwanderung des
Gottesvolkes Israel (der Exodus) und b) das Vorbild Jesu, der vom
Geist in die Wüste geführt, vierzig Tage und vierzig Nächte
lang fastete, bevor er vom Teufel versucht wurde (vgl.
Mt 4,1-11; Lk 4,1-13).
„Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der
Abendmahlsmesse am Donnerstag in der Karwoche“ (GOK
Nr. 28).
1.
Die Fastenzeit (Österliche Busszeit) als Vorbereitungszeit
Das
grosse Ziel der Fastenzeit, die man gerne mit einem „Weg“ oder einem „Aufstieg“
vergleicht, ist also Ostern: die Feier des Ostergeheimnisses (Mysterium
Paschale). Die Fastenzeit ist eine sogenannte „geprägte Zeit“ („temps
fort“) des Kirchenjahres und darum haben bei der letzten Liturgiereform alle
diese vierzig heiligen Tage ein eigenes liturgisches Formular bekommen (was in
der „alten“ Liturgie nicht der Fall war!). Aus diesem Grund gehen alle
Sonntage der Fastenzeit Hochfesten (Sollemnitates) vor und die Werktage
gebotenen Gedenktagen (Memoriae obligatoriae). Mit anderen Worten: die
Fastenzeit als Vorbereitungszeit auf Ostern hat in allem den Vorrang! Darum
gelten für die Gesamtkirche (also auch für unseren Orden!) an allen Tagen
der Fastenzeit folgende Regeln:
a)
Votivmessen,
Messen für besondere Anliegen und Messen für Verstorbene (ausgenommen
Messen am Begräbnistag) sind nicht gestattet. In der Fastenzeit darf also weder
die Votivmesse vom Heiligsten Herzen Jesu noch die von der Muttergottes gefeiert
werden!
b)
In allen Messen nimmt man für gewöhnlich eine der Fastenpräfationen.
c)
Alle Gedenktage der Heiligen (Memoriae obligatoriae) sind in der
Fastenzeit fakultativ. Will man einen Heiligen kommemorieren, so
macht man das so:
-
In der Vigil fügt man nach der Väterlesung und ihrem
Responsorium die entsprechende hagiographische Lesung mit ihrem Responsorium
hinzu und schliesst mit der Oration des Tagesheiligen.
-
In Laudes und Vesper kann man nach der Oration, deren
Schlussformel man weglässt, die Antiphon und Oration des Tagesheiligen hinzufügen.
Auf diese Weise könnte man auch das „Officium mensis“ kommemorieren. Wenn
man kommemoriert, dann lässt man in diesem Fall die Marianische Schlussantiphon
am besten aus (um die Antiphonen nicht zu häufen!).
-
In der Tagesmesse (Ferialmesse) kann statt des Tagesgebetes die
Oration des Gedenktages genommen werden. Die Präfation ist von der Fastenzeit.
d)
Das Messbuch sieht – entsprechend einem sehr alten Brauch – für die
Fastenzeit als Besonderheit eigene „Segensgebete über das Volk“ vor
(fakultativ!).
Im
alten Zisterzienser-Brevier und Zisterzienser-Antiphonar haben leider weder die erste
noch die zweite Sonntagsvesper eigene Antiphonen, man könnte aber
die jeweils für die Kleinen Horen (Prim, Terz, Sext, Non) vorgesehenen
Antiphonen durchaus in die Vesper nehmen, damit der Sonntag so ein eigenes Gepräge
bekommt.
2.
Die Fastenzeit (österliche Busszeit) als Zeit der Busse
Die
vierzig Tage vor Ostern sind eine ausgesprochene Busszeit (im Unterschied
zur Adventszeit!). Busse, Umkehr, Erneuerung: das sind die
grossen Themen der Fastenzeit. Im Schreiben „Paschalis Sollemnitatis“
[= PS] , Nr. 14, heisst es: „Die Österliche Busszeit behält ihren Busscharakter...
Die Tugend der Busse und ihre praktische Übung sind notwendige Teile der
Vorbereitung auf Ostern: aus der Umkehr des Herzens geht die äussere Busspraxis
hervor, sowohl für den einzelnen Christen als auch für die ganze Gemeinde;
diese Busspraxis muss dem Geist der Busse, von dem das Evangelium
klar spricht, entsprechen und kann zu Gunsten der notleidenden Brüder genutzt
werden...“
a)
Der Busscharakter der Fastenliturgie kommt sichtbar (und hörbar) zum
Ausdruck in einigen alten Bräuchen, die noch heute für die Gesamtkirche
Geltung haben:
a)
Das Alleluja entfällt in allen Gottesdiensten vom Beginn der
Fastenzeit bis zur Osternacht.
b)
Der Blumenschmuck der Altäre unterbleibt, ausser am 4.
Fastensonntag (Sonntag „Laetare“), an Festtagen und bei aussergewöhnlichen
Anlässen.
c)
Das Orgelspiel (und Instrumentenspiel) ist nur erlaubt zur Unterstützung
des Gesangs, ausser am 4. Fastensonntag (Sonntag „Laetare), an Festtagen und
bei aussergewöhnlichen Anlässen.
d)
Vom 5. Fastensonntag (früher „Passionssonntag“ genannt) an können
nach einem alten Brauch die Kreuze und Bilder verhüllt
werden (vgl. PS, Nr. 26). Die Kreuze bleiben in diesem Fall verhüllt bis
zum Ende der Karfreitagsliturgie, die Bilder jedoch bis zum Beginn der
Osternachtfeier.
e)
Das „Römische Stundenbuch“ sieht vor, dass an den Sonntagen der
Fastenzeit das „Te Deum“ entfällt (vgl. Allgemeine Einführung in das
Stundengebet, Nr. 68),
die monastische (benediktinische) Tradition hingegen kennt diesen Brauch
offiziell nicht. Das deutschsprachige „Monastische Stundenbuch“ gibt für
die Fastenzeit anstelle des „Te Deum“ das „Te decet laus“ an.
Nach
uralter christlicher Überlieferung zeichnet sich die Fastenzeit vor allem durch
drei Übungen oder drei Grundhaltungen aus, nämlich: 1) Almosen,
2) Gebet und 3) Fasten. JESUS spricht von ihnen – in dieser
Reihenfolge! –im Evangelium, das die Kirche schon immer am Aschermittwoch
liest (Mt
6,1-6.16-18).
Nr. 6 von „Paschalis Sollemnitatis“ empfiehlt: „Die Gläubigen
sollen mit grösserem Eifer das Wort Gottes hören und dem Gebet
obliegen und sich durch Busse auf die Erneuerung der Taufversprechen
vorbereiten“. Wenn das schon für alle Christen gilt, wie viel mehr dann für
uns Personen des geweihten Lebens? Der heilige Mönchsvater BENEDIKT gibt uns in
Kapitel 49 seiner Regel, das nach unserer Ordenstradition am ersten
Fastensonntag vorgelesen wird, wertvolle und bis heute gültige Anregungen zur
spirituellen Gestaltung der Fastenzeit. Was die Fastenpraxis betrifft
haben die einzelnen Kongregationen und Gemeinschaften des Ordens ihre je eigenen
Regelungen. Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der Liturgiekonstitution
gefordert, dass „die Busse der vierzigtägigen Fastenzeit nicht bloss eine
innere und individuelle Übung sei, sondern auch eine äussere und soziale“
(SC,
Nr. 110).
Es entspricht urchristlicher Praxis, dass das durch das Fasten ersparte Geld den
Notleidenden gespendet wird. So heisst es in einer der Präfationen der
Fastenzeit: „Die Entsagung mindert in uns die Selbstsucht und öffnet
unser Herz für die Armen. Denn deine Barmherzigkeit drängt uns, das Brot mit
ihnen zu teilen in der Liebe deines Sohnes...“ (Fastenpräfation
3).
Gerade in seiner diesjährigen Fastenbotschaft mit dem Thema: „Geben ist
seliger als nehmen“ (Apg
20,35) unterstreicht
Papst JOHANNES PAUL II. diese soziale Dimension der Fastenzeit sehr stark. Auf
diesem Hintergrund sind auch die verschiedenen nationalen Fasten- aktionen
und Hilfswerke zu betrachten, die in den letzten Jahrzehnten vielerorts
entstanden sind.
Für
eine Spiritualität der Fastenzeit haben wir in unserer Ordenstradition reiche
und inspirierende Quellen, zum Beispiel die siebzehn Ansprachen des heiligen
BERNHARD über den Kompletpsalm 90 „Qui habitat“, die er für diese Zeit
vor Ostern verfasst hat.
3.
Ein monastischer Fastenbrauch: die Austeilung der Bücher am 1. Fastensonntag
Gestützt
auf die Angaben in Kap. 48,15 der Benediktsregel: „In diesen Tagen der
Fastenzeit erhält jeder einen Band der Bibel (wörtlich: „singulos
codices de bibliotheca“), den er von Anfang bis Ende ganz lesen soll.
Diese Bände werden zu Beginn der Fastenzeit (wörtlich: „in caput
quadragesimae“) ausgegeben“, haben schon die frühen Zisterzienser am
ersten Fastensonntag die Austeilung der „Fastenbücher“ vorgenommen, - ein
schöner und sinnvoller Brauch, der sich bis heute erhalten hat. Das Buch der
zisterziensischen Gebräuche („Liber usuum“), das im Orden ursprünglich den
Titel „Ecclesiastica Officia“ hatte, beschreibt in Kap. 15 bis
in Einzelheiten, wie diese Bücherausteilung am ersten Fastensonntag im
morgendlichen Kapitel vor sich ging. Nach der Regellesung (gelesen wurde eben
Kap. 49 und der letzte Teil von Kap. 48) und der Erklärung durch den Abt,
teilte der Kantor mit seinem oder seinen Gehilfen die bereitgestellten Bücher
aus. Interessant ist der Hinweis, wie der Einzelne das Buch in Empfang zu nehmen
hatte, nämlich: „Jeder Mönch nimmt das Buch mit beiden Händen entgegen aus
Freude an der Heiligen Schrift und macht freudig eine tiefe
Verneigung („quos monachi duabus manibus pro gaudio divinarum Scripturarum
suscipientes singuli, profunde laetanter inclinent“)“. Früher hat man
gerätselt, was mit diesen „Kodices aus der Bibliothek“ gemeint sei. Heute
sind sich praktisch alle Kommentatoren der Benediktsregel einig, dass es sich um
einen Band der Bibel handelt und so wird in den neueren Regelausgaben
diese Stelle tatsächlich auch übersetzt. Auch noch im 12. Jahrhundert hat man
sie in Cîteaux offensichtlich in diesem Sinne verstanden, wie der eben zitierte
Text beweist. Damit ist eigentlich klar ausgesagt, was nach der monastischen
Tradition der Gegenstand der Fastenlektüre war und ist: die Bibel und
damit verbunden sicher auch Bibelkommentare. Jetzt, da wir in den
deutsch- und französischsprachigen Ländern das „Jahr der Bibel“
begehen, bekommt dieser Brauch eine ganz neue Aktualität. Im übrigen ist
gerade aus den Kapiteln 48 und 49 der Regel ersichtlich, dass in den Augen des
heiligen BENEDIKT die „Lectio divina“ in der Fastenzeit einen ganz
hohen Stellenwert hat, denn im klösterlich Tagesprogramm – und die frühen
Zisterzienser haben das getreulich befolgt – hat er dafür mehrere Stunden
festgesetzt. Auch wenn uns der moderne Tagesrhythmus das so nicht mehr möglich
macht, so müsste doch die „Lectio divina“ in der Fastenzeit einen
festen und markanten Platz haben.
4.
Bussfeiern in der Fastenzeit
Da
die Fastenzeit die Zeit der Busse ist, legt die Kirche nicht nur nahe,
individuell und öfters das Sakrament der Busse und der Versöhnung (die
Beichte), das Papst JOHANNES PAUL II. im letzten Jahr mit seinem Schreiben „Misericordia
Domini“ (7. April 2002) neu empfohlen hat, zu empfangen, sondern auch gemeinschaftliche
Bussfeiern (aber mit Bekenntnis und Lossprechung des Einzelnen!) zu halten,
vor allem gegen Ende der Fastenzeit, um so auch die gemeinschaftliche und
soziale Dimension der Sündigkeit bewusst zu machen (vgl.
PS, Nr. 9 und Nr. 15).
Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind in den verschiedenen Lokalkirchen
solche Bussfeiern aufgekommen, an deren Modellen man sich inspirieren könnte.
Eine mögliche Form solcher Bussfeiern (die aber spirituell und theologisch da
und dort überdacht werden muss) ist nach unserer zisterziensischen Tradition
das Schuldkapitel, das einige unserer Klöster in den letzten Jahren neu
entdeckt und aufgewertet haben.
Die
Feier der Karwochen- und Osterliturgie werde ich nächstes Jahr
eingehender behandeln. Für diesmal verweise ich einfach auf die ausführlichen
Erklärungen im eingangs vorgestellten Römischen Dokument „Paschalis
Sollemnitatis“ und auch in den Römischen Liturgiebüchern für die
Karwoche und die Osterzeit, an die wir uns prinzipiell halten können. Ich möchte
nur noch auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.
Die
Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des
Herrn, die in der Österlichen Busszeit vorbereitet und während fünfzig Tagen
der Osterzeit in Freude fortgesetzt werden, sind der „lichtvolle Höhepunkt
des gesamten Kirchenjahres“ (PS,
Nr. 2).
In ihnen wird „das Ostergeheimnis dargestellt und vollzogen, das heisst der
Hinübergang des Herrn aus dieser Welt zum Vater“ (PS, Nr.
38). Die Drei
Österlichen Tage „des gekreuzigten, begrabenen und auferstandenen
Christus“ (AUGUSTINUS [+430) „beginnen mit der Abendmahlsmesse des Gründonnerstags;
sie haben ihren Mittelpunkt in der Osternacht und schliessen mit der Vesper
am Ostersonntag“ (GOK, Nr. 19).
Mit
anderen Worten, die Liturgie der Drei Österlichen Tage („Triduum Paschale“)
beginnt also erst mit der Messe „In Coena Domini“ vom Gründonnerstagabend,
während das Offizium bis zu dieser Messe noch von der Karwoche ist (vgl. die Römischen
Liturgiebücher).
Die letzte Liturgiereform hat übrigens den früheren Brauch, im Triduum Sacrum
die Doxologie der Hymnen und das Gloria Patri nach den Psalmen
wegzulassen, offiziell abgeschafft! Wenn diese Tage nämlich der Höhepunkt
des ganzen liturgischen Jahres sein sollen, dann müssen sie doch in ihrer
Vollgestalt gefeiert werden! Die Trauer des Karfreitags und des Karsamstags
kommt in den liturgischen Texten (Hymnen, Antiphonen, Lesungen) und Riten genügend
zum Ausdruck.
Der
Mittelpunkt der Drei Österlichen Tage ist also die heilige Osternacht.
Die Kirche insistiert auf dem „nächtlichen Charakter“ dieser so
wichtigen Feier. Die „Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen
Generalkalenders“ sagt diesbezüglich in Nr. 21: „Die Osternacht,
in der Christus auferstanden ist, gilt als ‚Mutter aller Vigilien’.
In ihr erwartet die Kirche nächtlich wachehaltend die Auferstehung des Herrn
und feiert sie in heiligen Zeichen. Daher soll die ganze Vigil als nächtliche
Feier gehalten werden, das heisst erst nach Anbruch der Dunkelheit
beginnen und vor dem Morgengrauen des Sonntags enden“ (vgl. auch die sehr strenge
Vorschrift in: PS, Nr. 78!)
Das
Zweite Vatikanum und die von ihm eingeleitete Liturgiereform, welche die für
das Leben und den Gottesdienst der Kirche zentrale Bedeutung des Ostergeheimnisses
(Mysterium Paschale) neu entdeckt haben, sehen dieses in einer vollendeten
Einheit. So heisst es wiederum in der Grundordnung des Kirchenjahres...“,
in Nr. 22: „Die Zeit der fünfzig Tage vom Sonntag der Auferstehung
bis Pfingstsonntag wird als ein einziger Festtag gefeiert, als ‚der
grosse Tag des Herrn’. In diesen Tagen wird das ‚Halleluja’ gesungen“.
Dass eben alle diese fünfzig Tage der Osterzeit (die „Pentekoste“)
wie ein einziger Festtag zu betrachten sind, das müsste auch konkret zum
Ausdruck gebracht werden: durch die Feierlichkeit der Liturgie, die Osterkerze,
den Blumenschmuck, aber auch dadurch, dass man den liturgischen Formularen der
Osterzeit (zum Beispiel: die Präfation) möglichst den Vorrang gibt.
Was
die Osterkerze betrifft, bestimmt das Römische Schreiben „Paschalis
Sollemnitatis“ Folgendes: „Die Osterkerze soll, um der
Echtheit des Zeichens willen, eine wirkliche Kerze aus Wachs sein und jedes Jahr
neu angeschafft werden; es darf nur eine einzige Osterkerze gebraucht
werden; sie soll von ansehnlicher Grösse sein, darf aber niemals eine
Kerzenattrappe sein, damit sie wirklich ein Zeichen sein kann für
Christus, der das Licht der Welt ist (Nr. 82)...
Die Osterkerze hat ihren Platz entweder neben dem Ambo oder neben
dem Altar; sie wird wenigstens zu allen grösseren liturgischen Feiern
der Osterzeit angezündet, sei es Messe, Laudes oder Vesper,
bis zum Pfingstsonntag (Nr. 99)“.
Innerhalb
der heiligen Fünfzig Tage haben die ersten acht Tage, die Osteroktav,
eine eigene Stellung: „Die ersten acht Tage der Osterzeit bilden die
Osteroktav und werden wie Hochfeste des Herrn begangen“ (GOK,
Nr. 24). Das hat beispielsweise zur Folge, dass während der ganzen
Osteroktav Laudes und Vesper immer gleich sind wie am Ostersonntag
(nämlich: Hymnus, Antiphonen, Psalmen und Canticum).
Abschliessend
noch eine Literaturangabe zur Fasten- und Osterzeit:
Franz-Rudolf
WEINERT, Den Osterfestkreis verstehen und feiern, Verlag Friedrich
Pustet: Regensburg 2001 (eine sehr gute und einfache Einführung!).
Im
letzten Rundbrief habe ich angekündigt, dass ich noch weitere Informationen zum
„neuen“ „Missale Romanum“ (editio typica tertia) und zum „Martyrologium
Romanum“ (2001) geben werde.
Der
nächste Rundbrief wird voraussichtlich zum Advent 2003 erscheinen.
Mit
meinen Segenswünschen für eine heilbringende Fasten- und Osterzeit grüsse ich
Sie herzlich und mitbrüderlich in Christo
Ihr

fr.
Alberich M. Altermatt O.Cist.
Kloster
Eschenbach (Schweiz), 1. März 2003