Declaratio Capituli Generalis
de elementis praecipuis vitae cisterciensis hodiernae
1. Wir, die Mitglieder des Generalkapitels, haben uns zur zeitgemäßen Erneuerung unseres Ordens versammelt[1]. Nach reiflicher Überlegung und nach Einholung von Ratschlägen haben wir beschlossen, vor allem die wesentlichen Elemente unserer Berufung und unseres Lebens darzulegen, um so gewissermaßen die Grundlage für das gesamte Werk der Erneuerung zu schaffen.
Daher wollen wir in dieser Erklärung ehrlich und aufrichtig darstellen, was wir uns bei der zeitgemäßen Erneuerung vornehmen, welche Ziele wir verfolgen und wie wir sie erreichen wollen.
2. Mit unserer Erklärung wollen wir keineswegs weitere Überlegungen oder neue Lösungen ausschließen; denn auch kommende Zisterziensergenerationen werden das Recht und die Pflicht haben, geeignetere und bessere Formen des monastischen Lebens zu suchen, nicht weniger als die Gründer von Cîteaux im 12. Jahrhundert oder die ihnen folgenden Generationen. Nur dann folgen wir in Wahrheit den Gründungsvätern des Novum monasterium, wenn wir nicht aufhören, Wege und Möglichkeiten zu suchen, wie wir unsere Berufung immer vollkommener nach dem Willen Gottes leben können.
3. Um die grundlegenden Elemente des heutigen Zisterzienserlebens aufweisen zu können, müssen wir zuerst sehen, aus welchen Quellen wir die leitenden Ideen und Impulse zur Gestaltung unseres Ordenslebens schöpfen können, sodann, wie wir sie im Einzelnen anwenden sollen.
4. Das Evangelium, vor allem Leben und Lehre Christi, wie sie vom Evangelium vorgelegt, vom stets lebendigen Lehramt der Kirche erklärt werden und im Gewissen und in der Erfahrung der Kirche sich widerspiegeln, ist die erste Quelle, das oberste Gesetz und die Norm, denen wir uns gleich gestalten[2]. Unter den Dokumenten des kirchlichen Lehramtes haben für uns heute die Konstitutionen und Dekrete des II. Vatikanischen Konzils - vor allem das Dekret Perfectae Caritatis und die neueren Dokumente des Lehramtes der Kirche, die über das monastische Leben und das Ordensleben handeln, die uns zur zeitgemäßen Erneuerung unseres Lebens drängen, einen besonderen Rang.
5. Auch die Prinzipien des heutigen Zisterzienserlebens wurzeln in der monastischen Tradition. Dabei wollen wir die gesamte Tradition des christlichen Mönchtums betrachten, die vor- ebenso wie die nachbenediktinische, die zisterziensischen Anfänge ebenso wie das monastische Zisterzienserleben der folgenden Jahrhunderte. Bei den Erneuerungsbestrebungen trachten wir danach, dass unser modernes Zisterzienserleben eine fruchtbare und organische Fortsetzung der Werte der monastischen Tradition sei. Wir verkennen jedoch keineswegs den historischen Charakter dieser Tradition, die auch nach den Kriterien der Geschichtswissenschaft zu sehen und zu beurteilen ist. Neuere Forschungen auf dem Gebiet der Geschichte und der Theologie des Mönchtums beweisen deutlich die vielfältige Verschiedenartigkeit der Versuche und Formen des alten Mönchtums und fordern die Unterscheidung zwischen bleibend gültigen und zeitlich bedingten Elementen[3].
Daher müssen wir die Traditionen und Dokumente der ganzen Geschichte des Mönchtums in sorgfältigem Studium kennen lernen und sie mit Klugheit, Treue und Freiheit bei der Festlegung der Prinzipien und Aufgaben unseres Lebens anwenden.
6. Unter den Dokumenten des monastischen Lebens wird immer die Regel des hl. Benedikt als überragendes Zeugnis der Ideen und Erfahrungen des alten Mönchtums eine hervorragende Stellung innehaben. Die benediktinischen und zisterziensischen Mönche haben die Regel in ständiger Betrachtung durchforscht, interpretiert und sie immer wieder den Zielen und Erfordernissen ihrer Zeit angepasst[4]. Infolgedessen haben die Grundgedanken der Regel die ganze Geschichte des Abendlandes durchdrungen und bilden bis heute den hervorragendsten Teil des monastischen Erbes. Für uns sind sie nicht nur die ständige Quelle der Inspiration für die richtige Ordnung unseres Lebens; vielmehr hat die Regel des hl. Benedikt in ihren wesentlichen und bleibenden Elementen die volle Autorität, ob es sich nun um den Grundzug des geistlichen Lebens oder um wesentliche Formen des Gemeinschaftslebens handelt[5].
7. Die Regel ist jedoch ein historisches Dokument, das mit den Gegebenheiten seiner Zeit aufs innigste verbunden ist[6]. Auch ihre Anwendung und Interpretation folgte über die Jahrhunderte den Umständen und dem Geist der entsprechenden Zeit; sie wurde daher praktisch nie wörtlich befolgt, sondern immer entsprechend den verschiedenen Interpretationen und Anpassungen. Da sich aber in unserer Zeit die Gegebenheiten des menschlichen Lebens wesentlich tiefgreifender gewandelt haben als jemals zuvor, kann die im 6. Jahrhundert verfasste Regel umso weniger alle Einzelheiten unseres Lebens ordnen. Eine solche Buchstabentreue würde weder den Absichten des hl. Benedikt entsprechen noch der Freiheit, mit der die Mönche früherer Jahrhunderte die Regel anwendeten[7].
Viel unmittelbarer nimmt die Regel Gestalt an in der Tradition und im gegenwärtigen Leben jedes einzelnen Klosters, das im Licht des Heiligen Geistes und unter der glaubwürdigen Führung des Abtes die Regel als stets neue und lebendige Inspiration beobachtet. Unter diesem Gesichtspunkt also müssen wir die Regel studieren und leben, sosehr, dass sie unter Weglassung der Elemente, die allzu zeitgebunden oder veraltet sind, für uns stets die wahre Lehrmeisterin des Lebens sei.
In diesem Sinn soll also die Regel Quelle und Norm des Lebens sein, die wir in kindlicher Ehrfurcht und christlicher Freiheit zur Erneuerung unseres Lebens anwenden, nicht aber eine Sammlung von Vorschriften, die uns einengt und daran hindert, geeignete Lösungen für unsere Probleme zu finden.
8. Ganz besonders soll uns am Herzen liegen die zisterziensische Tradition, d. i. die Dokumente des Ursprungs der Zisterzienser, die Schriften der hervorragenden Lehrer und Lehrerinnen des geistlichen Lebens unseres Ordens, das Leben unserer Heiligen, die Geschichte und die Erfahrung von neun Jahrhunderten[8]. Das alles soll sorgfältig erforscht, beurteilt und bei unserem Bemühen um Erneuerung berücksichtigt werden in demselben Geist der Treue und der Freiheit, von dem wir eben gesprochen haben.
Tradition ist ja in erster Linie nicht eine Sache der Vergangenheit, sondern etwas Lebendiges und Gegenwärtiges, das dynamisch in die Zukunft drängt und eine neue Verwirklichung fordert, die den neuen Gegebenheiten entspricht. Es muss also die innere Kraft der Tradition entdeckt werden, die nur aus dem Studium und aus einer lebendigen Beziehung zu ihr gewonnen werden kann[9].
Daher darf die zisterziensische Tradition nicht auf ihre Anfänge eingeschränkt werden, wenn auch die ursprüngliche Inspiration sicherlich eine hervorstechende Bedeutung hat; es muss auch der späteren Entwicklung Rechnung getragen werden, die durch die Einfügung neuer Elemente den Lauf unseres Lebens nicht unbedeutend geprägt und so gesunde Traditionen gebildet hat.
9. Wir müssen die Bedürfnisse und Wünsche der Kirche genauestens kennen und von daher Anregungen zur Formung unseres Lebens empfangen, damit wir bereit sind, ihr zu dienen wie unsere zisterziensischen Vorfahren. Als lebendiger und nützlicher Teil der lebendigen Kirche muss und will der Zisterzienserorden ihre Pläne und Unternehmungen bereitwillig verstehen und nach Kräften und Möglichkeiten fördern.
Wie die Kirche Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der heutigen Welt als ihre eigenen empfindet und in inniger Verbindung mit der Menschheit ihr zu helfen bestrebt ist[10], so müssen auch wir die Bedürfnisse und Bestrebungen der menschlichen Gesellschaft in Offenheit wahrnehmen und ihr nach Möglichkeit wirksam dienen, unbeschadet des Grundcharakters der einzelnen Kongregation bzw. des einzelnen Klosters.
Daher ist bei der Bemühung um unsere Erneuerung darauf zu achten, dass die Formen und Dienste unseres Lebens der Eigenart und den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft entsprechen. Wir müssen die Meinungen, Urteile und Sitten der Zeitgenossen, unter denen wir leben, prüfen und, was sich an Gutem und Gerechtfertigtem an ihnen findet, als wertvolle Elemente uns zu Eigen machen[11].
10. Die wichtigste und fruchtbarste Quelle unseres Lebens ist Wirken und Inspiration des Heiligen Geistes in uns. Wir glauben nämlich fest, dass der Geist Gottes auch in uns wirkt und unsere Herzen entzündet, damit wir den Willen Gottes besser erkennen und bereitwilliger ausführen. Nichts ist für uns so notwendig, als unser Leben und unsere Berufung mit aufrichtigem Herzen im Licht des Heiligen Geistes zu durchforschen und seinen Anregungen bereitwillig zu entsprechen. Wenn sein Wirken auch geheimnisvoll ist, so offenbart es sich doch zweifellos am meisten in der brüderlichen Einmütigkeit der Ordensmitglieder, die den Willen Gottes aufrichtig erforschen und angemessene und würdige Formen des Dienstes an Gott suchen. Das offene und ehrliche Gespräch, die aufrichtigen gemeinsamen Überlegungen, die verantwortliche Zusammenarbeit aller Mitglieder, das sind die vorzüglichsten Mittel, durch die Führung und Anregung des Heiligen Geistes offenbar werden.
11. Wir haben nicht die Absicht, theoretische und lebensfremde Ideale zu entwickeln, um veraltete Formen zu erhalten oder wiederherzustellen, sondern unser heutiges, modernes und wirkliches Leben zu prüfen, zu vervollkommnen und Prinzipien zu seiner Erneuerung zu erarbeiten. Wir sind bestrebt, ein echtes und wirkkräftiges Zisterzienserleben des 21. Jahrhunderts zu gestalten, das der von Gott an uns konkret ergangenen Berufung folgt. Gott beruft uns nämlich hier und jetzt und er will, dass wir in dieser Zeit und unter diesen Umständen Heilige werden, mit den Möglichkeiten des heutigen Menschen Christus nachfolgen und den Menschen in Liebe dienen.
Unsere Arbeiten müssen sich stets auf die Wahrheit und Wirklichkeit des Lebens stützen. Deshalb wollen wir in dieser Erklärung stets die Tätigkeiten, Möglichkeiten, Bedürfnisse und Aufgaben unserer Ordensmitglieder und unserer Gemeinschaften sowie die der Kirche und der heutigen Welt vor Augen haben.
Dieser Sinn für Realität bedeutet jedoch keineswegs, dass wir die Unvollkommenheiten und Fehler der gegenwärtigen Zeit übernehmen oder gutheißen, als seien wir mit der allgemeinen und gewöhnlichen Realität zufrieden und als wollten wir nicht nach Höherem streben. Dagegen wehren wir uns mit Recht, weil es dem Wesen des Ordenslebens, dem Streben nach einem Leben der vollkommenen Liebe, entgegengesetzt ist. Andererseits wissen wir sehr wohl, dass noch so erhabene Ideale und Vorsätze keinen Wert haben, wenn sie nicht von den Menschen, denen sie vorgestellt werden, frei, ja gern angenommen und wirksam verwirklicht werden können.
12. Die Erneuerung unseres Ordenslebens muss das ganze Leben umfassen; daher müssen wir seine wesentlichen Elemente berücksichtigen und jedem Teil die ihm gebührende Gewichtung zuerkennen. Es wäre gänzlich falsch, gewisse Gesichtspunkte unseres Lebens sosehr herauszuheben, als ob allein in ihnen das Wesen des Zisterzienserlebens läge, und andere Bereiche zu vernachlässigen, als ob sie bloße Anhängsel oder sogar Hindernisse des wahren monastischen Lebens wären. Wir sind nämlich in jedem Augenblick unseres Lebens Zisterzienser und müssen es sein, nicht nur wenn wir zum Gebet zusammenkommen oder die Vorschriften des Gemeinschaftslebens beachten, sondern beim Studium, bei der Arbeit, im priesterlichen Dienst, beim privaten Gebet, beim Dienst an den Menschen und in ähnlichen Aufgaben.
Wir suchen also nach einer Gesamtschau, die alle Bereiche des Lebens zum einen Dienst am Herrn harmonisch vereint. Wenn gewisse Elemente des heutigen Zisterzienserlebens nicht allen Ordensmitgliedern zukommen (z. B. das Priestertum) oder sich nicht auf alle Klöster beziehen (wie Jugenderziehung und Seelsorge), soll man sie doch sorgfältig beachten und ihre Bedeutung und ihr Gewicht ehrlich anerkennen. Elemente des monastischen Lebens, die in der Regel oder in den Anfängen des Zisterzienserordens kaum oder gar nicht vorkommen, sind deshalb nicht als zweitrangig oder verdächtig anzusehen. Das monastische Leben wächst wie alles Lebendige im Lauf der Zeit, entwickelt sich, nimmt viel Neues an und legt nicht wenig Altes ab.
13. Die institutionellen Formen, in denen sich heute das reale Zisterzienserleben konkret darstellt, sind die verschiedenen lebendigen Gemeinschaften. Es ist eine Tatsache, dass unsere Gemeinschaften im Lauf der Zeit in verschiedenen Gegenden unterschiedliche Lebensformen und Aufgaben übernommen haben. Diese Verschiedenheit ist an sich nicht als eine üble Fehlentwicklung zu beklagen, sondern sie ist vielmehr anzuerkennen nicht nur als eine unbestreitbare Tatsache, sondern als ein Zeichen der Lebendigkeit und als eine Einladung Gottes zum Handeln[12]. Denn die Werte und die verschiedenen Aufgaben der einzelnen Kongregationen und Klöster können, wenn gegenseitiges Vertrauen herrscht, durch die Zusammenarbeit der Gemeinschaften dem Wohl und Fortschritt des ganzen Ordens dienen. Einheit in der Vielfalt hat nämlich einen viel größeren Wert als eine erzwungene und uneinige Einförmigkeit[13]. Aus diesem Grund anerkennt und fördert das Generalkapitel die legitime Autonomie der einzelnen Kongregationen und Klöster in der Gestaltung ihrer Lebensform und wird bestrebt sein, sie bei diesen Versuchen zu unterstützen[14].
Deshalb ist beim Bemühen um Erneuerung von größter Bedeutung, dass die einzelnen Gemeinschaften ihre Ziele und Werte anerkennen, neu überdenken und eine dementsprechende geeignete Lebensform schaffen. Denn die Last der Erneuerungsbemühungen liegt in erster Linie auf den einzelnen Gemeinschaften. Das Generalkapitel will ihnen nur Hilfe leisten, indem es die Erneuerungsbemühungen fördert und koordiniert, aber es kann den Anteil der einzelnen Klöster und Kongregationen an dieser Aufgabe weder unterdrücken noch selbst übernehmen[15].
14. Unter den angeführten Aspekten wollen wir unser reales Zisterzienserleben so erneuern, dass es eine natürliche Fortsetzung und gleichsam eine organische Entfaltung der jahrhundertealten monastischen und zisterziensischen Tradition ist. Ohne Zweifel wollen wir - genauso wie früher - die monastischen und zisterziensischen Traditionen kennen lernen, und wir haben die Absicht, aus ihnen möglichst viel zu unserem Nutzen und zu unserer Anregung zu schöpfen. Wir wollen uns jedoch bei der Lösung der heutigen Probleme von ihnen keineswegs einengen oder behindern lassen. Es handelt sich ja um Probleme, von denen unsere Vorfahren häufig kaum etwas oder überhaupt nichts wissen konnten, da sich die Lebensumstände so tief greifend geändert haben. Wir dürfen uns bei der Gestaltung unseres Ordenslebens nicht der eigenen Verantwortung entziehen und auch nicht Angst haben vor neuen Wegen oder Lösungen. Die Geschichte soll uns Lehrmeisterin des Lebens, nicht Beherrscherin sein, sie soll mahnen und anregen, niemals aber hinderlich sein.
15. Unser Orden ist in erster Linie eine soziale Wirklichkeit. Er besteht aus mehreren Kongregationen, Klöstern und schließlich Einzelpersonen, die durch vielfache Beziehungen miteinander verbunden sind. Jeder von uns muss sich von dieser konkreten Wirklichkeit ein klares Bild machen, nicht nur was die Anzahl der Mönche betrifft, sondern in erster Linie von der Berufung, den Diensten und Bestrebungen der Ordensmitglieder und von den konkreten Umständen, unter denen diese Berufung gelebt wird.
Es bestehen heute Zisterzienserklöster in Europa, Asien[16], Afrika[17] und Nord- und Südamerika[18], wobei die wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen äußerst verschieden sind. Einige von ihnen befinden sich in Missionsgebieten, während sich der größte Teil in Ländern befindet, die bis in unsere Zeit von der christlichen Tradition geprägt waren bzw. es häufig noch sind. Einige unserer Mönche - die in Äthiopien - gehören zu einer der so genannten orientalischen Kirchen, aber auch die Übrigen unterscheiden sich überaus durch die ihrer Gegend eigene Sprache, Mentalität und Erziehung. Für unseren Orden bringt diese geografische, kulturelle, soziale und kirchliche Verschiedenheit eine sehr komplexe Situation mit sich. In vielen Fragen hat beinahe jede einzelne Gemeinschaft ihre Probleme und Wünsche, die sich aus ihrer besonderen Situation erklären lassen.
Der Zisterzienserorden pflegt freundschaftliche Beziehungen mit den Freundeskreisen an bestehenden und aufgehobenen Klöstern und mit der "Gemeinschaft der evangelischen Zisterziensererben".
16. Auch in Bezug auf die Lebensweise, zu der sich die einzelnen Klöster berufen wissen, bestehen große Verschiedenheiten. Einige Klöster bekennen sich zur Pflege des kontemplativen Lebens, während in anderen auch verschiedene Apostolatsaufgaben wahrgenommen werden wie Pfarrseelsorge, Jugenderziehung in Schulen, verschiedene priesterliche Dienste, wissenschaftliche und kulturelle Tätigkeit u.ä. Die überwiegende Mehrheit der Ordensmitglieder in unseren Männerklöstern hat nicht nur die Priesterweihe, sondern betrachtet die Ausübung des priesterlichen Dienstes als Wesensbestandteil ihrer Berufung[19]. Es gibt verschiedene Auffassungen über das Verhältnis von Gebet und Arbeit, über die Häufigkeit und Art des Kontaktes mit der außerklösterlichen Welt, über die Bedeutung der außerklösterlichen Tätigkeit, über die Art und Weise des Gemeinschaftslebens, sodass darin zunächst die Verschiedenheit zum Ausdruck kommt, während die Einheit eher in den gemeinsamen Bestrebungen und Werten des monastischen Lebens als in einer einheitlichen Lebensform entdeckt werden kann.
17. Die Verschiedenheit, die sogar in grundlegenden Fragen besteht, ist jedoch in unserem Orden nicht so groß, dass sie jede Erneuerungsbestrebung unmöglich oder als überflüssig erscheinen lässt. Ohne Zweifel müssen in vielen Angelegenheiten, wie wir bereits erwähnt haben, die einzelnen Klöster und Kongregationen ihre praktischen Schlussfolgerungen ziehen. Weil wir aber viele Werte aus der gemeinsamen Tradition besitzen und versuchen, die beinahe überall gleichen Probleme der heutigen Kirche zu lösen - und dies in der gleichen heutigen Welt, die immer schneller eine Einheit wird, erscheint die Erarbeitung von gemeinsamen Lösungen auf vielen Gebieten des Lebens nicht nur nützlich und möglich, sondern sogar notwendig. Die gemeinsame Notwendigkeit fordert nämlich gemeinsame Lösungen folgender Fragen:
a) Grundlagen des Ordenslebens, wie die Gelübde der evangelischen Räte, das Gemeinschaftsleben, Arbeit und Apostolat, das liturgische Leben u.ä.;
b) Unveräußerliche Werte des monastischen Lebens, die in der geistlichen Tradition unseres Ordens und im geistlichen Leben der heutigen Kirche begründet sind;
c) rechtliche Struktur der Klöster, der Kongregationen und des Ordens, Aufgaben der Oberen und die Mitverantwortung aller Mitglieder in den Belangen des Klosters;
d) Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zwischen den einzelnen Gemeinschaften bei gemeinsamen Beratungen und Unternehmungen.
Was auf diese Art allgemein festgelegt wird, verlangt eine weitere Anpassung der einzelnen Kongregationen und Klöster.
2. Der Zisterzienserorden als historisches Faktum
18. Wie jeder Mensch und jede Gemeinschaft bewahrt auch unser Orden seine Vergangenheit in sich und trägt Erbe und Last nicht nur seiner Geschichte von den Anfängen von Cîteaux an, sondern der Geschichte des allgemeinen Mönchtums, dessen Wurzeln bis in die ersten christlichen Jahrhunderte reichen. Es ist daher von Nutzen, kurz die wesentlichen Abschnitte der Geschichte des Mönchtums und ihre Bedeutung wiederzugeben[20].
19. Vom Anfang an gab es in der Kirche Urformen des monastischen Lebens (Bekenner, Jungfrauen, deren Leben manche als Haus-Mönchtum bezeichnen). Im 3. Jahrhundert traten neben der erwähnten Form Anachoreten und Zönobiten in der gesamten Kirche auf, und ab dem 4. Jahrhundert wurden Regeln verfasst, um die neuen monastischen Einrichtungen zu ordnen und die Erfahrungen der geistlichen Väter weiterzugeben. Dabei blieb das Evangelium jene „Regula-non-regulata“ - Regel, die durch keine Regel gefasst wird -, der alle Regeln zu dienen hatten[21].
20. Unter diesen Regeln ragt besonders die Regel des hl. Benedikt hervor, die der hl. Patriarch als seine kleine Regel für Anfänger[22] aus verschiedenen Regeln zusammenstellte. Nach ihr ist das Kloster die Schule für den Dienst des Herrn[23], in der die Gemeinschaft unter der Vaterschaft Christi[24], dessen Stelle der Abt im Dienst an den Brüdern vertritt, in harmonischem Gleichgewicht von Gottesdienst, geistlicher Lesung, Arbeit und anderen Übungen durch die Führung des Evangeliums auf dem Weg der Gebote Gottes voraneilt.
21. Die Regel, die von der innerklösterlichen Ordnung handelt, erhält eine gewisse Ergänzung durch die Lebensbeschreibung des hl. Benedikt in den Dialogen des hl. Papstes Gregor. Auch wenn diese Darstellung nicht in allen Einzelheiten historisch zuverlässig sein will[25], zeigt sie uns doch, wie der hl. Ordensvater – nach der Überlieferung - jene, die zum Kloster kamen, aufnahm, ja sogar, wie er selbst außerhalb des Klosters tätig war. Der hl. Gregor lehrt nämlich, dass der hl. Benedikt die umwohnende Bevölkerung durch anhaltende Predigt zum Glauben gerufen hat und sogar seine Brüder häufig ins Nachbardorf geschickt habe, um die Seelen zu ermuntern[26].
22. Die Regel des hl. Benedikt war weder die einzige Regel noch erfreute sie sich bis zur Zeit des hl. Benedikt von Aniane allgemeiner Annahme (Zeit der Regula mixta). Dann aber wurde sie allmählich in fast allen Klöstern des Karolingerreiches eingeführt. Von da an zeigte sich eine gewisse Einheitlichkeit der Lebensform im abendländischen Mönchtum, das man als benediktinisch bezeichnen kann.
Die Synoden des 9. bis 11. Jahrhunderts bemühten sich um eine klarere Trennung der Mönche von den Regularkanonikern - allerdings ohne viel Erfolg, da die Anzahl der Mönche, welche die heiligen Weihen empfingen und so in den Stand der Kleriker übertraten, ständig wuchs, während die Regularkanoniker ihr Leben nach monastischen Gebräuchen ordneten. Überdies verließ das Mönchtum des 10. und 11. Jahrhunderts das einfache Leben und erhöhte ständig den Anteil und die Bedeutung der Liturgie im monastischen Leben, sodass das Gleichgewicht zwischen Gebet und Arbeit beinahe verloren ging[27].
23. Im 11. Jahrhundert entstanden unter Mönchen (und Kanonikern) neue geistliche Bewegungen, die sich die Rückkehr zur wahren evangelischen Armut, zur Handarbeit, zur Reinheit der Regel und zu den authentischen Quellen des alten Mönchtums zum Ziel setzten.
In dieser Absicht wurde Cîteaux gegründet. Die Gründer des Novum Monasterium stellten das Gleichgewicht zwischen Liturgie und Arbeit wieder her, auch wenn sie nicht in allem zum Buchstaben der Regel zurückkehrten. Sie behielten nämlich mehrere liturgische Übungen bei, die dem hl. Benedikt unbekannt und später eingeführt worden waren (wie z. B. die tägliche Konventmesse), und änderten auf diese Weise die Ordnung des Tagesablaufes. Außerdem nahmen sie Konversbrüder auf, weil sie der Ansicht waren, dass sie ohne diese nicht in der Lage wären, die Vorschriften der Regel Tag und Nacht einzuhalten[28]. So verstanden sie die Regel in mehreren Punkten nicht historisch im Sinn des 6. Jahrhunderts, sondern im Sinn späterer Kommentare.
Die von Cîteaux und seinen Tochtergründungen errichteten Klöster waren vom Anfang an rechtlich selbstständige Abteien, die nach den Vorschriften der Carta Caritatis miteinander verbunden waren; ihre Äbte kamen jährlich zum Generalkapitel nach Cîteaux, um die Seelsorge an den ihnen anvertrauten Mönchen zu fördern.
Seit den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts förderten die Äbte unseres Ordens Gründungen von Nonnenklöstern und sie halfen ihnen, ihr Leben zu organisieren. Die Nonnenklöster, so wie auch die Klöster der Mönche, standen bis zum Jahre 1184 unter der Jurisdiktion der Bischöfe. Mit dem Erhalt der Exemtion wurden viele Nonnenklöster in den Orden inkorporiert. Zu Beginn hielten die Gründeräbtissinnen in ihren Tochterklöstern die Regularvisitationen, und die Gründungen hielten auch ihre Kapitel. Aber wegen der im Mittelalter für die Nonnen viel strengeren Klausurgesetze übernahmen die Patres immediati die Visitationen, und man hielt keine Kapitel der Äbtissinnen mehr.
24. Wegen des Wachstums des Ordens durch die Gründung von Hunderten von Abteien innerhalb kürzester Zeit sowie durch die Inkorporation verschiedener Kongregationen (der von Savigny und von Obazine noch zu Lebzeiten des hl. Bernhard) wurde die anfängliche Gleichheit der Gebräuche langsam und allmählich zur Verschiedenheit[29]. Die Veränderung des sozialen, intellektuellen und politischen Lebens hatte ebenfalls einen Einfluss auf die Entwicklung des Ordens. Daher war das Generalkapitel bestrebt, die Gesetzgebung des Ordens stets den neuen Erfordernissen anzupassen, und es scheute nicht davor zurück, im 12. Jahrhundert auch die Carta Caritatis mehrmals und nicht geringfügig zu bearbeiten[30].
25. Die große Anzahl der Äbte beim Generalkapitel führte sodann zur Schaffung des Definitoriums, das seine Form im Jahr 1265[31] erhielt und bis zur Französischen Revolution beibehielt. Aus diesem Grund und wegen Kriegswirren und anderer Schwierigkeiten begannen die Äbte, seltener zum Generalkapitel zu kommen. Zur gleichen Zeit nahm das Zisterzienserleben in verschiedenen Gebieten, besonders in Zentral- und Osteuropa, aber auch in Portugal ein neues Aussehen an.
Dazu kamen im Lauf der Zeit Gründe politischer und kirchlicher Art wie das Kommendewesen, die neue Lösungen in verschiedenen Gebieten erforderten. So entstanden im Orden verschiedene Kongregationen: durch päpstlichen Erlass die Kastilianische im Jahr 1425, die Kongregation des hl. Bernhard in Italien 1497, die Portugiesische 1567; im 17. Jahrhundert bereits unter Mitwirkung des Generalkapitels die Kalabrisch-Lukanische, die Römische, die Aragonische und die Oberdeutsche Kongregation[32].
26. In diesen Jahrhunderten gewann im Orden das Priestertum immer mehr Bedeutung, und nicht wenige Klöster übernahmen verschiedene Aufgaben des pastoralen Dienstes. Nach dem Konzil von Trient erhielt die Pfarrseelsorge in vielen Teilen des Ordens den ersten Platz unter den Tätigkeiten und wurde zur Hauptaufgabe vieler Priestermönche[33].
27. Die Erziehung der Jugend in Schulen hat lange und starke Wurzeln in der alten monastischen Tradition; zwar lehnten die ersten Zisterzienser der Zeitumstände wegen die schulische Tätigkeit ab, doch später kam sie auch bei unseren Mönchen in verschiedenen Formen auf. Besonders seit dem 18. Jahrhundert, in dem das moderne Schulwesen entstand, übernahmen viele Klöster die Lehrtätigkeit in Schulen mit Öffentlichkeitsrecht[34].
28. Im 16. Jahrhundert erlitt der Orden großen Schaden durch die Reformation und ihre Folgen; doch begann er im 17. Jahrhundert in vielen Gebieten wieder zu blühen[35]. In dieser Zeit suchten jene Abteien, die durch die Übernahme der Seelsorge oder die Errichtung von Schulen Anteil an den Aufgaben und Sorgen der Lokalkirchen erhielten, ihr Leben großteils diesen neuen Tätigkeiten anzupassen. Die Französische Revolution, der Josephinismus und die anderenorts rasch folgende Säkularisation zerstörten nicht nur den größten Teil der Klöster, sondern auch die Organisation des Ordens von Grund auf. Die Kongregationen, die den Sturm überlebten, suchten im 19. Jahrhundert nicht ohne große Schwierigkeiten Formen der Einheit, die sie jedoch nicht mehr voll verwirklichen konnten: im Jahr 1892 entstand aus der Vereinigung von drei Trappistenkongregationen der Orden der Zisterzienser von der strengen Observanz.
Bei der Aufhebung von Cîteaux gab es keine Ordenskonstitutionen, die geeignet waren, die Schwierigkeiten zu überwinden und keine Möglichkeit ein Generalkapitel einzuberufen. Daher musste das alte konstitutionelle Ordensrecht geändert werden. Nach dem Tod des Abtes von Cîteaux befand sich selbst der Heilige Stuhl in großen Schwierigkeiten, und man konnte nur in provisorischer Weise für den Orden sorgen. Als Pius VII. aus der Napoleonischen Gefangenschaft nach Rom zurückkehrte, bestellte er den Abtpräses der Kongregation des Hl. Bernhard in Italien zum Oberhaupt des Ordens, und das blieb dieser bis Ende 1880. Ohne Behinderung übte dieser General-Präses die Jurisdiktion aus, aber das beschränkte sich fast ausschließlich auf die Bestätigung neugewählter Äbte der Strengen Observanz.
Als im Jahre 1834 die erste Kongregation ULF von La Trappe gegründet wurde, hieß es ausdrücklich, dass diese Kongregation unter der Jurisdiktion des Generalabtes stand.
Die Bemühungen, ein Generalkapitel aller Äbte einzuberufen, hatten wenig Erfolg[36] und so hielt man das erste Generalkapitel nach der Französischen Revolution im Jahre 1880, dessen Mitglieder vom Heiligen Stuhl bestellt wurden[37].
Im Unionskapitel der drei Kongregationen der Strengen Observanz im Jahre 1892 errichteten die Kapitelväter aus eigenen Stücken einen autonomen Orden: den Orden der Reformierten Zisterzienser ULF zu La Trappe. Als Papst Leo XIII. die Unmöglichkeit erkannte, die Orden wieder zu vereinen, sprach er von Familia Cisterciensis und gewährte dem Orden der Reformierten Zisterzienser alle Privilegien des Zisterzienserordens[38].
29. Die Äbte der übrigen Klöster kamen schon im 20. Jahrhundert mehrmals zu Generalkapiteln zusammen und erarbeiteten in diesem Jahrhundert dreimal Konstitutionen über die oberste Leitung des Ordens[39]. In dieser Zeit schlossen sich mehrere Klöster, die außerhalb des Ordens entstanden waren, sowie die Kongregation von Casamari dem Orden an[40]. Ebenso wurden mehrere Neugründungen - auch in Missionsländern - vorgenommen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gründeten die Nonnenklöster in Spanien und Italien Föderationen päpstlichen Rechtes, die sich große Verdienste auf geistlichem und materiellem Gebiet erwarben. Sie mögen ihre Arbeit für das Wohl der Klöster und des Ordens fortsetzen.
So entstand unser heutiger Orden, der eine äußerst komplexe Wirklichkeit bildet. Auch von daher wird klar, dass es bei dem Bemühen um zeitgemäße Erneuerung besonders darum geht, dass vor allem die einzelnen Gemeinschaften ihre Aufgaben und Ziele erkennen und sie klar und ehrlich definieren. Eine solche Klarstellung wird auch im Orden die Vitalität und das gegenseitige Verständnis fördern.
30. Die Geschichte von neun Jahrhunderten hat in unserem Orden tiefe Spuren hinterlassen, weil er als Teil der Kirche und der Welt stets an deren Veränderungen und Krisen teilhatte. Auch heute werden die Umwälzungen, Bestrebungen, Überzeugungen und Ängste unserer Zeit im Orden kräftig gespürt und bestimmen zum großen Teil das Erneuerungswerk.. Es würde zu weit führen, hier alle hauptsächlichen Umwälzungen in der Kirche und in der heutigen Welt auch nur überblicksartig zu beschreiben. Außerdem sind sie großteils in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils und in den neueren Dokumenten der Kirche zu finden, die sich mit den meisten Problemen der Kirche in der heutigen Welt auseinandersetzen. Hier wollen wir nur einige Hauptströmungen im modernen Ordensleben aufzeigen und auf uns anwenden.
31. Die katholische Theologie wurde in den letzten Jahrzehnten grundlegend erneuert und ist immer noch im Stadium einer raschen Entwicklung. Die Bibelbewegung durchdringt die Heilige Schrift mit neuen Methoden, die patristische Bewegung eröffnet früher unbekannte Schätze der theologischen Tradition und des zisterziensischen Patrimoniums, die liturgische Bewegung lässt das sakramentale Leben und das Gebetsleben der Kirche in neuem Licht erscheinen. Die theologische Anthropologie, die Ekklesiologie und die Theologie des Ordenslebens, um wenigstens einige Bereiche intensiver Arbeit zu nennen, bieten vielen eine neue Sicht und ein neues Verständnis des Lebens Gottes in uns[41]. Die Hauptelemente des heutigen Zisterzienserlebens und unsere zeitgemäße Erneuerung müssen nach den bewährten Gesichtspunkten dieser zeitgenössischen Theologie, die bereits im II. Vatikanischen Konzil so viele Früchte trug, ausgerichtet werden.
32. Wir sind uns heute mehr als früher der Würde und der Freiheit der menschlichen Person bewusst. Wir wissen, dass Gott uns nicht mit Gewalt, sondern durch unsere eigene Entscheidung an sich zieht. Der Mensch unserer Zeit weist mit Recht Anordnungen zurück, welche die Persönlichkeit unterdrücken, weil niemand ein gottgefälliges Werk vollbringen kann, wenn er durch Gewalt oder Furcht gezwungen wird. Außerdem hat die Psychologie zur Genüge gezeigt, welche Bedeutung die Entwicklung der Persönlichkeit für das ganze Leben hat. So ist ihr auch in unserem Verhalten größte Bedeutung beizumessen[42].
33. Unsere Zeit schätzt einerseits Formen gemeinschaftlichen Lebens sehr hoch, in denen die Person in den Dialog mit anderen tritt, sich auf diese Weise entwickelt, äußert und vervollkommnet, andererseits zeigt die zeitgenössische Ekklesiologie sehr deutlich den Gemeinschaftscharakter des Heiles als Wesensmerkmal der christlichen Offenbarung[43]. Dies bewegt uns dazu, auch dafür zu sorgen, dass zwischen den Personen, die durch das Leben in der Gemeinschaft und durch gemeinsame Ziele und Aufgaben verbunden sind, eine echte und aufrichtige Kommunikation gepflegt wird.
34. Heutzutage wird auch in der Theologie stärker der positive Wert erkannt, den die geschaffenen Dinge, die Arbeit und der menschliche Fortschritt für das ganze menschliche Leben haben; außerdem erkennt man auch ihre Bedeutung in der Heilsökonomie[44]. Daher muss auch in uns der Sinn für Verantwortlichkeit wachsen, damit wir mit der ganzen menschlichen Gemeinschaft für die irdischen Werte Sorge tragen können. Wir erkennen nämlich, dass auch wir teilnehmen müssen an den Bestrebungen, jenen Fortschritt zu fördern, wodurch die geschaffene Welt immer mehr der Macht des Menschen unterstellt wird und die ganze Gesellschaft in gerechter und gleicher Weise an der Frucht ihrer Arbeit Anteil gewinnt. Denn nur mit einer solchen ernsten Anstrengung sind die Heiligung aller Dinge in Christus und die Rückkehr der gesamten Schöpfung zum Schöpfer möglich.
35. In den letzten Jahren haben sich nicht nur die Kontakte mit nichtkatholischen Christen vermehrt, sondern es ist auch der Geist erneuert worden, in dem diese Beziehungen stattfinden. Heute spüren wir immer mehr die gemeinsame Verantwortung für die Wiederherstellung der Einheit der Kirche[45]. Deshalb wird es nützlich sein, wenn unsere Klöster nach ihren Möglichkeiten ihren Beitrag zur Förderung und Entfaltung der kirchlichen Einheit leisten, falls die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.
Auch muss uns unsere Aufgabe bei der Ausbreitung des Evangeliums in den Missionsländern lebendig bewusst sein, damit wir nach Kräften die noch ungeheuer großen Aufgaben der Evangelisierung fördern[46].
Wir wissen außerdem, dass die katholische Kirche nichts von dem, was heilig und wahr in den nichtchristlichen Religionen ist, gering schätzt. In gegenseitigem Respekt, jedoch ohne jeglichen Synkretismus, anerkennen unsere Klöster jene geistlichen und moralischen, gesellschaftlichen und kulturellen Werte, die man in den nichtchristlichen Religionen antrifft; das möge den Frieden der Menschheitsfamilie fördern.
36. Wie unsere Zeitgenossen so haben auch wir ein großes Verlangen nach echten Werten, auch im religiösen und monastischen Leben. Daher wünschen wir uns einfache Lebensformen, die ein ehrlicher Ausdruck unserer Gesinnung sind[47]. Unser Handeln soll unsere innere Seelenhaltung ausdrücken. Wir wollen den Sinn unserer Gebräuche verstehen und unsere Gesinnung mit unserem Wort in Einklang bringen[48]. Wir wollen mit ehrlichem Herzen und offenem Geist dem leben, der die Herzen durchforscht und nicht nach dem Augenschein richtet. Mit diesem Streben nach Einfachheit wissen wir uns auch mit den Absichten unserer Gründerväter in besonderer Weise verbunden[49].
37. Auf diese Weise nimmt unser Orden teil am lebendigen Geschehen in Kirche und Welt. Während er ständig aus den Quellen der Tradition schöpft, muss er doch vor allem die Zukunft vor Augen haben. Man darf nicht glauben, die ganze Vollkommenheit bestünde in der Unbeweglichkeit der Verhaltensweisen, welche die Kirche oder der Orden in vergangenen Jahrhunderten angenommen hat, oder darin, dass wir bis zu einem gewissen Grad die allgemein üblichen, dem Denken des heutigen Menschen entsprechenden Handlungsweisen ablehnen, obwohl sie nach der Lehre des hl. Paulus Prüft alles, und behaltet das Gute (1 Thess 5,21) gutgeheißen werden könnten[50].
Wie der Kirche so obliegt auch uns die Pflicht, die Zeichen der Zeit zu erforschen und im Lichte des Evangeliums zu deuten, sodass wir auf die Fragen der Menschen in einer unserer Generation angepassten Form antworten können[51]. Wir müssen die Welt, in der wir leben, und ihre Erwartungen, ihr Streben und ihre Beschaffenheit kennen und verstehen, denn nur so werden unsere Klöster Stätten des Aufbaus des christlichen Volkes sein können[52].
38. Wie oben dargelegt, zeigt unser Orden in seiner konkreten Existenz einen Pluralismus, eine ziemlich große Verschiedenheit innerhalb des Ordens, die jedoch einmütig ist und der Einheit nicht entbehrt.
Diese Einheit besteht nicht nur im gemeinsamen Ziel aller Mitglieder des Ordens, sondern auch in der Gemeinsamkeit mehrerer Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, die jedoch nicht als getrennte Elemente zu betrachten sind, sondern in eine lebenskräftige Synthese vereint werden müssen.
Mit unserer Erklärung wollen wir, was ja klar ist, nicht gleichsam eine Abhandlung erarbeiten über das monastische Leben, das wir im Zisterzienserorden zu führen versprochen haben. Daher werden wir bloß einige Punkte darlegen, die heute unserem Tun und unseren Institutionen Anregung und Richtung geben können und müssen[53].
39. Unser Leben kann nur Gott als letztes Ziel haben; ihn wollen wir in allem verherrlichen und nach ihm wollen wir streben als dem höchsten Gut und der tiefsten Seligkeit des Menschen. Mittler aber und Weg zu Gott dem Vater ist Christus, der in der Kirche, in der Gemeinschaft der Brüder und in den Sakramenten gegenwärtig ist.
Wir haben das monastische Leben auf uns genommen, um in besonderer, direkter und radikaler Weise auf dieses Ziel hingeordnet zu sein und zu ihm beharrlich und wirksam geleitet und geführt zu werden.
40. Die Klöster unseres Ordens müssen der Berufung des Einzelnen dienen, sie erhalten und fördern. Deshalb ist das Ziel, Gott zu suchen, nicht bloß Pflicht des einzelnen[54]; auch die allgemeine Struktur des monastischen Lebens, der Schule des Herrendienstes, und die Anweisungen und die Lehre des Abtes, der Sauerteig der göttlichen Gerechtigkeit, müssen dieses Ziel fördern[55]. In diesem Ziel liegt die letzte Begründung für unser monastisches Leben. Alle anderen Güter wie soziale Erwägungen, Nützlichkeit auf menschlichem oder bürgerlichem Gebiet, materieller Nutzen müssen diesem Ziel unter - oder in geeigneter Weise beigeordnet werden, niemals aber dürfen sie dem geistlichen Fortschritt, dem Vollkommenheitsstreben und dem Fortschritt in den Tugenden vorangestellt werden.
41. Wenn aber unsere Klöster der Berufung des Einzelnen zu dienen haben, dann muss auch der Einzelne wissen, dass er sich dem Kloster entfremdet und seine Lebensform wertlos und inhaltsleer macht, wenn er diesen Geist der Berufung einbüßt, mag er dem Kloster auch noch so sehr nützen wollen. Denn nur die Berufung und die Antwort auf diese Berufung machen den Mönch aus, und nur daraus kann die Existenzberechtigung der Klöster und des Ordens abgeleitet werden.
42
Da aber Gott nur durch Christus und in der Liebe zu erreichen ist, sind wir in die Schule der Liebe eingetreten. Die Liebe muss aber in ungeteilter Weise und gleichsam in einem Vollzug Gott und den Nächsten umfassen, der als Ebenbild Gottes geschaffen und durch das Blut Christi erlöst ist. Deshalb muss sich die Liebe, die diesen Namen verdient, im zweifachen Dienst an Gott und den Menschen äußern; es ist nicht möglich, diese beiden Dienste in Gegensatz zueinander zu stellen, als ob der Dienst an Gott nicht zugleich zum Nutzen des Menschen wäre oder der Dienst am Nächsten, der aus wahrer Liebe geschieht, nicht zugleich Gehorsam gegen Gott[56]. In der Einheit des Liebesaktes gründet sich die Einheit von Gebet und Arbeit; so wird unsere Tätigkeit in den Gottesdienst integriert und die Zeit der Kontemplation mit dem Tun, das der menschlichen Gesellschaft dient, vereinigt. Da darüber hinaus die Liebe das Höchste und der Gipfel aller Tugenden ist, müssen ihr auch alle Übungen der Frömmigkeit und Observanz untergeordnet werden.
43. Wir suchen jedoch Gott nicht gleichsam aus eigener Kraft, sondern als den, der uns zuerst geliebt[57], gesucht und zur Teilhabe an seinem eigenen Leben eingeladen hat. Der ständige Versuch, Gott in Christus zu suchen, hat seinen Grund in der uns von Gott zuteil gewordenen Berufung, in der uns Christus unablässig zu einer liebeerfüllten Antwort ruft. Wir geben unsere bleibende Antwort in unserer Profess nach der Regel des hl. Benedikt, in der wir unser ganzes Leben dem Dienst Christi weihen. Daher begründet unsere Profess eine besondere Weihe unserer ganzen Existenz; diese Weihe wurzelt zutiefst im Sakrament der Taufe, bringt sie vollkommener zum Ausdruck und wird von der Kirche mit dem Messopfer verbunden[58].
44. Da unsere Profess von der Kirche entgegengenommen wird, sind wir auch in erhöhtem Maße zum Dienst an ihr bestimmt. Für uns ist nämlich Christus in der Kirche gegenwärtig, mit der er untrennbar vereint ist. Daher ist und muss der Dienst an Christus Dienst an der Kirche sein, sei es durch Gebet und Buße, sei es auch durch die verschiedenen Formen des Apostolates. So wird unser Leben ein Beispiel für die treue Erfüllung der christlichen Berufung sein und ein Zeugnis für jenes neue Leben in Christus, das schon jetzt Anfang und Zeichen des ewigen Lebens im Himmelreich ist.
45. Auch wenn unser Orden exemt ist, so ist doch jede Gemeinschaft tatsächlich und rechtlich ein Teil der Ortskirche und hat teil an ihren Gnaden, Gütern, Schwierigkeiten, Verfolgungen und Bedrängnissen. Deshalb haben unsere Klöster die moralische Verpflichtung, den Nöten der Kirche, soweit sie können, abzuhelfen. In besonderer Weise lastet diese Verpflichtung auf unseren Männerklöstern, in denen die meisten Ordensmitglieder Priester sind[59]. Das Priestertum des Neuen Testamentes zielt auf den Seelsorgedienst in seinen verschiedenen Formen. Es muss daher unsere Sorge sein, dass unsere monastisch-priesterlichen Gemeinschaften entsprechend dem Wunsch der Kirche und den örtlichen Notwendigkeiten bereit sind, einen ihnen entsprechenden pastoralen Dienst auszuüben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir Elemente des monastischen Lebens wie z. B. die gemeinschaftliche Liturgie und anderes aus pastoralen Gründen beliebig ändern können. Daher müssen wir vor allem solche Formen des pastoralen Dienstes suchen, durch die wir der Kirche den uns entsprechenden Dienst leisten können.
Bei all unserem Dienst aber, den wir Gott und der Kirche leisten, wollen wir uns unter den mütterlichen Schutz Mariens, der Mutter der Kirche und der Patronin unseres Ordens, stellen; sie wollen wir nach dem Beispiel unserer Väter kindlich verehren, ihre Fürbitte erflehen und ihr Leben nachahmen.
46. Gott beruft uns nicht nur zu dem oben dargelegten Ziel, sondern auch dazu, dass wir die von ihm für uns bestimmten Mittel anwenden; dazu gehören vor allem die evangelischen Räte, das Leben in der zisterziensischen Gemeinschaft, das Gebet, die Liebe zum Kreuz und der Dienst, den wir der menschlichen Gesellschaft durch unsere Arbeit leisten.
47. Um Christus, unserem Lehrer, als Schüler in besonderer Weise nachzufolgen, nehmen wir die evangelischen Räte auf uns. So wollen wir uns immer mehr mit ihm vereinen und ihm auf dem Weg klösterlichen Lebenswandels immer enger und inniger folgen.
48. Das Gelübde der Keuschheit, das wir freiwillig um des Gottesreiches willen auf uns nehmen, ist nicht ein bloßer Verzicht auf die Ehe[61] und die Freuden der natürlichen Familie, sondern muss uns frei machen, damit wir uns mit allen körperlichen und seelischen Kräften um die Belange Gottes und der Kirche sorgen können. Durch die Ordensprofess wollen wir auf direktere und eindringlichere Weise Zeugnis ablegen für die christliche Hoffnung auf die kommende Welt, in der die Menschen weder heiraten noch geheiratet werden[62]. Von da her ist die Keuschheit auch ein wichtiges eschatologisches Zeichen unseres Lebens.
49. Diese vollständige Selbsthingabe an Gott muss die Grundlage für den Aufbau der klösterlichen Familie abgeben. In dieser Familie Gottes begründen die gemeinsame Liebe und die gleiche Berufung die Liebe und die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder. So müssen wir einerseits treu einer des anderen Last tragen[63], andererseits haben wir auch teil an den Gnaden und Tugenden, in denen sich die einzelnen auszeichnen. So nehmen wir in besonderer Weise den gemeinschaftlichen Heilsweg auf uns, den Gott selbst für das ganze Menschengeschlecht in der Kirche eingerichtet hat. Gott öffnet unsere Herzen, damit wir allen unseren Nächsten, vor allem unseren Mitbrüdern und Mitschwestern im Kloster aufrichtige und tätige Liebe erweisen können.
50. Die Armut wird von uns nicht geübt um der bloßen Entsagung oder der Verachtung der materiellen Güter willen, sondern um die Freiheit der Kinder Gottes zu erreichen, damit wir die Welt gebrauchen, als gebrauchten wir sie nicht[65], weil wir wissen, dass die Gestalt dieser Welt vergeht[66]. Daher wollen wir arm sein mit dem armen Christus[67], indem wir auf Besitz und Erwerb von Reichtümern verzichten. Auf diese Weise sind wir auch wahre Schüler der Urkirche, wo niemand etwas sein Eigen nannte, sondern ihnen alles gemeinsam war[68]. So werden unsere Herzen befreit von der Beschäftigung mit materiellen Dingen, damit unser Herz dort sein kann, wo unser Schatz ist: in und mit Christus und der Kirche.
51. Solange wir jedoch im irdischen Leben weilen, müssen wir die Dinge dieser Welt gebrauchen; der Geist der Armut, der sich aus dem Gelübde ergibt, muss jedoch den Gebrauch der Dinge zu unserem und der Mitmenschen Wohl ordnen. In der gebotenen Achtung gegenüber der Schöpfung wollen wir alles tun, dass unser Verzicht den Armen unserer Zeit eine Hilfe bietet. Daher wollen wir auch unsere Erträge zum Nutzen der Menschen und der Kirche verwenden. Aus diesem Grund ist es auch sehr ziemend, dass wir uns solchen Arbeiten widmen, durch die wir für uns selbst das Notwendige erwerben und anderen nützen[69] und die Natur rein und heil erhalten können.
52. Gehorsam bedeutet vor allem ein offenes Herz, das die Anregungen des Heiligen Geistes aufnimmt, denn dieser weht, wo er will, und gibt uns auf vielfache Weise den Willen Gottes kund. Und wie es die Speise Christi war, den Willen dessen zu tun, der ihn gesandt hat, indem er Knechtsgestalt annahm und gehorsam wurde bis zum Tod, ja bis zum Tod am Kreuz[71], so müssen auch wir, die wir Christus enger nachfolgen wollen, den Willen des Vaters erforschen, damit wir ihn mit bereitem Herzen erfüllen können.
Zumeist wird uns die Stimme Gottes durch die Stimme der Kirche übermittelt, in der Lehre und den Weisungen des Papstes, des Heiligen Stuhles, der Bischöfe und des Abtes, die nicht nur äußere Dinge regeln sollen, sondern auch unsere Spiritualität formen müssen.
53. Deshalb verlangen die Mönche, die im Geist des Glaubens und der Liebe den Willen Gottes zu erfüllen trachten, dass ihnen ein Abt vorsteht, der für sie die Stelle Christi vertritt[72]; ihm leisten sie nach der Weisung der Regel und der Konstitutionen demütigen Gehorsam, indem sie die Kräfte des Verstandes und des Willens und die von Gott geschenkten Talente bei der Ausführung der Vorschriften und der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben einsetzen, weil sie wissen, dass sie nach dem Willen Gottes am Aufbau des Leibes Christi mitwirken. So gesehen mindert der Ordensgehorsam keineswegs die Würde der menschlichen Person, sondern führt sie, bereichert durch die Freiheit der Kinder Gottes, zur Reife.
54. Auch wenn der Ordensgehorsam der Sache nach in der Ausführung des Auftrages des Oberen besteht, ist er doch stets auf Gott ausgerichtet; er ist ein freier und personaler menschlicher Akt, der reife Überlegung verlangt. Die veränderten Zeitumstände von heute verlangen neue Formen des Befehlens und Gehorchens und neue Beziehungen zwischen den Oberen und den Ordensangehörigen. Unsere Zeit weist alles zurück, was nach sklavischer Unterwürfigkeit, väterlicher Bevormundung und nach dem Kult feudaler Formen aussieht, und wünscht mit Recht, dass die Würde der menschlichen Person immer und überall beachtet wird. Da außerdem heutzutage die Arbeitsbedingungen und Aufgaben der Ordensmitglieder sehr oft besondere Kenntnisse verlangen und persönliche Verantwortung der einzelnen Mönche voraussetzen, müssen die Oberen den persönlichen Initiativen einen weiten Raum lassen und in ihren Vorschriften mehr auf grundsätzliche und langfristige als auf detaillierte und ins Einzelne gehende Anweisungen bedacht sein. Mehr als früher ist es notwendig, dass die Oberen erst dann, wenn sie erfahrene Personen angehört und sich mit ihren Mitbrüdern beraten haben, ihre Vorschriften formulieren und stets für weitere Anregungen offen bleiben. Die Oberen sollen gern ihre Mitbrüder anhören, wobei jedoch ihre Autorität zu entscheiden und Befehle zu geben unangetastet bleibt. Die Mitbrüder sollen ihren Rat geben, indem sie die Person und das Urteil anderer hoch schätzen, ihre Meinung mit guten Gründen vorbringen und nicht ihren Herzenswünschen folgen.
55. Das Gut des Ordensgehorsams wird nur dann im monastischen Leben bewahrt, wenn die Oberen einmütig mit ihren Mitbrüdern aufrichtig den Willen Gottes suchen und wissen, dass der Gehorsam nicht nur der menschlichen Autorität, sondern stets Gott selbst, der uns anruft, zu leisten ist. Zwar fordert das Wohl der Kommunität klare, bestimmte und eindeutig verpflichtende Befehle, doch kann die Leitung des Klosters niemals verzichten auf die verantwortliche Beratung aller zum Wohl des Klosters, des Ordens und der Kirche. In einer solchen tiefen Einigkeit aller, die in der gemeinsamen Berufung und in der Ordensprofess wurzelt, gründet die tägliche Ausübung von Autorität und Gehorsam[73].
56. Der Mönch, der seiner Berufung folgt, betrachtet die Gemeinschaft der Brüder im Kloster als Familie Gottes, die auch seine eigene ist. Er weiß nämlich, dass Christus im Kloster auf besondere Weise anwesend ist, denn er ist überall zugegen, wo sich zwei oder drei in seinem Namen versammeln[75]. Wir wollen daher unser Leben so ordnen, dass das Beispiel der Urkirche verwirklicht wird, das ein Herz und eine Seele fordert[76], und dies nicht nur beim Gebet, in der Lehre der Apostel, in der Gemeinschaft des Brotbrechens und im gemeinsamen Besitz, sondern auch in der Gemeinsamkeit der Ziele, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Handlungen. Wie der Apostel sich mit den Frohen freuen und mit den Weinenden weinen wollte[77], so müssen uns alle Erfolg und Niederlage, Trauer und Freude, Schwierigkeiten und Fortschritte der Einzelnen berühren. Vor allem gelte die gemeinsame Sorge aller Mitbrüder allem, was das geistliche Leben im Kloster betrifft, und sie sollen sich verantwortlich wissen für das ewige Heil der Einzelnen und die Erfüllung ihrer Berufung. Auf diese Weise leistet das Gemeinschaftsleben selbst eine geistliche Führung im weiteren Sinn, indem es die Schwachen stärkt, die Kleinmütigen ermuntert, in den Lauen den Eifer neu entfacht und allen täglich den Wert unseres Dienstes klar macht.
57. Die Sorge um das Gemeinschaftsleben ist somit nicht nur Aufgabe der Oberen, auch wenn es in erster Linie ihnen zukommt, Fehler und Missbräuche durch Aufmunterung, Ermahnung und Zurechtweisung abzustellen. Diese Aufgabe wird jedoch von den Oberen leichter und wirksamer erfüllt, wenn die Gemeinschaft Geduld mit den Brüdern und Treue zu den Werten des Ordenslebens zeigt und stets die Liebe zum fehlenden Mitbruder mit der Ablehnung des Fehlers zu verbinden weiß.
Es ist danach zu trachten, dass das gemeinschaftliche Leben nicht lediglich zur Last[78] oder zur Gelegenheit, die Liebe zu verletzen, werde, sondern es soll als die Schule der Liebe erfahren werden, in der wir uns in gegenseitiger Achtung zuvorkommen[79] und einander gerne gehorchen, in der wir sogar unsere Schwächen zum Anlass nehmen, um in der Liebe fortzuschreiten und durch Beispiel und Lehre der Mitbrüder wirksam zu Gott geführt zu werden.
Auch wenn es hauptsächlich Aufgabe des Abtes ist, selbst die Gemeinschaft im geistlichen Leben zu unterweisen und zum Tugendstreben zu ermutigen, kann er jedoch Teile dieser Aufgabe häufig anderen Mitbrüdern übertragen. Es ist aber auch sehr passend, wenn regelmäßig gute Vorträge über das geistliche Leben gehalten werden und die Mitbrüder einander von den Gaben der Gnade und des Verstandes mitteilen.
58. Im Gemeinschaftsleben müssen wir darüber hinaus die Reichtümer der monastischen Tradition hochhalten, indem wir authentische, für die heutigen Umstände gültige Formen des monastischen Lebens suchen. Insbesondere gilt dies von der lebendigen Tradition unserer Klöster, deren Werte wir bewahren, fruchtbar machen und anderen vermitteln müssen. Zu pflegen ist auch das Wissen um die größere Gemeinschaft der eigenen Kongregation und des gesamten Ordens, sodass wir einander wirksam helfen können, unsere Berufung immer besser zu leben.
59. Der Mönch, der in der Nachfolge Christi Gott sucht und ihm dienen will, betet häufig. In der Betrachtung des Wortes Gottes, der sich uns geoffenbart hat, sowie im gemeinsamen und privaten Gebet, das auf das Wort Gottes antwortet, werden unser Geist und unser Gemüt zu den göttlichen Dingen erhoben. Auf diese Weise können wir auch die Quelle der Inspiration für alle unsere Tätigkeiten finden und zugleich die Ausrichtung unseres Lebens besser erkennen und sie häufig richtig stellen.
60. Wie die Ordensberufung Gnade Gottes ist, so kommt auch unser Vermögen zu beten nicht von uns, sondern vom Heiligen Geist, in dem wir rufen: Abba, Vater[80]. Durch den Empfang der Sakramente und besonders durch die tägliche Feier der Eucharistie wird dieses Gnadenleben in uns anhaltend gestärkt und unser Gebet mit den Heilstaten Christi sakramental vereinigt.
Wie aus der gesamten monastischen Tradition und dem Auftrag der Kirche hervorgeht, sind die Mönche in besonderer Weise berufen, das Gebet Christi in der Kirche fortzusetzen, und dies in der Feier der Messe und des Opus Dei, die in ihrem Leben die Vorrangstellung haben müssen[81], sowie in anderen Formen des Gebetes, das auf seine Weise das ganze Leben durchdringen muss.
61. In der Feier der Eucharistie wird das Opfer Christi gegenwärtig, das einmal für immer am Kreuz dargebracht wurde und uns Tag für Tag geschenkt wird. Die zur Gottesverehrung gesetzten menschlichen Akte werden zu einem wirksamen Zeichen des Tuns Christi, sodass sich die Gabe und das Wort Gottes und die Antwort des Menschen in Danksagung und Lob auf höchstmögliche Weise zum Lob Gottes und zur Heiligung des Menschen vereinen. Alle kirchlichen Dienste sind hingerichtet auf die Feier der Eucharistie, die der wahre Mittelpunkt der gesamten Liturgie, ja sogar unseres monastischen Lebens ist[82]. Sie ist das Sakrament der Liebe, Zeichen der Einheit, Band der Liebe, österliches Mahl, in dem Christus empfangen wird, der Seele Gnade geschenkt und uns ein Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird[83].
Die Anbetung des in der Eucharistie gegenwärtigen Christus ist eine Hilfe, damit die aktive Teilnahme am Opfer Christi sich wirksam in den Tag hinein fortsetze.
62. Bei der Erneuerung des Officium divinum, die fortzusetzen und abzuschließen ist, müssen wir unsere Aufmerksamkeit vor allem auf die Einheit und Harmonie zwischen der Liturgie und den übrigen Elementen des Ordenslebens richten. Wenn auch die Liturgie der Höhepunkt ist, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt[84], macht sie doch nicht den gesamten Tätigkeitsbereich der Kirche und des Klosters aus. Deshalb soll das tägliche Leben geeignet sein für eine fruchtbare Feier der Liturgie, und die Strukturen und Formen der Liturgie sollen so beschaffen sein, dass sie das tägliche Leben nähren und beseelen können.
63. Zum Gebetsleben gehört notwendigerweise auch die Lectio divina; sie bedarf einer geeigneten Erziehung und bestimmter Voraussetzungen, mit deren Hilfe sie wirklich zu einer betenden, ruhigen und eifrigen Lesung werden kann. Wenn die Lectio so gestaltet ist, hilft sie dem Mönch in wirksamer Weise, mehr und mehr ein Mann Gottes zu werden und Gegenwart und Willen des Herrn klar zu erfassen.
Viel hilft uns auch die Beobachtung des Stillschweigens bei der Pflege des Gebetsgeistes. Indem wir Zeiten des Stillschweigens treu einhalten, machen wir unsere Herzen bereit, das Wort Gottes besser zu hören und es offener aufzunehmen.
64. Die Einheit des Lebens soll sich in einer harmonischen Verbindung aller Elemente kundtun[85]. Vor allem aber soll die Liturgie unserer Klöster wie ein hell leuchtendes Licht sein, das auf die ganze Ortskirche ausstrahlt; unsere liturgischen Feiern sollen die in unserer Umgebung wohnenden Gläubigen zu tätiger Teilnahme einladen und dem christlichen Volk eine überreiche Quelle geistlichen Lebens bieten.
65. Das Leben des Mönches muss Nachfolge des demütigen Christus sein. In aufrichtiger Reue über unsere Sünden und im Bewusstsein unserer Grenzen, aber auch getragen von der göttlichen Barmherzigkeit müssen wir die Ehre Gottes, nicht unsere eigene suchen. In diesem Geist der Demut müssen wir die Bedrängnisse und Einschränkungen mit heiterem Sinn annehmen und auch mit bescheidenen Erträgnissen und Mitteln zufrieden sein.
Das monastische Leben kann nur unter dem Kreuz bestehen. Wenn wir nämlich der Liebe Christi folgen, die von keiner übertroffen werden kann, begeben wir uns auf den Weg der Selbstverleugnung und der Abtötung im Dienst am lebendigen Gott. Wie seine Jünger, so hat Christus auch uns zum täglichen Kreuztragen berufen.
66. Wir sind zur Teilhabe am Kreuz Christi berufen, die für uns zumeist in folgendem besteht:
- in der Demut und im Verzicht auf eitlen Ruhm und egoistische Ehrsucht;
- in der guten Verrichtung der täglichen Arbeit, die von uns heute oft solche Opfer verlangt, dass wir sie mit Recht mit der Strenge des monastischen Lebens in alter Zeit vergleichen können;
- in der Geduld, mit der wir unsere körperlichen und seelischen Schwächen, die Grenzen unserer Fähigkeiten und die Last des Gemeinschaftslebens guten Mutes ertragen;
- in der Liebe zu unseren Feinden, Verfolgern und Verleumdern;
- in der Annahme von Alter und Tod, womit wir den Glauben und die Hoffnung auf das ewige Leben besonders bezeugen.
67. Wie wir bereits in der Taufe gelobt haben, dem Teufel und seinen Verlockungen zu widerstehen und zu entsagen, so wollen wir im klösterlichen Leben die Welt, soweit sie unter dem Einfluss des Teufels steht, fliehen: die Augenlust, die Begehrlichkeit des Fleisches und die Hoffahrt des Lebens. Die Weltflucht besteht in erster Linie in der inneren Trennung vom Geist dieser Welt, der über das Grab hinaus nichts erwartet und nichts in diesem Leben höher schätzt als die leiblichen und seelischen Genüsse.
Die äußere Trennung von der Welt - sie wird in unserer Gemeinschaft in verschiedenen Stufen und Formen durchgeführt - ist Zeichen und Mittel für diese innere Entsagung.
68. Die Liebe zum Kreuz und unsere entschlossene Absage an diese Welt dürfen uns nicht gleichgültig machen gegenüber ihren wahren Werten, die in den Dienst des Reiches Gottes gestellt werden müssen. Die technischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Werte sind uns keineswegs fremd; denn ihre Pflege bereichert unser Leben und gliedert uns in die Menschheitsfamilie ein.
69. Wie alle Menschen sind auch wir dem allgemeinen Gesetz ernster Arbeit verpflichtet[86], um durch unsere Tätigkeit an der Vervollkommnung der Welt und an der Verwirklichung der Pläne Gottes in ihr mitzuwirken. Auch auf diese Weise bringen wir unsere Berufung zur Wirkung. Denn es ist ein Irrtum zu behaupten, dass das Vollkommenheitsstreben des Einzelnen und die Angelegenheiten des gegenwärtigen Lebens im Widerstreit stehen, da im Gegenteil beide doch sehr gut miteinander verbunden werden können. Niemand muss sich notwendigerweise von den Angelegenheiten des irdischen Lebens zurückziehen, um nach der christlichen Vollkommenheit zu streben, denn wenn diese Tätigkeit in gebührender Weise geschieht, bringt sie die menschliche und christliche Würde nicht nur nicht in Gefahr, sondern vervollkommnet sie[87].
Daher ist unsere Arbeit nicht nur ein Heilmittel gegen den Müßiggang oder irgendeine Beschäftigung, um die Zeit auszufüllen, sondern ein Wesenselement in unserem Streben nach christlicher Vollkommenheit. Zugleich ist sie auch ein brüderlicher Dienst an der Klostergemeinschaft und an den in der Welt lebenden Menschen, allerdings nur, wenn wir unsere Tätigkeit sachgerecht und im Bewusstsein ernster Verantwortung ausüben.
70. Da der Wert der Arbeit auch von ihrer sachgerechten Ausführung abhängt, gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der Oberen, ihren Mitarbeitern - seien es geistliche oder Laien - eine sorgfältige, wenn nötig fachliche Ausbildung angedeihen zu lassen, damit sie ihre Aufgaben auf bestmögliche Weise erfüllen können, wohl wissend, dass in unserem Zeitalter der Spezialisierung und unter heutigen Verhältnissen guter Wille und Engagement allein keineswegs genügen.
Die hauptsächlichen Tätigkeiten, wie sie in unseren verschiedenen Kongregationen und Klöstern ausgeführt werden, sind folgende (die Reihenfolge der Aufzählung bedeutet keinerlei Wert- oder Rangordnung):
71. Bildung und Erziehung der Jugend in Schulen und Kollegien passt bestens zum monastischen Leben; und diejenigen, die sich dieser Aufgabe widmen, tragen sehr viel zum Aufbau des Reiches Gottes und zur Förderung der menschlichen Gesellschaft bei. Sie haben die Absicht, nicht nur den Verstand, sondern die ganze Persönlichkeit zu bereichern, indem sie den inneren Zusammenhang zwischen den Künsten und Wissenschaften und dem Geist des Christentums aufzeigen; und indem sie die Wahrheit über die geschöpflichen Dinge vermitteln, führen sie die Schüler zu Christus selbst, der Quelle aller Wahrheit und Schöpfung[88]. Außerdem, wenn wir alles, was wir einem der geringsten Brüder Christi tun[89], ihm selbst tun, dann dienen wir in der Jugenderziehung ihm auf besondere Weise.
72. Das Priestertum des Neuen Testamentes ist in seinem Vollsinn nicht nur dem Kult, sondern dem Dienst an der christlichen Gemeinde zugeordnet[90]. Zweifellos trägt der Seelsorgedienst - sei es die ordentliche Seelsorge im Kloster, in Pfarren oder Missionsgebieten, sei es die außerordentliche in geistlichen Vorträgen und Exerzitien, in Predigten für das christliche Volk, in der Sakramentenspendung u. ä. - äußerst wirksam bei zum Aufbau des mystischen Leibes Christi, der die Kirche ist[91]. Auf diese Weise leisten die Priestermönche unseres Ordens mit ihrer Tätigkeit den Menschen einen hervorragenden Dienst. Sie gehorchen dabei dem Anruf des Heiligen Geistes und leisten einen guten Dienst wie der gute Knecht, der seinen Mitknechten den Weizen gibt[92].
73. Wir dürfen die Handarbeit nicht nur als eine sehr nützliche und häufig notwendige Tätigkeit für das Leben der Gemeinschaft betrachten, sondern auch als ein Zeichen von Solidarität mit allen Menschen, und vor allem den Armen, die mit ihrer täglichen und demütigen Arbeit den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien verdienen.
Sie ist auch ein wirksames Hilfsmittel für Selbstverleugnung und Teilnahme am Kreuz Christi sowie den Dienst am Nächsten, speziell an den Mitbrüdern und Mitschwestern im Kloster. Und daher darf sie niemals als eine für das geistliche Leben gleichgültige Beschäftigung angesehen werden. Sie soll vielmehr in sachkundiger und wirksamer Weise als Zeichen der Liebe verwirklicht werden.
74. Zahlreiche Mitbrüder in verschiedenen Klöstern leisten durch ihre Forschungen u. a. auf philosophischem, theologischem, historischem, soziologischem und naturwissenschaftlichem Gebiet einen wichtigen Beitrag zu den theologischen und profanen Wissenschaften. Eine solche Tätigkeit hat besonderen Wert nicht nur für die entsprechenden Wissenschaftsgebiete, sondern für das gesamte monastische Leben, das durch die tiefere Kenntnis der Schöpfung und der Glaubensinhalte eine wahre Bereicherung erfährt. Besonderes Gewicht ist auf die theologischen Wissenschaften zu legen, deren Hilfe für das geistliche Leben der Mönche, für die geistliche Führung und den Seelsorgedienst alle anderen Wissenschaften überragt.
Die wissenschaftliche Tätigkeit bringt große Werte mit sich: die Treue zur Wahrheit, Sinn für Solidarität aus der Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen, ein Verantwortungsbewusstsein, das immer lebendiger wird, und anderes dieser Art[93].
75. Eine sehr alte Form des Apostolates der Mönche ist die Gastfreundschaft, die heute nicht so sehr in materieller Hilfe zu bestehen braucht, sondern vielmehr im Angebot von verschiedenen und geeigneten Formen der geistlichen Nahrung.
Alle Gäste sollen aufgenommen werden wie Christus, denn er selbst hat gesagt: Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen. Man soll den Gästen, wenn es möglich ist, aus dem Wort Gottes zu ihrer Erbauung vorlesen und dann soll man ihnen herzlich dienen. Dem Gästehaus soll ein eigenen Bruder zugeteilt werden und das Haus Gottes sei weise von Weisen Menschen verwaltet[94].
76. Damit wir jedoch unsere Aufgaben beglückend und eifrig erfüllen können, muss uns auch die Erholung ein Anliegen sein. Deshalb müssen wir bei der Regelung des klösterlichen Tagesablaufes um ein gesundes Gleichgewicht zwischen Gebet, Arbeit und Erholung unter Beachtung auch der Lehren auf psychologischem und medizinischem Gebiet bedacht sein. Eine Erholung, die auf den beabsichtigten Zweck ausgerichtet ist, ist keine Abweichung vom monastischen Geist, sondern eine Bedingung für ein wohl geordnetes Leben; denn nur so können wir die Aufforderung des Apostels erfüllen Gott liebt einen freudigen Geber[95].
77. Nachdem unser Orden in seiner konkreten Existenz gezeichnet und die fundamentalen Werte des Zisterzienserlebens kurz dargestellt worden sind, bleibt noch die Aufgabe, die praktische Regelung des Lebens und die geeignete juridische Struktur der einzelnen Kommunitäten und Kongregationen sowie des gesamten Ordens zu betrachten. Es genügt nämlich nicht, bloß eine Abhandlung über unsere Ziele und Werte vorzulegen, es sind auch jene praktischen und juridischen Grundsätze zu untersuchen, die das Leben unserer Kommunitäten ordnen und es anregen, diese Ziele zu erreichen.
Wir glauben, dass im Folgenden nur jene Elemente und Prinzipien darzulegen sind, die bei der sachgerechten Lösung der heutigen Probleme ausdrücklich notwendig erscheinen; die eingehende Ordnung des Lebens überlassen wir den Konstitutionen des Ordens und der Kongregationen bzw. den Hausstatuten[96]. Zuerst werden wir die grundlegenden Gesichtspunkte für jede juridische Struktur und jede Autoritätsausübung darlegen, sodann wird die Rede sein von den Grundsätzen der Leitung des Klosters, der Kongregation und des Ordens, schließlich fügen wir noch einiges an über die Beziehung unseres Ordens zu den anderen monastischen Orden und zu den kirchlichen Institutionen.
78. Das Folgende gilt in allem auch von unseren Frauenklöstern, wenn nicht aus der Natur der Sache das Gegenteil feststeht[97]. Die Nonnen unseres Ordens bilden keinen zweiten Orden neben dem ersten (den Männern), sondern gehören ganz und gar zum selben Zisterzienserorden. Ihre Klöster sind tatsächlich rechtlich selbstständig, auch wenn sie juridisch in manchen Dingen von einem Pater immediatus oder Bischof abhängig sind. Überdies sind mehrere von ihnen Mitglieder unserer Kongregationen und leben nach den gleichen Gesetzen wie die Mönche. Es kann daher kein Zweifel bestehen, dass die Teilnahme der Nonnen an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, aber auch in Angelegenheiten, welche die eigene Kongregation und den ganzen Orden berühren, wenn auch schrittweise, so doch wirksam und beständig zu fördern ist.
79. Wir folgten unserer Berufung und traten in ein von uns freigewähltes Zisterzienserkloster ein, um in der Schule des Herrendienstes unterwiesen zu werden[98]; mit unserer Profess haben wir sodann die Aufgaben und Lebensideale unseres Klosters freiwillig auf uns genommen[99]. Das monastische Leben wurde uns also nicht auferlegt, sondern wir haben es freiwillig und in freier Hingabe übernommen. Daher bestehen unsere Gemeinschaften aus Freiwilligen, die sich alle über das Ziel, das allen bekannt und von allen gewollt ist, einig sind, sodass wir einmütig in einem Haus wohnen und ein Herz und eine Seele sind[100].
80. Die Grundlage der monastischen Gemeinschaft ist daher die freigewollte Hingabe der Mönche, welche die Werte und Dienste ihres Klosters hochschätzen und sich mit ihnen identifizieren. Diese freie Hingabe und freudige Überzeugung sind die treibende Kraft für die Beobachtung der Gesetze und für den Gehorsam; sie sind die Grundlage für die gesamte juridische Struktur. Wenn diese fehlt, kann die monastische Kommunität ebenso wenig wie jede andere freiwillige Vereinigung ihre wahre Lebenskraft beibehalten. Es ist also von größter Bedeutung, dass die Mönche jene Hingabe, mit der sie das monastische Leben freiwillig auf sich genommen haben, lebendig und in Freude erhalten; und jede Ordnung bzw. Organisation des Gemeinschaftslebens soll sich auf dieses freie Wollen und Streben beziehen, es fördern und immer neu erwecken.
81. Auch wenn die monastische Gemeinschaft vor allem in der Liebe zu Christus und zu den Brüdern und in der freiwilligen Übernahme der Ziele und Dienste des eigenen Klosters gründen muss, bedarf sie doch als eine stabile, auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtete menschliche Vereinigung auch einer festen Struktur, d. h. einer rechten Ordnung durch Gesetze und Vorschriften der Oberen. Auf diese Weise werden nämlich der Bestand und die Kontinuität des Lebens gefestigt, die Kräfte der Einzelnen wirkungsvoller auf das gemeinsame Ziel ausgerichtet und Leben und Arbeit der Mitbrüder in Frieden einander zugeordnet. Neben den schriftlich festgelegten Gesetzen und Statuten, durch die mehr die bleibenden Gesichtspunkte des Lebens geordnet werden, bedarf es auch der persönlichen Autorität des Abtes und der Offizialen, um konkrete Vorgangsweisen, die unter den so verschiedenen und sich wandelnden Umständen des modernen Lebens durch noch so ins Detail gehende Gesetze nicht geregelt werden können, verantwortlich und rasch entscheiden zu können. Bei der Erlassung von Gesetzen und Normen haben die Kapitel, Räte und andere repräsentative Organe der Kommunität einen wichtigen Anteil; in einigen Fällen, die vom Recht festgelegt sind, haben sie auch beratende Stimme. Diese Organe sollen die Oberen und Offizialen auch in konkreten Entscheidungen, die rechtlich allein dem Abt oder einem bestimmten Offizialen des Klosters zustehen, unterstützen, ohne jedoch ihre Verantwortlichkeit und ihr Entscheidungsrecht wegzunehmen oder zu schwächen.
82. Die Autorität der Gesetze und der Oberen im Kloster hat zwar viel gemeinsam mit der legitimen Autorität der bürgerlichen Gesellschaft, kann aber nicht einfach mit ihr verglichen werden. Denn zunächst hat die im Kloster ausgeübte Autorität stets einen kirchlichen Charakter, der sich sowohl aus der Approbation der Regel und der Konstitutionen durch den Heiligen Stuhl ergibt, als auch aus der Annahme unserer Profess durch die Kirche[101]. Daher entspringt die Liebe zum Kloster der Liebe zur Kirche, mit der wir durch die Profess enger verbunden werden; die Liebe zum Kloster wächst umso mehr, je mehr wir die Kirche lieben. Weiters hat sie einen zutiefst religiösen Charakter, da die Wurzel des monastischen Gehorsams nicht Notwendigkeit oder menschlicher Vorteil ist, sondern unsere Berufung selbst und die freiwillige Hingabe an den Dienst am Willen Gottes. Diejenigen, die in der Kommunität die Vollmacht haben, Gesetze zu erlassen oder Befehle zu geben, sind gleichsam die Hilfsmittel zur Erkenntnis, was der konkrete Wille Gottes für diese Kommunität ist. Wenn man auch den Gehorsam gegen Gott nicht einfachhin mit dem Gehorsam gegenüber einem Menschen gleichsetzen darf, gehorchen wir doch im monastischen Leben im wahren Sinn des Wortes denen, die Christi Stelle vertreten, und der Gehorsam gegenüber den Oberen ist Teil des Herrendienstes[102].
Wenn auch die Autorität in einer monastischen Kommunität tiefere Wurzeln hat als die in den rein bürgerlichen Gesellschaften, sind doch ihre Erfahrungen und ihre neuen Methoden nicht zu verachten oder zu verwerfen, sondern offen zu prüfen. Sehr häufig lässt sich nämlich in sozialen Entwicklungen bzw. in neuen Leitungsformen Nützliches finden, das auch uns bei der zweckmäßigen Ordnung des heutigen monastischen Lebens dienlich sein kann[103].
83. Bei der Gestaltung und gesetzlichen Ordnung des monastischen Lebens sowie bei der Ausübung der persönlichen Autorität sind besonders jene gesellschaftsethischen Prinzipien zu beachten, die im Naturrecht begründet sind, die in jüngster Zeit klarer erkannt wurden und vom Lehramt der Kirche mit großem Nachdruck verkündet werden. Darunter sind für uns von besonderer Bedeutung die sich gegenseitig entsprechenden Prinzipien der Personenwürde und der Solidarität sowie der Subsidiarität und des legitimen Pluralismus innerhalb der notwendigen Einheit.
84. Das Prinzip des Menschenwürde, ein Grundsatz der katholischen Soziallehre, besagt, dass die menschliche Person Subjekt und Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen ist und sein muss[104]. Daher haben alle unsere juridischen Strukturen vor allem dem einen Ziel zu dienen, dass unsere Mitglieder ihr Vollkommenheitsstreben umfassender und ungehinderter verfolgen und die Aufgaben ihrer Berufung leichter und besser erfüllen können. Die heilige Würde der menschlichen Person[105], die in der Natur des Menschen und mehr noch in seiner übernatürlichen Berufung begründet ist, und die unveräußerlichen Rechte, die sich aus ihr ergeben[106], sind auch in der Gesetzgebung und in der Leitung des Klosters bzw. des Ordens zu beachten und anzuerkennen.
Daraus folgt auch, dass die gesetzlichen Vorschriften und die Anweisungen der Oberen die Mönche nicht in kindlicher Abhängigkeit halten dürfen, sondern zu reifer christlicher Freiheit und zu verantwortlicher Teilnahme an der Leitung zum Wohl der gesamten Kommunität führen müssen; ihre persönlichen Fähigkeiten sind zu beachten, und klugen Anregungen ist weiter Raum zu geben.
85. Aus dem Prinzip der Würde der Person folgt jedoch keineswegs, dass wir dem Fehler des Individualismus huldigen dürfen. Ihm zugeordnet ist nämlich das Prinzip der Solidarität. Die menschliche Person bedarf ihrer Natur nach des gemeinsamen Lebens[107] und hat darüber hinaus eine übernatürliche Berufung, die wesentlich gemeinschaftlich ist. Es hat nämlich Gott gefallen, die Menschen nicht einzeln und unter Ausschluss jeder Verbindung mit anderen zu heiligen und zu retten, sondern sie zu einem Volk zu machen, damit sie, durch das Band des Geistes geeint, zum Leib Christi zusammengeführt werden[108]. Diese gemeinschaftliche Natur des Heiles und des christlichen Lebens muss durch unser zönobitisches Leben besonders ausgedrückt und der Welt deutlich gemacht werden.
Eine geeignete Gesetzgebung und die klösterliche Leitung tragen viel bei zur Errichtung und Festigung dieser solidarischen Einheit des Lebens, wenn sie vor allem die Übereinstimmung aller in den Zielen und Werten fördern, die Kräfte zur Erreichung der gemeinsamen Ziele zusammenführen und sich um geeignete und anregende Formen des gemeinsamen Lebens bemühen. Im Geist der Solidarität soll jedes Mitglied die ihm übertragenen Aufgaben, auch wenn sie manchmal unangenehm sind, als Dienst an den Mitbrüdern und am Gemeinwohl gern und freudig auf sich nehmen.
86. Das Prinzip der Subsidiarität regelt die Beziehungen zwischen den Einzelnen und der Kommunität ebenso wie zwischen kleineren und größeren Kommunitäten. Es besagt nämlich, dass die übergeordnete Autorität der größeren Kommunität der untergeordneten Autorität das, was von ihr gut, häufig sogar besser ausgeführt werden kann, zu überlassen habe. Wo jedoch die untergeordneten Autoritäten nicht sich selbst genügen oder ihre Pflicht vernachlässigen, muss sie ihnen Beistand und Hilfe leisten. So bleibt einerseits die Lebenskraft und Verantwortlichkeit der untergeordneten Autoritäten erhalten, andererseits kann die übergeordnete Autorität ihre eigene Aufgabe der Koordination und nötigenfalls der höheren Entscheidungsgewalt leichter erfüllen[109].
Dies gilt in unserem Fall von den einzelnen örtlichen Kommunitäten ebenso wie für die Kongregationen bzw. den Orden. Im Kloster ist es Aufgabe des Oberen, die kluge Initiative und die persönliche Verantwortlichkeit der Mitglieder und der Offizialen zu fördern und auf das gemeinsame Wohl hinzulenken[110]. Die Autoritäten der Kongregationen und des Ordens erfüllen dann ihre Aufgabe am besten, wenn sie die legitime Freiheit und die speziellen Aufgaben der Klöster bzw. der Kongregationen achten, ihnen praktische Hilfe zur leichteren und sichereren Erreichung ihrer Ziele bieten und außerdem jene größeren Pläne und Vorhaben, die allen von Nutzen sind, aber die Kraft Einzelner übersteigen, zu erarbeiten und zu fördern sich bemühen.
87. Das Prinzip des legitimen Pluralismus innerhalb der notwendigen Einheit ergibt sich klar aus dem oben Gesagten. Es ist nämlich ein legitimer Pluralismus anzuerkennen, d. h. die Verschiedenheit der Mitglieder, die eine Einheit werden sollen, und es darf nicht im Namen der Einheit die Verschiedenheit der Fähigkeiten und Begabungen unterdrückt werden. Auch in einem Kloster gibt es verschiedene Charismen, jeder hat seine eigene Gabe, aber die Offenbarung des Geistes ist dem Einzelnen zum Nutzen aller gegeben[111]. Die Verschiedenheit der Glieder dient dem Wohl des ganzen Leibes, und die Einzelnen können an der Fülle des Geistes nur teilhaben, wenn sie einander an den vielfältigen Gaben Anteil geben.
Dasselbe gilt auch von unseren Klöstern und Kongregationen, die sich erheblich voneinander unterscheiden hinsichtlich ihrer geschichtlichen Entwicklung, der natürlichen Anlagen ihrer Mitglieder, der sozialen und kulturellen Umstände und der Dienste und Aufgaben, die ihnen entsprechend den Notwendigkeiten der Ortskirche zukommen. Die Unterschiede sind jedoch keineswegs hinderlich, dass die Glieder zu einer lebendigen Einheit zusammenwachsen, ja es kann die Verschiedenheit der Gaben dem ganzen Orden größere Kraft und Lebendigkeit geben, wenn der Sinn der Gemeinsamkeit und der Wille zur Zusammenarbeit vorhanden sind[112].
Ob das Gleichgewicht zwischen Pluralismus und Einheit erreicht werden kann, hängt sehr stark ab von der geeigneten Gesetzgebung und der rechten Ausübung der Autorität. Die Sicherheit, die durch feste Gesetze bei der Verfolgung der eigenen Ziele gegeben ist, die klare Abgrenzung der Kompetenzen, die klare Darlegung der gemeinsamen Ziele und Pläne, die Einrichtung von praktischen Formen der gegenseitigen Hilfe - dies und Ähnliches wird alle anspornen, die Einheit freudiger zu bejahen und zu fördern. Ebenso ist es sehr von Nutzen, wenn die Autoritäten der Kongregationen bzw. des Ordens die besonderen Merkmale und die speziellen Bestrebungen der einzelnen Kommunitäten nicht mit Argwohn oder Misstrauen betrachten, sondern alles, was gut und wertvoll ist, weiter zur Entfaltung bringen und dem Nutzen aller zuwenden. Andererseits sollen die einzelnen Kommunitäten des Ordens die Erfordernisse der Einheit anerkennen und bereit sein, bei ihrer Förderung mit den übrigen Kommunitäten des Ordens und den Organen der übergeordneten Autorität aufrichtig und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
88. Eine gewisse juridische Struktur und eine durch Gesetze geregelte Lebensordnung sind, wie wir gesehen haben, für eine klösterliche Gemeinschaft durchaus notwendig: sie sind jedoch keineswegs Selbstzweck, sondern bloß bedeutsame Hilfsmittel, die den Zielen des monastischen Lebens dienen. Das Gesetz dient dem Leben, und nicht umgekehrt[113]: die Einrichtungen und gesetzlichen Vorschriften müssen das Leben der Einzelnen und der Gemeinschaft sowie die Erreichung ihrer Ziele fördern und unterstützen, nicht aber behindern oder unterdrücken. Der Grund jener Unruhe und Autoritätskrise, die sich in unserer Zeit nicht nur in der bürgerlichen Gesellschaft, sondern auch in der Kirche und in den religiösen Gemeinschaften allenthalben zeigen, liegt zum großen Teil darin begründet, dass Gesetze und institutionelle Formen häufig dem heutigen Stand der Dinge bzw. den gerechten Forderungen des heutigen Lebens nicht genügend entsprechen und den Untergebenen nicht selten wie veraltete, fremde und unvernünftige Vorschriften erscheinen[114]. Es ist Sache der zuständigen Organe, dafür zu sorgen, dass Gesetze und Institutionen das heutige Leben der Kommunität wirklich fördern und tragen und nicht als veraltet und unangemessen den Fortschritt des Lebens behindern. Das verlangt auch das II. Vatikanische Konzil, wenn es vorschreibt, die Konstitutionen und die Art und Weise der Leitung der Klöster, der Kongregationen und des Ordens zu überprüfen und nach Entfernung veralteter Vorschriften entsprechend zu überarbeiten[115].
89. Damit die Struktur der Leitung und die Gesetzgebung in einem wahren Sinn dem Leben dienen können, müssen wir Folgendes vor Augen haben:
a) Gesetze dürfen nicht allzu sehr vermehrt werden. Die Handlungsfreiheit und Initiativen dürfen nicht durch allzu kleinliche Normen eingeschränkt werden. Nur jene Angelegenheiten sind der Gesetzgebung zu unterwerfen, die eine gewisse Einheitlichkeit im Handeln oder die Ausrichtung der Kräfte auf die gemeinsamen Ziele verlangen. Das übrige ist der Verantwortung der Oberen und Offizialen bzw. der freien und verantwortlichen Entscheidung der Mitbrüder zu überlassen.
b) Gesetze sind ständig den Lebensumständen anzupassen. Da sich die Lebensbedingungen, die Bedürfnisse und die Aufgaben dauernd ändern und da diese Veränderungen in unserer Zeit außerordentlich tief greifend und schnell vor sich gehen, muss auch die Art und Weise unserer Lebensordnung, d. h. die Gesetze und die rechtlichen Einrichtungen immer wieder überprüft und erneuert werden. Selbstordnungen und Einrichtungen, die zu irgendeiner Zeit nützlich, ja sogar sehr gut zu sein schienen, können bei veränderten Zeitumständen ihre Kraft und Nützlichkeit verlieren, ja sogar dem Fortschritt des Lebens schädlich werden. Die Absichten und Vorschriften selbst der Gründer in Bezug auf die Organisation des monastischen Lebens bzw. die juridischen Strukturen sind, auch wenn sie sehr hoch zu schätzen sind, jedoch keineswegs gleichsam unveränderliche oder ewige Normen, da auch sie an die veränderlichen Bedingungen ihrer Zeit gebunden sind. Daher muss mit Klugheit überlegt werden, ob und inwieweit sie den neuen Lebenserfordernissen entsprechen[116].
Auch darf eine solche Überprüfung der Gesetze und Lebensnormen nicht allzu lange aufgeschoben werden, da sonst die Lebendigkeit einer Kommunität wegen der allzu starren oder veralteten Normen zu Grunde geht und gefährliche Spannungen unter den Mitgliedern entstehen. In den Konstitutionen und den örtlichen Statuten selbst sind daher Wege und legitime Gründe einzufügen, mit denen eine Überprüfung oder Änderung der Gesetze von der betreffenden Kommunität verlangt und durchgeführt werden kann.
c) Die Kontinuität des Gesetzes - die Tradition ist zu berücksichtigen. Das Leben besitzt trotz seiner Vielfalt und Wandelbarkeit doch auch eine erstaunliche Kontinuität und Beharrungskraft. Daher müssen auch wir bei der Neuordnung unseres Lebens darauf achten, dass wir nicht die gesamte zisterziensische Tradition, von der wir bereits gesprochen haben[117], gänzlich verwerfen und die Kontinuität des monastischen Lebens gewaltsam unterbrechen. Wie es schädlich ist, veraltete Organisationsformen und ungeeignete Gesetze beizubehalten, so wäre es ebenso gefährlich, uns von den Werten unserer Tradition loszureißen und im Namen der Anpassung die fundamentalen Elemente unseres Lebens zu vernichten[118]. Es ist daher auch bei der Überprüfung der juridischen Struktur oder bei der Schaffung neuer Gesetze notwendig, dass wir die Erfahrungen früherer Jahrhunderte als Beispiel nehmen und den natürlichen Zusammenhang und die Harmonie mit der Tradition wahren. Dabei ist aber zu vermeiden, dass die Treue gegenüber der Tradition zur Erstarrung oder zu falscher Sicherheit führt und uns blind macht gegenüber den neuen Lebenserfordernissen in der Kirche und der Gesellschaft unserer Zeit.
d) Gesetze und andere Statuten nützen nur dann dem Leben, wenn sie eine nach kluger Abschätzung mögliche Handlungsnorm vorschreiben. Wenn sie nämlich zu Schweres oder dem heutigen Menschen zu Fremdes festlegen, dann laden sie entweder zur Missachtung der Gesetze ein oder führen dadurch, dass sie unerträgliche Lasten aufbürden, auch willige Menschen zur Verbitterung. Das Gesetz sei also einfach und klar, damit es nicht durch allzu große Verworrenheit oder Zweideutigkeit den normalen Lauf des Lebens stört. Das Gesetz soll stets auf die konkrete Wirklichkeit unserer Klöster und ihrer Mitglieder Rücksicht nehmen und nichts auferlegen, was ihrer Lebensform gänzlich fremd ist, ohne jedoch Unvollkommenheiten oder bestehende Fehler zu rechtfertigen. Es sei gemäßigt und soll eher positiv den Weg zum Guten aufzeigen als einfach negativ abschrecken, damit es von den Mönchen guten Willens gern erfüllt werden kann. Derselbe Grund mahnt uns auch, dass wir die Handlungsnorm oft nicht durch Gesetze und Vorschriften im strengen Sinn festlegen können, sondern viel besser durch flexiblere Anweisungen, die mehrere mögliche Handlungsweisen aufzeigen.
90. Die modernen Lebensbedingungen und auch das II. Vatikanische Konzil verlangen, dass alle Mitglieder Anteil haben sollen an der Vorbereitung von Gesetzen und beim Treffen von Entscheidungen, welche die Kommunität betreffen[119]. Die Mitglieder der Kommunitäten erfahren mit Recht Lebensnormen und Entscheidungen als ihnen fremd, wenn diese nur nach dem Urteil der Oberen oder weniger Ratgeber festgelegt werden. Diese Teilnahme aller kann auf verschiedene Art und in verschiedenen Stufen geschehen (durch vorhergehende Befragung der einzelnen Mitglieder und Kommunitäten; durch Abstimmung im Konventkapitel; durch die Wahl von Offizialen und Delegierten; durch das Recht, Anträge zu stellen usw.). Gänzlich unerlässlich ist jedoch, dass überall und auf jeder Ebene der Ordensstruktur geeignete Formen der tatsächlichen und aktiven Teilnahme eingerichtet werden.
91. Während Gesetze und andere schriftliche Normen mehr die allgemeinen und bleibenden Aspekte des monastischen Lebens bestimmen, beziehen sich die Ordnung des täglichen konkreten Lebens und einzelne Entscheidungen in vielen Angelegenheiten auf die persönliche Autorität der Oberen und Offizialen. Die Ausübung dieser Autorität ist heutzutage sicher schwieriger und verwickelter als früher, und dies wegen der neuen Zeitumstände und wegen der veränderten Haltung des modernen Menschen gegenüber der Autorität.
Einerseits verlangen viele Angelegenheiten wegen der raschen Veränderung der Dinge und wegen einer Entwicklung, die kaum vorausgesehen und auch nicht durch allgemeine Gesetze geregelt werden kann, eine persönliche und rasche Entscheidung der Oberen, und zwar in Fällen, die sehr komplex sind und häufig praktische Erfahrung verlangen. Andererseits haben die heutigen Menschen weniger Achtung vor dem Amt des Oberen, fordern aber von ihnen in allzu hohem Maß menschliche Qualitäten und Vollkommenheiten und urteilen über die Fehler und Schwächen der Oberen offen und scharf; sie wollen die Gründe für einen Auftrag klar erkennen und sind nicht leicht zum Gehorsam bereit, wenn ein Auftrag ihrem persönlichen Urteil oder Vorteil widerspricht[120].
Wenn auch der Dienst derer, die in der Kommunität die Autorität ausüben, sicherlich schwierig ist, so ist er doch keine vergebliche Mühe; ja, wenn geeignete Formen und Methoden der Leitung entwickelt werden, kann sie weit wirksamer gestaltet werden als in früheren Zeiten: in unserer Zeit sind nämlich die Mitglieder lieber zu einer ehrlichen und aktiven Zusammenarbeit bereit und nehmen Anteil an der Sorge und Mühe der Oberen um das gemeinsame Wohl; außerdem sind sie für eine solche Teilnahme auch besser ausgebildet.
92. Zu dieser neuen Art der Autoritätsausübung gehört:
a) dass die Oberen ihre Mitbrüder über die Angelegenheiten des Klosters und des Ordens informieren, ihnen Schwierigkeiten und Probleme ehrlich und offen darlegen und ihre Meinungen und Vorschläge ermitteln und zur Kenntnis nehmen;
b) dass sie keine Angst haben vor kluger Kritik oder Tadel und es nicht abweisen, notwendige Verbesserungen durchzuführen;
c) dass sie im Wissen um die Komplexität und Vielfalt ihrer Aufgabe nicht meinen, sie müssten alles allein tun, sondern erfahrenen Mitbrüdern an Teilen ihrer Funktionen Anteil geben und darüber hinaus deren Erfahrung kennen lernen und sich zu Nutze machen;
d) dass sie einzelnen Mitbrüdern, besonders den Offizialen bzw. solchen, die eine besondere Aufgabe haben, große Handlungsfreiheit einräumen und ihre Kompetenz in deren Wirkungsbereich respektieren; es aber zugleich nicht verabsäumen, genaue Rechenschaft zu verlangen über das, was ihrer Obsorge oder Verwaltung übergeben wurde.
93. Nach der Darlegung der allgemeinen Grundsätze, die bei der gesamten Struktur und Leitung des Ordens und der Kommunitäten zu beachten und anzuwenden sind, kommen wir nun zu den speziellen Fragen der Leitung des Klosters, der Kongregation und des Ordens. Wir machen dabei den Anfang mit dem einzelnen Kloster, welches das Haupt- und Grundelement der monastischen Organisation ist. Der Angelpunkt des klösterlichen Lebens ist aber der Abt; deshalb soll zuerst sein Bild gezeichnet werden.
94. Der Abt ist in erster Linie Seelenhirte, d. h. sein Amt ist vor allem ein geistliches Amt, das auf das Heil der Seelen abzielt[121]. Seine Autorität ist Dienst und hat den Charakter eines demütigen Dienstes gemäß der Lehre und dem Beispiel Christi, dessen Stelle er vertritt[122]. Deshalb geziemt es sich, dass er die väterliche Liebe, mit der Gott der Vater die Mönche liebt, seinen Brüdern gegenüber ausdrückt und zeigt[123].
95. Der Abt ist darüber hinaus Vermittler des Gotteswortes, indem er die Aufgabe eines Deuters der göttlichen Schriften in den vielfältigen täglichen Lebensumständen erfüllt. Niemals kann sich der Abt über das Wort Gottes stellen, vielmehr muss er sich ihm immer mehr unterwerfen.
96. Nicht weniger bedeutsam ist eine weitere Aufgabe, die der Apostel die Fähigkeit, die Geister zu unterscheiden nennt[124]. Der Abt muss sich daher bemühen zu erkennen, ob der Einzelne seiner Mönche vom Geist Gottes geleitet wird oder sich von rein irdischen Bestrebungen seines eigenen Geistes oder des Geistes der Lüge täuschen lässt. Um aber die Stimme des Heiligen Geistes von jeder anderen unterscheiden zu können, muss er selbst auch in geistlichen Dingen durch Lehre und Erfahrung bewandert sein.
97. Der Abt ist Mittelpunkt der Einheit der Kommunität, der das Streben der Einzelnen auf die gemeinsamen Ziele hinlenkt und die Bemühungen und Anstrengungen aller koordiniert. Deshalb muss der Abt die Persönlichkeit aller Mitglieder hoch schätzen, verstehen und mit gebührender Achtung behandeln. Die Hauptsorge eines Abtes, der für alle genügend Zeit und stets ein offenes Herz hat, wird der aktive und verantwortliche Gehorsam sein und die herzliche Zusammenarbeit der einzelnen, damit die Begabungen aller im Dienst Gottes fruchtbar werden; er strebe danach, den ehrlichen und offenen Dialog zu fördern; er wird die Mitbrüder teilnehmen lassen an den Sorgen und Plänen, die das Leben des Klosters betreffen, und an allen Angelegenheiten des Hauses; denn es geht ja dabei um ihre Sache. Er wird jedoch auch die Verantwortung, die ihm kraft seines Amtes obliegt, auf sich nehmen, wenn er etwas entscheiden muss, was ihm nach reiflicher Prüfung als der Wille Gottes erscheint.
98. Da der Abt die Einheit zu fördern hat, soll er alles vermeiden, was auf seine Trennung von den Mitbrüdern hinzielt; er soll das gemeinschaftliche Leben mit den Brüdern führen und ihnen ein Beispiel der Treue und des Eifers geben; er soll nach Möglichkeit all das, was seine Abwesenheit vom Kloster erfordert, auf ein Mindestmaß beschränken. Auch als Abt bleibt er Mönch und Bruder unter Brüdern. Nur so setzt er sich als Mittelpunkt der Einheit und der Liebe ganz für seine Brüder in der Liebe Christi ein.
99. Das Bild des Abtes, das wir gemäß der Tradition des Ordens und nach der Meinung der Mitbrüder oben gezeichnet haben, zeigt klar, dass der Abt im Leben der Kommunität so viele und vielfältige Aufgaben und Obliegenheiten hat, dass sie selten je von einem einzigen Menschen richtig und voll erfüllt werden können. Trotzdem können diese Aufgaben und Obliegenheiten nicht einfach wegen der Grenzen der menschlichen Person aufgegeben werden. Daher wird ein kluger Abt, der sich seiner Pflichten ebenso wie seiner Grenzen bewusst ist, dafür sorgen, geeignete Helfer beizuziehen, und zwar nicht nur die in der Regel erwähnten Offizialen des Klosters bzw. die mit wirtschaftlichen und administrativen Aufgaben betrauten Mitbrüder, sondern auch andere, die ihm bei seinem seelsorglichen und geistlichen Dienst und bei seiner Aufgabe, die Einheit zu festigen und die Bestrebungen der Einzelnen zu koordinieren, eine Hilfe sein können.
100. Der Abt muss sich zwar die oberste Leitung und Aufsicht vorbehalten, er soll aber wirtschaftliche und administrative Aufgaben, die tägliche Arbeitsverteilung (weniger bedeutende Erlaubnisse, Arbeitseinteilung, Korrespondenz, Empfang der Gäste u.ä.) nach Möglichkeit erfahrenen Offizialen und anderen geeigneten Mitbrüdern übergeben, damit er selbst für seine eigentliche Aufgabe frei ist.
101. Unter den Offizialen des Klosters steht an erster Stelle der Prior. Er ist für den Abt der erste Helfer und Mitarbeiter bei allen Aufgaben; er steht bei Abwesenheit oder Verhinderung des Abtes dem Kloster vor. Um die Erziehung und Unterweisung der Klosterjugend mühen sich mit Sorgfalt und Geschick der Novizenmeister und der Magister der zeitlichen Professen, deren Amt von höchster Bedeutung und größtem Gewicht ist, da ja die Hoffnung auf Ernte im Samen liegt. Der Liturgiemagister soll dem Abt helfen bei der Vorbereitung und würdigen Feier der Eucharistie und des Opus Dei. Bei der Verwaltung der zeitlichen Güter des Klosters leistet der Cellerar dem Abt Hilfe; seine Aufgabe ist die Vermögensverwaltung und die Sorge um die Dinge, die im Hause nötig sind, und deren Erhaltung.
102. Wenn immer es sich um schwerwiegende Angelegenheiten des Klosters handelt, in erster Linie in den Fällen, die in den Konstitutionen der Kongregationen und im allgemeinen Kirchenrecht vorgeschrieben sind, nimmt das Konventkapitel an der Leitung des Klosters teil. In einem echt kollegialen Akt findet dort die Abtwahl statt, auf kollegiale Weise werden Entscheidungen über den Tätigkeitsbereich des Klosters, die Zulassung und Bildung neuer Mitglieder und die Verwaltung der zeitlichen Güter getroffen.
103. Doch die Aufgabe des Kapitels darf nicht bloß auf die Fälle beschränkt werden, in denen die Kapitulare auf Grund des allgemeinen oder besonderen Rechtes ihr entscheidendes bzw. beratendes Stimmrecht ausüben sollen; die Mitglieder sollen häufiger zum Gespräch zusammenkommen, zu einem wirklich brüderlichen Dialog, damit die teilnehmende Mitsorge der Mitbrüder am Wohl des Klosters wirksam ausgeübt werden kann[125]. Darum soll das Konventkapitel auch das Informationsforum sein über Angelegenheiten des Klosters, der Kongregation und des Ordens, und wo die Offizialen über erfüllte Aufgaben und Fachleute über aktuelle Fragen Bericht erstatten.
104. Die im Kapitel zu behandelnden Fragen sollen unter Mitwirkung des zahlenmäßig kleineren Abtrates ausgewählt werden, wobei auf die Wünsche und Probleme, die von den Mitbrüdern vorgebracht werden, zu achten ist. Die Tagesordnungspunkte sollen rechtzeitig und in geeigneter Weise dem Konvent bekannt gegeben werden, sodass für das Studium und das Überdenken der Fragen genügend Zeit bleibt. In bestimmten Angelegenheiten ist es günstiger, wenn die Antworten schriftlich gegeben werden. Die Verpflichtung zum Kapitelgeheimnis soll auf jene Fälle beschränkt werden, die absolute Diskretion verlangen; allerdings sollen die Mitbrüder dort, wo es sich um Angelegenheiten der klösterlichen Familie handelt, nach außen höchste Diskretion wahren.
105. In den einzelnen Kommunitäten sollen darüber hinaus geeignete Mittel vorgesehen werden, mit deren Hilfe alle, auch jene, die außerhalb des Hauses weilen, über die Angelegenheiten des Klosters, der Kongregation und des Ordens laufend, rechtzeitig und genau informiert werden.
106. Der Abtrat, der zahlenmäßig geringer ist und oft Seniorenrat genannt wird[126], soll dann einberufen werden, wenn es die Notwendigkeit oder der Nutzen der Klosterfamilie verlangt, und in Angelegenheiten, die Geheimhaltung verlangen. Die Hälfte des Abtrates pflegt der Konvent zu wählen, den Rest ernennt der Abt.
107. Durch die Verwirklichung dieser Prinzipien und Ratschläge können unsere Kommunitäten neu gekräftigt werden und Familien sein, die im Haus des Herrn in Liebe wohnen[127]; die wohl geordnete Reihe der Brüder wird sich fester Einheit erfreuen[128], wo der Einzelne durch die Erfüllung seiner Aufgabe allen dient und wo er von allen gestärkt wird.
108. Der hl. Benedikt spricht in seiner Regel nicht von der Vereinigung der Klöster, sondern nur von der inneren Ordnung des einzelnen Klosters. Im Lauf der Geschichte sind jedoch verschiedene Formen der Verbindung der Klöster entstanden, deren Ziel es war, das monastische Leben in den Klöstern wirksamer und sicherer zu gestalten. In den verschiedenen Vereinigungen dieser Art wurden die Gefahren der Isolation durch die Organisation der Kongregation gebannt, dabei aber die legitime Autonomie der Klöster gewahrt; bei anderen Vereinigungen kam es zu einer zentralistischen Form, wobei die einzelnen Klöster von einer Zentralabtei abhängig waren, wie es in Cluny und im Allgemeinen auch bei den Gründungen von Molesme der Fall war[129].
109. Die Gründer von Cîteaux strebten gemäß den Prinzipien der Carta Caritatis danach, sowohl die legitime Autonomie der Klöster zu sichern als auch die notwendige Einheit und die gegenseitige Hilfe durch die Generalkapitel und die jährlichen Visitationen zu festigen[130]. Als jedoch der Orden gewaltig wuchs und sich manche Lebensbedingungen im Lauf der Jahrhunderte wandelten, entstanden Kongregationen, wie wir sie oben schon kurz beschrieben haben[131].
Tatsächlich besteht unser Orden heute, wie dieses Generalkapitel ausdrücklich festlegte, aus folgenden Kongregationen, die im Sinn des Kirchenrechtes monastische Kongregationen sind[132]:
1. Die Kongregation von der Regulären Observanz vom hl. Bernhard oder von Kastilien;
2. Die Kongregation des hl. Bernhard in Italien;
3. Die Kongregation der Krone von Aragon in Spanien;
4. Die Mehrerauer Kongregation;
5. Die Kongregation "Maria, Mittlerin aller Gnaden";
6. Die Österreichische Kongregation;
7. Die Kongregation der Unbefleckten Empfängnis;
8. Die Zircer Kongregation;
9. Die Kongregation vom Reinsten Herzen Mariens;
10. Die Kongregation von Casamari;
11. Die Kongregation „U.L.F. Königin der Welt“ oder von Polen;
12. Die Brasilianische Kongregation;
13. Die Kongregation der Heiligen Familie;
14. Die Kongregation der Zisterzienserklöster von Sankt Bernhard[133].
Außerdem sind Mitglieder des Ordens auch einige Männer- und Frauenklöster, die keiner Kongregation angehören[134].
Die Föderationen der Nonnenklöster, die päpstlichen Rechtes sind, haben große Verdienste und daher sollen sie ihre Arbeit für das Wohl der Klöster und des Ordens fortsetzen.
110. Die Prinzipien der Subsidiarität und des legitimen Pluralismus haben eine große Bedeutung für die Strukturen der Kongregationen. Was nämlich die einzelnen Klöster ihrerseits auf Grund ihrer Sachkundigkeit und ihrer genaueren Kenntnisse der örtlichen Erfordernisse wirksam ausführen können, ist ihnen zu überlassen. Sache der Organe der Kongregation ist es hingegen, die Bestrebungen der einzelnen Kommunitäten mit Rat und Tat brüderlich zu unterstützen, ihre Bemühungen auf gemeinsame Ziele abzustimmen und, falls Missstände auftreten, diese abzustellen, schließlich, die Klöster bei kirchlichen und staatlichen Behörden zu vertreten. Nach dem Prinzip des Pluralismus sind die Besonderheiten und speziellen Aufgaben der Klöster anzuerkennen und es ist die Verschiedenheit der Begabungen auf die Einheit der gemeinsamen Ziele hinzuleiten, da sonst die Einheit der Kongregation in Gefahr gerät.
111. Unbeschadet des Prinzips des Pluralismus besteht zumeist unter den Klöstern nicht nur das Band der juridischen Organisation, sondern auch ein gemeinsames Ideal. Die Darstellung dieses Ideals und der wichtigsten Mittel, die zu seiner Erreichung notwendig sind, soll in den Konstitutionen der einzelnen Kongregationen erfolgen, die nach Befragung der einzelnen Kommunitäten vom Kongregationskapitel erarbeitet und vom Heiligen Stuhl approbiert worden sind. Daher müssen die Konstitutionen einer jeden Kongregation als unmittelbare und konkrete Lebensnorm treu eingehalten werden.
112. Die Vereinigung unserer Klöster unter der Leitung des Kongregationskapitels und des Abtpräses hat in erster Linie das Ziel, dass das zisterziensische Leben in den Klöstern zu reicherer Entfaltung kommt, die Regeltreue sicherer gewährleistet wird, die gegenseitige brüderliche Hilfe in Notlagen rascher geleistet wird, die Kräfte der einzelnen Kommunitäten, falls erforderlich, zur Erstellung von größeren Projekten durch gemeinsame Anstrengung zu verbinden, alles, was dem Leben der Klöster schadet, wirksamer zu bekämpfen und die Dienste, welche die Kirche und die heutige Gesellschaft von den Klöstern erwarten, sicherer und leichter zu leisten. Außer diesem allen Kongregationen des Ordens gemeinsamen Ziel können die Kongregationen auch ein spezielles Ziel haben, das in den eigenen Konstitutionen klar ausgesprochen werden muss[135].
113. Unbeschadet der oben dargelegten Prinzipien ist das Kongregationskapitel die oberste Autorität in der Kongregation. Im Kongregationskapitel sind neben den höheren Oberen auch Delegierte mit entscheidendem Stimmrecht vertreten, die gemäß den Kongregationskonstitutionen von allen Mitgliedern der Kongregation gewählt werden.
114. Die Hauptaufgabe des Kongregationskapitels besteht darin, ein Forum der brüderlichen Beratung und der Gesetzgebung zu sein. So hat das Kongregationskapitel:
a) unserer Zeit entsprechende Konstitutionen auszuarbeiten und die gemeinsamen Ziele, Ideale und Aufgaben der Kongregation zu definieren;
b) Consuetudines, Deklarationen und andere Instruktionen zu erstellen und zu erlassen, in denen die Prinzipien der Konstitutionen der Kongregation auf die Orts- und Zeitumstände angewendet werden;
c) neue Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten festzustellen und Erfahrungen und Vorhaben einzelner Klöster zu koordinieren und darüber allen zu berichten;
d) Projekte und Pläne, die nur in gemeinsamer Anstrengung zu verwirklichen sind, auszuarbeiten und sich durch gemeinsame Anstrengungen um die Lösung von Schwierigkeiten zu bemühen;
e) einen besseren und vernünftigeren Einsatz der materiellen und personellen Kräfte zu fördern.
Um dem Gemeinwohl möglichst gut zu dienen, soll das Kongregationskapitel häufig abgehalten werden; es sollen öfters, wenn es von Vorteil ist, auch andere Sitzungen der Mitglieder des Kongregationskapitels stattfinden.
115. Der Abtpräses leitet die Kongregation im Sinn des Kongregationskapitels und ist Zeichen der brüderlichen Einheit, in der die Klöster untereinander verbunden sind. Sein Dienst hat zum Ziel, das monastische Leben in den klösterlichen Familien gemäß den Konstitutionen zu fördern, zu stärken und zu steigern.
Es ist seine Aufgabe, zum Wohl der ganzen Kongregation die Beziehungen zwischen den einzelnen Klöstern zu pflegen. Bei diesem Anliegen sollen die Äbte und die Mönche der einzelnen Klöster dem Abtpräses dadurch helfen, dass sie untereinander brüderliche Beziehungen pflegen, gerne einander aufnehmen, bei den Studien zusammenarbeiten, zu geistlichen Vorträgen und zu Konferenzen in administrativen Angelegenheiten zusammenkommen und sich von Tag zu Tag besser kennen zu lernen und zu schätzen bestrebt sind.
116. Die Carta Caritatis legte die jährliche Visitation fest, die der Abt des Gründungsklosters oder sein Delegierter nach dem Filiationsgesetz durchzuführen hatte. Das Ziel war die Erneuerung des Eifers und nach Notwendigkeit die brüderliche Zurechtweisung in Liebe. Die jährliche Visitation war der Angelpunkt der juridischen Struktur des Ordens, sie wurde von allen, auch außerhalb des Ordens, sehr geschätzt und hat sicherlich viel zur Stärkung und Förderung des Lebens in den Klöstern beigetragen.
Der Visitator kann nämlich nach Abschluss der Befragung der Mitbrüder dem Abt des betreffenden Klosters nicht selten gute Ratschläge geben, die Aufmerksamkeit auf jene Fragen und Probleme lenken, die der Abt vielleicht nicht wahrnimmt oder deren Verkettung und personale Aspekte er nicht klar sieht. Wenn der Visitator aber bemerkt, dass die Vorschriften unseres Ordens missachtet werden, soll er bemüht sein, dies nach Beratung mit dem Abt des Klosters in Liebe zu bessern.
Das Gesetz der Filiation gilt bis heute nur mehr in wenigen Klöstern. An Stelle der alten, gleichsam natürlichen Verwandtschaft, die durch die Filiation begründet wurde, haben wir heute meist die Vereinigung der Klöster in Kongregationen. Daher ist im Allgemeinen der Abtpräses der Kongregation der ordentliche Visitator mit Ausnahme der Fälle, in denen das Gesetz der Filiation gilt und die Konstitutionen der betreffenden Kongregation die Sache anders regeln.
117. Das Ziel der Visitation ist auch heute gegenüber früher gleich geblieben, auch wenn gewisse Formen bei der Durchführung der Visitation den neuen Zeitumständen anzupassen sind. Die Visitationen sollen auch heutzutage häufig stattfinden, auch wenn sie nicht immer kanonisch sein müssen, damit in Notlagen von Klöstern rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden kann.
Der Visitator ist sicherlich weder Gesetzgeber noch Reformator, sondern hat die Gewissensprüfung aller zu fördern. Denn die Lösung der Probleme wird kaum aus einer äußeren Auflage, sondern nur aus innerer Überzeugung kommen. Dies aber verlangt sowohl vom Visitator als auch von den Visitierten sehr viel.
Da die Aufgabe des Visitators vor allem in einem Dienst der Liebe besteht, soll er sich besonders bemühen, die Atmosphäre der Kommunität zu erfassen. Er wird auch auf die legitime Autonomie des Klosters und auf seine speziellen, vom Gesetz approbierten Ziele achten müssen, damit die Visitation dem Kloster wahres Wachstum bringen kann.
Die Visitierten sollen sich demütig und aufrichtig öffnen und wahrhaftig das Heil der Seelen und den Fortschritt im Dienst Gottes suchen. Sie sollen auch die verschiedenen Grenzen der Visitation vor Augen haben, nämlich den begrenzten Wirkungsbereich und die tatsächlichen Möglichkeiten des Eingreifens des Visitators. Nicht selten wird die Visitation um ihren Erfolg gebracht wegen der unüberlegten und unbegründeten Erwartungen vieler Mitglieder der Kommunität, die vom Visitator Unmögliches verlangen und sich dann getäuscht vorkommen.
118. Die Kongregationen haben in unserem Orden eine lebenswichtige Bedeutung: denn einerseits sind die einzelnen Klöster zu klein und zu schwach, wenn sie in voller und absoluter Unabhängigkeit und Eigenständigkeit (Autarkie) leben wollen; andererseits umfasst der Orden selbst so verschiedene und unterschiedliche Observanzen, Lebensformen und Aufgaben, dass er durch einheitliche Normen und Methoden häufig gar nicht geleitet werden kann. Daher ist oder soll die Kongregation jene lebendige und konkrete Handlungseinheit sein, welche die Kräfte mehrerer Häuser, die dieselben Ideale und ähnliche Lebensaufgaben haben, vereinigt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit und Nützlichkeit von Kongregationen in der Struktur unseres Ordens.
119. Unsere Kongregationen sind kraft des gemeinsamen Ziels und Ideals und kraft der gemeinsamen Strukturen und juridischen Organe im Zisterzienserorden vereinigt. Das oberste Ziel dieser Vereinigung ist die gegenseitige Anregung und praktische Hilfe bei der Pflege und Vervollkommnung des monastischen Lebens[136].
Auf Grund ihrer verschiedenen historischen Entwicklung und ihrer verschiedenen kulturellen und sozialen Gegebenheiten weisen unsere Kongregationen sowohl in den monastischen Formen und Traditionen als auch in ihren Tätigkeitsbereichen erhebliche Unterschiede auf. Diese Unterschiede stören jedoch nicht die höhere Einheit des Ordens, ja sie dienen sogar der Lebenskraft und Fruchtbarkeit des Ordens, wenn die verschiedenen Gnadengaben dem gegenseitigen Dienst und der Verbindung dienen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass dieser Pluralismus in seiner positiven sozialen und spirituellen Bedeutsamkeit erkannt wird und die verschiedenen, aber sich gegenseitig ergänzenden Kräfte zur praktischen und wirksamen Zusammenarbeit vereinigt werden.
120. Das Generalkapitel des Ordens ist das zentrale Organ der brüderlichen Beratung, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, wobei jedoch die legitime Autonomie, die gemäß allgemeinem Kirchenrecht und dem Eigenrecht jeder Kongregation und jedem Kloster zukommt, gewahrt bleibt[137].
Aufgabe des Generalkapitels ist die Förderung der Bemühungen um das gemeinsame Ideal des Ordens. Darum muss es:
a) die grundlegenden Werte, die unsere gemeinsame (christliche, klösterliche, monastische, zisterziensische) Berufung ausmachen, darstellen und entwickeln, auch wenn diese Werte nicht von allen auf die gleiche konkrete Weise verwirklicht werden können;
b) die Verbindung unter den Kongregationen, die gegenseitige Hilfe und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Aufgaben wirksam fördern.
121. Die im strengen Sinn gesetzgeberische Funktion des Generalkapitels steht heutzutage nicht mehr an erster Stelle, auch wenn sie großes Gewicht hat. Denn auf Grund der Verschiedenheit der Lebensformen und Aufgaben in unseren Kommunitäten und der äußerst raschen Veränderung der Lebensumstände sind einheitliche Regelungen durch Gesetze im strengen Sinn meist unmöglich oder nutzlos. Das Generalkapitel wird also nur selten Gesetze erlassen, die den ganzen Orden verpflichten, und in ihnen zumeist nur allgemeine Handlungsnormen festlegen, die sodann den besonderen Erfordernissen der Regionen oder Kongregationen angepasst werden können. Während also in Zukunft der Bereich der gesetzgeberischen Funktion des Generalkapitels teilweise eingeschränkt sein wird, werden seine anderen oben erwähnten Aufgaben (die Erklärung der Ziele und Werte; die brüderliche Beratung über gegenseitige Hilfe in gemeinsamen Anliegen) viel mehr Bedeutung erhalten.
122. In den ersten Jahrhunderten des Ordens gab es gemäß den Vorschriften der Carta Caritatis und der Päpste das jährliche Generalkapitel. Heutzutage wird das ordentliche Generalkapitel seltener - alle fünf Jahre - abgehalten, weil einerseits die Kapitel der einzelnen Kongregationen öfter tagen und andererseits die Reisekosten für manche sehr belastend wären. Dafür werden häufiger Sitzungen der Ordenssynode stattfinden.
Die Ordenssynode ist ein Kollegium, das zu dem Zweck einberufen wird, durch gemeinsame Beratungen die den ganzen Orden betreffenden Angelegenheiten zu erörtern und dem Generalkapitel zur Entscheidung vorzulegen oder, wenn es sich um dringende Angelegenheiten handelt, diese vorläufig zu entscheiden bis zur Entscheidung des nächsten Generalkapitels nach der Vorschrift der Ordenskonstitutionen.
Aufgabe der Ordenssynode ist es außerdem, auf die Durchführung jener Maßnahmen, die vom Heiligen Stuhl oder vom Generalkapitel des Ordens vorgeschrieben worden sind, je nach Notwendigkeit zu dringen; zuverlässige Auskünfte über den Stand des Ordens zu sammeln, damit besser für sein Wohl gesorgt werden kann; schließlich die Berichte des Generalabtes über den Stand des Ordens und der Abtpräsides über den Stand ihrer Kongregationen entgegenzunehmen[138].
123. Der Generalabt wird vom Generalkapitel gewählt; er leitet den Orden im Sinn des Generalkapitels und nach den Normen der Konstitutionen und fördert die Ziele unserer Vereinigung.
Der Generalabt hat folgende Aufgaben:
a) Er ist Förderer und Mittelpunkt der brüderlichen Einheit im Orden, vor allem dadurch, dass er bereit ist, der Eigenart vieler zu dienen und allen Kommunitäten des Ordens gerechte und unparteiische Zuneigung entgegenzubringen, sie zu fördern und zu vertreten. Er macht sich die Werte und gemeinsamen Ideale des Ordens in seinem persönlichen Tun und im offiziellen Handeln zu Eigen. Er fühlt mit dem Orden, wie er sich tatsächlich in unseren Kommunitäten verwirklicht, und nimmt mit offenem Herzen ihre Sorgen, Bestrebungen und Meinungen wahr.
b) Er ist Förderer und Koordinator bei Projekten und gemeinsamen Plänen, die zwar die Kräfte einzelner Kommunitäten oder Kongregationen übersteigen, aber allen oder vielen von Nutzen sind. Er nimmt aktiven Anteil an der Entwicklung oder Ausarbeitung solcher Projekte, erweckt die Initiative der anderen und treibt schließlich ihre Ausführung mit Rat und Tat voran.
c) Er setzt seine in den Konstitutionen festgelegte Autorität im Dienst an allen ein; er ist Vater, ja sogar Bruder unter Brüdern im Geist Christi und ist mehr bestrebt zu helfen als vorzustehen. In seinen Rundschreiben, Ansprachen und anderen Mitteilungen an den Orden spricht er im Geist eines Mitbruders, Mitschülers und Mitknechtes des Herrn und sucht zusammen mit den übrigen Brüdern die Wahrheit und den Willen Gottes. Selbst erfüllt, überzeugt und begeistert von dem Wert der Ordensberufung, strebt er danach, den Mitbrüdern bzw. Kommunitäten neue Perspektiven und Möglichkeiten zu zeigen und ihnen Hoffnung auf die Zukunft zu geben.
124. Es ist offensichtlich, dass unser Orden vor allem mit den anderen monastischen Orden sehr viel gemeinsam hat, besonders mit dem Zisterzienserorden der Strengeren Observanz. Daher ist die Zusammenarbeit mit ihnen in Angelegenheiten, die allen Mönchen gemeinsam sind, von höchster Bedeutung. Dazu gehören z. B. die Förderung der Studien über das monastische und zisterziensische Erbe, Verbesserungen und Forschungen auf dem Gebiet der Liturgie, die Lösung von juridischen Fragen, die Bildung und Ausbildung der Novizen und Klosterjugend, die Erarbeitung von geeigneten Formen des gemeinschaftlichen Lebens, der Tagesordnung und der Leitungspraxis.
Vor allem wollen wir füreinander beten, ihnen gerne unsere Liebe zuwenden und ihnen von den Ereignissen im Orden, in den Kongregationen und Klöstern auf möglichst gute Weise Kenntnis geben.
125. Unser Orden, seine Kongregationen und unsere Klöster mit ihren sowohl männlichen als auch weiblichen Mitgliedern wurden, wenn auch nicht überall im gleichen Grade, von den Päpsten kraft ihres Primates in der Gesamtkirche von der Jurisdiktion der Ortsordinarien herausgenommen[139], damit die Vervollkommnung des monastischen Lebens gemäß der Eigenart unseres Ordens gewährleistet ist. Aber diese Exemtion schließt nicht aus, dass unsere Klöster nach den Vorschriften des allgemeinen und besonderen Rechtes in manchen Dingen der Jurisdiktion der Bischöfe unterstehen[140], und auch nicht, dass unsere Klöster gemäß der ihnen eigenen Berufung mit der Ortskirche eng zusammenarbeiten.
Dem Papst und den Bischöfen wollen wir als den Nachfolgern der Apostel Gehorsam und Ehrerbietung entgegenbringen und ihnen Hilfe leisten, soweit wir es unter Beachtung unserer Berufung können und müssen. Sehr wichtig ist es, dass bei den Apostolatsaufgaben eine geordnete Zusammenarbeit mit der Hierarchie, ja sogar mit dem gesamten Diözesan- und Ordensklerus besteht. Dabei können Diözesansynoden und andere Zusammenkünfte sehr nützlich und förderlich sein[141].
So fördern wir jene kirchliche Einheit, die uns sehr am Herzen liegen muss und deren Höhepunkt in der Feier der Eucharistie erreicht wird, in der wir täglich Gebete für die Hierarchie und das ganze Volk Gottes darbringen.
126. Damit stehen wir am Ende der Erklärung über die wesentlichen Elemente des heutigen Zisterzienserlebens; wir dürfen jedoch nicht glauben, dass wir mit dem oben Gesagten, selbst wenn es voll in die Tat umgesetzt wird, der Erneuerung unseres Lebens ein Ende setzen. Wie nämlich die Kirche selbst auf ihrem Pilgerweg von Christus zu jener ständigen Erneuerung, derer sie als menschliche und irdische Einrichtung immer wieder bedarf[142], gerufen ist, so gilt dies noch mehr von unserem Orden, den einzelnen Kongregationen und den Klöstern und ihren Mitgliedern.
Diese ständige Erneuerung ist notwendig, weil die immer rascher voranschreitende Menschheitsgeschichte stets neue Umstände mit sich bringt und neue Fortschritte und Probleme schafft, denen auch unser Leben in seinen der Wandlung unterworfenen Aspekten anzupassen ist[143]. Noch mehr ergibt sich die Notwendigkeit der ständigen Erneuerung daraus, dass wir unser Ideal niemals vollkommen erreichen; daher werden wir immer jener ständigen und ehrlichen Bekehrung bedürfen, durch die wir als Einzelperson und als Kommunität umgestaltet werden nach dem Bild Christi, des Sohnes Gottes[144].
[1] Dieser Text wurde vom Generalkapitel 2000 approbiert. Die erste Approbation des Textes erfolgte 1968/69 bei den Generalkapiteln vom 23. Sept. bis 12. Okt. 1968 in Rom und vom 22. Juli bis 11. August in Marienstatt. Alle Mitglieder des Ordens haben einen „persönlichen Fragebogen“ bekommen, 1.392 Antworten trafen ein. Daneben gab es auch einen „Fragebogen für die Klöster“, dessen Fragen in den Ordenshäusern gemeinsam besprochen und beantwortet wurden. Die Ergebnisse wurden von einer speziell dafür aufgestellten Kommission ausgewertet und den Äbten zurückgeschickt.
[2] Vgl. Perfectae Caritatis, 2a – Vgl. ebenfalls Abt Anselm SCHULZ, OSB, Nachfolgen und Nachnahmen. Studien über das Verhältnis der neutestamentlichen Jüngerschaft zur nachchristlichen Vorbildethik (München 1962); Jünger des Herrn. Nachfolge Christi nach dem Neuen Testament (München 1965); und Unter dem Anspruch Gottes. Das neutestamentliche Zeugnis von der Nachahmung (München 1967); siehe auch F. WULF, Kommentar zum Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, II. Band.
[3] Die diesbezügliche Literatur ist sehr reich und großteils französisch. Es sei hier nur auf die bekannten Arbeiten von Ph. SCHMITZ, Jean LECLERCQ, K. HALLINGER, B. STEIDLE und auf die folgenden Sammelbände verwiesen: Théologie de la vie monastique. Etudes sur la Tradition patristique, Théologie, 49 (Paris 1961) und Théologie de la vie monastique d'après quelques grands moines des époques moderne et contemporaine, Revue Mabillon 51 (1961) 91–302.
[4] Vgl. A. DIMIER, Les concepts de moine et de vie monastique chez les premiers cisterciens, Studia Monastica 1 (1959) 409 : il faut remarquer que dans aucun des textes officiels où les premiers cisterciens ont codifié leurs règlements, on ne trouve l'expression regula ad litteram.
[5] Da wird der Text des Äbtekongresses der Benediktinischen Konföderation aus dem Jahre 1967 Über das benediktinische Leben wörtlich nach dem lateinsichen Originaltext zitiert, wo es heißt: Sive agatur de linea fundamentali vitae spiritualis sive de formis bene definitis structurae vitae coenobiticae, Regula Benedicti plenam ostentat auctoritatem in suis elementis essentialibus et permanentibus (16b).
[6] Wir haben jetzt einen vollständigen Kommentar der Benediktusregel, der dem Stand der heutigen Forschung entspricht: A. DE VOGÜÉ und J. NEUFVILLE, Sources Chrétiennes, 181–186 (Paris 1971–1977). Ebenfalls empfiehlt sich: B. STEIDLE, Die Regel des St. Benedikt. Eingeleitet, übersetzt und aus dem alten Mönchtum erklärt (Beuron 1952); San Benito. Su vida y su Regla, BAC, 115 (Madrid 1954) und A. DE VOGÜÉ La communauté et l'abbé dans la Règle de Saint Benoît. (Brügge 1961).
[7] P. DESEILLE, L'Évangile au désert, des premiers moines à Saint Bernard p.68ff, und A. VEILLEUX De l'interprétation d'une règle monastique, Collectanea Cisterciensia 31 (1969) 195–209.
[8] Über die Dokumente der Gründungszeit vgl. P. ZAKAR, Die Anfänge des Zisterzienserordens: Analecta S.O. Cist 20 (1964), 103-138, wo auch die letzten Quellenausgaben angegeben werden. Die Bibliographie über die Schriftsteller des Ordens ist sehr wichtig. Die kritische Ausgabe der Werke des heiligen Bernhard ist schon beim Verlag Editiones Cistercienses in Rom in 9 Bänden erschienen. Die beste Einführung in die Theologie des heiligen Bernhard bleibt weiterhin St. GILSON, Die Mystik des heiligen Bernhard von Clairvaux, Wittlich 1936. Für die weitere Literatur vgl. H. WOLTER, Die mittelalterliche Kirche II; Herder, 1968, 16-19. Methodische Hinweise in: Jean LECLERQ, Comment aborder Saint Bernard? Collectanea Cisterciensia 19 (1957)18-21. Für die anderen Schriftsteller des Ordens vgl. L.J. LEKAI, Los Cistercienses. Ideales y realidad (Barcelona 1987) Kap. XVII „Espiritualidad y erudición“303-323.
[9] Vgl. bes. Y. CONGAR: La Tradition et les traditions, 2 Bd. (Paris 1960–1963); wie auch J. RATZINGER, Tradition in: Lexikon für Theologie und Kirche, 10 (1965) 293–299, und Kommentar zur Offenbarungskonstitution, LfThK–Ergänzungsband II (1967) 498–500 und 515–528.
[10] Vgl. den Anfang der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes.
[11] Perfectae Caritatis, 3.
[12] Vgl. BERNHARD, Apologia ad Guillelmum, 8 (Ed. Crit. III (Rom 1963), 88, Z.17): Et quid mirum, si in hoc exsilio, peregrinante adhuc Ecclesia, quaedam huiuscemodi sit pluralis…unitas unaque pluritas.
[13] Zum Wortspiel consors diversitas – discors uniformitas vgl. die bernhardinsiche Formel: …intelligens…Ecclesia hanc suam quodammodo discordem concordiam concordemve discordiam. (Ibid. Z.27)
[14] Siehe auch die Nr. 87.
[15] Das Prinzip der Subsidiarität (vgl n. 86) wird hier bereits angewendet.
[16] Die Kongregation von Vietnam zählt drei Abteien, zwei Konventualpriorate und zwei abhängige Priorate mit Mönchen und ein Konventualpriorat mit Nonnen. Außerdem gibt es ein Konventualpriorat in der Schweiz mit Mönchen.
[17] Die Kongregation von Casamari hat ein Konventualpriorat in Eritrea (Asmara) und fünf abhängige Priorate (Mendida, Keren, Addis-Abeda, Hosanna und Gondar).
[18] In Nordamerika hat der Orden drei Männerabteien (Rougemont in Kanada und Spring Bank und Dallas in den Vereinigten Staaten), ein Konventualpriorat der Zisterzienserinnen (Valley of Our Lady) und zwei abhängige Priorate (Our Lady of Fatima, Trenton und New Ringgold). In Südamerika hat der Orden in Brasilien vier Abteien (Itatinga, Itaporanga, Jequitiba und Sao Jose de Rio Pardo), eine Abtei nullius (Claraval) wie auch zwei Frauenabteien (Itarare und Campo Grande), ein abhängiges Priorat mit Nonnen (Monte Castelo) und eine Residenz mit Mönchen (Sao Paulo). In Bolivien gibt es eine Frauenabtei (Apolo) und ein abhängiges Priorat ebenfalls mit Nonnen (Colegio Ave Maria, La Paz).
[19] Bei der Befragung des Ordens wurde diese Frage von 521 Mönchen beantwortet, von denen 457 (also 87,7 %) das Priestertum als wesentlichen Teil ihrer Berufung betrachten.
[20] Vgl. A. VEILLEUX Évolution de la vie religieuse dans son contexte historico–spirituel, Collectanea Cisterciensia 32 (1970) 129–154. Englische Übersetzung: The Evolution of the Religious Life in the Historical and Spiritual Context, Cistercian Studies 6 (1971) 8–34.
[21] Diese Feststellung ist sehr wichtig, denn oft wurde z.B. die Regel des heiligen Benedikt als die „Zusammenfassung des Evangeliums für die Mönche“ dargestellt. Dazu sagt Abt A. VEILLEUX, in seinem in der Anmerkung 20 zitierten Artikel … la Règle … condensé de l'Évangile. En réalité, une telle expression est fort équivoque. Ceux qui l'emploient donnent facilement l'impression de croire que l'auteur de la Règle y aurait ramassé tout ce qui, dans l'Évangile, est utile aux moines, de sorte que ceux–ci puissent se dispenser de recourir directement à l'Écriture. Ce serait là une grossière erreur. Le rôle de la Règle n'est pas de remplacer l'Évangile, mais d'y conduire et d'aider à en comprendre les exigences.(Ibid. 198).
[22] RB 73,8.
[23] RB. Prolog, 45.
[24] RB. Prolog, 21 und 49.
[25] Vgl. C. LAMBOT, La vie et les miracles de S. Benoît racontés par S. Grégoire le Grand, Revue Liturgique et Monastique 19 (1933–1934) 137–165.
[26] Gregor der Große, Dialogorum liber II, Kap. 8 und 19. Siehe auch eine ausgezeichnete Ausgabe in der spanischen Übersetzung San Benito. Su Vida y su Regla, 133-239. A.DE VOGÜE hat eine kritische Edition veröffentlicht in: Sources Chretiennes, 251, 260 und 265 (Paris 1978-1980).
[27] Vgl. Ph. SCHMITZ, L'influence de Saint Benoît d'Aniane dans l'histoire de l'Ordre de Saint Benoît, in: Il monachesimo nell'alto medioevo e la formazione della civiltà occidentale (Spoleto 1957) 401–415, und ebenfalls La Liturgie de Cluny, in: Spiritualità Cluniacense (Todi 1960) 85–99 bes. S.89: Si nous faisons le bilan de la journée monastique à Cluny, nous arriverons à un résultat surprenant: avec la quarantaine de psaumes de l'office prescrit par S. Benoît, la communauté a récité en un seul jour, quelque 215 psaumes…
[28] Exordium Parvum, Kap. XV.
[29] Vgl. Carta Caritatis Prior, Kap. III.
[30] Diese Entwicklung ist sehr klar von J.-B. VAN DAMME dargestellt worden in: La constitution cistercienne de 1165, Analecta S.O.Cist. 19 (1963) 51–104.
[31] Vgl. die Bulle Parvus fons des Papstes Clemens IV, von 9. Juni 1265 mit der dazugehörenden Ordinatio der Statuta Capitulorum Geneneralium OCist, III (Löwen 1935) 22–32 von CANIVEZ.
[32] Vgl. die Beschreibung von A. MASOLIVER, Orígen y primeros años (1616-1634) de la Congregación Cisterciense de la Corona de Aragón (Poblet 1973) 21-35
[33] Vgl. B. SCHNEIDER, Österreichs Zisterzienserpfarren–Erbe des Josephinismus? Eine statistische Untersuchung über die Pfarrseelsorge der Zisterzienserklöster in Österreich, Studien und Mitteilungen 78 (1967) 275–302. Die B. SCHNEIDER und B. NIEDERMOSER dem Generalkapitel von 1968 vorgelegte Arbeit (De cura animarum, praesertim in paroeciis). enthält eine sehr reiche historische Dokumentation (cf. Materia Capituli Generalis Specialis, fascicule I, f. 125–129).
[34] Merkwürdigerweise gibt es über dieses Thema keine zusammenfassende öffentliche Darstellung. Darum ist es zu wünschen, dass man die Abhandlung von P. CSIZMAZIA O.Cist., De scholis monasteriorum publicis. Materia Capituli Generalis Specialis, fasc. III (Rome 1968) f. 1-23. veröffentlichen könnte. In Geschichte und Wirken der weißen Mönche von LEKAI finden sich einige Angaben.
[35] Vgl. LEKAI Geschichte und Wirken der weißen Mönche.
[36] Vgl. ZAKAR, Der Versuch für das Jahr 1864 ein Generalkapitel des gesamten Zisterzienserordens einzuberufen, Analecta Cist. 44 (1988) 201-244.
[37] Vgl. ZAKAR, Il capitolo generale dell'Ordine Cistercense del 1880, in: Analecta Cist. 34 (1978) 390-442.
[38] Vgl. LEKAI, Geschichte und Wirken der weißen Mönche; STARK, Die Trennung der „Observantia Strictior“ vom Zisterzienserorden (1880-1892). Geschichte und Dokumente, in: Analecta Cist. 48 (1992) 105-310, und ZAKAR, Momenti essenziali della storia costituzionale dell'Ordine Cistercense, in: Analecta Cist. 53 (1997) 208-365, bes. S.282.
[39] Die erste Ordenskonstitution nach der Französischen Revolution hat das Generalkapitel 1900 ausgearbeitet; es folgten die Konstitutionen von 1925 und 1933 (die letzten sind ein Teilwerk geblieben). Die heute gültigen Konstitutionen gründen auf den vom Generalkapitel 1969 approbierten Ordenskonstitutionen.
[40] Die Kongregation von Casamari hat sich dem Orden 1929 angeschlossen.
[41] Unter den zahlreichen Werken vgl. H. VORGRIMLER / R.VAN DER GUCHT, Bilanz der Theologie im 20. Jahrhundert (Herder, 4 Bände 1969–1970)
[42] Vgl. B. HÄRING , Personalismus in Philosophie und Theologie (München 1968). Vgl. auch Gaudium et Spes, 15–17, 24–26, 84 f.
[43] Gaudium et Spes, 85.
[44] Gaudium et Spes, 33-39.
[45] Vgl. Unitatis redintegratio.
[46] Über die Mission siehe auch den Beschluss des Generalkapitels über die Missionen: ACG 18 (1969)92.
[47] Sacrosanctum Concilium, 34.
[48] Vgl. RB 19, 7 und Sacrosanctum Concilium, 90.
[49] Vgl. Exordium Parvum, XV und XVII.
[50] 1 Thess 5, 21. Dieser Teil ist ein fast wörtliches Zitat aus der Enzyklika Ecclesiam suam Pauls VI. vom 6. August 1964.
[51] Gaudium et Spes, 4 und Unitatis redintegratio, 4.
[52] Perfectae Caritatis, 9.
[53] Diese Feststellung ist ernst zu nehmen. Das Generalkapitel hat sich nur mit der Problematik des Zisterzienserlebens auseinandergesetzt, nicht einfach mit der Problematik des Ordenslebens im Allgemeinen usw.
[54] Vgl. G. TURBESSI, „Quaerere Deum“. Variazioni patristische su un tema centrale della Regula S. Benedicti, Benedictina 14 (1967) 14–22, und 15 (1968) 181–205.
[55] RB 2, 5.
[56] Vgl. K. RAHNER, Über die Einheit von Nächstenliebe und Gottesliebe: Schriften zur Theologie. VI, 277-298; F.WULF, 258.
[57] 1 Joh 4, 10.
[58] Lumen Gentium, 45.
[59] Vgl. die Lehre des II. Vatikanums über die priesterlichen Ämter, besonders in Presbyterum Ordinis, 4.
[60] Vgl. F. WULF, Gebot und Rat, Geist und Leben 39 (1966) 321 und 252–256; S. LEGASSE, L'Appel du riche. Contribution à l'étude des fondements scripturaires de l'état religieux (Paris 1966) sehr wichtig; K. RAHNER Über die evangelischen Räte, in: Schriften zur Theologie VII, 404-434; J.M.R. TILLARD, Le fondement évangélique de la vie religieuse Nouvelle Revue Théologique 101 (1969) 916–955; und W. PESCH, Ordensleben und Neues Testament, Ordensnachrichten, Heft 40 (1971) 1–8.
[61] Über die heutige exegetische Frage vgl. Th. MATURA, La vie religieuse au tournant (Paris 1971) 82–85
[62] Mt 22, 30 und Parall.
[63] Gal 6,2.
[64] Vgl. K. RAHNER, Theologie der Armut, in: Schriften zur Theologie, VII, 435-478.
[65] Vgl. 1 Kor 7, 31.
[66] Idem.
[67] Vgl. Exordium Parvum, Kap. XV.
[68] Apg 4, 32; RB 33, 6 vgl. auch J. DUPONT, Études sur les Actes des Apôtres. La communauté des biens aux premiers jours de l'Église , Lectio Divina 45 (Paris 1967) 503–519.
[69] Vgl. Perfectae Caritatis, 13.
[70] J. GRIBOMONT, Obéissance et Évangile selon St. Basile le Grand, La vie spirituelle. Supplément 21 (1952) 192–215; Jean LECLERCQ, Pour l'histoire de l'obéissance au moyen Age, Revue d'ascétique et mystique 41 (1965) 125–143; H. KRAUSS Der Gehorsam gegenüber Menschen in den Ordenssatzungen. Reflexionen zu einer zeitgemässen Anpassung des Ordensgehorsams, Geist und Leben 39 (1966) 252–264 ; et H. RONDET, L'obéissance. Problème de vie, mystère de foi (Lyon 1966).
[71] Phil 2,8.
[72] RB 2,2 und 63,13. Vgl. auch DE VOGÜE, 128-144.II.
[73] Y. CONGAR, Au milieu des orages. L'Église affronte aujourd'hui son avenir (Paris 1969) S.75 hat es so ausgedrückt: …il existe une voie plus profonde de détermination de nos comportements que la voie d'une décision tombant d'une autorité, à savoir la voie d'une maturation des consciences personnelles au sein d'une communauté fraternelle.
[74] Ein wesentliches Kennzeichen der monastischen Lebensform ist es, dass die Ordensleute durch die Profess Mitglieder einer bestimmten klösterlichen Gemeinschaft werden (und nur dadurch Mitglieder der Kongregation bzw. des Ordens). Das Generalkapitel hat sich mit der Frage der „Stabilität“ nicht auseinandergesetzt, weil sie im Zisterzieserorden kein Problem darstellt. Vgl. darüber: A. DE VOGÜÉ, op. cit. 56–57 ; V. DAMMERTZ, Das Verfassungsrecht der benediktinischen Mönchskongregationen (St. Otilien 1963) 107–112 ; und P. ZAKAR, De sensu termini „stabilitas“, in: Materia Capituli Generalis Specialis, fasc.I (Rom 1968), 35–39.
[75] Vgl. Mt 18, 20.
[76] Apg 4, 32.
[77] Röm 12, 15.
[78] Die Worte des heiligen Johannes Berchmans (Mea maxima paenitentia vita communis) wurden oft falsch verstanden. Siehe darüber: M. OLPHE-GAILLARD, La vie commune et l'apostolat dans la Compagnie de Jésus, dans La vie commune. (Herausgeber A. Plé, Paris 1956) S.71.
[79] Röm 12, 10; RB 63, 17 und 72, 4.
[80] Röm 8, 15; RB 2, 3.
[81] Vgl. RB 43, 3 et K. RAHNER Personale und sakramentale Frömmigkeit: Schriften zur Theologie II, 115-141. Id. Thesen über das Gebet „Im Namen der Kirche“ : Schriften zur Theologie V, 471-493. Das Gebet des einzelnen und die Liturgie der Kirche, in: Strukturen kirchlicher Existenz (Festschrift F. Wulf) (Würzburg 1968) 189–198.
[82] S. Congregatio Rituum, Instructio de cultu mysterii eucharistici, vom 25. Mai 1967 : Eucharisticum mysterium sacrae Liturgiae, immo totius christianae vitae, est vere centrum.
[83] Sacrosanctum Concilium, 47. Cf. S Augustinus, In Io. Evang. Tract. XXVI, VI, 13 : PL 35, 1613 und das Römische Brevier, Fronleichnam, Magnificatantiphon der zweiten Vesper.
[84] Sacrosanctum Concilium,, 10.
[85] Vgl. Perfectae Caritatis, 18.
[86] Vgl. Perfectae Caritatis, 14.
[87] Vgl. die Enzyklika Mater et Magistra des Papstes Johannes XXIII. vom 15. Mai 1961.
[88] Vgl. die Erklärung Gravissimum Educationis des II. Vatikanums über die christliche Erziehung der Jugend.
[89] Vgl. Mt 25, 40. Das Generalkapitel 1968 hat sich im Statut 26 mit der Jugenderziehung beschäftigt (ACG 17 (1968)45f). Im Statut wird betont:
1. Jugendbildung und –erziehung, die in der monastischen Tradition so stark verwurzelt ist, stellt auch in unserer Zeit ein Arbeitsgebiet dar, das mit dem Leben und den Verpflichtungen einer monastischen Gemeinschaft gut vereinbar und zugleich für Kirche und Gesellschaft nützlich ist.
2. Die Klöster mit Schultätigkeit sollen diese Arbeit immer wieder mit den anderen Aufgaben des monastischen Lebens zu harmonischer und wirkungsvoller Einheit bringen, vor allem in Bezug auf das geistliche Leben und die Tagesordnung.
3. Die religiöse und schulische Formung der Jugend muss den heutigen Ansprüchen unbedingt gerecht werden; gediegene Fachausbildung und Weiterstudium sind daher Gewissenspflicht.
4. Die traditionellen Schultypen sind auch heute wichtig, doch soll man ebenso für neue Schultypen und Formen der christlichen Bildung offen sein; nur so wird wirklicher Dienst an Kirche und Menschen geleistet.
5. Das Generalkapitel empfiehlt den engen Kontakt und Erfahrungsaustausch der Klöster mit Erziehungsarbeit untereinander.; die Professoren und Erzieher sollen Verbindung mit Kollegen anderer Orden haben und sich über die pädagogischen Erkenntnisse auf dem Laufenden halten.
[90] Vgl. Presbyterorum Ordinis.
[91] Das Generalkapitel 1968 hat auch in Bezug auf die Seelsorge eine Erklärung abgegeben: Statut 27 (ACG 17(1968)46).
[92] Vgl Lk 12, 42.
[93] Vgl. Gaudium et Spes, 54-59.
[94] RB 53.
[95] 2 Kor 9, 7 und RB 5, 16.
[96] Das Generalkapitel 1969 hat ebenfalls eine Ausarbeitung neuer Ordenskonstitutionen beschlossen, die vom Generalkapitel 1974 überprüft und dann von den Generalkapiteln 1980, 1990 und 2000 leicht verändert wurden. Die jetzigen Ordenskonstitutionen wurden am 23. Oktober 2000 vom Heiligen Stuhl approbiert. Siehe ACG 44(2000)46-67.
[97] Vgl. Kanon 606 des CIC von 1983.
[98] RB, Prolog, 45.
[99] Die Profess „nach der Regel des heiligen Benedikt“ zu leben, schließt – auch wenn nichts weiter hinzugefügt wird – die Absicht ein, die Konstitutionen, die Erklärung Das Zisterzienserleben Heute und andere Gesetze dieser Art zu halten, ebenso die Consuetudines und Statuten des eigenen Klosters, die die Regel ergänzen oder den örtlichen Gegebenheiten anpassen.
[100] Apg 4, 32.
[101] Lumen Gentium, 44 und 45, und A. MÜLLER, Das Problem von Befehl und Gehorsam im Leben der Kirche (Einsiedeln 1964) 178–187; M. MOTTE, Théologie de l'obéissance religieuse in:L'obéissance ( Paris 1951) 63–92.
[102] Vgl. die Nr. 52–55 dieser Declaratio wie auch B. SCHÜLLER, Gesetz und Freiheit (Düsseldorf 1966) 31–41.
[103] Vgl. Gaudium et Spes, 44.
[104] Gaudium et Spes, und die Enzyklika Johannes‘ XXIII Mater et Magistra von 1961.
[105] Mater et Magistra wie schon zitiert und Pacem in terris Johannes‘ XXIII. (1963) siehe auch Perfectae Caritatis, 14 und Gaudium et Spes,, 31.
[106] Vgl. den Anfang der Erklärung über die Religionsfreiheit des II. Vatikanums (Dignitatis humanae) und I. BEYER, De juribus humanis fundamentalibus in statuto juridico christifidelium assumendis, Periodica de re morali et canonica 58 (1969) 29–58. Vgl. auch Gaudium et Spes , 26.
[107] Gaudium et Spes, 25 (Die gegenseitige Abhängigkeit von menschlischer Person und menschlicher Gesellschaft).
[108] Vgl. Lumen Gentium, 9 und Nr. 44 dieser Erklärung.
[109] Dieses Prinzip wurde von Pius XI. in der Enzyklika Quadragesimo anno sehr klar formuliert, ebenso in der Enzyklika Mater et Magistra , von Pius XII. wurde es in der Ansprache vom 20. Februar 1946 auch auf die Kirche angewandt. Die Anwendung des Prinzips ist offensichtlich nicht immer leicht, denn es kann nicht immer klar festgestellt werden, wann und welche Hilfe „von oben“ wirklich notwendig (und möglich) ist.
[110] Vgl. Lumen Gentium, 13.
[111] Vgl. 1 Kor 7, 7; RB 40, 1 und 1 Kor 12, 7.
[112] Vgl. das unter Nr. 13 Gesagte.
[113] Vgl. den Grundsatz: Die Sakramente sind für den Menschen geschaffen und die Worte des Herrn: Der Sabbat ist für den Menschen da und nicht der Mensch für den Sabbat. Mk 2, 27.
[114] Vgl. Gaudium et Spes, 4 und 7.
[115] Vgl. Perfectae Caritatis, 3. Der Ausdruck „veraltet“ wird in Nr. II/17 des Motu Proprio Ecclesiae Sanctae Pauls VI. vom 6. August 1966 folgendermaßen interpretiert: Als „veraltet“ ist zu betrachten, was nicht zum Wesen oder Ziel des Institutes gehört, seinen Gehalt und Sinn verloren hat und so das Ordensleben nicht mehr wirklich unterstützt. Doch muss dabei beachtet werden, dass der Ordensstand gemäß seiner Aufgabe zeichenhaften Charakter trägt.
[116] Dieser Entwicklung und Notwendigkeit ist bereits in der Carta Caritatis Prior auf gewisse Weise Rechnung getragen, wo den im Generalkapitel versammelten Äbten gesagt wird: …wenn etwas zu bessern oder zu fördern ist in der Befolgung der Regel oder von Verfügungen des Ordens, sollen sie es anordnen, auch sollen sie das Gut des Friedens und der Liebe unter sich erneuern: (Carta Caritatis Prior, statut 13, Analecta S.O. Cist. 1 (1945) 54.
[117] Vgl. Nr. 5 und 8 dieser Erklärung.
[118] Vgl. Perfectae Caritatis, 2.
[119] Vgl. Perfectae Caritatis, 4 und Ecclesiae Sanctae, 18.
[120] Vgl. die Angaben unter Anmerkung 114.
[121] Für diesen Teil hat bereits das Generalkapitel 1968 im Statut 17 eine Vorarbeit geleistet.
[122] RB 2, 2; siehe auch Perfectae Caritatis, 14.
[123] Perfectae Caritatis, 14.
[124] 1 Kor 12, 10.
[125] Perfectae Caritatis, 14.
[126] RB 3, 12.
[127] Vgl. Prolog, 45; 31, 19 und 53, 22.
[128] RB 1, 5.
[129] Das Kloster Molesme hat dennoch schon vor unserer Carta Caritatis die Klöster von Saint Jean d'Aulps und Balerne als Klöster sui iuris anerkannt. Vgl. die Urkunden aus 1097 und 1110 und J.–B. VAN DAMME, Documenta pro Cisterciensis Ordinis historiae ac iuris studio (Westmalle 1959) 3–5.
[130] Diese Prinzipien erscheinen deutlich sowohl in der Carta Caritatis Prior als auch in der La Carta Caritatis Posterior.
[131] Vgl. oben Nr. 24 f.
[132] Vgl. Art. 1 der Ordenskonstitutionen.
[133] Brief von der CISCSVA an den Generalabt P. Zakar vom 20. April 1995 (Analecta Cist. 53 (1997) 339-340).
[134] Siehe die Angaben des Elenchus O. Cist.
[135] Vgl. Art. 18 der Ordenskonstitutionen.
[136] Vgl. Art. 2 der Ordenskonstitutionen.
[137] Vgl. Art. 52 der Ordenskonstitutionen.
[138] Vgl. Art. 70 der Ordenskonstitutionen.
[139] Vgl. Lumen Gentium, 45.
[140] Vgl. das Dekret Christus Dominus des II. Vatikanums, 35, 3.
[141] Vgl. Christus Dominus, 35, 3.
[142] Vgl. die Enzyklika Ecclesiam suam Pauls VI. (1963).
[143] Gaudium et Spes, 5.
[144] Vgl. Röm 8, 29 und Kol 1, 15.