RUNDBRIEF (7)
VOM SEKRETÄR DES SEKRETARIATES O.CIST. FÜR LITURGIE
AN DIE KLÖSTER DES ORDENS
„ZION, SCHMÜCKE DEIN BRAUTGEMACH,
NIMM DEINEN KÖNIG AUF, DER ZU DIR KOMMT:
CHRISTUS, DEN HERRN!“
Liebe Mitschwestern!
Liebe Mitbrüder!
Wie es das liturgische Zitat bereits antönt, schreibe ich Euch diesen Rundbrief zum schönen Fest der Darstellung des Herrn am 2. Februar. Es gehört zu jenen grossen kirchlichen Festen, die früh im christlichen Osten entstanden sind und einen vielfachen theologischen und spirituellen Gehalt in sich bergen. Bekanntlich wird das Fest am vierzigsten Tag nach Weihnachten gefeiert. Auch wenn es seit der letzten Liturgiereform der Kirche offiziell nicht mehr den Abschluss der Weihnachtszeit bildet – das Ende der Weihnachtszeit ist seither das Fest der Taufe des Herrn – so hat es dennoch einen deutlichen Bezug zu Weihnachten und wird darum in einigen Liturgiehandbüchern weiterhin als letztes Fest des Epiphanie-Zyklus oder des Weihnachtsfestkreises behandelt. Um Inhalt und Sinn des Festes vom 2. Februar in der ganzen Bedeutung zu erfassen, muss man unbedingt etwas über seine Entstehung und geschichtliche Entwicklung wissen, wenigstens in groben Zügen.
1. ZUR ENTSTEHUNG UND ZUR GESCHICHTE DES FESTES DER
DARSTELLUNG DES HERRN
Das älteste und sicherste Zeugnis über das Fest der Darstellung des Herrn finden wir im Reisetagebuch der bekannten Nonne EGERIA, das sie anlässlich ihrer Wallfahrt ins Heilige Land in den Jahren 381-384 geschrieben hat. Darin berichtet sie, dass in Jerusalem „am vierzigsten Tag nach Epihanie“ (in Jerusalem war es das Geburtsfest Christi), also am 14. Februar, in Erinnerung an die Darbringung Jesu im Tempel ein feierlicher Bischofsgottesdienst stattfand, mit einer vorausgehenden Prozession zur Auferstehungskirche (Anastasis). Bemerkenswert ist dabei die Feststellung der Nonne, dass an diesem Tag die „heiligen Geheimnisse“ mit „gleicher Freude wie Ostern“ gefeiert wurden. Von allem Anfang an stehen also im Zentrum dieses Festes die Geschehnisse in Lk 2,22-39 [40] (Tagesevangelium). Von Jerusalem aus verbreitete sich das Fest gegen Ende des 5. und zu Beginn des 6. Jahrhunderts im ganzen Osten. In Konstantinopel, in Byzanz, wurde es vermutlich um das Jahr 534/542 von Kaiser JUSTINIAN I. (+565) eingeführt, sicher aber von ihm auf den 2. Februar, auf den vierzigsten Tag nach Weihnachten, festgelegt. Von einer Lichterprozession ist erst um die Mitte des 5. Jahrhunderts die Rede, etwa beim heiligen CYRILL VON ALEXANDRIEN (+444), der die Gläubigen in einer Predigt aufforderte: „Feiern wir das Mysterium dieses Tages auf glänzende Weise mit unseren strahlenden Leuchten“. Ähnlich heisst es in einer zeitgenössischen Predigt aus Jerusalem: „Lasst uns glänzen, und unsere Leuchten sollen leuchten. Als Kinder des Lichtes entbieten wir die Wachskerzen des wahren Lichtes, das Christus ist“. Im Osten erhielt das Fest vom 2. Februar spätestens im 6. Jahrhundert den schönen Namen: „Hypapante“: „Begegnung“, gemeint die Begegnung Jesu mit dem greisen und gerechten Simeon und der Prophetin Hanna.
In Rom fand der Festtag, zunächst auch unter dem Namen „Ypapanti“, Eingang in die kirchliche Liturgie unter Papst SERGIUS I. (+701), der syrisch-italienischer Herkunft war und die wichtigen Marienfeste in die römische Liturgie aufnahm. Im Vordergrund stand auch in Rom am 2. Februar die morgendliche Prozession von der Hadrianskirche zur Basilika von S. Maria Maggiore. Dass sie in Rom Busscharakter hatte, was in den schwarzen, später (bis 1960!) violetten Gewändern zum Ausdruck kam, dürfte mit dem alten Brauch einer heidnischen Reinigungsprozession (Lustralprozession, Amburbale) zu tun haben, die Anfang Februar in Rom üblich war.
1.2. Das Fest Mariä Reinigung (Purificatio B.M.V.)
Von Rom aus gelangte das Fest im 8./9. Jahrhundert in den gallisch-fränkischen Raum, wobei sich das anfängliche Christusfest immer stärker zu einem Marienfest entwickelte, zum „Fest der Reinigung Mariens“. Dieser eine Aspekt ist tatsächlich auch im Festevangelium grundgelegt, mit dem ausdrücklichen Hinweis in Lk 2,22.24 auf die alttestamentliche Vorschrift, wonach sich eine Frau, vierzig Tage nach der Geburt eines Kindes, in denen sie als kultisch „unrein“ galt, reinigen lassen musste, indem sie ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester brachte. Arme Leute – wie Maria und Josef – durften anstatt eines Schafes zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben darbringen - (vgl. Lev 12,2-4.6-8). Das Datum des Festes am 2. Februar, genau vierzig Tage nach Weihnachten, ist also durch diesen jüdischen Brauch vorgegeben. Nach Lk 2,23 erfüllten die Eltern Jesu beim Tempelgang nach Jerusalem noch ein anderes jüdisches Gesetz, nämlich, dass jede männliche Erstgeburt dem Herrn geweiht sein und darum „ausgelöst“ werden soll (vgl. Ex 13,1-2.13-16). Bis zur letzten Liturgiereform wurde in der römischen Liturgie der 2. Februar auf diesem biblisch-jüdischen Hintergrund als Marienfest betrachtet, vor allem in der Stundenliturgie, und hiess bis 1970 (1960): „Fest Mariä Reinigung“.
1.3 Das Fest Mariä Lichtmess (Candlemas, Candelore, Chandeleur)
Ist seit der Mitte des 5. Jahrhunderts eine Lichterprozession am 2. Februar bezeugt, so gewannen die Kerzen und ihre Segnung immer mehr an Bedeutung. In den römisch-fränkischen Liturgiebüchern des 9. und 10. Jahrhunderts ist von der Austeilung und Segnung der Kerzen die Rede. Die eigentliche Kerzensegnung wird erst im 10. Jahrhundert greifbar, in Rom sogar erst im 12. Jahrhundert. Diesen gesegneten Kerzen schrieb das Volk immer mehr gegen das Böse wirksame (apotropäische) Kräfte zu und erwartete von ihnen Hilfe in allen Anliegen und Bedrängnissen (beispielsweise bei Gewitter, bei Epidemien, in der Sterbestunde). Wegen der Kerzensegung für den liturgischen und privaten Gebrauch und wegen der Lichtfeier erhielt das Fest vom 2. Februar in den germanischen Ländern seit dem 10. Jahrhundert auch den Namen „Mariä Lichtmess“, der dann auch von anderen Sprachen übernommen worden ist („Candlemas“, „Candelore“, „Chandeleur“). Auch die Lichtthematik hat ihren Anhaltspunkt im Festevangelium, denn der greise Simeon besingt das auf seinen Armen tragende Jesuskind als „Licht, das die Heiden erleuchtet, und Herrlichkeit für das Volk Israel“ (Lk 2,32). Gerade dieser Text wurde ja am 2. Februar zum Prozessionsgesang schlechthin: „Lumen ad revelationem gentium...“.
Die aus der Geschichte des Festes überkommenen Titel sagen also etwas aus über Inhalt und Sinn des Festes vom 2. Februar: Fest der Darstellung Jesu im Tempel, Fest der Begegnung Jesu mit dem greisen Simeon und der Prophetin Hanna, Fest Mariä Reinigung, Mariä Lichtmess. In der westsyrischen Liturgie nannte man das Fest auch „Einzug des Herrn in den Tempel“ (vgl. die Lesung Mal 3,1-4) und „Fest des heiligen Simeon“ („Dies“ oder „Natale S. Simeonis“).
1.4 Fest der Darstellung des Herrn
In einer Rückbesinnung auf die geschichtlichen Ursprünge und die biblischen Grundlagen hat die Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) aus dem Marienfest wieder ein Herrenfest gemacht. Seit dem Erscheinen des Römischen Messbuches von 1970 trägt das Fest vom 2. Februar nämlich den offiziellen Titel „Darstellung des Herrn“ („In Praesentatione Domini“) und ist somit wieder, wie in den Anfängen, ein Herren-Fest, ein Christus-Fest, wenn auch mit einer stark marianischen Komponente. Diese „neue“ Sicht kommt darum jetzt auch in den erneuerten liturgischen Texten von Kerzensegnung, Prozession, Messe und Stundengebet klar zum Ausdruck.
2. DIE FEIER DER DES FESTES DER DARSTELLUNG DES HERRN
Auch unsere herkömmliche Ordensliturgie vom 2. Februar war zu einseitig marianisch geprägt. Ganz richtig haben darum die meisten unserer Klöster die von der Liturgiereform der Kirche revidierten Texte und Riten übernommen oder zumindest angepasst. Unser Ordensdirektorium gibt ein paar Anweisungen, wie das Fest im Sinne der Kirche zu feiern ist. Die knapp gehaltenen Angaben des Direktoriums sollen im Folgenden etwas näher erklärt werden.
2.1 Die Texte des Stundengebetes
Seit der Liturgiereform hat die römische „Liturgia horarum“ am 2. Februar eigene Hymnen und nicht mehr die klassischen Muttergotteshymnen. Das sind: a) der Hymnus der Vesper: „Quod chorus vatum venerandus olim“ (Rabanus Maurus [+856] zugeschrieben), b) der Hymnus der Vigilien (des Leseoffiziums): „Legis sacratae sanctis caeremoniis“ (Paulinus II. von Aquileia [+802] zugeschrieben) und c) der Hymnus der Laudes: „Adorna, Sion, thalamum“ (Petrus Abaelard [+1142]). Wer Text und Melodie dieser „neuen“ lateinischen Hymnen, wie übrigens auch andere lateinische Texte des Stundengebetes sucht, kann sie beispielsweise im „Brevier von Heiligenkreuz“ beziehungsweise im Hymnar von Heiligenkreuz finden. Die Römische Liturgie hat besonders auch zur Vesper und zu den Vigilien (Leseoffizium) nicht mehr Antiphonen aus der Muttergottesliturgie, sondern eigene, die dem Fest der Darstellung des Herrn besser entsprechen. Das gilt auch für die Lesungen der einzelnen Horen. Im Übrigen ist es interessant zu wissen, dass am 2. Februar manche Gesänge, auch unserer alten Ordensliturgie, aus der byzantinischen Liturgie stammen und vermutlich von Papst SERGIUS I. (+701) ins Lateinische übersetzt worden sind, zum Beispiel: „Responsum accepit“, „Obtulerunt pro eo“ und vor allem das wunderbare „Adorna thalamum“.
2.2 Die zwei Feierformen von Kerzensegnung und Prozession
Die Liturgiereform hat auch den ersten Teil der Messliturgie vom 2. Februar stark überarbeitet, nämlich die Kerzensegnung und die Lichterprozession. Ähnlich wie am Palmsonntag (vgl. Rundbrief 3 zur Fasten- und Osterzeit 2004) sieht das Römische Messbuch dafür zwei mögliche Feierformen vor:
Erste Form: Mit Prozession. Das uralte Prinzip einer eigentlichen Prozession ist es, dass sie an einem Ort beginnt, der verschieden ist vom Ort, an dem nachher die heilige Eucharistie gefeiert wird. Darum ist diese erste Form die idealste. Im Messbuch heisst es: „Die Gemeinde versammelt sich in einer Nebenkirche, bei einer Kapelle oder an einem anderen geeigneten Ort, von dem aus die Prozession zur Kirche ziehen soll. Die Gläubigen halten Kerzen in den Händen“. In unseren Klöstern könnte der Versammlungsort zum Beispiel der Kapitelsaal sein, was vielerorts tatsächlich auch so gemacht wird. Nach der Begrüssung durch den Abt (den Priester), angetan mit dem weissen Messgewand oder dem weissen Chormantel (Pluviale), werden die Kerzen angezündet (das ist neu!), währenddessen die Antiphon: „Seht, Christus, der Herr, kommt“ („Ecce Dominus noster“) oder ein anderer passender Gesang. Mancherorts nimmt man das Licht zum Anzünden der Kerzen von der Osterkerze. Nach der Einführung in den Sinn der Liturgie des Festes segnet der Abt (der Priester) die Kerzen, die der Mitfeiernden (die schon brennen!) und die Kerzen, die für den liturgischen Gebrauch des Jahres bestimmt sind. Anstatt der früheren fünf Segensgebete bietet das Messbuch nur noch zwei Gebete zur Auswahl an und unser „Rituale Cisterciense“ von 1998 noch ein drittes (aus unserer Eigenliturgie). Diese neuen Gebete haben nicht mehr den exorzistischen und penitentielllen Charakter der alten, sondern beziehen sich auf das Festgeheimnis der Darstellung Jesu im Tempel und den Lichtgedanken der Feier.
Auch unsere alten Prozessionsgesänge sollten der Römischen Liturgie angeglichen werden. Das „Missale Romanum“ von 2002 erwähnt noch die Antiphon: „Adorna thalamum“, die sich auch in unserem „Processionale Cisterciense“ befindet. Beim Einzug in die Kirche wird der Eröffnunsvers der Messe („Suscepimus“) oder ein anderer passender Gesang gesungen. Die Eucharisitiefeier beginnt gleich mit dem „Gloria“: Bussakt und „Kyrie“ (das eigentlich kein Busselement ist und darum gesungen werden könnte!) fallen also weg.
Zweite Form: Mit feierlichem Einzug
Das Messbuch beschreibt diese vereinfachte Feierform so: „Die Gläubigen versammeln sich in der Kirche. Sie halten Kerzen in den Händen. Der Priester begibt sich, in weisse Paramente gekleidet, mit seiner Begleitung und einer Vertretung der Gemeinde an einen geeigneten Platz beim Eingang oder in der Kirche, der wenigstens einem Grossteil der Gläubigen die Mitfeier ermöglicht. Sobald der Priester an den für die Segnung der Kerzen vorgesehenen Ort gekommen ist, werden die Kerzen angezündet. Inzwischen singt man ‚Seht, Christus, der Herr, kommt’ [„Ecce Dominus noster“] oder einen anderen passenden Gesang. Der Priester grüsst die Gemeinde und führt sie in die Feier ein. Dann segnet er die Kerzen... Während des folgenden Zuges zum Altarraum wird gesungen“. Die Eucharistiefeier beginnt darauf mit dem „Gloria“.
2.3 Das Anhören des Evangeliums mit brennenden Kerzen und die Darbringung der Kerzen bei der Opferung
Spätestens seit dem „Rituale Cisterciense“ von 1689 ist es in unserem Orden Brauch, beim Evangelium die brennenden Kerzen in den Händen zu halten. Nach einem anderen schönen und sinnvollen Ordensbrauch, der schon seit dem 12. Jahrhundert bezeugt ist, werden bei der Opferung die Kerzen dem Abt (dem Priester) dargebracht. So lesen wir in den „Ecclesiastica Officia“, in den Zisterziensergebräuchen, des 12. Jahrhunderts, in Kapitel 47: „Der Abt [der seine Kerze zuvor dem Sakristan gegeben hat] kommt ... an die Stufe des Altarraums und die Übrigen [Gemeinschaft und Gläubige] bringen ihre Kerze dar, beginnend bei den Ältesten... Der Sakristan und sein Helfer nehmen die Kerzen aus der Hand des Abtes entgegen und löschen sie aus. Danach geht der Abt zum Altar zurück“. In der heutigen Liturgie ist der Abt (der Priester) gewöhnlich von seinen Assistenten umgeben, denen der Abt die geopferten Kerzen übergibt. Sie bringen die Kerze als Erste dar. Zur Kerzendarbringung kann die Orgel spielen oder es kann ein Offertorium gesungen werden, wobei besonders das Offertorium von der Kirchweihe passen würde: „Domine Deus, in simplicitate cordis mei“. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Ritus einen grosssen Eindruck auf die anwesenden Gläubigen macht. In der Praxis mancher Klöster werden die Kerzen bei der Darbringung nicht ausgelöscht, sondern in ein Gefäss mit Sand oder auf ein gelöchertes Brett gesteckt und bleiben dann bis zum Schluss der Messfeier brennen, so dass man wahrlich von einer „Lichtmess“ („Candlemas“) reden kann. Seit der 2. Februar der „Tag des Geweihten Lebens“ geworden ist, hat dieser Kerzendarbringsritus noch an Bedeutung gewonnen, denn er gibt uns die Möglichkeit, bei diesem Gestus unsere Profess innerlich zu erneuern.
2.4 Die marianische Schlussantiphon „Alma Redemptoris Mater“
Nach altem Brauch wird von Adventsbeginn bis und mit dem 2. Februar am Ende der Vesper die Antiphon: „Alma Redemptoris Mater“ gesungen (zu dieser Antiphon vgl. den Rundbrief 1 zum Advent 2002). Da der 2. Februar ein Herren-Fest ist, wird sie auch an diesem Tag und zum letzten Mal gesungen. Ab dem 3. Februar bis Ostern (Karwoche) singt man gewöhnlich die Antiphon „Ave, Regina caelorum“ (vgl. unser Ordensdirektorium) oder eine andere Marienantiphon.
3. DER 2. FEBRUAR: DER TAG DES GEWEIHTEN LEBENS
Seit 1997 ist auf die Anregung und Anordnung von Papst JOHANNES PAUL II. (+2005) hin der 2. Februar auch der „Tag des Geweihten Lebens“. Damit hat der Festtag der Darstellung des Herrn eine ganz neue Dimension erhalten. Ganz abgesehen davon, dass das Festgeheimnis vom 2. Februar eine sehr enge Verbindung mit der Ordensprofess hat, dürfte der Papst aufgrund des Brauches, dass bei der Papstliturgie am 2. Februar die Ordensleute besonders im Zentrum stehen und dem Papst eine grosse Kerze übergeben, auf den Gedanken gekommen sein, diesen Tag zum „Tag der Ordensleute“ zu erklären. Dieser Tag soll den Frauen und Männern, die sich für ein Leben der Christusnachfolge im Gott geweihten Leben entschieden haben, in besonderer Weise ihr Versprechen bewusst machen und ihre Hingabe an Christus verlebendigen. In der ganzen Kirche aber will dieser Tag auch die Kenntnis und die Wertschätzung des Geweihten Lebens bei den Christinnen und Christen vertiefen und fördern. Das grosse Vorbild für die Weihe an Gott sind CHRISTUS, der im Tempel dargestellt wird, aber auch die geisterfüllten Gestalten und Zeugen dieses Ereignisses: der fromme und gerechte SIMEON und die hochbetagte Prophetin HANNA, „die sich ständig im Tempel aufhielt und Tag und Nacht Gott diente mit Fasten und Beten“ (Lk 2,37). Sie ist geradezu der Prototyp der kontemplativen Frau. Gerade auf diesem ganzen Hintergrund ist es ratsam, am 2. Februar nicht die Kurzfassung des Evangeliums (Lk 2,22-32) zu lesen, in der HANNA nicht vorkommt, sondern das ganze Festevangelium (Lk 2,22-40).
4. DAS CANTICUM „NUNC DIMITTIS“ IN DER KOMPLET
Ein Text des Festes der Darstellung des Herrn beziehungsweise des Lukasevangeliums hat in der Liturgiegeschichte eine ganz besondere Rolle und Bedeutung erhalten. Es ist der Lobgesang, das Canticum, des SIMEON: „Nun lässt du, Herr“ („Nunc dimittis, Domine“) [Lk 2,29-32]. Dieses „Abendlied vom geschauten Heil und erfüllten Leben“ ist schon seit ungefähr dem Jahre 380/400 als Element des Abendgottesdienstes bezeugt. In der Komplet der Römischen Stundenliturgie ist der Lobgesang des Simeon sozusagen der Höhepunkt des Abendgebetes. Die Benediktusregel und damit die ganze Zisterziensertradition kennen das „Nunc dimittis“ als Komplet-Gesang nicht (im Unterschied zu den Benediktinern). Die Klöster unseres Ordens aber, die einem der „Monastischen Stündenbücher“ oder der Römischen „Liturgia horarum“ folgen, haben seit der Liturgiereform dieses traditionelle Canticum in die Komplet aufgenommen. Eine andere Variante wäre, wie zum Beispiel in Hauterive, das „Nunc dimittis“ als Kurzlesung (Capitulum) der Komplet zu nehmen.
5. ZUM THEOLOGISCHEN GEHALT DES FESTES DER DARSTELLUNG DES HERRN
Wie wir schon beim geschichtlichen Überblick über die Entstehung und die Entwicklung des Festes vom 2. Februar bis hin zur Liturgiereform gesehen haben, ist sein theologischer und spiritueller Gehalt vielfältig und reich. Das kommt bereits in den verschiedenen Festtiteln zum Ausdruck. Eine sehr gute und prägnante Zusammenfassung des Festinhaltes geben vor allem die Einführung des Zelebranten zu Beginn der Lichtfeier und die Tagespräfation. Dies ist der vom Römischen Messbuch vorgeschlagene Wortlaut der Einführung:
„Liebe Brüder und Schwestern:
Seit Weihnachten, dem Fest der Geburt des Herrn, sind vierzig Tage vergangen. Heute feiern wir den denkwürdigen Tag, an dem Jesus von Maria und Josef im Tempel Gott dargestellt wurde. Durch dieses Geschehen wurde nicht nur das Gesetz erfüllt, sondern Christus begegnete zum erstenmal seinem Volk, das ihn im Glauben erwartete. Vom Heiligen Geist geführt, kamen jene gottesfürchtige Menschen Simeon und Hanna zum Tempel. Sie erkannten Jesus als ihren Herrn und Messias und verkündeten ihn voll Freude. Gleich ihnen sind auch wir, vom Heiligen Geist geführt, zusammengekommen. Gemeinsam ziehen wir zum Haus des Herrn. Dort werden wir in der Gemeinschaft des Brotbrechens Christus finden und erkennen, heute und immer wieder, bis er kommt in Herrlichkeit“.
Der Hauptgedanke der Präfation vom 2. Februar ist dieser:
„... Denn heute hat die jungfräuliche Mutter deinen ewigen Sohn zum Tempel getragen; Simeon, vom Geist erleuchtet, preist ihn als Ruhm deines Volkes Israel, als Licht zur Erleuchtung der Heiden. Darum gehen auch wir dem Erlöser freudig entgegen und singen mit den Engeln und Heiligen das Lob deiner Herrlichkeit“.
Eine visuelle Erschliessung der Darstellung des Herrn bietet die wunderbare Festtagsikone der Ostkirche, in der das Fest ja auch entstanden ist. Sie ist ganz auf das Wesentliche konzentriert: die Darbringung Jesu im Tempel.
Spirituelle Impulse können uns auch die von unseren Zisterzienserautoren überlieferten Predigten zum Fest „Mariä Reinigung“ vermitteln, besonders jene des sel. GUERRIC VON IGNY (+1157) oder jene des heiligen BERNHARD VON CLAIRVAUX (+1153), wobei er bekanntlich in den Predigten 2 und 3 die Segnung der Kerzen, die Lichterprozession und den Opfergang als Bild für das Gemeinschaftsleben nimmt und sie in diesem Sinne auch aktualisiert.
MITTEILUNGEN
Wie immer möchte ich meinen Rundbrief mit ein paar aktuellen Mitteilungen beschliessen. Weitere Nachrichten folgen in meinem nächsten Rundbrief.
1. Das neue Sekretariat für Liturgie im O.Cist.
In meinem Rundbrief 5 zur Fasten- und Osterzeit 2006 habe ich bereits ausführlich über dieses neue Sekretariat berichtet, das vom Generalkapitel des Jahres 2005 mit einem entsprechenden Statut eingesetzt worden ist und die grosse Liturgische Kommission des Ordens, die 1933 ins Leben gerufen worden war, ablöst. Gemäss diesem Statut von 2005 ist es Aufgabe der ersten Ordenssynode, die auf ein ordentliches Generalkapitel folgt, die Mitglieder des Sekretariates zu wählen: einen Sekretär (eine Sekretärin) und zwei Assistenten (Assistentinnen). Das ist nun auf der Ordenssynode geschehen, die vom 25.-28. September 2007 in Rom stattfand. Am 28. September wählte die Synode:
als Sekretär: P. Alberich M. ALTERMATT, Hauterive-Eschenbach (seit 1976 Sekretär und seit 1993 Präsident der Liturgischen Kommission)
und als Assistenten: Fr. Xavier GUANTER, Poblet (Directorista des Ordens)
und Fr. Isaia GAZZOLA, Lérins (Dozent für Liturgiewissenschaft am „Institut Supérieur de liturgie“ in Paris).
Wir sind nun daran unsere Arbeit zu organisieren und koordinieren.
2. Eine eigene, neue Homepage für Liturgie
Seit ein paar Monaten ist die Liturgie von der Homepage des Ordens auf eine eigene Homepage übertragen worden, die folgende Adresse hat, aber weiterhin durch einen Link auf der Homepage des Ordens abrufbar ist:
Diese Website, die immer noch im Auf- und Ausbau ist, wird von Sr. Michaela ARNAUD, Boulaur, betreut, der wir für diesen wertvollen Dienst ganz herzlich danken. Sie nimmt immer gerne auch Anregungen entgegen. Unter der angegebenen Internetadresse kann man sich schnell über Liturgie und Ordensliturgie informieren. Hier findet man auch die bisher veröffentlichten liturgischen Rundbriefe des Sekretärs und ihre Übersetzungen.
3. Die lateinische Edition des „Stephansbreviers“ („The Primitive Cistercian Breviary“) von ca. 1131
Nach einer wechselvollen Geschichte ist nun die Edition des zu Beginn des Zweiten Weltkrieges von P. Konrad KOCH (+1955), Himmerod, in Berlin entdeckten „Stephansbreviers“ abgeschlossen und erschienen. Anlässlich der Veröffentlichung dieser lang erwarteten Edition fand am 19. Mai 2007 im Kapitelsaal des ehemaligen Klosters Wettingen (Schweiz) eine von Abtpräses Kassian LAUTERER, Mehrerau, und Prof. Martin KLÖCKENER, Universität Fribourg, organisierte Feier statt. Nach den Vorarbeiten von P. Konrad KOCH, P. Bruno GRIESSER (+1965) [Mehrerau], Abt Kassian LAUTERER und P. Alberich M. ALTERMATT hat P. Chrysogonus WADDELL OCSO, Mönch der Abtei Gethsemani (U.S.A.), der bekannt ist für mehrere zisterziensische Quelleneditionen, aufgrund seiner Forschungen und Entdeckungen die Edition des „Stephansbreviers“ völlig neu gemacht und vollendet. Er war bei der Buchpräsentation am 19. Mai zusammen mit seinem Prior Gerlac in Wettingen anwesend (leider hat er inzwischen einen Schlaganfall erlitten und ist in seiner Gesundheit sehr beeinträchtigt). Die 720 Seiten umfassende Edition ist in der bekannten liturgiewissenschaftlichen Reihe „Spicilegium Friburgense“ (Fribourg) als Band 44 herausgekommen. Dank der finanziellen Unterstützung durch die Mehrerauer-Kongregation und die Trappistenabteien von Gethsemani und Scourmont (Belgien) konnte der Band ohne allzu grossen Probleme erscheinen.
Das „Stephansbrevier“ (so von P. Konrad KOCH genannt), dem P. Chrysogonus WADDELL nun den Titel gab: „The Primitive Cistercian Breviary“, stammt von ca. 1131 und ist nicht nur der älteste Zeuge der frühen Zisterzienserliturgie, sondern auch einer der ersten Zeugen der Entstehung des Breviers (als Buchtyp). Von daher kommt dieser Edition eine wichtige liturgiegeschichtliche Bedeutung zu. Sehr wertvoll an dieser Edition ist die Berücksichtigung (im Apparat) der zweiten, sogenannten „bernhardinischen“ Liturgiereform (Recensio II) im Orden, so dass man einen guten Einblick in die Entwicklung der Zisterzienserliturgie im 12. Jahrhundert bekommt, wobei die „bernhardinische“ Liturgiereform sich ja bis ins 20. Jahrhundert, zum Teil bis heute, auswirkte. Das „Stephansbrevier“ war übrigens für die Erneuerung unserer Liturgie nach dem Zweiten Vatikanum eine wichtige Quelle (zum Beispiel für die Liturgie in Hauterive und in Heiligenkreuz). Hier die bibliographischen Angaben zur Edition:
Chrysogonus WADDELL, The Primitive Cistercian Breviary (Staatsbibliothek zu Berlin, Preussischer Kulturbesitz, Ms. Lat. Oct. 402) with Variants from the „Bernardine“ Cistercian Breviary, Freiburg (Schweiz): Academic Press 2007 (= Spicilegium Friburgense 44). Preis: Euro 80.- (CHF 125.-).
4. Das nachsynodale Apostolische Schreiben „SACRAMENTUM CARITATIS“ von Papst BENEDIKT XVI. vom 22. Februar 2007 „Über die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung der Kirche“
Im vergangenen Jahr ist – neben dem Apostolischen Brief „Motu Proprio“ „SUMMORUM PONTIFICUM“ vom 7. Juli 2007 (darauf gehe ich im nächsten Rundbrief ein) – dieses sehr wichtige römische Dokument zur Liturgie herausgekommen. Es handelt sich dabei um das päpstliche Abschlussdokument zur Elften Ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode, die vom 2. bis zum 23. Oktober 2005 im Vatikan stattfand und deren Thema eben die heilige Eucharistie war. Dieses in 3 Teile gegliederte Dokument: „Eucharistie, ein Geheimnis, an das man glaubt“ (I.), „Eucharistie, ein Geheimnis, das man feiert“ (II.) und „Eucharistie, ein Geheimnis, das man lebt“ (III.), ist eine grossartige Synthese von Theologie, Spiritualität und Praxis der heiligen Eucharistie. Besonders der II. Teil ist dem praktischen Vollzug der heiligen Eucharistie gewidmet und ruft manche liturgischen Weisungen und Prinzipien in Erinnerung, die man – auch in unseren Gemeinschaften – zum Teil vergessen haben könnte. Im III. Teil handelt Nr. 81 von „Eucharistie und gottgeweihtem Leben“.
In diesem Jahr wird übrigens in Rom die Zwölfte Ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode tagen, zu einem Thema, das an der letzten Synode anschliesst, nämlich: „Das Wort Gottes in Leben und Sendung der Kirche“.
Viel früher als in anderen Jahren beginnt dieses Jahr 2008 am 6. Februar die vierzigtägige Österliche Busszeit (Quadragesima). Für die liturgische und spirituelle Gestaltung der Fasten- und Osterzeit verweise ich auf meine Rundbriefe 2 (2003), 3 (2004) und 5 (2006).
Mit meinen Segenswünschen zum Fest der Darstellung des Herrn und zur nahenden Fastenzeit grüsse ich Euch alle, liebe Schwestern und Brüder.
Euer
fr. Alberich M. Altermatt O.Cist.
Kloster Eschenbach (Schweiz), im Januar 2008