DIE BENEDIKTUSREGEL

mit einer Konkordanz
der Artikel der Declaratio
Die Benediktusregel, herausgegeben im Auftrag der
Salzburger Äbtekonferenz, Beuroner Kunstverlag, Beuron 2 1996.
Das Zistersienserlebens heute : Declaratio
des Generalkapitels 2000 über die wesentlichen Elemente des Zisterzienserlebens
heute [Cap. Gen.2000 (ACG
44(2000),)-43].
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öre,
mein Sohn, auf die Weisung des Meisters, neige das Ohr deines Herzens, nimm den
Zuspruch des gütigen Vaters willig an und erfülle ihn durch die Tat! 02 So
kehrst du durch die Mühe des Gehorsams zu dem zurück, den du durch die Trägheit
des Ungehorsams verlassen hast. 03 An dich also richte ich jetzt mein Wort, wer
immer du bist, wenn du nur dem Eigenwillen widersagst, für Christus, den Herrn
und wahren König, kämpfen willst und den starken und glänzenden Schild des
Gehorsams ergreifst. 04 Vor allem: wenn du etwas Gutes beginnst, bestürme ihn
beharrlich im Gebet, er möge es vollenden. 05 Dann muß er, der uns jetzt zu
seinen Söhnen zählt, einst nicht über unser böses Tun traurig sein. 06 Weil er
Gutes in uns wirkt, müssen wir ihm jederzeit gehorchen; dann wird er uns einst
nicht enterben wie ein erzürnter Vater seine Söhne; 07 er wird auch nicht wie
ein furchterregender Herr über unsere Bosheit ergrimmt sein und uns wie verkommene
Knechte der ewigen Strafe preisgeben, da wir ihm in die Herrlichkeit nicht
folgen wollten.
Art. 1. Wir, die Mitglieder des Generalkapitels, haben uns
zur zeitgemäßen Erneuerung unseres Ordens versammelt. Nach reiflicher
Überlegung, nach Einholung von Ratschlägen, haben wir beschlossen, vor allem
die wesentlichen Elemente unserer Berufung und unseres Lebens darzulegen, umso
gewissermaßen die Grundlage für das gesamte Werk der Erneuerung zu schaffen.
Daher wollen wir in dieser Erklärung ehrlich und aufrichtig darstellen,
was wir uns bei der zeitgemäßen Erneuerung vornehmen, welche Ziele wir
verfolgen und wie wir sie erreichen wollen.
Art. 2 Mit unserer Erklärung wollen wir keineswegs weitere Überlegungen
oder neue Lösungen ausschließen; denn auch kommende Zisterziensergenerationen
werden das Recht und die Pflicht haben, geeignetere und bessere Formen des
monastischen Lebens zu suchen, nicht weniger als die Gründer von Cîteaux im 12.
Jahrhundert oder die ihnen folgenden Generationen. Nur dann folgen wir in
Wahrheit den Gründungsvätern des Novum monasterium, wenn wir nicht aufhören,
Wege und Möglichkeiten zu suchen, wie wir unsere Berufung immer vollkommener
nach dem Willen Gottes leben können.
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tehen
wir also endlich einmal auf! Die Schrift rüttelt uns wach und ruft: "Die
Stunde ist da, vom Schlaf aufzustehen." 09 Öffnen wir unsere Augen dem
göttlichen Licht und hören wir mit aufgeschrecktem Ohr, wozu uns die Stimme
Gottes täglich mahnt und aufruft: 10 "Heute, wenn ihr seine Stimme hört,
verhärtet eure Herzen nicht!" 11 Und wiederum: "Wer Ohren hat zu
hören, der höre, was der Geist den Gemeinden sagt!"
12 Und
was sagt er? "Kommt, ihr Söhne, hört auf mich! Die Furcht des Herrn will
ich euch lehren. 13 Lauft, solange ihr das Licht des Lebens habt, damit die
Schatten des Todes euch nicht überwältigen." 14 Und der Herr sucht in der
Volksmenge, der er dies zuruft, einen Arbeiter für sich und sagt wieder: 15
"Wer ist der Mensch, der das Leben liebt und gute Tage zu sehen
wünscht?" 16 Wenn du das hörst und antwortest: "Ich", dann sagt
Gott zu dir: 17 "Willst du wahres und unvergängliches Leben, bewahre deine
Zunge vor Bösem und deine Lippen vor falscher Rede! Meide das Böse und tu das Gute;
suche Frieden und jage ihm nach! 18 Wenn ihr das tut, blicken meine Augen auf
euch, und meine Ohren hören auf eure Gebete; und noch bevor ihr zu mir ruft,
sage ich euch: Seht, ich bin da." 19 Liebe Brüder, was kann beglückender
für uns sein als dieses Wort des Herrn, der uns einlädt? 20 Seht, in seiner
Güte zeigt uns der Herr den Weg des Lebens (Rm 13,11).
Art. 11 Wir haben nicht die Absicht, theoretische und lebensfremde
Ideale zu entwickeln, um veraltete Formen zu erhalten oder wiederherzustellen,
sondern unser heutiges, modernes und wirkliches Leben zu prüfen, zu vervollkommnen
und Prinzipien zu seiner Erneuerung zu erarbeiten. Wir sind bestrebt, ein
echtes und wirkkräftiges Zisterzienserleben des 20. Jahrhunderts zu gestalten,
das der von Gott an uns konkret ergangenen Berufung folgt. Gott beruft uns
nämlich hier und jetzt und er will, dass wir in dieser Zeit und unter diesen
Umständen Heilige werden, mit den Möglichkeiten des heutigen Menschen Christus
nachfolgen und den Menschen in Liebe dienen.
Unsere Arbeiten müssen sich stets auf die Wahrheit und Wirklichkeit
des Lebens stützen. Deshalb wollen wir in dieser Erklärung stets die
Tätigkeiten, Möglichkeiten, Bedürfnisse und Aufgaben unserer Ordensmitglieder
und unserer Gemeinschaften sowie die der Kirche und der heutigen Welt vor Augen
haben.
Dieser Sinn für Realität
bedeutet jedoch keineswegs, dass wir die Unvollkommenheiten und Fehler der
gegenwärtigen Zeit übernehmen oder gutheißen, als seien wir mit der allgemeinen
und gewöhnlichen Realität zufrieden und als wollten wir nicht nach des Höherem
streben. Dagegen wehren wir uns mit Recht, weil es dem Wesen Ordenslebens, dem
Streben nach einem Leben der vollkommenen Liebe, entgegengesetzt ist.
Andererseits wissen wir sehr wohl, dass noch so erhabene Ideale und Vorsätze
keinen Wert haben, wenn sie nicht von den Menschen, denen sie vorgestellt
werden, frei, ja gern angenommen und wirksam verwirklicht werden können.
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ürten
wir uns also mit Glauben und Treue im Guten, und gehen wir unter der Führung
des Evangeliums seine Wege, damit wir ihn schauen dürfen, der uns in sein Reich
gerufen hat. 22 Wollen wir in seinem Reich und in seinem Zelt wohnen, dann
müssen wir durch gute Taten dorthin eilen; anders kommen wir nicht ans Ziel. 23
Fragen wir nun mit dem Propheten den Herrn: "Herr, wer darf wohnen in
deinem Zelt, wer darf weilen auf deinem heiligen Berg?" 24 Hören wir,
Brüder, was der Herr auf diese Frage antwortet und wie er uns den Weg zu seinem
Zelt weist: 25 "Der makellos lebt und das Rechte tut; 26 der von Herzen
die Wahrheit sagt und mit seiner Zunge nicht verleumdet; 27 der seinem Freund
nichts Böses antut und seinen Nächsten nicht schmäht; 28 der den arglistigen
Teufel, der ihm etwas einflüstert, samt seiner Einflüsterung vom Auge seines
Herzens wegstößt, ihn zunichte macht, seine Gedankenbrut packt und sie an
Christus zerschmettert." 29 Diese Menschen fürchten den Herrn und werden
wegen ihrer Treue im Guten nicht überheblich; sie wissen vielmehr, daß das Gute
in ihnen nicht durch eigenes Können, sondern durch den Herrn geschieht. 30 Sie
lobpreisen den Herrn, der in ihnen wirkt, und sagen mit dem Propheten:
"Nicht uns, o Herr, nicht uns, sondern deinen Namen bring zu Ehren."
31 Auch der Apostel Paulus hat nichts von seiner Verkündigung als Verdienst angesehen,
sagt er doch: "Durch Gottes Gnade bin ich, was ich bin." 32 Und er
sagt auch: "Wer sich rühmen will, der rühme sich im Herrn." 33 Schließlich
sagt der Herr im Evangelium: "Wer diese meine Worte hört und danach
handelt, ist wie ein kluger Mann, der sein Haus auf Fels gebaut."
35 Nach
all diesen Worten erwArtet der Herr, daß wir jeden Tag auf seine göttlichen
Mahnungen mit unserem Tun antworten. 36 Deshalb sind uns die Tage des Lebens
als Frist gewährt, damit wir uns von unseren Fehlern bessern, 37 wie der
Apostel sagt: "Weißt du nicht, daß Gottes Geduld dich zur Umkehr
führt?" 38 Denn in seiner Güte sagt der Herr: "Ich will nicht den Tod
des Sünders, sondern daß er umkehrt und lebt."
Art. 12 Die Erneuerung
unseres Ordenslebens muss das ganze Leben umfassen; daher müssen wir seine
wesentlichen Elemente berücksichtigen und jedem Teil die ihm gebührende
Gewichtung zuerkennen. Es wäre gänzlich falsch, gewisse Gesichtspunkte unseres
Lebens sosehr herauszuheben, als ob allein in ihnen das Wesen des
Zisterzienserlebens läge, und andere Bereiche zu vernachlässigen, als ob sie
bloße Anhängsel oder sogar Hindernisse des wahren monastischen Lebens wären.
Wir sind nämlich in jedem Augenblick, unseres Lebens Zisterzienser und müssen
es sein, nicht nur wenn wir zum Gebet zusammenkommen oder die Vorschriften des
Gemeinschaftslebens beachten, sondern beim Studium, bei der Arbeit, im
priesterlichen Dienst, beim privaten Gebet, beim Dienst an den Menschen und in
ähnlichen Aufgaben.
Wir suchen also nach einer
Gesamtschau, die alle Bereiche des Lebens zum einen Dienst am Herrn harmonisch
vereint. Wenn gewisse Elemente des heutigen Zisterzienserlebens nicht allen
Ordensmitgliedern zukommen (z. B. das Priestertum) oder sich nicht auf alle
Klöster beziehen (wie Jugenderziehung und Seelsorge), soll man sie doch sorgfältig
beachten und ihre Bedeutung und ihr Gewicht ehrlich anerkennen. Elemente des
monastischen Lebens, die in der Regel oder in den Anfängen des
Zisterzienserordens kaum oder gar nicht vorkommen, sind deshalb nicht als
zweitrangig oder verdächtig anzusehen. Das monastische Leben wächst wie alles
Lebendige im Lauf der Zeit, entwickelt sich, nimmt viel Neues an und legt nicht
wenig Altes ab.
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rüder,
wir haben also den Herrn befragt, wer in seinem Zelt wohnen darf, und die Bedingungen
für das Wohnen gehört. Erfüllen wir doch die Pflichten eines Bewohners! 40 Wir
müssen unser Herz und unseren Leib zum Kampf rüsten, um den göttlichen Weisungen
gehorchen zu können. 41 Für alles, was uns von Natur aus kaum möglich ist,
sollen wir die Gnade und Hilfe des Herrn erbitten. 42 Wir wollen den Strafen
der Hölle entfliehen und zum unvergänglichen Leben gelangen. 43 Noch ist Zeit,
noch sind wir in diesem Leib, noch läßt das Licht des Lebens uns Zeit, all das
zu erfüllen. 44 Jetzt müssen wir laufen und tun, was uns für die Ewigkeit
nützt.
45 Wir
wollen also eine Schule für den Dienst des Herrn einrichten. 46 Bei dieser
Gründung hoffen wir, nichts Hartes und nichts Schweres festzulegen. 47 Sollte
es jedoch aus wohlüberlegtem Grund etwas strenger zugehen, um Fehler zu bessern
und die Liebe zu bewahren, 48 dann laß dich nicht sofort von Angst verwirren
und fliehe nicht vom Weg des Heils; er kann am Anfang nicht anders sein als eng.
49 Wer aber im klösterlichen Leben und im Glauben fortschreitet, dem wird das
Herz weit, und er läuft in unsagbarem Glück der Liebe den Weg der Gebote
Gottes.
50 Darum wollen wir uns
seiner Unterweisung niemals entziehen und in seiner Lehre im Kloster ausharren
bis zum Tod. Wenn wir so in Geduld an den Leiden Christi Anteil haben, dann
dürfen wir auch mit ihm sein Reich erben.
Art. 13 Die institutionellen
Formen, in denen sich heute das reale Zisterzienserleben konkret darstellt, sind
die verschiedenen lebendigen Gemeinschaften. Es ist eine Tatsache, dass unsere
Gemeinschaften im Lauf der Zeit in verschiedenen Gegenden unterschiedliche
Lebensformen und Aufgaben übernommen haben. Diese Verschiedenheit ist an sich
nicht als eine üble Fehlentwicklung zu beklagen, sondern sie ist vielmehr
anzuerkennen nicht nur als eine unbestreitbare Tatsache, sondern als ein
Zeichen der Lebendigkeit und als eine Einladung Gottes zum Handeln. Denn die
Werte und die verschiedenen Aufgaben der einzelnen Kongregationen und Klöster
können, wenn gegenseitiges Vertrauen herrscht, durch die Zusammenarbeit der
Gemeinschaften dem Wohl und Fortschritt des ganzen Ordens dienen. Einheit in
der Vielfalt hat nämlich einen viel größeren Wert als eine erzwungene und uneinige
Einförmigkeit. Aus diesem Grund anerkennt und fördert das Generalkapitel die
legitime Autonomie der einzelnen Kongregationen und Klöster in der Gestaltung
ihrer Lebensform und wird bestrebt sein, sie bei diesen Versuchen zu
unterstützen.
Deshalb ist beim Bemühen um
Erneuerung von größter Bedeutung, dass die einzelnen Gemeinschaften ihre Ziele
und Werte anerkennen, neu überdenken und eine dementsprechende geeignete Lebensform
schaffen. Denn die Last der Erneuerungsbemühungen liegt in erster Linie auf den
einzelnen Gemeinschaften. Das Generalkapitel will ihnen nur Hilfe leisten,
indem es die Erneuerungsbemühungen fördert und koordiniert, aber es kann den
Anteil der einzelnen Klöster und Kongregationen an dieser Aufgabe weder
unterdrücken noch selbst übernehmen.
Art. 14 Unter den angeführten
Aspekten wollen wir unser reales Zisterzienserleben so erneuern, dass es eine
natürliche Fortsetzung und gleichsam eine organische Entfaltung der
jahrhundertealten monastischen und zisterziensischen Tradition ist. Ohne
Zweifel wollen wir - genauso wie früher - die monastischen und zisterziensischen
Traditionen kennen lernen und wir haben die Absicht, aus ihnen möglichst viel
zu unserem Nutzen und zu unserer Anregung zu schöpfen. Wir wollen uns jedoch
bei der Lösung der heutigen Probleme von ihnen keineswegs einengen oder behindern
lassen. Es handelt sich ja um Probleme, von denen unsere Vorfahren häufig kaum
etwas oder überhaupt nichts wissen konnten, da sich die Lebensumstände so tief
greifend geändert haben. Wir dürfen uns bei der Gestaltung unseres Ordenslebens
nicht der eigenen Verantwortung entschlagen und auch nicht Angst haben vor
neuen Wegen oder Lösungen. Die Geschichte soll uns Lehrmeisterin des Lebens,
nicht Beherrscherin sein, sie soll mahnen und anregen, niemals aber hinderlich
sein.
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kennen vier Arten von Mönchen. 02 Die erste Art sind die Koinobiten: Sie leben
in einer klösterlichen Gemeinschaft und dienen unter Regel und Abt.
03 Die
zweite Art sind die Anachoreten, das heißt Einsiedler. Nicht in der ersten
Begeisterung für das Mönchsleben, sondern durch Bewährung im klösterlichen
Alltag 04 und durch die Hilfe vieler hinreichend geschult, haben sie gelernt,
gegen den Teufel zu kämpfen.
06 Die
dritte Art sind die Sarabaiten, eine ganz widerliche Art von Mönchen. Weder
durch eine Regel noch in der Schule der Erfahrung wie Gold im Schmelzofen
erprobt, sind sie weich wie Blei.
10 Die
vierte Art der Mönche sind die sogenannten Gyrovagen. Ihr Leben lang ziehen sie
landauf landab und lassen sich für drei oder vier Tage in verschiedenen
Klöstern beherbergen. 11 Immer unterwegs, nie beständig, sind sie Sklaven der
Launen ihres Eigenwillens und der Gelüste ihres Gaumens. In allem sind sie noch
schlimmer als die Sarabaiten.
12
Besser ist es, über den erbärmlichen Lebenswandel all dieser zu schweigen als
zu reden. 13 Lassen wir sie also beiseite, und gehen wir mit Gottes Hilfe
daran, der stärksten Art, den Koinobiten, eine Ordnung zu geben.
Art. 79 Wir folgten unserer
Berufung und traten in ein von uns freigewähltes Zisterzienserkloster ein, um
in der Schule des Herrendienstes unterwiesen zu werden; mit unserer Profess
haben wir sodann die Aufgaben und Lebensideale unseres Klosters freiwillig auf
uns genommen. Das monastische Leben wurde uns also nicht auferlegt, sondern wir
haben es freiwillig und in freier Hingabe übernommen. Daher bestehen unsere
Gemeinschaften aus Freiwilligen, die sich alle über das Ziel, das allen bekannt
und von allen gewollt ist, einig sind, sodass wir einmütig in einem Haus wohnen
und ein Herz und eine Seele sind.
Art. 80 Die Grundlage der
monastischen Gemeinschaft ist daher die freigewollte Hingabe der Mönche, welche
die Werte und Dienste ihres Klosters hochschätzen und sich mit ihnen
identifizieren. Diese freie Hingabe und freudige Überzeugung sind die treibende
Kraft für die Beobachtung der Gesetze und für den Gehorsam; sie sind die
Grundlage für die gesamte juridische Struktur. Wenn diese fehlt, kann die
monastische Kommunität ebenso wenig wie jede andere freiwillige Vereinigung
ihre wahre Lebenskraft beibehalten. Es ist also von größter Bedeutung, dass die
Mönche jene Hingabe, mit der sie das monastische Leben freiwillig auf sich
genommen haben, lebendig und in Freude erhalten; und jede Ordnung bzw.
Organisation des Gemeinschaftslebens soll sich auf dieses freie wollen und Streben
beziehen, es fördern und immer neu erwecken.
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er Abt,
der würdig ist, einem Kloster vorzustehen, muß immer bedenken, wie man ihn
anredet, und er verwirkliche durch sein Tun, was diese Anrede für einen Oberen
bedeutet. 02 Der Glaube sagt ja: Er vertritt im Kloster die Stelle Christi;
wird er doch mit dessen Namen angeredet 03 nach dem Wort des Apostels:
"Ihr habt den Geist empfangen, der euch zu Söhnen macht, den Geist, in dem
wir rufen: Abba, Vater!" 04 Deshalb darf der Abt nur lehren oder bestimmen
und befehlen, was der Weisung des Herrn entspricht. 05 Sein Befehl und seine
Lehre sollen wie Sauerteig göttlicher Heilsgerechtigkeit die Herzen seiner
Jünger durchdringen. 06 Der Abt denke immer daran, daß in gleicher Weise über
seine Lehre und über den Gehorsam seiner Jünger beim erschreckenden Gericht
Gottes entschieden wird. 07 So wisse der Abt: Die Schuld trifft den Hirten,
wenn der Hausvater an seinen Schafen zu wenig Ertrag feststellen kann. 08 Andererseits
gilt ebenso: Hat ein Hirt einer unruhigen und ungehorsamen Herde all seine
Aufmerksamkeit geschenkt und ihrem verdorbenen Treiben jede nur mögliche Sorge
zugewandt, 09 wird er im Gericht des Herrn freigesprochen. Er darf mit dem
Propheten zum Herrn sagen: "Deine Gerechtigkeit habe ich nicht in meinem
Herzen verborgen, ich habe von deiner Treue und Hilfe gesprochen, sie aber
haben mich verhöhnt und verachtet." 10 Dann kommt über die Schafe, die
sich seiner Hirtensorge im Ungehorsam widersetzt haben, als Strafe der
allgewaltige Tod.
Art. 94 Der Abt ist in erster Linie Seelenhirte, d. h.
sein Amt ist vor allem ein geistliches Amt, das auf das Heil der Seelen
abzielt. Seine Autorität ist Dienst und hat den Charakter eines demütigen
Dienstes gemäß der Lehre und dem Beispiel Christi, dessen Stelle er vertritt.
Deshalb geziemt es sich, dass er die väterliche Liebe, mit der Gott der Vater
die Mönche liebt, seinen Brüdern gegenüber ausdrückt und zeigt.
Art. 95 Der Abt ist darüber hinaus Vermittler des
Gotteswortes, indem er die Aufgabe eines Deuters der göttlichen Schriften in
den vielfältigen täglichen Lebensumständen erfüllt. Niemals kann sich der Abt
über das Wort Gottes stellen, vielmehr muss er sich ihm immer mehr unterwerfen.
Art. 96 Nicht weniger bedeutsam ist eine weitere Aufgabe,
die der Apostel "die Fähigkeit, die Geister zu unterscheiden" (1 Kor
12,10) nennt. Der Abt muss sich daher bemühen zu erkennen, ob der Einzelne
seiner Mönche vom Geist Gottes geleitet wird oder sich von rein irdischen
Bestrebungen seines eigenen Geistes oder des Geistes der Lüge täuschen lässt.
Um aber die Stimme des Heiligen Geistes von jeder anderen unterscheiden zu
können, muss er selbst auch in geistlichen Dingen durch Lehre und Erfahrung
bewandert sein.
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er also
den Namen "Abt" annimmt, muß seinen Jüngern in zweifacher Weise als
Lehrer vorstehen: 12 Er mache alles Gute und Heilige mehr durch sein Leben als
durch sein Reden sichtbar. Einsichtigen Jüngern wird er die Gebote des Herrn
mit Worten darlegen, hartherzigen aber und einfältigeren wird er die Weisungen
Gottes durch sein Beispiel veranschaulichen.
16 Der
Abt bevorzuge im Kloster keinen wegen seines Ansehens. 17 Den einen liebe er
nicht mehr als den anderen, es sei denn, er finde einen, der eifriger ist in
guten Werken und im Gehorsam. 18 Er ziehe nicht den Freigeborenen einem vor,
der als Sklave ins Kloster eintritt, wenn es dafür keinen vernünftigen Grund
gibt. 19 Der Abt kann aber jede Rangänderung vor nehmen, wenn er es aus Gründen
der Gerechtigkeit für gut hält. Sonst sollen die Brüder den Platz einnehmen,
der ihnen zukommt. 20 Denn ob Sklave oder Freier, in Christus sind wir alle
eins, und unter dem einen Herrn tragen wir die Last des gleichen Dienstes. Denn
bei Gott gibt es kein Ansehen der Person. 21 Nur dann unterscheiden wir uns in
seinen Augen, wenn wir in guten Werken und in der Demut eifriger sind als
andere. 22 Der Abt soll also alle in gleicher Weise lieben, ein und dieselbe
Ordnung lasse er für alle gelten wie es jeder verdient.
Art. 97 Der Abt ist Mittelpunkt der Einheit der
Kommunität, der das Streben der Einzelnen auf die gemeinsamen Ziele hinlenkt
und die Bemühungen und Anstrengungen aller koordiniert. Deshalb muss der Abt
die Persönlichkeit aller Mitglieder hoch schätzen, verstehen und mit
gebührender Achtung behandeln. Die Hauptsorge eines Abtes, der für alle
genügend Zeit und stets ein offenes Herz hat, wird der aktive und verantwortliche
Gehorsam sein und die herzliche Zusammenarbeit der einzelnen, damit die Begabungen
aller im Dienst Gottes fruchtbar werden; er strebe danach, den ehrlichen und
offenen Dialog zu fördern; er wird die Mitbrüder teilnehmen lassen an den
Sorgen und Plänen, die das Leben des Klosters betreffen, und an allen
Angelegenheiten des Hauses; denn es geht ja dabei um ihre Sache. Er wird jedoch
auch die Verantwortung, die ihm kraft seines Amtes obliegt, aufsich nehmen,
wenn er etwas entscheiden muss, was ihm nach reiflicher Prüfung als der Wille
Gottes erscheint.
Art. 98 Da der Abt die Einheit zu fördern hat, soll er
alles vermeiden, was auf seine Trennung von den Mitbrüdern; er soll das gemeinschaftliche
Leben mit den Brüdern führen und ihnen ein Beispiel der Treue und des Eifers
geben; er soll nach Möglichkeit all das, was seine Abwesenheit vom Kloster
erfordert, auf ein Mindestmaß beschränken. Auch als Abt bleibt er Mönch und
Bruder unter Brüdern. Nur so setzt er sich als Mittelpunkt der Einheit und der
Liebe ganz für seine Brüder in der Liebe Christi ein.
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enn der
Abt lehrt, halte er sich immer an das Beispiel des Apostels, der sagt: "Tadle,
ermutige, weise streng zurecht." Das bedeutet für ihn: 24 Er lasse sich
vom Gespür für den rechten Augenblick leiten und verbinde Strenge mit gutem Zureden.
Er zeige den entschlossenen Ernst des Meisters und die liebevolle Güte des
Vaters. 25 Härter tadeln muß er solche, die keine Zucht kennen und keine Ruhe
geben; zum Fortschritt im Guten ermutige er alle, die gehorsam, willig und
geduldig sind; streng zurechtweisen und bestrafen soll er jene, die nachlässig
und wider spenstig sind.
26 Auf
keinen Fall darf er darüber hinwegsehen, wenn sich jemand verfehlt; vielmehr
schneide er die Sünden schon beim Entstehen mit der Wurzel aus, so gut er kann.
Er soll daran denken, daß ihm sonst das Schicksal des Priesters Heli von Schilo
droht. 27 Rechtschaffene und Einsichtige weise er einmal und ein zweites Mal
mit mahnenden Worten zurecht. 28 Boshafte aber, Hartherzige, Stolze und
Ungehorsame soll er beim ersten Anzeichen eines Vergehens durch Schläge und
körperliche Züchtigung im Zaum halten. Er kennt doch das Wort der Schrift:
"Ein Tor läßt sich durch Worte nicht bessern." 29 Und auch dieses:
"Schlage deinen Sohn mit der Rute, so rettest du sein Leben vor dem
Tod."
Art.
115 . Der Abtpräses leitet die
Kongregation im Sinn des Kongregationskapitels und ist Zeichen der brüderlichen
Einheit, in der die Klöster untereinander verbunden sind. Sein Dienst hat zum
Ziel, das monastische Leben in den klösterlichen Familien gemäß den
Konstitutionen zu fördern, zu stärken und zu steigern.
Es ist seine Aufgabe, zum Wohl der ganzen Kongregation die Beziehungen
zwischen den einzelnen Klöstern zu pflegen. Bei diesem Anliegen sollen die Äbte
und die Mönche der einzelnen Klöster dem Abtpräses dadurch helfen, dass sie
untereinander brüderliche Beziehungen pflegen, gerne einander aufnehmen, bei
den Studien zusammenarbeiten, zu geistlichen Vorträgen und zu Konferenzen in
administrativen Angelegenheiten zusammenkommen und sich von Tag zu Tag besser
kennen zu lernen und zu schätzen bestrebt sind.
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er Abt
muß bedenken, was er ist, und bedenken, wie man ihn anredet. Er wisse: Wem mehr
anvertraut ist, von dem wird mehr verlangt. 31 Er muß wissen, welch schwierige
und mühevolle Aufgabe er auf sich nimmt: Menschen zu führen und der Eigenart
vieler zu dienen. Muß er doch dem einen mit gewinnenden, dem anderen mit
tadelnden, dem dritten mit überzeugenden Worten begegnen. 32 Nach der Eigenart
und Fassungskraft jedes einzelnen soll er sich auf alle einstellen und auf sie
eingehen. So wird er an der ihm anvertrauten Herde keinen Schaden erleiden,
vielmehr kann er sich am Wachsen einer guten Herde freuen.
33 Vor
allem darf er über das Heil der ihm Anvertrauten nicht hinwegsehen oder es
geringschätzen und sich größere Sorge machen um vergängliche, irdische und
hinfällige Dinge. 34 Stets denke er daran: Er hat die Aufgabe übernommen,
Menschen zu führen, für die er einmal Rechenschaft ablegen muß. 35 Wegen des
vielleicht allzu geringen Klostervermögens soll er sich nicht beunruhigen;
vielmehr bedenke er das Wort der Schrift: "Sucht zuerst das Reich Gottes
und seine Gerechtigkeit, und dies alles wird euch dazugegeben." 36 Ein
anderes Schriftwort sagt: "Wer ihn fürchtet, leidet keinen Mangel."
37 Der Abt muß wissen: Wer es auf sich nimmt, Menschen zu führen, muß sich
bereithalten, Rechenschaft abzulegen. 38 Er sei sich darüber ganz im klaren:
Wie groß auch die Zahl der Brüder sein mag, für die er Verantwortung trägt, am
Tag des Gerichtes muß er für sie alle dem Herrn Rechenschaft ablegen, dazu ohne
Zweifel auch für sich selbst. 39 Immer in Furcht vor der bevorstehenden
Untersuchung des Hirten über die ihm anvertrauten Schafe, sorgt er für seine
eigene Rechenschaft, wenn er sich um die anderen kümmert. 40 Wenn er mit seinen
Ermahnungen anderen zur Besserung verhilft, wird er selbst von seinen Fehlern
geläutert.
Art. 123 Der Generalabt wird vom Generalkapitel gewählt; er
leitet den Orden im Sinn des Generalkapitels und nach den Normen der
Konstitutionen und fördert die Ziele unserer Vereinigung.
Der Generalabt hat folgende Aufgaben:
a - Er ist Förderer und Mittelpunkt der brüderlichen Einheit im Orden,
vor allem dadurch, dass er bereit ist, der Eigenart vieler zu dienen und allen
Kommunitäten des Ordens gerechte und unparteiische Zuneigung entgegenzubringen,
sie zu fördern und zu vertreten. Er macht sich die Werte und gemeinsamen Ideale
des Ordens in seinem persönlichen Tun und im offiziellen Handeln zu Eigen. Erfühlt
mit dem Orden, wie er sich tatsächlich in unseren Kommunitäten verwirklicht,
und nimmt mit offenem Herzen ihre Sorgen, Bestrebungen und Meinungen wahr.
b - Er ist Förderer und Koordinator bei Projekten und gemeinsamen
Plänen, die zwar die Kräfte einzelner Kommunitäten oder Kongregationen
übersteigen, aber allen oder vielen von Nutzen sind. Er nimmt aktiven Anteil an
der Entwicklung oder Ausarbeitung solcher Projekte, erweckt die Initiative der
anderen und treibt schließlich ihre Ausführung mit Rat und Tat voran.
c - Er setzt seine in den Konstitutionen festgelegte Autorität im
Dienst an allen ein; er ist Vater, ja sogar Bruder unter Brüdern im Geist
Christi und ist mehr bestrebt zu helfen als vorzustehen. In seinen
Rundschreiben, Ansprachen und anderen Mitteilungen an den Orden spricht er im
Geist eines Mitbruders, Mitschülers und Mitknechtes des Herrn und sucht
zusammen mit den übrigen Brüdern die Wahrheit und den Willen Gottes. Selbst
erfüllt, überzeugt und begeistert von dem Wert der Ordensberufung, strebt er
danach, den Mitbrüdern bzw. Kommunitäten neue Perspektiven und Möglichkeiten zu
zeigen und ihnen Hoffnung auf die Zukunft zu geben.
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ooft
etwas Wichtiges im Kloster zu behandeln ist, soll der Abt die ganze
Gemeinschaft zusammenrufen und selbst darlegen, worum es geht. 02 Er soll den
Rat der Brüder anhören und dann mit sich selbst zu Rate gehen. Was er für
zuträglicher hält, das tue er. 03 Daß aber alle zur Beratung zu rufen seien,
haben wir deshalb gesagt, weil der Herr oft einem Jüngeren offenbart, was das
Bessere ist. 04 Die Brüder sollen jedoch in aller Demut und Unterordnung ihren
Rat geben. Sie sollen nicht anmaßend und hartnäckig ihre eigenen Ansichten
verteidigen. 05 Vielmehr liegt die Entscheidung im Ermessen des Abtes: Was er
für heilsamer hält, darin sollen ihm alle gehorchen. 06 Wie es jedoch den
Jüngern zukommt, dem Meister zu gehorchen, muß er seinerseits alles
vorausschauend und gerecht ordnen.
07 Alle
sollen in allem der Regel als Lehrmeisterin folgen, und niemand darf
leichtfertig von ihrer Weisung abweichen. 08 Keiner darf im Kloster dem Willen
seines eigenen Herzens folgen. 09 Niemand maße sich an, mit seinem Abt
unverschämt oder gar außerhalb des Klosters zu streiten. 10 Geht aber einer in
seiner Anmaßung so weit, dann treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.
11 Der Abt allerdings muß seine Anordnungen immer in Gottesfurcht treffen und
sich dabei an die Regel halten. Er muß wissen, daß er sich ohne Zweifel für all
seine Entscheidungen vor Gott, dem gerechten Richter, zu verantworten hat.
12 Wenn
weniger wichtige Angelegenheiten des Klosters zu behandeln sind, soll er nur
die Älteren um Rat fragen, 13 lesen wir doch in der Schrift: "Tu alles mit
Rat, dann brauchst du nach der Tat nichts zu bereuen."
Art. 102 Wenn immer es sich um schwerwiegende
Angelegenheiten des Klosters handelt, in erster Linie in den Fällen, die in den
Konstitutionen der Kongregationen und im allgemeinen Kirchenrecht vorgeschrieben
sind, nimmt das Konventkapitel an der Leitung des Klosters teil. In einem echt
kollegialen Akt findet dort die Abtwahl statt, auf kollegiale Weise werden
Entscheidungen über den Tätigkeitsbereich des Klosters, die Zulassung und
Bildung neuer Mitglieder und die Verwaltung der zeitlichen Güter getroffen.
Art. 103 Doch die Aufgabe des Kapitels darf nicht bloß auf
die Fälle beschränkt werden, in denen die Kapitulare auf Grund des allgemeinen
oder besonderen Rechtes ihr entscheidendes bzw. beratendes Stimmrecht ausüben
sollen; die Mitglieder sollen häufiger zum Gespräch zusammenkommen, zu einem
wirklich brüderlichen Dialog, damit die teilnehmende Mitsorge der Mitbrüder am
Wohl des Klosters wirksam ausgeübt werden kann. Darum soll das Konventkapitel
auch das Informationsforum sein über Angelegenheiten des Klosters, der
Kongregation und des Ordens, und wodie Offizialen übererfüIIte Aufgaben und
Fachleute über aktuelle Fragen Bericht erstatten.
Art. 104 Die im Kapitel zu behandelnden Fragen sollen unter
Mitwirkung des zahlenmäßig kleineren Abtrates ausgewählt werden, wobei auf die
Wünsche und Probleme, die von den Mitbrüdern vorgebracht werden, zu achten ist.
Die Tagesordnungs punkte sollen rechtzeitig und in geeigneter Weise dem Konvent
bekannt gegeben werden, sodass für das Studium und das Überdenken der Fragen genügend
Zeit bleibt. In bestimmten Angelegenheiten ist es günstiger, wenn die Antworten
schriftlich gegeben werden. Die Verpflichtung zum Kapitelgeheimnis soll auf
jene Fälle beschränkt werden, die absolute Diskretion verlangen; allerdings
sollen die Mitbrüder dort, wo es sich um Angelegenheiten der klösterlichen
Familie handelt, nach außen höchste Diskretion wahren.
Art.
Art. 106 Der Abtrat, der zahlenmäßig geringer ist und oft
Seniorenrat genannt wird, soll dann einberufen werden, wenn es die Notwendigkeit
oder der Nutzen der Klosterfamilie verlangt, und in Angelegenheiten, die
Geheimhaltung verlangen. Die Hälfte des Abtrates pflegt der Konvent zu wählen,
den Rest ernennt der Abt.
Art. 107 Durch die Verwirklichung dieser Prinzipien und
Ratschläge können unsere Kommunitäten neu gekräftigt werden und Familien sein,
die im Haus des Herrn in Liebe wohnen; die wohl geordnete Reihe der Brüder wird
sich fester Einheit erfreuen, wo der Einzelne durch die Erfüllung seiner
Aufgabe allen dient und wo er von allen gestärkt wird.
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or
allem: Gott, den Herrn, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit
ganzer Kraft. 02 Ebenso: Den Nächsten lieben wie sich selbst.
03
Dann: nicht töten. 04 Nicht die Ehe brechen. 05 Nicht stehlen. 06 Nicht
begehren. 07 Nicht falsch aussagen. 08 Alle Menschen ehren. 09 Und keinem
anderen antun, was man selbst nicht erleiden möchte.
10 Sich
selbst verleugnen, um Christus zu folgen. 11 Den Leib in Zucht nehmen. 12 Sich
Genüssen nicht hingeben. 13 Das Fasten lieben.
14 Arme
bewirten. 15 Nackte bekleiden. 16 Kranke besuchen. 17 Tote begraben. 18
Bedrängten zu Hilfe kommen. 19 Trauernde trösten.
20 Sich
dem Treiben der Welt entziehen. 21 Der Liebe zu Christus nichts vorziehen. 22
Den Zorn nicht zur Tat werden lassen. 23 Der Rachsucht nicht einen Augenblick
nachgeben. 24 Keine Arglist im Herzen tragen. 25 Nicht unaufrichtig Frieden
schließen. 26 Von der Liebe nicht lassen. 27 Nicht schwören, um nicht falsch zu
schwören. 28 Die Wahrheit Herz und Mund bekennen. Nicht Böses mit Bösem
vergelten. 30 Nicht Unrecht tun, vielmehr erlittenes geduldig ertragen. 31 Die
Feinde lieben. 32 Die uns verfluchen, nicht auch verfluchen, sondern mehr noch
sie segnen. 33 Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen.
34
Nicht stolz sein, 35 nicht trunksüchtig, 36 nicht gefräßig, 37 nicht
schlafsüchtig, 38 nicht faul sein. 39 Nicht murren. 40 Nicht verleumden.
41
Seine Hoffnung Gott anvertrauen. 42 Sieht man Gutes bei sich, es Gott
zuschreiben, nicht sich selbst. 43 Das Böse aber immer als eigenes Werk
erkennen, sich selbst zuschreiben.
44 Den
Tag des Gerichtes fürchten. 45 Vor der Hölle erschrecken. 46 Das ewige Leben
mit allem geistlichen Verlangen ersehnen. 47 Den unberechenbaren Tod täglich
vor Augen haben. 48 Das eigene Tun und Lassen jederzeit überwachen. 49 Fest
überzeugt sein, daß Gott überall auf uns schaut. 50 Böse Gedanken, die sich in
unser Herz einschleichen, sofort an Christus zerschmettern und dem geistlichen
Vater eröffnen.
51
Seinen Mund vor bösem und verkehrtem Reden hüten. 52 Das viele Reden nicht
lieben. 53 Leer oder zum Gelächter reizende Worte meiden. 54 Häufiges oder
ungezügeltes Gelächter nicht lieben. 55 Heilige Lesungen gern hören. 56 Sich
oft zum Beten niederwerfen. 57 Seine früheren Sünden unter Tränen und Seufzen
täglich im Gebet Gott bekennen; 58 und sich von allem Bösen künftig bessern.
59 Die
Begierden des Fleisches nicht befriedigen. 60 Den Eigenwillen hassen. 61 Den
Anweisungen des Abtes in allem gehorchen, auch wenn er selbst, was ferne sei,
anders handelt; man denke an die Weisung des Herrn: "Was sie sagen, das
tut; was sie aber tun, das tut nicht."
62
Nicht heilig genannt werden wollen, bevor man es ist, sondern es erst sein, um
mit Recht so genannt zu werden. 63 Gottes Weisungen täglich durch die Tat
erfüllen. 64 Die Keuschheit lieben. 65 Niemand hassen. 66 Nicht eifersüchtig
sein. 67 Nicht aus Neid handeln. 68 Streit nicht lieben. 69 Überheblichkeit
fliehen.
70 Die
Älteren ehren, 71 die Jüngeren lieben.
75 Das
sind also die Werkzeuge der geistlichen Kunst. 76 Wenn wir sie Tag und Nacht unaufhörlich
gebrauchen und sie am Tag des Gerichts zurückgeben, werden wir vom Herrn jenen
Lohn empfangen, den er selbst versprochen hat: 77 "Was kein Auge gesehen
und kein Ohr gehört hat, hat Gott denen bereitet, die ihn lieben." 78 Die
Werkstatt aber, in der wir das alles sorgfältig verwirklichen sollen, ist der
Bereich des Klosters und die Beständigkeit in der Gemeinschaft.
Art.
46 . Gott beruft uns nicht nur zu
dem oben dargelegten Ziel, sondern auch dazu, dass wir die von ihm für uns
bestimmten Mittel anwenden; dazu gehören vor allem die evangelischen Räte, das
Leben in der zisterziensischen Gemeinschaft, das Gebet, die Liebe zum Kreuz und
der Dienst, den wir der menschlichen Gesellschaft durch unsere Arbeit leisten.
Art. 47 Um Christus, unserem Lehrer, als Schüler in
besonderer Weise nachzufolgen, nehmen wir die evangelischen Räte auf uns. So
wollen wir uns immer mehr mit ihm vereinen und ihm auf dem Weg klösterlichen Lebenswandels
immer enger und inniger folgen.
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er
erste Schritt zur Demut ist Gehorsam ohne Zögern. 02 Er ist die Haltung derer,
denen die Liebe zu Christus über alles geht. 03 Wegen des heiligen Dienstes,
den sie gelobt haben, oder aus Furcht vor der Hölle und wegen der Herrlichkeit
des ewigen Lebens 04 darf es für sie nach einem Befehl des Oberen kein Zögern
geben, sondern sie erfüllen den Auftrag sofort, als käme er von Gott. 05 Von
ihnen sagt der Herr: "Aufs erste Hören hin gehorcht er mir." 06 Und
ebenso sagt er den Lehrern: "Wer euch hört, hört mich." 07 Daher verlassen
Mönche sofort, was ihnen gerade wichtig ist, und geben den Eigenwillen auf. 08
Sogleich legen sie unvollendet aus der Hand, womit sie eben beschäftigt waren.
Schnellen Fußes folgen sie gehorsam dem Ruf des Befehlenden mit der Tat. 09 Mit
der Schnelligkeit, die aus der Gottesfurcht kommt, geschieht beides rasch wie
in einem Augenblick: der ergangene Befehl des Meisters und das voll brachte
Werk des Jüngers. 10 So drängt sie die Liebe, zum ewigen Leben
voranzuschreiten. 11 Deshalb schlagen sie entschlossen den engen Weg ein, von
dem der Herr sagt: "Eng ist der Weg, der zum Leben führt." 12 Sie
leben nicht nach eigenem Gutdünken, gehorchen nicht ihren eigenen Gelüsten und
Begierden, sondern gehen ihren Weg nach der Entscheidung und dem Befehl eines
anderen 12 Sie bleiben im Kloster und haben das Verlangen, daß ein
Abt ihnen vorstehe. 13 Ohne Zweifel folgen sie auf diesem Weg dem Herrn nach,
der sagt: "Ich bin nicht gekommen, meinen Willen zu tun, sondern den
Willen dessen, der mich gesandt hat."
14 Ein
Gehorsam dieser Art ist nur dann Gott angenehm und für die Menschen beglückend,
wenn der Befehl nicht zaghaft, nicht saumselig, nicht lustlos oder gar mit
Murren und Widerrede ausgeführt wird. 15 Denn der Gehorsam, den man den Oberen
leistet, wird Gott erwiesen; sagt er doch: "Wer euch hört, hört
mich." 16 Die Jünger müssen ihn mit frohem Herzen leisten, denn Gott liebt
einen fröhlichen Geber. 17 Wenn aber der Jünger verdrossen gehorcht, also nicht
nur mit dem Mund, sondern auch mit dem Herzen murrt, 18 so findet er, selbst
wenn er den Befehl ausführt, doch kein Gefallen bei Gott, der das Murren seines
Herzens wahrnimmt. 19 Für solches Tun empfängt er keinen Lohn, sondern verfällt
der Strafe der Murrer, wenn er nicht Buße tut und sich bessert.
Art. 52 Gehorsam bedeutet vor allem ein offenes Herz, das
die Anregungen des Heiligen Geistes aufnimmt, denn dieser weht, wo er will, und
gibt uns auf vielfache Weise den Willen Gottes kund. Und wie es die Speise
Christi war, den willen dessen zu tun, der ihn gesandt hat, indem er
Knechtsgestalt annnahm und gehorsam wurde bis zum Tod, ja bis zum Tod am Kreuz,
so müssen auch wir, die wir Christus enger nachfolgen wollen, den Willen des
Vaters erforschen, damit wir ihn mit bereitem Herzen erfüllen können.
Zu meist wird uns die Stimme Gottes durch die Stimme der Kirche
übermittelt, in der Lehre und den Weisungen des Papstes, des Heiligen Stuhles,
der Bischöfe und des Abtes, die nicht nur äußere Dinge regeln sollen, sondern
auch unsere Spiritualität formen müssen.
Art. 53 Deshalb verlangen die Mönche, die im Geist des
Glaubens und der Liebe den Willen Gottes zu erfüllen trachten, dass ihnen ein
Abt vorsteht, der für sie die Stelle Christi vertritt; ihm leisten sie nach der
Weisung der Regel und der Konstitutionen demütigen Gehorsam, indem sie die
Kräfte des Verstandes und des Willens und die von Gott geschenkten Talente bei
der Ausführung der Vorschriften und der Erfüllung der ihnen übertragenen
Aufgaben einsetzen, weil sie wissen, dass sie nach dem Willen Gottes am Aufbau
des Leibes Christi mitwirken. So gesehen mindert der Ordensgehorsam keineswegs
die Würde der menschlichen Person, sondern führt sie, bereichert durch die
Freiheit der Kinder Gottes, zur Reife.
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un wir,
was der Prophet sagt: "Ich sprach, ich will auf meine Wege achten, damit
ich mich mit meiner Zunge nicht verfehle. Ich stellte eine Wache vor meinen
Mund, ich verstummte, demütigte mich und schwieg sogar vom Guten." 02 Hier
zeigt der Prophet: Man soll der Schweigsamkeit zuliebe bisweilen sogar auf gute
Gespräche verzichten. Um so mehr müssen wir wegen der Bestrafung der Sünde von
bösen Worten lassen.
03 Mag
es sich also um noch so gute, heilige und aufbauende Gespräche handeln, vollkommenen
Jüngern werde nur selten das Reden erlaubt wegen der Bedeutung der
Schweigsamkeit. 04 Steht doch geschrieben: "Beim vielen Reden wirst du der
Sünde nicht entgehen", 05 und an anderer Stelle: "Tod und Leben
stehen in der Macht der Zunge." 06 Denn Reden und Lehren kommen dem Meister
zu, Schweigen und Hören dem Jünger.
07 Muß
man den Oberen um etwas bitten, soll es in aller Demut und ehrfürchtiger
Unterordnung erbeten werden. 08 Albernheiten aber, müßiges und zum Gelächter
reizendes Geschwätz verbannen und verbieten wir für immer und überall. Wir
gestatten nicht, daß der Jünger zu solchem Gerede den Mund öffne.
Art. 48 . Die
freiwillige Keuschheit, den wir freiwillig um des Gottesreiches willen auf uns
nehmen, ist nicht ein bloßer Verzicht auf die Ehe und die Freuden der natürlichen
Familie, sondern muss uns frei machen, damit wir uns mit allen körperlichen und
seelischen Kräften um die Belange Gottes und der Kirche sorgen können. Durch
die Ordensprofess wollen wir auf direktere und eindringlichere Weise
Zeugnisablegen für die christliche Hoffnung auf die kommende Welt, in der die
Menschen weder heiraten noch geheiratet werden. Von da her ist die Keuschheit
auch ein wichtiges eschatologisches Zeichen unseres Lebens.
Art. 49 Diese vollständige Selbsthingabe an Gott muss die
Grundlage für den Aufbau der klösterlichen Familie abgeben. In dieser Familie
Gottes begründen die gemeinsame Liebe und die gleiche Berufung die Liebe und
die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder. So müssen wir einerseits treu
einer des anderen Last tragen, andererseits haben wir auch teil an den Gnaden
und Tugenden, in denen sich die einzelnen auszeichnen. So nehmen wir in
besonderer Weise den gemeinschaftlichen Heilsweg auf uns, den Gott selbst für
das ganze Menschengeschlecht in der Kirche eingerichtet hat. Gott öffnet unsere
Herzen, damit wir allen unseren Nächsten, vor allem unseren Mitbrüdern und Mitschwestern
im Kloster aufrichtige und tätige Liebe erweisen können.
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aut
ruft uns, Brüder, die Heilige Schrift zu: "Wer sich selbst erhöht, wird
erniedrigt, wer sich aber selbst erniedrigt, wird erhöht werden." 02 Mit
diesen Worten zeigt sie uns also, daß jede Selbsterhöhung aus dem Stolz
hervorgeht. 03 Davor hütet sich der Prophet und sagt: "Herr, mein Herz ist
nicht überheblich, und meine Augen schauen nicht hochmütig; ich ergehe mich
nicht in Dingen, die für mich zu hoch und zu wunderbar sind. 04 Wenn ich nicht
demütig gesinnt bin und mich selbst erhöhe, was dann? Du behandelst mich wie
ein Kind, das die Mutter nicht mehr an die Brust nimmt."
05
Brüder, wenn wir also den höchsten Gipfel der Demut erreichen und rasch zu
jener Erhöhung im Himmel gelangen wollen, zu der wir durch die Demut in diesem
Leben aufsteigen, 06 dann ist durch Taten, die uns nach oben führen, jene
Leiter zu errichten, die Jakob im Traum erschienen ist. Auf ihr sah er Engel
herab und hinaufsteigen. 07 Ganz sicher haben wir dieses Herab und
Hinaufsteigen so zu verstehen: Durch Selbsterhöhung steigen wir hinab und durch
Demut hinauf. 08 Die so errichtete Leiter ist unser irdisches Leben. Der Herr
richtet sie zum Himmel auf, wenn unser Herz demütig geworden ist. 09 Als Holme
der Leiter bezeichnen wir unseren Leib und unsere Seele. In diese Holme hat
Gottes Anruf verschiedene Sprossen der Demut und der Zucht eingefügt, die wir
hinaufsteigen sollen.
Art. 65 Das Leben des Mönches muss Nachfolge des demütigen
Christus sein. In aufrichtiger Reue über unsere Sünden und im Bewusstsein
unserer Grenzen, aber auch getragen von der göttlichen Barmherzigkeit müssen
wir die Ehre Gottes, nicht unsere eigene suchen. In diesem Geist der Demut
müssen wir die Bedrängnisse und Einschränkungen mit heiterem Sinn annehmen und
auch mit bescheidenen Erträgnissen und Mitteln zufrieden sein.
Das monastische Leben kann nur unter dem Kreuz bestehen. Wenn wir
nämlich der Liebe Christi folgen, die von keiner übertroffen werden kann,
begeben wir uns auf den Weg der Selbstverleugnung und der Abtötung im Dienst am
lebendigen Gott. Wie seine Jünger, so hat Christus auch uns zum täglichen
Kreuztragen berufen.
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ie
erste Stufe der Demut: Der Mensch achte stets auf die Gottesfurcht und hüte
sich, Gott je zu vergessen. 11 Stets denke er an alles, was Gott geboten hat,
und erwäge immer bei sich, wie das Feuer der Hölle der Sünden wegen jene
brennt, die Gott verachten, 11 und wie das ewige Leben jenen bereitet ist, die
Gott fürchten. 12 Zu jeder Stunde sei er auf der Hut vor Sünden und Fehlern,
die im Denken, Reden, Tun und Wandel durch Eigenwillen, aber auch durch
Begierden des Fleisches geschehen. 13 Der Mensch erwäge: Gott blickt vom Himmel
zu jeder Stunde auf ihn und sieht an jedem Ort sein Tun; die Engel berichten
ihm jederzeit davon.
14 Der
Prophet weist uns darauf hin, daß Gott unserem Denken immer gegenwärtig ist,
wenn er sagt: "Gott prüft auf Herz und Nieren." 15 "Der Herr
kennt die Gedanken der Menschen." 16 Ebenso sagt er: "Von fern
erkennst du meine Gedanken." 17 "Das Denken des Menschen liegt offen
vor dir." 18 Vor seinen verkehrten Gedanken auf der Hut, spreche der
Bruder, der etwas taugt, ständig in seinem Herzen: "Dann bin ich makellos
vor ihm, wenn ich mich vor meiner Bosheit in acht nehme."
19 Den
Eigenwillen zu tun, verwehrt uns die Schrift, wenn sie sagt: "Von deinem
Willen wende dich ab!" 20 Daß aber Gottes Wille in uns geschehe, darum
bitten wir ihn im Gebet. 21 Mit Recht werden wir also belehrt, nicht unseren
Willen zu tun, sondern zu beachten, was die Schrift sagt: "Es gibt Wege,
die den Menschen richtig erscheinen, die aber am Ende in die Tiefe der Hölle
hinabführen." 22 Ebenso zittern wir vor dem Wort, das von den Nachlässigen
gesagt ist: "Verdorben sind sie und abscheulich geworden in ihren
Gelüsten." 23 Selbst bei den Begierden des Fleisches ist uns Gott, so
glauben wir, immer gegenwärtig. Sagt doch der Prophet zum Herrn: "All mein
Begehren liegt offen vor dir." 24 Nehmen wir uns also vor jeder bösen
Begierde in acht; denn der Tod steht an der Schwelle der Lust. 25 Darum
gebietet die Schrift: "Lauf deinen Begierden nicht nach!"
26 Wenn
also die Augen des Herrn über Gute und Böse wachen 27 und der Herr immer vom
Himmel auf die Menschenkinder blickt, um zu sehen, ob noch ein Verständiger da
ist, der Gott sucht, 28 und wenn die Engel, die uns zugewiesen sind, täglich
bei Tag und bei Nacht dem Herrn über unsere Taten und Werke berichten, 29 dann,
Brüder, müssen wir uns zu jeder Stunde in acht nehmen, damit Gott uns nicht
irgendwann einmal als abtrünnig und verdorben ansehen muß, wie der Prophet im
Psalm sagt. 30 Weil er gütig ist, schont er uns in dieser Zeit und erwArtet
unsere Bekehrung zum Besseren, damit er uns dereinst nicht sagen muß: "Das
hast du getan, und ich habe geschwiegen."
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ie
zweite Stufe der Demut: Der Mönch liebt nicht den eigenen Willen und hat
deshalb keine Freude daran, sein Begehren zu erfüllen. 32 Vielmehr folgt er in
seinen Taten dem Wort des Herrn, der sagt: "Ich bin nicht gekommen, meinen
Willen zu tun, sondern den Willen dessen, der mich gesandt hat." 33 Ebenso
steht geschrieben: "Eigensinn führt zur Strafe, Bindung erwirbt die Krone."
Art. 66 Wir sind zur Teilhabe am Kreuz Christi berufen,
die für uns zumeist in folgendem besteht:
- in der Demut und im Verzicht auf eitlen Ruhm und egoistische Ehrsucht;
- in der guten Verrichtung der täglichen Arbeit, die von uns heute oft solche
Opfer verlangt, dass wir sie mit Recht mit der Strenge des monastischen Lebens
in alter Zeit vergleichen können;
-in der Geduld, mit der wir unsere körperlichen und seelischen
Schwächen, die Grenzen unserer Fähigkeiten und die Last des Gemeinschaftslebens
guten Mutes ertragen;
- in der Liebe zu unseren Feinden, Verfolgern und Verleumdern;
- in der Annahme von Alter und Tod, womit wir den Glauben und die
Hoffnung auf das ewige Leben besonders bezeugen.
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ie dritte Stufe der Demut: Aus Liebe zu Gott unterwirft
sich der Mönch dem Oberen in vollem Gehorsam. So ahmt er den Herrn nach, von
dem der Apostel sagt: "Er war gehorsam bis zum Tod."
Art. 67 Wie wir bereits in der Taufe gelobt haben, dem
Teufel und seinen Verlockungen zu widerstehen und zu entsagen, so wollen wir im
klösterlichen Leben die Welt, soweit sie unter dem Einfluss des Teufels steht,
fliehen: die Augenlust, die Begehrlichkeit des Fleisches und die Hoffahrt des
Lebens. Die Weltflucht besteht in erster Linie in der inneren Trennung vom
Geist dieser Welt, die über das Grab hinaus nichts erwartet und nichts in
diesem Leben höher schätzt als die leiblichen und seelischen Genüsse.
Die äußere Trennung von der Welt - sie wird in unserer Gemeinschaft
in verschiedenen Stufen und Formen durchgeführt- ist Zeichen und Mittel für
diese innere Entsagung.
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ie
vierte Stufe der Demut: Der Mönch übt diesen Gehorsam auch dann, wenn es hart und
widrig zugeht. Sogar wenn ihm dabei noch so viel Unrecht geschieht, schweigt er
und umarmt gleichsam bewußt die Geduld. 36 Er hält aus, ohne müde zu werden
oder davonzulaufen, sagt doch die Schrift: "Wer bis zum Ende standhaft
bleibt, der wird gerettet" 37 Ferner: "Dein Herz sei stark und halte
den Herrn aus." 38 Um zu zeigen, daß der Glaubende für den Herrn alles,
sogar Widriges aushalten muß, sagt die Schrift durch den Mund derer, die das
erdulden: 38 "Um deinetwillen werden wir den ganzen Tag dem Tode
ausgesetzt, behandelt wie Schafe, die zum Schlachten bestimmt sind." 39
Doch zuversichtlich und voll Hoffnung auf Gottes Vergeltung fügen sie freudig
hinzu: "All das überwinden wir durch den, der uns geliebt hat." 40
Und ebenso sagt die Schrift an anderer Stelle: "Gott, du hast uns geprüft
und uns im Feuer geläutert. Du hast uns in die Schlinge geraten lassen, hast drückende
Last unserem Rücken aufgeladen." 41 Um zu zeigen, daß wir unter einem
Oberen stehen müssen, sagt sie weiter: "Du hast Menschen über unser Haupt
gesetzt." 42 Selbst bei Widrigkeiten und Unrecht erfüllen die Mönche in
Geduld die Weisung des Herrn: 42 Auf die eine Wange geschlagen, halten sie auch
die andere hin; des Hemdes beraubt, lassen sie auch den Mantel; zu einer Meile
gezwungen, gehen sie zwei. 43 Wie der Apostel Paulus halten sie falsche Brüder
aus und segnen jene, die ihnen fluchen.
Art. 68 Die Liebe zum Kreuz und unsere entschlossene
Absage an diese Welt dürfen uns nicht gleichgültig machen gegenüber ihren wahren
Werten, die in den Dienst des Reiches Gottes gestellt werden müssen. Die
technischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Werte sind uns
keineswegs fremd; denn ihre Pflege bereichert unser Leben und gliedert uns in
die Menschheitsfamilie ein.
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ie
fünfte Stufe der Demut: Der Mönch bekennt demütig seinem Abt alle bösen Gedanken,
die sich in sein Herz schleichen, und das Böse, das er im Geheimen begangen hat
und er verbirgt nichts. 45 Dazu ermahnt uns die Schrift mit den Worten:
"Eröffne dem Herrn deinen Weg und vertrau auf ihn!" 46 Sie sagt auch:
"Legt vor dem Herrn ein Bekenntnis ab; denn er ist gut, denn seine Huld
währt ewig." 47 Ebenso sagt der Prophet: "Mein Vergehen tat ich dir
kund, und meine Ungerechtigkeit habe ich dir nicht verborgen. 48 Ich sagte: Vor
dem Herrn will ich gegen mich meine Schuld bekennen, und du hast mir die
Bosheit meines Herzens vergeben."
Art. 116 Die Carta Caritatis legte die jährliche Visitation
fest, die der Abt des Gründungsklosters oder sein Delegierter nach dem Filiationsgesetz
durchzuführen hatte. Das Ziel war die Erneuerung des Eifers und nach
Notwendigkeit die brüderliche Zurechtweisung in Liebe. Die jährliche Visitation
war der Angelpunkt der juridischen Struktur des Ordens, sie wurde von allen,
auch außerhalb des Ordens, sehr geschätzt und hat sicherlich viel zur Stärkung
und Förderung des Lebens in den Klöstern beigetragen.
Der Visitator kann nämlich nach Abschluss der Befragung der Mitbrüder
dem Abt des betreffenden Klosters nicht selten gute Ratschläge geben, die
Aufmerksamkeit auf jene Fragen und Probleme lenken, die der Abt vielleicht
nicht wahrnimmt oder deren Verkettung und personale Aspekte er nicht klar
sieht. Wenn der Visitator aber bemerkt, dass die Vorschriften unseres Ordens
missachtet werden, soll er bemüht sein, dies nach Beratung mit dem Abt des
Klosters in Liebe zu bessern.
Das Gesetz der Filiation gilt bis heute nur mehr in wenigen Klöstern.
An Stelle der alten, gleichsam natürlichen Verwandtschaft, die durch die
Filiation begründet wurde, haben wir heute meist die Vereinigung der Klöster in
Kongregationen. Daher ist im Allgemeinen der Abtpräses der Kongregation der
ordentliche Visitator mit Ausnahme der Fälle, in denen das Gesetz der Filiation
gilt und die Konstitutionen der betreffenden Kongregation die Sache anders
regeln.
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ie
sechste Stufe der Demut: Der Mönch ist zufrieden mit dem Allergeringsten und
Letzten und hält sich bei allem, was ihm aufgetragen wird, für einen schlechten
und unwürdigen Arbeiter. 50 Er sagt sich mit dem Propheten: "Zu nichts bin
ich geworden und verstehe nichts; wie ein Lasttier bin ich vor dir und bin doch
immer bei dir."
Art. 117 Das Ziel der Visitation ist auch heute gegenüber
früher gleich geblieben, auch wenn gewisse Formen bei der Durchführung der
Visitation den neuen Zeitumständen anzupassen sind. Die Visitationen sollen
auch heutzutage häufig stattfinden, auch wenn sie nicht immer kanonisch sein
müssen, damit in Notlagen von Klöstern rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden
kann.
Der Visitator ist sicherlich weder Gesetzgeber noch Reformator,
sondern hat die Gewissensprüfung aller zu fördern. Denn die Lösung der Probleme
wird kaum aus einer äußeren Auflage, sondern nur aus innerer Überzeugung kommen.
Dies aber verlangt sowohl vom Visitator als auch von den Visitierten sehr viel.
Da die Aufgabe des Visitators vor allem in einem Dienst der Liebe
besteht, soll er sich besonders bemühen, die Atmosphäre der Kommunität zu
erfassen. Er wird auch auf die legitime Autonomie des Klosters und auf seine
speziellen, vom Gesetz approbierten Ziele achten müssen, damit die Visitation
dem Kloster wahres Wachstum bringen kann.
Die Visitierten sollen sich demütig und aufrichtig öffnen und wahrhaftig
das Heil der Seelen und den Fortschritt im Dienst Gottes suchen. Sie sollen
auch die verschiedenen Grenzen der Visitation vor Augen haben, nämlich den begrenzten
Wirkungsbereich und die tatsächlichen Möglichkeiten des Eingreifens des
Visitators. Nicht selten wird die Visitation um ihren Erfolg gebracht wegen der
unüberlegten und unbegründeten Erwartungen vieler Mitglieder der Kommunität,
die vom Visitator Unmögliches verlangen und sich dann getäuscht vorkommen.
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siebte Stufe der Demut: Der Mönch erklärt nicht nur mit dem Mund, er sei niedriger
und geringer als alle, sondern glaubt dies auch aus tiefstem Herzen. 52 Er
erniedrigt sich und spricht mit dem Propheten: "Ich aber bin ein Wurm und
kein Mensch, der Leute Spott, vom Volk verachtet. 53 Ich habe mich erhöht und
wurde erniedrigt und zunichte." 54 "Gut war es für mich, daß du mich
erniedrigt hast; so lerne ich deine Gebote."
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achte Stufe der Demut: Der Mönch tut nur das, wozu ihn die gemeinsame Regel des
Klosters und das Beispiel der Väter mahnen.
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neunte Stufe der Demut: Der Mönch hält seine Zunge vom Reden zurück, verharrt
in der Schweigsamkeit und redet nicht, bis er gefragt wird. 57 Zeigt doch die
Schrift: "Bei vielem Reden entgeht man der Sünde nicht." 58 "Der
Schwätzer hat keine Richtung auf Erden."
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zehnte Stufe der Demut: Der Mönch ist nicht leicht und schnell zum Lachen
bereit, steht doch geschrieben: "Der Tor bricht in schallendes Gelächter
aus."
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elfte Stufe der Demut: Der Mönch spricht, wenn er redet, ruhig und ohne
Gelächter, demütig und mit Würde wenige und vernünftige Worte und macht kein
Geschrei, 61 da geschrieben steht: "Den Weisen erkennt man an den wenigen
Worten."
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ie
zwölfte Stufe der Demut: Der Mönch sei nicht nur im Herzen demütig, sondern
seine ganze Körperhaltung werde zum ständigen Ausdruck seiner Demut für alle,
die ihn sehen. 63 Das heißt: Beim Gottesdienst, im Oratorium, im Kloster, im
Garten, unterwegs, auf dem Feld, wo er auch sitzt, geht oder steht, halte er
sein Haupt immer geneigt und den Blick zu Boden gesenkt. 64 Wegen seiner Sünden
sieht er sich zu jeder Stunde angeklagt und schon jetzt vor das schreckliche
Gericht gestellt. 65 Immer wiederhole er im Herzen die Worte des Zöllners im
Evangelium, der die Augen zu Boden senkt und spricht: "Herr, ich Sünder
bin nicht würdig, meine Augen zum Himmel zu erheben." 66 Und ebenso sagt
er mit dem Propheten: "Gebeugt bin ich und tief erniedrigt."
67 Wenn
also der Mönch alle Stufen auf dem Weg der Demut erstiegen hat, gelangt er
alsbald zu jener vollendeten Gottesliebe, die alle Furcht vertreibt. 68 Aus
dieser Liebe wird er alles, was er bisher nicht ohne Angst beobachtet hat, von
nun an ganz mühelos, gleichsam natürlich und ohne Gewöhnung ein halten, 69
nicht mehr aus Furcht vor der Hölle, sondern aus Liebe zu Christus, aus guter
Gewohnheit und aus Freude an der Tugend. 70 Dies wird der Herr an seinem
Arbeiter, der von Fehlern und Sünden rein wird, schon jetzt gütig durch den
Heiligen Geist erweisen.
Art. 10: Die wichtigste und fruchtbarste Quelle unseres
Lebens ist Wirken und Inspiration des Heiligen Geistes in uns. Wir glauben
nämlich fest, dass der Geist Gottes auch in uns wirkt und unsere Herzen
entzündet, damit wir den Willen Gottes besser erkennen und bereitwilliger
ausführen. Nichts ist für uns so notwendig, als unser Leben und unsere Berufung
mit aufrichtigem Herzen im Licht des Heiligen Geistes zu durchforschen und
seinen Anregungen bereitwillig zu entsprechen. Wenn sein Wirken auch geheimnisvoll
ist, so offenbart es sich doch zweifellos am meisten in der brüderlichen Einmütigkeit
der Ordensmitglieder, die den Willen Gottes aufrichtig erforschen und
angemessene und würdige Formen des Dienstes an Gott suchen. Das offene und
ehrliche Gespräch, die aufrichtigen gemeinsamen Überlegungen, die
verantwortliche Zusammenarbeit aller Mitglieder, das sind die vorzüglichsten
Mittel, durch die Führung und Anregung des Heiligen Geistes offenbar werden.
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Winter, das heißt vom ersten November bis Ostern, soll man zur achten Stunde
der Nacht aufstehen; das entspricht vernünftiger Überlegung. 02 So können die
Brüder etwas länger als die halbe Nacht schlafen und dann ausgeruht aufstehen.
03 Was nach den Vigilien an Zeit noch übrigbleibt, sollen die Brüder, die es
brauchen, auf das Einüben der Psalmen und Lesungen verwenden.
04 Von
Ostern bis zum ersten November werde die Stunde des Aufstehens so bestimmt: 04
Auf die Feier der Vigilien folgen nach einer kurzen Pause für die natürlichen
Bedürfnisse der Brüder die Laudes, die bei Tagesanbruch zu halten sind.
Art. 18 Wie jeder Mensch und jede Gemeinschaft bewahrt
auch unser Orden seine Vergangenheit in sich und trägt Erbe und Last nicht nur
seiner Geschichte von den Anfängen von Cîteaux an, sondern der Geschichte des
allgemeinen Mönchtums, dessen Wurzeln bis in die ersten christlichen
Jahrhunderte reichen. Es ist daher von Nutzen, kurz die wesentlichen Abschnitte
der Geschichte des Mönchtums und ihre Bedeutung wiederzugeben.
Art. 19 Vom Anfang an gab es in der Kirche Urformen des
monastischen Lebens (Bekenner, Jungfrauen, deren Leben manche als Haus-Mönchtum
bezeichnen). Im 3. Jahrhundert treten neben der erwähnten Form Anachoreten und
Zönobiten in der gesamten Kirche auf, und ab dem 4. Jahrhundert wurden Regeln
verfasst, um die neuen monastischen Einrichtungen zu ordnen und die Erfahrungen
der geistlichen Väter weiterzugeben. Dabei blieb das Evangelium jene Regula non
regulata-Regel, die durch keine Regel gefasst wird-, der alle Regeln zu dienen
hatten.
Art. 20 Unter diesen Regeln ragt besonders die Regel des
hl. Benedikt hervor, die der hl. Patriarch als seine "kleine Regel für
Anfänger" (RB 73,8) aus verschiedenen Regeln zusammenstellte. Nach ihr ist
das Kloster "die Schule für den Dienst des Herrn" (RB Prol. 45) in
der die Gemeinschaft unter der Vaterschaft Christi, dessen Stelle der Abt im
Dienst an den Brüdern vertritt, in harmonischem Gleichgewicht von Gottesdienst,
geistlicher Lesung, Arbeit und anderen Übungen durch die Führung des
Evangeliums auf dem Weg der Gebote Gottes voraneilt.
Art. 21 Die Regel, die von der innerklösterlichen Ordnung
handelt, erhält eine gewisse Ergänzung durch die Lebensbeschreibung des hl.
Genedikt in den Dialogen des hl. Papstes Gregor. Auch wenn diese Darstellung
nicht in allen Teilen historisch zuverlässig ist, zeigt sie uns doch, wie der
hl. Ordensvater gemäß der Tradition jene, die zum Kloster kamen, aufnahm, ja
sogar, wie er selbst außerhalb des Klosters tätig war. Der hl. Gregor lehrt
nämlich, dass der hl. Benedikt "die umwohnende Bevölkerung durch
anhaltende Predigt zum Glauben gerufen hat" und sogar seine Brüder häufig
ins Nachbardorf geschickt habe, "um die Seelen zu ermuntern" (Dialoge
8 und 19).
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Winter singt man zuerst dreimal den Vers: "Herr, öffne meine Lippen, damit
mein Mund dein Lob verkünde." 02 Darauf folgen Psalm 3 und das "Ehre
sei dem Vater", 03 Psalm 94, mit Antiphon oder wenigstens einfach
gesungen, 04 ein Hymnus des Ambrosius, dann sechs Psalmen mit Antiphonen. 05 Anschließend
wird der Versikel gesungen, der Abt spricht den Segen, und alle setzen sich auf
die Bänke. 05 Aus dem Buch, das auf dem Pult liegt, tragen die Brüder abwechselnd
drei Lesungen vor; dazwischen werden auch drei Responsorien gesungen. 06 Zwei
Responsorien singt man ohne "Ehre sei dem Vater", aber bei jenem nach
der dritten Lesung singt der Vorsänger das "Ehre sei dem Vater". 07
Sobald der Vorsänger es anstimmt, erheben sich aus tiefer Ehrfurcht vor der
heiligen Dreifaltigkeit sofort alle von ihren Sitzen.
Art.
22 . Die Regel des hl. Benedikt
war weder die einzige Regel noch erfreute sie sich bis zur Zeit des hl.
Benedikt von Aniane allgemeiner Annahme (Zeit der Regula mixta). Dann aber
wurde sie allmählich in fast allen Klöstern des Karolingerreiches eingeführt.
Von da an zeigte sich eine gewisse Einheitlichkeit der Lebensform im
abendländischen Mönchtum, das man als benediktinisch bezeichnen kann.
Die Synoden des 9. bis 11. Jahrhunderts bemühten sich um eine klarere
Trennung der Mönche von den Regularkanonikern -allerdings ohne viel Erfolg, da
die Anzahl der Mönche, welche die heiligen Weihen empfingen und so in den Stand
der Kleriker übertraten, ständig wuchs, während die Regularkanoniker ihr Leben
nach monastischen Gebräuchen ordneten. Überdies verließ das Mönchtum des 10.
und 11. Jahrhunderts das einfache Leben und erhöhte ständig den Anteil und die
Bedeutung der Liturgie im monastischen Leben, sodass das Gleichgewicht zwischen
Gebet und Arbeit beinahe verloren ging.
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on
Ostern bis zum ersten November wird die schon erwähnte Zahl der Psalmen beibehalten.
02 Die Lesungen aus dem Buch entfallen jedoch, weil die Nächte kurz sind; statt
der drei Lesungen wird eine aus dem Alten Testament auswendig vorgetragen.
Darauf folgt ein kurzes Responsorium. 03 Alles andere wird gehalten, wie
bereits gesagt. Zu den nächtlichen Vigilien werden also, abgesehen von Psalm 3
und Psalm 94, niemals weniger als zwölf Psalmen gesungen.
Art.
23 . Im 11. Jahrhundert
entstanden bei den Mönchen (und den Kanonikern) neue geistliche Bewegungen, die
sich die Rückkehr zur wahren evangelischen Armut, zur Handarbeit, zur Reinheit
der Regel und zu den authentischen Quellen des alten Mönchtums zum Ziel
setzten.
In dieser Absicht wurde Cîteaux gegründet. Die Gründer des Novum
monasterium stellten das Gleichgewicht zwischen Liturgie und Arbeit wieder her,
auch wenn sie nicht in allem zum Buchstaben der Regel zurückkehrten. Sie behielten
nämlich mehrere liturgische Funktionen bei, die dem hl. Benedikt unbekannt und
später eingeführt worden waren (wie z. B. die tägliche Konventmesse), und änderten
auf diese Weise die Ordnung des Tagesablaufes. Außerdem nahmen sie Konversbrüder
auf, weil sie der Ansicht waren, dass sie ohne diese nicht in der Lage wären,
"die Vorschriften der Regel Tag und Nacht einzuhalten" (Exordium
Parvum 15). So verstanden sie die Regel in mehreren Punkten nicht im
historischen Sinn des 6. Jahrhunderts, sondern im Sinn späterer Kommentare.
Die von Cîteaux und seinen Tochtergründungen errichteten Klöster
waren vom Anfang an rechtlich selbstständige Abteien, die nach den Vorschriften
der Charta Caritatis miteinander verbunden waren; ihre Äbte kamen jährlich zum
Generalkapitel nach Cîteaux, um die Seelsorge an den ihnen anvertrauten Mönchen
zu fördern.
Seit den ersten Jahrzehnten des zwölften Jahrhunderts förderten die
Äbte unseres Ordens die Gründungen von Frauenklöstern und sie halfen ihnen, ihr
klösterliches Leben zu regeln. Die Frauenklöster wie auch die Klöster der
Mönche waren bis 1184 unter der Jurisdiktion des Bischofs. Nach der Exemtion
sind sehr viele Frauenklöster dem Orden inkorporiert worden.
Am Anfang visitierten die Gründeräbtissinnen regelmäßig die Tochtergründungen
und Filiationen hielten auch Kapitel ab. Aber wegen das Klausurgesetzes, das im
Mittelalter immer strenger wurde, wurde die Visitation dem Vaterabt übertragen,
die Kapitel der Äbtissinnen wurden nicht mehr abgehalten.
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m
Sonntag steht man zu den Vigilien früher auf. 02 Für diese Vigilien gilt
folgende Ordnung: Zuerst werden sechs Psalmen und der Versikel gesungen. 02
Wenn hierauf alle in rechter Haltung und Reihenfolge auf ihren Plätzen sitzen,
werden aus dem Buch vier Lesungen vorgetragen, dazu die Responsorien. 03 Nur
beim vierten Responsorium fügt der Vorsänger das "Ehre sei dem Vater"
an; sobald er es anstimmt, erheben sich alle in Ehrfurcht. 04 Auf die Lesung
folgen die nächsten sechs Psalmen mit Antiphonen wie zuvor und der Versikel. 05
Dann liest man nach der angegebenen Ordnung wieder vier Lesungen mit ihren
Responsorien. 06 Danach werden drei Cantica aus den Propheten gesungen, die der
Abt bestimmt; diese Cantica singt man mit "Halleluja". 07 Nach dem Versikel
und dem Segen des Abtes werden nach der gleichen Ordnung vier Lesungen aus dem
Neuen Testament vorgetragen. 08 Nach dem vierten Responsorium beginnt der Abt
den Hymnus "Dich, Gott, loben wir". 09 Anschließend trägt der Abt
einen Abschnitt aus dem Evangelium vor, bei dem alle in, Ehrfurcht stehen. 10
Nach dem Evangelium antworten alle: "Amen". Der Abt schließt sogleich
den Hymnus "Dir gebührt Lob" an. Nach dem Segen beginnt die Laudes.
11
Diese Ordnung der Vigilien bleibt an allen Sonntagen gleich, im Sommer wie im
Winter. 12 Wenn man aber zu spät aufsteht, was ferne sei, werden Lesungen oder
Responsorien gekürzt. 13 Doch sorge man auf jede Weise dafür, daß es nicht
vorkommt. Wenn es doch geschieht, tue der, durch dessen Nachlässigkeit es
verursacht wurde, vor Gott im Oratorium geziemend Buße.
Art. 24 Wegen des Wachstums des Ordens durch die Gründung
von Hunderten von Abteien innerhalb kürzester Zeit sowie durch die Inkorporation
verschiedener Kongregationen (Kongregationen von Savigny und von Obazine noch
zu Lebzeiten des hl. Bernhard) wurde die anfängliche "Gleichheit der
Gebräuche" (Carta Caritatis Prior 3) langsam und allmählich zur
Verschiedenheit. Die Veränderung des sozialen, intellektuellen und politischen
Lebens hatte ebenfalls einen Einfluss auf die Entwicklung des Ordens. Daher war
das Generalkapitel bestrebt, die Gesetzgebung des Ordens stets den neuen
Erfordernissen anzupassen, und es scheute nicht davor zurück, im 12. Jahrhundert
auch die Carta Caritatis mehrmals und nicht geringfügig zu bearbeiten.
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u den
Laudes am Sonntag singt man zuerst Psalm 66 ohne Antiphon und ohne Unterbrechung.
02 Es folgen Psalm 50 mit Halleluja, 03 Psalm 117, Psalm 62, 04 der Lobpreis,
die Lobpsalmen, eine Lesung aus der Offenbarung des Johannes, auswendig
vorgetragen, ein Responsorium, ein Hymnus des Ambrosius, der Versikel, 04 das
Canticum aus dem Evangelium, die Litanei und der Abschluß.
Art. 25 Die große Anzahl der Äbte beim Generalkapitel
führte sodann zur Schaffung des Definitoriums, das seine Form im Jahr 1265
erhielt und bis zur Französischen Revolution beibehielt. Aus diesem Grund und
wegen Kriegswirren und anderer Schwierigkeiten begannen die Äbte, seltener zum
Generalkapitel zu kommen. Zur gleichen Zeit nahm das Zisterzienserleben in
verschiedenen Gebieten, besonders in Zentral- und Osteuropa, aber auch in
Portugal ein neues Aussehen an.
Dazu kamen im Lauf der Zeit Gründe politischer und kirchlicher Art
wie das Kommendewesen, die neue Lösungen in verschiedenen Gebieten erforderten.
So entstanden im Orden verschiedene Kongregationen: durch päpstlichen Erlass
die Kastilianische im Jahr 1425, die Kongregation des hl. Bernhard in Italien
1497, die Portugiesische 1567; im 17. Jahrhundert bereits unter Mitwirkung des
Generalkapitels die Kalabrisch-Lukanische, die Römische, die Aragonische und
die Oberdeutsche Kongregation.
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ie
Laudes an den Werktagen werden in folgender Ordnung gefeiert: 02 Man singt
Psalm 66 ohne Antiphon wie am Sonntag, etwas langsam, damit alle beim Psalm 50
anwesend sind. Psalm 50 wird mit Antiphon gesungen. 03 Es folgen zwei Psalmen
nach der üblichen Ordnung: 04 am Montag Psalm 5 und Psalm 35; 05 am Dienstag
Psalm 42 und Psalm 56; 06 am Mittwoch Psalm 63 und Psalm 64; 07 am Donnerstag
Psalm 87 und Psalm 89; 08 am Freitag Psalm 75 und Psalm 91; 09 am Samstag aber
Psalm 142 und das Canticum aus dem Deuteronomium, das in zwei "Ehre sei
dem Vater" geteilt wird. 10 An den anderen Tagen singt man je ein Canticum
aus den Propheten, wie es in der Kirche von Rom Brauch ist. 11 Darauf folgen
die Lobpsalmen, eine Lesung aus den Briefen des Apostel Paulus, auswendig
vorgetragen, ein Responsorium, ein Hymnus des Ambrosius, 11 der Versikel, Das
Canticum aus dem Evangelium, die Litanei und der Abschluß.
12 Die
Feier von Laudes und Vesper gehe niemals zu Ende, ohne daß am Schluß der Obere
das Gebet des Herrn von Anfang an so spricht, daß alle es hören können; 12 denn
immer wieder gibt es Ärgernisse, die wie Dornen verletzen. 13 Wenn die Brüder
beten und versprechen: "Vergib uns, wie auch wir vergeben", sind sie
durch dieses Wort gebunden und reinigen sich von solchen Fehlern. 14 Bei den
anderen Gebetszeiten wird nur der Schluß dieses Gebetes laut gesprochen, so daß
alle antworten: "Sondern erlöse uns von dem Bösen."
Art.
26 . In diesen Jahrhunderten
gewann im Orden das Priestertum immer mehr Bedeutung, und nicht wenige Klöster
übernahmen verschiedene Aufgaben des pastoralen Dienstes. Nach dem Konzil von
Trient erhielt die Pfarrseelsorge in vielen Teilen des Ordens den ersten Platz
unter den Tätigkeiten und wurde zur Hauptaufgabe vieler Priestermönche.
Art. 27 Die Erziehung der Jugend in Schulen hat lange und
starke Wurzeln in der alten monastischen Tradition; zwar lehnten die ersten
Zisterzienser der Zeitumstände wegen die schulische Tätigkeit ab, doch später
kam sie auch bei unseren Mönchen in verschiedenen Formen auf. Besonders seit
dem 18. Jahrhundert, in dem das moderne Schulwesen entstand, übernahmen viele
Klöster die Lehrtätigkeit in Schulen mit Öffentlichkeitsrecht.
Art. 28 Im 16. Jahrhundert erlitt der Orden großen
Schaden durch die Reformation und ihre Folgen; doch begann er im 17. Jahrhundert
in vielen Gebieten wieder zu blühen. In dieser Zeit suchten jene Abteien, die
durch die Übernahme der Seelsorge oder die Errichtung von Schulen Anteil an den
Aufgaben und Sorgen der Lokalkirchen erhielten, ihr Leben großteils diesen
neuen Tätigkeiten anzupassen. Die Französische Revolution, der Josephinismus
und die anderenorts rasch folgende Säkularisation zerstörten nicht nur den
größten Teil der Klöster, sondern auch die Organisation des Ordens von Grund
auf.
Da es nach der Auflösung von Citeaux keine Ordenskonstitutionen gab,
die geeignet gewesen wären, die Schwierigkeiten zu überwinden und es unmöglich
war, ein Generalkapitel einzuberufen, wurde das alre konstitutionelle Recht des
Ordens völlig geändert. Nach dem Tode des Abtes von Citeuax konnte der Heilige
Stuhl, der selber in großen Bedrängnissen war, sich nur auf provisorische Weise
um den Orden kümmern. Aber sobald Pius VII aus der Gefangenschaft Napoleons
zurück gekehrt war, bestimmte er ein Oberhaupt für den Orden und zwar den
Abtpräses der Kongregation Skt. Bernhard in Italien; dieser hatte dann diese
Stellung bis 1880. Die Jurisdiktion dieses General-Abtpräses war aber mehr oder
weniger auf die Bestätigung der neugewählten Äbte der Strengen Observanz eingeschränkt;
auf diese Weise konnte die Einheit des Ordens erhalten bleiben.
Als im Jahre 1834 die erste Kongregation Unserer Lieben Frau von
Die Versuche, ein Generalkapitel aller Äbte einzuberufen, hatten
keinen Erfolg, so konnte das erste Generalkapitel nach der Französischen
Revolution erst im Jahre 1880 abgehalten werden, deren Mitglieder vom Heiligen
Stuhl bestimmt wurden.
Im Vereinigungskapitel dreier Kongregationen der Strengen Observanz
1892 beschlossen die Kapitelväter frei einen autonomen Orden der Reformierten
Zisterzienser Unserer Lieben Frau von
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n den
Festen der Heiligen und an allen Feiertagen halte man es so, wie wir es für den
Sonntag bestimmt haben. 02 Nur Psalmen, Antiphonen und Lesungen sind eigens für
die Festtage ausgewählt. Die oben angegebene Ordnung werde aber beibehalten.
Art. 29
Die Äbte der übrigen Klöster kamen schon im vorigen Jahrhundert mehrmals zu
Generalkapiteln zusammen und erarbeiteten in diesem Jahrhundert dreimal
Konstitutionen über die oberste Leitung des Ordens. In dieser Zeit schlossen
sich mehrere Klöster, die außerhalb des Ordens entstanden waren, sowie die
Kongregation von Casamari dem Orden an. Ebenso wurden mehrere Neugründungen -
auch in Missionsländern - vorgenommen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten die Frauenklöster in Spanien und
Italien Föderationen päpstlichen Rechtes, die sich in geistlicher und
materieller Hinsicht sehr verdient gemacht haben und die ihre Aufgabe für die
Klöster und für den Orden weiter wahrnehmen sollten.
So entstand unser heutiger Orden, der eine äußerst komplexe Wirklichkeit
bildet. Auch von daher wird klar, dass es bei dem Bemühen um zeitgemäße
Erneuerung besonders darum geht, dass vor allem die einzelnen Gemeinschaften
ihre Aufgaben und Ziele erkennen und sie klar und ehrlich definieren. Eine
solche Klarstellung wird auch im Orden die Vitalität und das gegenseitige
Verständnis fördern.
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|
om
heiligen Osterfest bis Pfingsten wird immer wieder das Halleluja gesungen, zu
den Psalmen wie auch zu den Responsorien. 02 Von Pfingsten bis zum Beginn der
Fastenzeit singt man es jede Nacht, aber nur zu den letzten sechs Psalmen der
Vigil. 03 An allen Sonntagen außerhalb der Fastenzeit werden die Cantica, Die
Laudes, Prim, Terz, Sext und Non mit Halleluja gesungen, die Vesper aber hat
Antiphonen. 04 Die Responsorien werden nie mit Halleluja gesungen, außer in der
Zeit vom Osterfest bis Pfingsten.
Art. 59 Der Mönch, der in der Nachfolge Christi Gott sucht
und ihm dienen will, betet häufig. In der Betrachtung des Wortes Gottes, der
sich uns geoffenbart hat, sowie im gemeinsamen und privaten Gebet, das auf das
Wort Gottes antwortet, werden unser Geist und unser Gemüt zu den göttlichen Dingen
erhoben. Auf diese Weise können wir auch die Quelle der Inspiration für alle
unsere Tätigkeiten finden und zugleich die Ausrichtung unseres Lebens besser erkennen
und sie häufig richtig stellen.
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s
gelte, was der Prophet sagt: "Siebenmal am Tag singe ich dein Lob."
02 Diese geheiligte Siebenzahl wird von uns dann erfüllt, wenn wir unseren
schuldigen Dienst leisten zur Zeit von Laudes, Prim, Terz, Sext, Non Vesper und
Komplet; 03 denn von diesen Gebetsstunden am Tag sagt der Prophet:
"Siebenmal am Tag singe ich dein Lob." 04 Von den nächtlichen
Vigilien sagt derselbe Prophet: "Um Mitternacht stehe ich auf, um dich zu
preisen."
05 Zu
diesen Zeiten laßt uns also unserem Schöpfer den Lobpreis darbringen wegen
seiner gerechten entscheide, nämlich in Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper
und Komplet. Auch in der Nacht laßt uns aufstehen, um ihn zu preisen.
Art. 60 Wie die Ordensberufung Gnade Gottes ist, so kommt
auch unser Vermögen zu beten nicht von uns, sondern vom Heiligen Geist,
"in dem wir rufen: Abba, Vater" (Röm 8,15). Durch den Empfang der
Sakramente und besonders durch die tägliche Feier der Eucharistie wird dieses
Gnadenleben in uns anhaltend gestärkt und unser Gebet mit den Heilstaten
Christi sakramental vereinigt.
Wie aus der gesamten monastischen Tradition und dem Auftrag der
Kirche hervorgeht, sind die Mönche in besonderer Weise berufen, das Gebet
Christi in der Kirche fortzusetzen, und dies in der Feier der Messe und des
Opus Dei, die in ihrem Leben die Vorrangstellung haben müssen, sowie in anderen
Formen des Gebetes, das auf seine Weise das ganze Leben durchdringen muss.
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ür die
Vigilien und die Laudes haben wir die Ordnung des Psalmengesanges bestimmt;
wenden wir uns nun den folgenden Gebetszeiten zu.
02 Zur
Prim singt man drei Psalmen, und zwar einzeln, nicht unter einem einzigen
"Ehre sei dem Vater". 03 Zuerst singt man den Vers "O Gott, komm
mir zu Hilfe"; es folgt der Hymnus dieser Gebetszeit. Dann beginnen die
Psalmen. 04 Nach den drei Psalmen werden eine Lesung vorgetragen, der Versikel,
das "Kyrie eleison" und der Abschluß.
05 Die
Gebetszeiten der Terz, Sext und Non werden in der gleichen Ordnung gefeiert,
das heißt, es folgen aufeinander der Vers, der Hymnus der Gebetszeit, drei
Psalmen, eine Lesung, der Versikel, das "Kyrie eleison" und der
Abschluß. 06 Wenn die Gemeinschaft größer ist, singt man die Psalmen mit
Antiphonen, ist sie kleiner, singt man sie ohne Unterbrechung. 07 Für die Feier
der Vesper werden vier Psalmen mit Antiphonen festgesetzt. 08 Nach den Psalmen
werden eine Lesung vorgetragen, dann das Responsorium, ein Hymnus des
Ambrosius, der Versikel, das Canticum aus dem Evangelium, die Litanei und als
Abschluß das Gebet des Herrn.
09 Für
die Komplet werden drei Psalmen festgesetzt; diese Psalmen betet man ohne
Unterbrechung und ohne Antiphon. 10 Es folgen der Hymnus dieser Gebetszeit,
eine Lesung, der Versikel, das "Kyrie eleison" und das Segensgebet
als Abschluß.
Art.
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'ls
erstes wird der Vers gesungen "O Gott, komm mir zu Hilfe; Herr, eile mir
zu helfen. Ehre sei dem Vater" Dann folgt der Hymnus der Gebetszeit.
02 Zur
Prim am Sonntag singt man vier Abschnitte des Psalmes 118.
04 Zur
Prim am Montag singt man drei Psalmen, nämlich Psalm 1, Psalm 2 und Psalm 6. 05
Auch zur Prim an den folgenden Tagen bis zum Sonntag werden der Reihe nach je
drei Psalmen gesungen bis zum Psalm 19; dabei werden jedoch Psalm 9 und Psalm
17 geteilt. 06 So können die Vigilien des Sonntags immer mit Psalm 20
einsetzen.
07 Zur
Terz, Sext und Non des Montags werden die restlichen neun Abschnitte des
Psalmes 118 gesungen, je drei zu jeder Gebetszeit. 08 So ist Psalm 118 auf zwei
Tage verteilt, nämlich auf Sonntag und Montag. 09 Am Dienstag werden dann zur
Terz, Sext und Non je drei Psalmen gesungen, angefangen von Psalm 119 bis Psalm
127, zusammen neun Psalmen. 10 Diese Psalmen werden bis zum Sonntag jeweils bei
denselben Gebetszeiten wiederholt, wie auch die Ordnung der Hymnen, Lesungen
und Versikel an allen Tagen unverändert beibehalten wird. 11 So beginnt man am
Sonntag immer mit Psalm 118. 12 Zur Vesper werden täglich vier Psalmen
feierlich gesungen, 13 angefangen von Psalm 109 bis Psalm 147; 14 ausgenommen
sind Psalmen, die schon anderen Gebetszeiten zugewiesen wurden, nämlich die
Psalmen 117 bis 127, Psalm 133 und 142. 15 Alle anderen sind zur Vesper zu
singen. 16 Weil aber drei Psalmen fehlen, sind die längeren der genannten Reihe
zu teilen, nämlich Psalm 138, Psalm 143 und Psalm 144. 17 Weil Psalm 116 kurz
ist, wird er mit Psalm 115 verbunden. 18 Damit ist die Reihe der Vesperpsalmen
festgelegt. Für alles übrige gilt die oben gegebene Ordnung, also für Lesung,
Responsorium, Hymnus, Versikel und Canticum.
19 Zur
Komplet werden täglich dieselben Psalmen wiederholt, nämlich Psalm 4, Psalm 90
und Psalm 133. 20 Damit ist die Ordnung des Psalmengesangs am Tage festgelegt.
Die anderen Psalmen verteile man gleichmäßig auf die Vigilien der sieben
Nächte. 21 Dabei teilt man die längeren Psalmen und bestimmt so zwölf für jede
Nacht.
22 Wir
machen ausdrücklich auf folgendes aufmerksam: Wenn jemand mit dieser
Psalmenordnung nicht einverstanden ist, stelle er eine andere auf, die er für
besser hält. 23 Doch achte er unter allen Umständen darauf, daß jede Woche der
ganze Psalter mit den 150 Psalmen gesungen und zu den Vigilien am Sonntag stets
von vorn begonnen wird. 24 Denn Mönche, die im Verlauf einer Woche weniger
singen als den ganzen Psalter mit den üblichen Cantica, sind zu träge im
Dienst, den sie gelobt haben. 25 Lesen wir doch, daß unsere heiligen Väter in
ihrem Eifer an einem einzigen Tag vollbracht haben, was wir in unserer Lauheit
wenigstens in einer ganzen Woche leisten wollen.
Art.
62 . Bei der Erneuerung des
Officium divinum, die fortzusetzen und abzuschließen ist, müssen wir unsere Aufmerksamkeit
vor allem auf die Einheit und Harmonie zwischen der Liturgie und den übrigen
Elementen des Ordenslebens richten. Wenn auch die Liturgie "der Höhepunkt
ist, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre
Kraft strömt" (Liturgiekonstitution 10), macht sie doch nicht den gesamten
Tätigkeitsbereich der Kirche und des Klosters aus. Deshalb soll das tägliche
Leben geeignet sein für eine fruchtbare Feier der Liturgie, und die Strukturen
und Formen der Liturgie sollen so beschaffen sein, dass sie das tägliche Leben
nähren und beseelen können.
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berall
ist Gott gegenwärtig, so glauben wir, und die Augen des Herrn schauen an jedem
Ort auf Gute und Böse. 02 Das wollen wir ohne Zweifel ganz besonders dann
glauben, wenn wir Gottesdienst feiern. 03 Denken wir daher immer an die Worte
des Propheten: "Dient dem Herrn in Furcht." 04 "Singt die
Psalmen in Weisheit." 05 "Vor dem Angesicht der Engel will ich dir
Psalmen singen." 06 Beachten wir also, wie wir vor dem Angesicht Gottes
und seiner Engel sein müssen, 07 und stehen wir so beim Psalmensingen, daß Herz
und Stimme in und Stimme in Einklang sind.
Art. 63 Zum Gebetsleben gehört notwendigerweise auch die
Lectio divina; sie bedarf einer geeigneten Erziehung und bestimmter Voraussetzungen,
mit deren Hilfe sie wirklich zu einer betenden, ruhigen und eifrigen Lesung
werden kann. Wenn die Lectio so gestaltet ist, hilft sie dem Mönch in wirksamer
Weise, mehr und mehr ein Mann Gottes zu werden und Gegenwart und Willen des
Herrn klar zu erfassen.
Viel hilft uns auch die Beobachtung des Stillschweigens bei der Pflege
des Gebetsgeistes. Indem wir Zeiten des Stillschweigens treu einhalten, machen
wir unsere Herzen bereit, das Wort Gottes besser zu hören und es offener aufzunehmen.
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enn wir
mächtigen Menschen etwas unterbreiten wollen, wagen wir es nur in Demut und Ehrfurcht.
02 Um wieviel mehr müssen wir zum Herrn, dem Gott des Weltalls, mit aller Demut
und lauterer Hingabe flehen. 03 Wir sollen wissen, daß wir nicht erhört werden,
wenn wir viele Worte machen, sondern wenn wir in Lauterkeit des Herzens und mit
Tränen der Reue beten.
04
Deshalb sei das Gebet kurz und lauter; nur wenn die göttliche Gnade uns erfaßt
und bewegt, soll es länger dauern.
Art.
64 . Die Einheit des Lebens soll
sich in einer harmonischen Verbindung aller Elemente kundtun. Vor allem aber
soll die Liturgie unserer Klöster wie ein hell leuchtendes Licht sein, das auf
die ganze Lokalkirche ausstrahlt; unsere liturgischen Feiern sollen die in unserer
Umgebung wohnenden Gläubigen zu tätiger Teilnahme einladen und dem christlichen
Volk eine überreiche Quelle geistlichen Lebens bieten.
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|
enn die
Gemeinschaft größer ist, sollen aus ihrer Mitte Brüder von gutem Ruf und
vorbildlicher Lebensführung ausgewählt und zu Dekanen bestellt werden. 02 Sie
tragen in allem Sorge für ihre Dekanien nach den Geboten Gottes und den
Weisungen ihres Abtes. 03 Als Dekane sollen nur solche ausgewählt werden, mit
denen der Abt seine Last unbesorgt teilen kann. 04 Nicht die Rangordnung sei
bei der Wahl entscheidend, sondern Bewährung im Leben und Weisheit in der
Lehre.
05 Wenn
einer der Dekane Tadel verdient, weil der Stolz ihn aufbläht, werde er einmal,
ein zweites und ein drittes Mal zurechtgewiesen; wenn er sich nicht bessern
will, wird er abgesetzt, 06 und ein anderer, der geeignet ist, soll an seine
Stelle treten. 07 Das gleiche bestimmen wir für den Prior.
Art.
77. Nachdem unser Orden in
seiner konkreten Existenz gezeichnet und die fundamentalen Werte des Zisterzienserlebens
kurz dargestellt worden sind, bleibt noch die Aufgabe, die praktische Regelung
des Lebens und die geeignete juridische Struktur der einzelnen Kommunitäten und
Kongregationen sowie des gesamten Ordens zu betrachten. Es genügt nämlich
nicht, bloß eine Abhandlung über unsere Ziele und Werte vorzulegen, es sind
auch jene praktischen und juridischen Grundsätze zu untersuchen, die das Leben
unserer Kommunitäten ordnen und es anregen, diese Ziele zu erreichen. Wir
glauben, dass im Folgenden nur jene Elemente und Prinzipien darzulegen sind,
die bei der sachgerechten Lösung der heutigen Probleme ausdrücklich notwendig
erscheinen; die eingehende Ordnung des Lebens überlassen wir den Konstitutionen
des Ordens und der Kongregationen bzw. den Hausstatuten. Zuerst werden wir die
grundlegenden Gesichtspunkte für jede juridische Struktur und jede Autoritätsausübung
darlegen, sodann wird die Rede sein von den Grundsätzen der Leitung des Klosters,
der Kongregation und des Ordens, schließlich fügen wir noch einiges an über die
Beziehung unseres Ordens zu den anderen monastischen Orden und zu den
kirchlichen Institutionen.
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eder
soll zum Schlafen ein eigenes Bett haben. 02 Das Bettzeug erhalten die Brüder,
wie es der Lebensweise von Mönchen entspricht und wie der Abt es ihnen zuteilt.
03 Alle schlafen wenn möglich in einem Raum; läßt die große Zahl es aber nicht
zu, ruhen sie zu zehn oder zwanzig mit den Älteren, die für sie verantwortlich
sind.
07 Die
jüngeren Brüder haben ihre Betten nicht nebeneinander, sondern zwischen denen
der älteren. 22 Wenn sie zum Gottesdienst aufstehen, sollen sie sich
gegenseitig behutsam ermuntern, damit die Schläfrigen keine Ausrede haben.
|
|
s kommt
vor, daß ein Bruder trotzig oder ungehorsam oder hochmütig ist oder daß er
murrt und in einer Sache gegen die Heilige Regel und die Weisungen seiner
Vorgesetzten handelt. Wenn er sich so als Verächter erweist, 02 werde er nach
der Weisung unseres Herrn einmal und ein zweites Mal im geheimen von seinen
Vorgesetzten ermahnt. 03 Wenn er sich nicht bessert, werde er öffentlich vor
allen zurechtgewiesen. 04 Wenn er sich aber auch so nicht bessert, treffe ihn
die Ausschließung, falls er einsehen kann, was diese Strafe bedeutet. 05 Wenn
er es aber nicht versteht, erhalte er eine körperliche Strafe.
Art. 78 Das Folgende gilt in allem auch von unseren
Frauenklöstern, wenn nicht aus der Natur der Sache das Gegenteil feststeht. Die
Nonnen unseres Ordens bilden keinen zweiten Orden neben dem ersten (den
Männern), sondern gehören ganz und gar zum selben Zisterzienserorden. Ihre
Klöster sind tatsächlich rechtlich selbstständig, auch wenn sie juridisch in
manchen Dingen von einem Pater immediatus oder Bischof abhängig sind. Überdies
sind mehrere von ihnen Mitglieder unserer Kongregationen und leben nach den
gleichen Gesetzen wie die Mönche. Es kann daher kein Zweifel bestehen, dass die
Teilnahme der Nonnen an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, aber auch in
Angelegenheiten, welche die eigene Kongregation und den ganzen Orden berühren,
wenn auch schrittweise, so doch wirksam und beständig zu fördern ist.
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s kommt
vor, daß ein Bruder trotzig oder ungehorsam oder hochmütig ist oder daß er
murrt und in einer Sache gegen die Heilige Regel und die Weisungen seiner
Vorgesetzten handelt. Wenn er sich so als Verächter erweist, 02 werde er nach
der Weisung unseres Herrn einmal und ein zweites Mal im geheimen von seinen
Vorgesetzten ermahnt. 03 Wenn er sich nicht bessert, werde er öffentlich vor
allen zurechtgewiesen. 04 Wenn er sich aber auch so nicht bessert, treffe ihn
die Ausschließung, falls er einsehen kann, was diese Strafe bedeutet. 05 Wenn
er es aber nicht versteht, erhalte er eine körperliche Strafe.
Art.
81 . Auch wenn die monastische
Gemeinschaft vor allem in der Liebe zu Christus und zu den Brüdern und in der
freiwilligen Übernahme der Ziele und Dienste des eigenen Klosters gründen muss,
bedarf sie doch als eine stabile, auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtete
menschliche Vereinigung auch einer festen Struktur, d. h. einer rechten Ordnung
durch Gesetze und Vorschriften der Oberen. Auf diese Weise werden nämlich der
Bestand und die Kontinuität des Lebens gefestigt, die Kräfte der Einzelnen
wirkungsvoller auf das gemeinsame Ziel ausgerichtet und Leben und Arbeit der
Mitbrüder in Frieden einander zugeordnet. Neben den schriftlich festgelegten
Gesetzen und Statuten, durch die mehr die bleibenden Gesichtspunkte des Lebens
geordnet werden, bedarf es auch der persönlichen Autorität des Abtes und der
Offizialen, um konkrete Vorgangsweisen, die unter den so verschiedenen und sich
wandelnden Umständen des modernen Lebens durch noch so ins Detail gehende
Gesetze nicht geregelt werden können, verantwortlich und rasch entscheiden zu
können. Bei der Erlassung von Gesetzen und Normen haben die Kapitel, Räte und
andere repräsentative Organe der Kommunität einen wichtigen Anteil; in einigen
Fällen, die vom Recht festgelegt sind, haben sie auch beratende Stimme. Diese
Organe sollen die Oberen und Offizialen auch in konkreten Entscheidungen, die
rechtlich allein dem Abt oder einem bestimmten Offizialen des Klosters
zustehen, unterstützen, ohne jedoch ihre Verantwortlichkeit und ihr
Entscheidungsrecht wegzunehmen oder zu schwächen.
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|
er
Bruder, auf dem eine schwere Schuld lastet, werde vom Tisch und vom Oratorium
ausgeschlossen. 02 Keiner der Brüder darf mit ihm in Verbindung treten oder mit
ihm reden. 03 Bei der aufgetragenen Arbeit sei er allein. Er verharre in Trauer
und Buße und denke an das furchterregende Wort des Apostels: 04 "Ein
solcher Mensch ist dem Untergang des Fleisches ausgeliefert, damit der Geist
gerettet wird für den Tag des Herrn." 05 Sein Essen erhalte er für sich
allein; der Abt bestimmt für ihn Maß und Stunde. 06 Von denen, die vorbeigehen,
wird er nicht gegrüßt, und das Essen, das man gibt, wird nicht gesegnet.
Art. 82 Die Autorität der Gesetze und der Oberen im
Kloster hat zwar viel gemeinsam mit der legitimen Autorität der bürgerlichen
Gesellschaft, kann aber nicht einfach mit ihr verglichen werden. Denn zunächst
hat die im Kloster ausgeübte Autorität stets einen kirchlichen Charakter, der
sich sowohl aus der Approbation der Regel und der Konstitutionen durch den
Heiligen Stuhl ergibt, als auch aus der Annahme unserer Profess durch die
Kirche. Daher entspringt die Liebe zum Kloster der Liebe zur Kirche, mit der
wir durch die Profess enger verbunden werden; die Liebe zum Kloster wächst umso
mehr, je mehr wir die Kirche lieben. Weiters hat sie einen zutiefst religiösen
Charakter, da die Wurzel des monastischen Gehorsams nicht Notwendigkeit oder
menschlicher Vorteil ist, sondern unsere Berufung selbst und die freiwillige
Hingabe an den Dienst am WiIlen Gottes. Diejenigen, die in der Kommunität die
Vollmacht haben, Gesetze zu erlassen oder Befehle zu geben, sind gleichsam die
Hilfsmittel zur Erkenntnis, was der konkrete Wille Gottes für diese Kommunität
ist. Wenn man auch den Gehorsam gegen Gott nicht einfachhin mit dem Gehorsam
gegenüber einem Menschen gleichsetzen darf, gehorchen wir doch im monastischen
Leben im wahren Sinn des Wortes denen, die Christi Stelle vertreten, und der
Gehorsam gegenüber den Oberen ist Teil des Herrendienstes.
Wenn auch die Autorität in einer monastischen Kommunität tiefere
Wurzeln hat als die in den rein bürgerlichen Gesellschaften, sind doch ihre
Erfahrungen und ihre neuen Methoden nicht zu verachten oder zu verwerfen,
sondern offen zu prüfen. Sehr häufig lässt sich nämlich in sozialen
Entwicklungen bzw. in neuen Leitungsformen Nützliches finden, das auch uns bei
der zweckmäßigen Ordnung des heutigen monastischen Lebens dienlich sein kann.
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enn ein
Bruder sich herausnimmt, ohne Erlaubnis des Abtes mit dem ausgeschlossenen
Bruder irgendwie in Verbindung zu treten, mit ihm zu sprechen oder ihm einen
Auftrag zu übermitteln, 02 treffe ihn die gleiche Strafe der Ausschließung.
Art. 83 Bei der Gestaltung und gesetzlichen Ordnung des
monastischen Lebens sowie bei der Ausübung der persönlichen Autorität sind
besonders jene soziologischen Prinzipien zu beachten, die im Naturrecht
begründet sind, die in jüngster Zeit klarer erkannt wurden und vom Lehramt der
Kirche mit großem Nachdruck verkündet werden. Darunter sind für uns von
besonderer Bedeutung die sich gegenseitig entsprechenden Prinzipien des Personenwürde und der Solidarität sowie der Subsidiarität und
des legitimen Pluralismus innerhalb der notwendigen Einheit.
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größter Sorge muß der Abt sich um die Brüder kümmern, die sich verfehlen, denn
nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken. 02 Daher muß der Abt
in jeder Hinsicht wie ein weiser Arzt vorgehen. Er schicke Senpekten, das heißt
ältere weise Brüder. 03 Diese sollen den schwankenden Bruder im persönlichen Gespräch
trösten und ihn zu Demut und Buße bewegen. Sie sollen ihn trösten, damit er
nicht in zu tiefe Traurigkeit versinkt. 04 Es gelte, was der Apostel sagt:
"Die Liebe zu ihm soll erstarken." Alle sollen für ihn beten.
05 Der
Abt muß sich sehr darum sorgen und mit Gespür und großem Eifer danach streben,
daß er keines der ihm anvertrauten Schafe verliert. 06 Er sei sich bewußt, daß
er die sorge für gebrechliche Menschen übernommen hat, nicht die Gewaltherrschaft
über gesunde. 07 Er fürchte das Drohwort des Propheten, durch das Gott sagt:
"Was fett schien, habt ihr euch genommen, was schwach war, habt ihr
weggestoßen."
08 Er
ahme den Guten Hirten mit seinem Beispiel der Liebe nach: Neun undneunzig
Schafe ließ er in den Bergen zurück und machte sich auf, um das eine verirrte
Schaf zu suchen. 09 Mit dessen Schwäche hatte er so viel Mitleid, daß er es auf
seinen heiligen Schultern nahm und so zur Herde zurücktrug.
Art. 84 Das Prinzip des Menschenwürde, eine Grundsatz der
katholischen Soziallehre, besagt, dass die menschliche Person Subjekt und Ziel
aller gesellschaftlichen Einrichtungen ist und sein muss. Daher haben alle
unsere juridischen Strukturen vor allem dem einen Ziel zu dienen, dass unsere
Mitglieder ihr Vollkommenheitsstreben umfassender und ungehinderter verfolgen
und die Aufgaben ihrer Berufung leichter und besser erfüllen können. Die
heilige Würde der menschlichen Person, die in der Natur des Menschen und mehr
noch in seiner übernatürlichen Berufung begründet ist, und die unveräußerlichen
Rechte, die sich aus ihr ergeben, sind auch in der Gesetzgebung und in der
Leitung des Klosters bzw. des Ordens zu beachten und anzuerkennen.
Daraus folgt auch, dass die gesetzlichen Vorschriften und die Anweisungen
der Oberen die Mönche nicht in kindlicher Abhängigkeit halten dürfen, sondern
zu reifer christlicher Freiheit und zu verantwortlicher Teilnahme an der
Leitung zum Wohl der gesamten Kommunität führen müssen; ihre persönlichen
Fähigkeiten sind zu beachten, und klugen Anregungen ist weiter Raum zu geben.
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enn ein
Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen und wenn er sogar ausgeschlossen
wurde, sich aber nicht gebessert hat, verschärfe man die Strafe, das heißt, er
erhalte noch Rutenschläge. 02 Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn
er gar, was ferne sei stolz und überheblich sein Verhalten verteidigen will,
dann handle der Abt wie ein weiser Arzt. 03 Er wende zuerst lindernde Umschläge
und Salben der Ermahnung an, dann die Arzneien der Heiligen Schrift und
schließlich wie ein Brenneisen Ausschlie ßung und Rutenschläge. 04 Wenn er dann
sieht, daß seine Mühe keinen Erfolg hat, greife er zu dem, was noch stärker
wirkt: Er und alle Brüder beten für den kranken Bruder, 05 daß der Herr, der
alles vermag, ihm die Heilung schenkt. 06 Wenn er sich aber auch so nicht
heilen läßt, dann erst setze der Abt das Messer zum Abschneiden an. Es gelte,
was der Apostel sagt: "Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte." 07
Und an anderer Stelle: "Wenn der Ungläubige gehen will, soll er gehen."
08 Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken.
Art. 85 Aus dem Prinzip des Würde der Person folgt jedoch
keineswegs, dass wir dem Fehler des Individualismus huldigen dürfen. Ihm
zugeordnet ist nämlich das Prinzip der Solidarität. Die menschliche Person
bedarf ihrer Natur nach des gemeinsamen Lebens und hat darüber hinaus eine
übernatürliche Berufung, die wesentlich gemeinschaftlich ist. Es hat nämlich
Gott gefallen, die Menschen nicht einzeln und unter Ausschluss jeder Verbindung
mit anderen zu heiligen und zu retten, sondern sie zu einem Volk zu machen,
damit sie, durch das Band des Geistes geeint, zum Leib Christi zusammengeführt
werden. Diese gemeinschaftliche Natur des Heiles und des christlichen Lebens
muss durch unser zönobitisches Leben besonders ausgedrückt und der Welt
deutlich gemacht werden.
Eine geeignete Gesetzgebung und die klösterliche Leitung tragen viel
bei zur Errichtung und Festigung dieser solidarischen Einheit des Lebens, wenn
sie vor allem die Übereinstimmung aller in den Zielen und Werten fördern, die
Kräfte zur Erreichung der gemeinsamen Ziele zusammenführen und sich um
geeignete und anregende Formen des gemeinsamen Lebens bemühen. Im Geist der
Solidarität soll jedes Mitglied die ihm übertragenen Aufgaben, auch wenn sie
manchmal unangenehm sind, als Dienst an den Mitbrüdern und am Gemeinwohl gern
und freudig auf sich nehmen.
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s kann
sein, daß ein Bruder eigenmächtig das Kloster verläßt und später wieder
zurückkehren will. In diesem Fall verspreche er zuerst gründliche Besserung von
dem Fehlverhalten, das zum Austritt geführt hat. 02 Danach werde er
aufgenommen, aber als letzter eingereiht; dadurch wird seine Demut geprüft. 03
wenn er wieder austritt, werde er noch zweimal in dieser Weise aufge nommen. er
muß wissen, daß es danach für ihn keine Rückkehr mehr gibt
Art. 86 Das Prinzip der Subsidiarität regelt die
Beziehungen zwischenden Einzelnen und der Kommunität ebenso wie zwischen kleineren
und größeren Kommunitäten. Es besagt nämlich, dass die übergeordnete Autorität
der größeren Kommunität der untergeordneten Autorität das, was von ihr gut,
häufig sogar besser ausgeführt werden kann, zu überlassen habe. Wo jedoch die
untergeordneten Autoritäten nicht sich selbst genügen oder ihre Pflicht
vernachlässigen, muss sie ihnen Beistand und Hilfe leisten. So bleibt einerseits
die Lebenskraft und Verantwortlichkeit der untergeordneten Autoritäten
erhalten, andererseits kann die übergeordnete Autorität ihre eigene Aufgabe der
Koordination und nötigenfalls der höheren Entscheidungsgewalt leichter
erfüllen.
Dies gilt in unserem Fall von den Einzelnen örtlichen Kommunitäten
ebenso wie für die Kongregationen bzw. den Orden. Im Kloster ist es Aufgabe des
Oberen, die kluge Initiative und die persönliche Verantwortlichkeit der Mitglieder
und der Offizialen zu fördern und auf das gemeinsame Wohl hinzulenken. Die
Autoritäten der Kongregationen und des Ordens erfüllen dann ihre Aufgabe am
besten, wenn sie die legitime Freiheit und die speziellen Aufgaben der Klöster
bzw. der Kongregationen achten, ihnen praktische Hilfe zur leichteren und
sichereren Erreichung ihrer Ziele bieten und außerdem jene größeren Pläne und
Vorhaben, die allen von Nutzen sind, aber die Kraft Einzelner übersteigen, zu
erarbeiten und zu fördern sich bemühen.
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ach
Alter und Einsicht muß es unterschiedliche Maßstäbe geben. 02 Daher gelte: Knaben
und Jugendliche oder andere, die nicht recht einsehen können, was die Ausschließung
als Strafe bedeutet, 03 sollen für Verfehlungen mit strengem Fasten oder mit
kräftigen Ruten schlägen bestraft werden. Sie sollen dadurch geheilt werden.
Art. 87 Das Prinzip des legitimen Pluralismus innerhalb
der notwendigen Einheit ergibt sich klar aus dem oben Gesagten. Es ist nämlich
ein legitimer Pluralismus anzuerkennen, d. h. die Verschiedenheit der
Mitglieder, die eine Einheit werden sollen, und es darf nicht im Namen der
Einheit die Verschiedenheit der Fähigkeiten und Begabungen unterdrückt werden.
Auch in einem Kloster gibt es verschiedene Charismen, jeder hat seine eigene
Gabe, aber die Offenbarung des Geistes ist dem Einzelnen zum Nutzen aller
gegeben. Die Verschiedenheit der Glieder dient dem Wohl des ganzen Leibes, und
die Einzelnen können an der Fülle des Geistes nur teilhaben, wenn sie einander
an den vielfältigen Gaben Anteil geben.
Dasselbe gilt auch von unseren Klöstern und Kongregationen, die sich
erheblich voneinander unterscheiden hinsichtlich ihrer geschichtlichen
Entwicklung, der natürlichen Anlagen ihrer Mitglieder, der sozialen und
kulturellen Umstände und der Dienste und Aufgaben, die ihnen entsprechend den
Notwendigkeiten der Ortskirche zukommen. Die Unterschiede sind jedoch
keineswegs hinderlich, dass die Glieder zu einer lebendigen Einheit
zusammenwachsen, ja es kann die Verschiedenheit der Gaben dem ganzen Orden
größere Kraft und Vitalität geben, wenn der Sinn der Gemeinsamkeit und der
Wille zur Zusammenarbeit vorhanden sind.
Ob das Gleichgewicht zwischen Pluralismus und Einheit erreicht werden
kann, hängt sehr stark ab von der geeigneten Gesetzgebung und der rechten
Ausübung der Autorität. Die Sicherheit, die durch feste Gesetze bei der
Verfolgung der eigenen Ziele gegeben ist, die klare Abgrenzung der Kompetenzen,
die klare Darlegung der gemeinsamen Ziele und Pläne, die Einrichtung von
praktischen Formen der gegenseitigen Hilfe - dies und Ähnliches wird alle anspornen,
die Einheit freudiger zu bejahen und zu fördern. Ebenso ist es sehr von Nutzen,
wenn die Autoritäten der Kongregationen bzw. des Ordens die besonderen Merkmale
und die speziellen Bestrebungen der einzelnen Kommunitäten nicht mit Argwohn
oder Misstrauen betrachten, sondern alles, was gut und wertvoll ist, weiter zur
Entfaltung bringen und dem Nutzen aller zuwenden. Andererseits sollen die
einzelnen Kommunitäten des Ordens die Erfordernisse der Einheit anerkennen und
bereit sein, bei ihrer Förderung mit den übrigen Kommunitäten des Ordens und
den Organen der übergeordneten Autorität aufrichtig und vertrauensvoll
zusammenzuarbeiten.
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Cellerar des Klosters werde aus der Gemeinschaft ein Bruder ausgewählt, der
weise ist, reifen Charakters und nüchtern. Er sei nicht maßlos im essen, nicht
überheblich, nicht stürmisch, nicht verletzend, nicht umständlich und nicht verschwenderisch.
02 Vielmehr sei er gottesfürchtig und der ganzen Gemeinschaft wie ein Vater.
03 Er
trage Sorge für alles. 04 Ohne Weisung des Abtes tue er nichts; 05 an seine
Aufträge halte er sich.
06 er
mache die Brüder nicht traurig. 07 Falls ein Bruder unvernünftig etwas fordert,
kränke er ihn nicht durch Verachtung, sondern schlage ihm die unangemessene
Bitte vernünftig und mit Demut ab. 08 Er wache über seine Seele und denke immer
an das Apostelwort: "Wer seinen Dienst gut versieht, erlangt einen hohen
Rang."
09 Um
Kranke, Kinder, Gäste und Arme soll er sich mit großer Sorgfalt kümmern; er sei
fest davon überzeugt: Für sie alle muß er am Tag des Gerichtes Rechenschaft
ablegen.
10 Alle
Geräte und den ganzen Besitz des Klosters betrachte er als heiliges Altargerät.
11 Nichts darf er vernachlässigen. 12 Er sei weder der Habgier noch der
Verschwendung ergeben. Er vergeude nicht das Vermögen des Klosters, sondern tue
alles mit Maß und nach Weisung des Abtes.
13 Vor
allem habe er Demut. Kann er einem Bruder nichts geben, dann schenke er ihm
wenigstens ein gutes Wort. 14 Es steht ja geschrieben: "Ein gutes Wort
geht über die beste Gabe."
15
Alles, was der Abt ihm zuweist, übernehme er in seiner Verantwortung; was er
ihm aber verwehrt, maße er sich nicht an. 16 Den Brüdern gebe er das
festgesetzte Maß an Speise und Trank ohne jede Überheblichkeit oder
Verzögerung, damit sie nicht Anstoß nehmen. Er denke daran, was nach Gottes
Wort der verdient, der einem von den Kleinen Ärgernis gibt.
Art. 100 Der Abt muss sich zwar die oberste Leitung und
Aufsicht vorbehalten, er soll aber wirtschaftliche und administrative Aufgaben,
die tägliche Arbeitsverteilung (weniger bedeutende Erlaubnisse, Arbeitseinteilung,
Korrespondenz, Empfang der Gäste u.ä.) nach Möglichkeit erfahrenen Offizialen
und anderen geeigneten Mitbrüdern übergeben, damit er selbst für seine
eigentliche Aufgabe frei ist.
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Besitz des Klosters, nämlich Werkzeug, Kleidung und alle anderen Dinge,
vertraue der Abt Brüdern an, auf deren Lebensweise und Charakter er sich
verlassen kann. 02 Nach seinem ermessen übergebe er ihnen alle Gegenstände, die
sie verwahren und wieder einfordern sollen. 03 Der Abt führe ein Verzeichnis
all dieser Dinge. So weiß er, was er gibt und was er zurückerhält, wenn die
Brüder einander in den zugewiesenen Aufgaben ablösen.
04 Wenn
einer die Sachen des Klosters verschmutzen läßt oder nachlässig behandelt,
werde er getadelt. 05 Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn die von der Regel
vorgesehene Strafe.
Art. 38 Wie oben dargelegt, zeigt unser Orden in seiner
konkreten Existenz einen Pluralismus, eine ziemlich große Verschiedenheit
innerhalb des Ordens, die jedoch einmütig ist und der Einheit nicht entbehrt.
Diese Einheit besteht nicht nur im gemeinsamen Ziel aller Mitglieder
des Ordens, sondern auch in der Gemeinsamkeit mehrerer Mittel, um dieses Ziel
zu erreichen, die jedoch nicht als getrennte Elemente zu betrachten sind,
sondern in eine lebenskräftige Synthese vereint werden müssen.
Mit unserer Erklärung wollen wir, was ja klar ist, nicht gleichsam
eine Abhandlung erarbeiten über das monastische Leben, das wir im
Zisterzienserorden zu führen versprochen haben. Daher werden wir bloß einige
Punkte darlegen, die heute unserem Tun und unseren Institutionen Anregung und
Richtung geben können und müssen.
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Vor
allem dieses Laster muß mit der Wurzel aus dem Kloster ausgerottet werden. 02
Keiner maße sich an, ohne Erlaubnis des Abtes etwas zu geben oder an zunehmen.
03 Keiner habe etwas als Eigentum, überhaupt nichts, kein Buch, keine Schreibtafel,
keinen Griffel gar nichts. 04 Den Brüdern ist es ja nicht einmal erlaubt, nach
eigener Entscheidung über ihren Leib und ihren Willen zu verfügen. 05 Alles Notwendige
dürfen sie aber vom Vater des Klosters erwarten, doch ist es nicht gestattet,
etwas zu haben, was der Abt nicht gegeben oder erlaubt hat. 06 "Alles sei
allen gemeinsam", wie es in der Schrift heißt, damit keiner etwas als sein
Eigentum bezeichnen oder beanspruchen kann.
07
Stellt sich heraus, daß einer an diesem schlimmen Laster Gefallen findet, werde
er einmal und ein zweites Mal ermahnt. 08 Wenn er sich nicht bessert, treffe
ihn eine Strafe.
Art. 50 Die Armut wird von uns nicht geübt um der bloßen
Entsagung oder der Verachtung der materiellen Güter willen, sondern um die
Freiheit der Kinder Gottes zu erreichen, damit wir die Welt gebrauchen, als
gebrauchten wir sie nicht, weil wir wissen, dass die Gestalt dieser Welt
vergeht. Daher wollen wir arm sein mit dem armen Christus, indem wir auf Besitz
und Erwerb von Reichtümern verzichten. Auf diese Weise sind wir auch wahre
Schüler der Urkirche, wo niemand etwas sein Eigen nannte, sondern ihnen alles gemeinsam
war. So werden unsere Herzen befreit von der Beschäftigung mit materiellen
Dingen, damit unser Herz dort sein kann, wo unser Schatz ist: in und mit
Christus und der Kirche.
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an
halte sich an das Wort der Schrift:"Jedem wurde so viel zugeteilt, wie er
nötig hatte." 02 Damit sagen wir nicht, daß jemand wegen seines Ansehens
bevorzugt werden soll, was ferne sei. Wohl aber nehme man Rücksicht auf
Schwächen. 03 Wer weniger braucht, danke Gott und sei nicht traurig. 04 Wer
mehr braucht, werde demütig wegen seiner Schwäche und nicht überheblich wegen
der ihm erwiesenen Barmherzigkeit. 05 So werden alle Glieder der Gemeinschaft
im Frieden sein.
06 Vor
allem darf niemals das Laster des Murrens aufkommen, in keinem Wort und keiner
Andeutung, was auch immer als Anlaß vorliegen mag. 07 Wird einer dabei ertappt,
treffe ihn eine schärfere Strafe.
Art. 15 Unser Orden ist in erster Linie eine soziale
Wirklichkeit. Er besteht aus mehreren Kongregationen, Klöstern und schließlich
Einzelpersonen, die durch vielfache Beziehungen miteinander verbunden sind.
Jeder von uns muss sich von dieser konkreten Wirklichkeit ein klares Bild
machen, nicht nur was die Anzahl der Mönche betrifft, sondern in erster Linie
von der Berufung, den Diensten und Bestrebungen der Ordensmitglieder und von
den konkreten Umständen, unter denen diese Berufung gelebt wird.
Es bestehen heute Zisterzienserklöster in Europa, Asien, Afrika und
Nord- und Südamerika, wobei die wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen
äußerst verschieden sind. Einige von ihnen befinden sich in Missionsgebieten,
während sich der größte Teil in Ländern befindet, die bis in unsere Zeit von
der christlichen Tradition geprägt waren bzw. es häufig noch sind. Einige
unserer Mönche - die in Äthiopien - gehören zu einer der so genannten
orientalischen Kirchen, aber auch die Übrigen unterscheiden sich überaus durch
die ihrer Gegend eigene Sprache, Mentalität und Erziehung. Da unser Orden
bringt diese geografische, kulturelle, soziale und kirchliche Verschiedenheit
eine sehr komplexe Situation mit sich. In vielen Fragen hat beinahe jede
einzelne Gemeinschaft ihre Probleme und Wünsche, die sich aus ihrer besonderen
Situation erklären lassen.
Der Zisterzienserorden pflegt freundschaftliche Beziehungen mit den
Freundeskreisen unserer jetzt bestehenden wie auch aufgelösten Klöster und
ebenfalls mit den evangelischen Zisterziensergemeinschaften.
Art. 16 Auch in Bezug auf die Lebensweise, zu der sich die
einzelnen Klöster berufen wissen, bestehen große Verschiedenheiten. Einige
Klöster bekennen sich zur Pflege des kontemplativen Lebens, während in anderen
auch verschiedene Apostolatsaufgaben wahrgenommen werden wie Pfarrseelsorge,
Jugenderziehung in Schulen, verschiedene priesterliche Dienste,
wissenschaftliche und kulturelle Tätigkeit u.ä. Die überwiegende Mehrheit der
Ordensmitglieder in unseren Männerklöstern hat nicht nur die Priesterweihe, sondern
betrachtet die Ausübung des priesterlichen Dienstes als Wesensbestandteil ihrer
Berufung. Es gibt verschiedene Auffassungen über das Verhältnis von Gebet und Arbeit,
über die Häufigkeit und Art des Kontaktes mit der außerklösterlichen Welt, über
die Bedeutung der außerklösterlichen Tätigkeit, über die Art und Weise des Gemeinschaftslebens,
sodass darin zunächst die Verschiedenheit zum Ausdruck kommt, während die
Einheit eher in den gemeinsamen Bestrebungen und Werten des monastischen Lebens
als in einer einheitlichen Lebensform entdeckt werden kann.
Art. 17 Die Verschiedenheit, die sogar in grundlegenden
Fragen besteht, ist jedoch in unserem Orden nicht so groß, dass sie jede Erneuerungsbestrebung
unmöglich oder als überflüssig erscheinen lässt. Ohne Zweifel müssen in vielen
Angelegenheiten, wie wir bereits erwähnt haben, die einzelnen Klöster und
Kongregationen ihre praktischen Schlussfolgerungen ziehen. Weil wir aber viele
Werte aus der gemeinsamen Tradition besitzen und versuchen, die beinahe überall
gleichen Probleme der heutigen Kirche zu lösen - und dies in der gleichen
heutigen Welt, die immer schneller eine Einheit wird , erscheint die
Erarbeitung von gemeinsamen Lösungen auf vielen Gebieten des Lebens nicht nur
nützlich und möglich, sondern sogar notwendig. Die gemeinsame Notwendigkeit
fordert nämlich gemeinsame Lösungen:
a - hinsichtlich der Fragen betreffend die Grundlagen des Ordenslebens,
wie die Gelübde der evangelischen Räte, das Gemeinschaftsleben, Arbeit und
Apostolat, das liturgische Leben u.ä.;
b - hinsichtlich der grundlegenden Werte des monastischen Lebens, die
in der geistlichen Tradition unseres Ordens und im geistlichen Leben der
heutigen Kirche begründet sind;
d - hinsichtlich der Art der Zusammenarbeit und der gegenseitigen
Hilfe zwischen den einzelnen Gemeinschaften in Bezug auf gemeinsame Beratungen
und Unternehmungen.
Was auf diese Art allgemein festgelegt wird, verlangt eine weitere
Anpassung in Bezug auf die einzelnen Kongregationen und Klöster.
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ie
Brüder sollen einander dienen. Keiner werde vom Küchendienst ausgenommen, es
sei denn, er wäre krank oder durch eine dringende Angelegenheit beansprucht; 02
denn dieser Dienst bringt großen Lohn und läßt die Liebe wachsen. 03 Den
Schwachen aber gebe man Hilfe, damit sie ihren Dienst verrichten, ohne traurig
zu werden. 04 Überhaupt sollen alle je nach Größe der Gemeinschaft und nach den
örtlichen Verhältnissen Hilfe bekommen. 05 Ist die Gemeinschaft größer, sei der
Cellerar vom Küchendienst ausgenommen, ebenso wer, wie gesagt, durch wichtigere
Angelegenheiten beansprucht ist. 06 Die übrigen Brüder sollen einander in Liebe
dienen.
07 Wer
den Wochendienst beendet, soll am Samstag alles reinigen 08 und die Tücher
waschen, mit denen sich die Brüder Hände und Füße abtrocknen. 09 Die Brüder,
die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen allen die Füße
waschen. 10 Die benutzten Geräte sollen dem Cellerar sauber und unbeschädigt
zurückgegeben werden. 11 Der Cellerar aber übergebe sie dem weiter, der den
Dienst antritt. So weiß er, was er gibt und was er zurückerhält.
12 Die
Wochendiener sollen (an Fasttagen) vor der einzigen Mahlzeit über das
festgesetzte Maß hinaus etwas zu trinken und Brot erhalten, 13 damit sie ihren
Brüdern zur Stunde der Mahlzeit ohne Murren und besondere Mühe dienen können.
14 An Festtagen aber müssen sie bis zum Schluß warten.
15 Die
Brüder, die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen sich am
Sonntag gleich nach dem Morgenlob im Oratorium tief vor allen verbeugen und um
das Gebet für sich bitten. 16 Wer den Wochendienst beendet spreche folgenden
Vers: "Gepriesen bist du, Herr und Gott, du hast mir geholfen und mich
getröstet." 17 Hat er dreimal so gesprochen und den Segen zum Abschluß
seines Dienstes empfangen, folgt, wer den Dienst beginnt, und spricht: "O
Gott, komm mir zu Hilfe, Herr, eile mir zu helfen." 18 Auch diesen Vers
wiederholen alle dreimal; dann empfängt der Bruder den Segen und beginnt seinen
Dienst.
Art. 108 Der hl. Benedikt spricht in seiner Regel nicht von
der Vereinigung der Klöster, sondern nur von der inneren Ordnung des einzelnen
Klosters. Im Lauf der Geschichte sind jedoch verschiedene Formen der Verbindung
der Klöster entstanden, deren Ziel es war, das monastische Leben in den
Klöstern wirksamer und sicherer zu gestalten. In den verschiedenen
Vereinigungen dieser Art wurden die Gefahren der Isolation durch die Organisation
der Kongregation gebannt, dabei aber die legitime Autonomie der Klöster
gewahrt; bei anderen Vereinigungen kam es zu einer zentralistischen Form, wobei
die einzelnen Klöster von einer Zentralabtei abhängig waren, wie es in Cluny
und im Allgemeinen auch bei den Gründungen von Molesme der Fall war.
Art. 109 Die Gründer von Cîteaux strebten gemäß den
Prinzipien der Charta Caritatis danach, sowohl die legitime Autonomie der
Klöster zu sichern als auch die notwendige Einheit und die gegenseitige Hilfe
durch die Generalkapitel und die jährlichen Visitationen zu festigen. Als
jedoch der Orden gewaltig wuchs und sich manche Lebensbedingungen im Lauf der
Jahrhunderte wandelten, entstanden Kongregationen, wie wir sie oben schon kurz
beschrieben haben.
Tatsächlich besteht unser Orden heute, wie dieses Generalkapitel
ausdrücklich festlegte, aus folgenden Kongregationen, die im Sinn des
Kirchenrechtes monastische Kongregationen sind:
1) die
Kongregation von Kastilien
2) die
Kongregation vom hl. Bernhard
3) die
Kongregation von der Krone von Aragon
4) die
Zisterzienserkongregation von Mehrerau
5) die
Kongregation von Maria, der Mittlerin aller Gnaden
6) die
Österreichischen Zisterzienserkongregation
7) die
Kongregation von der Unbefleckten Empfängnis Mariens
8) die
Kongregation von Zirc
9) die
Kongregation vom Unbefleckten Herzen Mariens
10) die
Kongregation von Casamari
11) die
Polnische Kongregation
12) die
Brasilianische Kongregation
13) die
Kongregation von der Heiligen Familie in Viet-Nam
14) die
Kongregation der Zisterzienserklöster von Skt. Bernhard
sowie einige Männer-und Frauenklöster, die keiner Kongregation
angehören.
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ie
Sorge für die Kranken muß vor und über allem stehen: man soll ihnen so dienen,
als wären sie wirklich Christus; 02 hat er doch gesagt: "Ich war krank,
und ihr habt mich besucht", 03 und: "Was ihr einem dieser Geringsten
getan habt, das habt ihr mir getan." 04 Aber auch die Kranken mögen bedenken,
daß man ihnen dient, um Gott zu ehren; sie sollen ihre Brüder, die ihnen dienen,
nicht durch übertriebene Ansprüche traurig machen. 05 Doch auch solche Kranke
müssen in Geduld ertragen werden; denn durch sie erlangt man größeren Lohn. 06
Daher sei es eine Hauptsorge des Abtes, daß sie unter keiner Vernachlässigung
zu leiden haben.
07 Die
kranken Brüder sollen einen eigenen Raum haben und einen eigenen Pfleger, der
Gott fürchtet und ihnen sorgfältig und eifrig dient. 08 Man biete den Kranken,
sooft es ihnen guttut, ein Bad an; den Gesunden jedoch und vor allem den
Jüngeren erlaube man es nicht so schnell. 09 Die ganz schwachen Kranken dürfen
außerdem zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit Fleisch essen. Doch sobald es
ihnen besser geht, sollen sie alle nach allgemeinen Brauch auf Fleisch
verzichten.
10 Der
Abt sehe es als eine Hauptsorge an, daß die Kranken weder vom Cellerar noch von
den Pflegern vernachlässigt werden. Auf ihn fällt zurück, was immer die Jünger
verschulden.
Art.56 Der Mönch, der seiner Berufung folgt, betrachtet
die Gemeinschaft der Brüder im Kloster als Familie Gottes, die auch seine
eigene ist. Er weiß nämlich, dass Christus im Kloster auf besondere Weise
anwesend ist, denn er ist überall zugegen, wo sich zwei oder drei in seinem
Namen versammeln. Wir wollen daher unser Leben so ordnen, dass das Beispiel der
Urkirche verwirklicht wird, das ein Herz und eine Seele fordert, und dies nicht
nur beim Gebet, in der Lehre der Apostel, im Brechen des Brotes und im
gemeinsamen Besitz, sondern auch in der Gemeinsamkeit der Ziele, Aufgaben,
Verantwortlichkeiten und Handlungen. Wie der Apostel sich mit den Frohen freuen
und mit den Weinenden weinen wollte, so müssen uns alle Erfolg und Niederlage,
Trauer und Freude, Schwierigkeiten und Fortschritte der Einzelnen berühren. Vor
allem gelte die gemeinsame Sorge aller Mitbrüder allem, was das geistliche
Leben im Kloster betrifft, und sie sollen sich verantwortlich wissen für das
ewige Heil der Einzelnen und die Erfüllung ihrer Berufung. Auf diese Weise
leistet das Gemeinschaftsleben selbst eine geistliche Führung im weiteren Sinn,
indem es die Schwachen stärkt, die Kleinmütigen ermuntert, in den Lauen den Eifer
neu entfacht und allen täglich den Wert unseres Dienstes klar macht.
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war
neigt der Mensch schon von Natur aus zu barmherziger Rücksicht auf die Lage der
Alten und der Kinder; doch soll auch durch die Autorität der Regel für sie
gesorgt sein. 02 Immer achte man auf ihre Schwäche. Für ihre Nahrung darf die
Strenge der Regel keinesfalls gelten. 03 Vielmehr schenke man ihnen Güte und Verständnis;
sie dürfen schon vor der festgesetzten Zeit essen.
Art. 32 Wir sind uns heute mehr als früher der Würde und
der Freiheit der menschlichen Person bewusst. Wir wissen, dass Gott uns nicht
mit Gewalt, sondern durch unsere eigene Entscheidung an sich zieht. Der Mensch
unserer Zeit weist mit Recht Anordnungen zurück, welche die Persönlichkeit
unterdrücken, weil niemand ein gottgefälliges Werk vollbringen kann, wenn er
durch Gewalt oder Furcht gezwungen wird. Außerdem hat die Psychologie zur
Genüge gezeigt, welche Bedeutung die Entwicklung der Persönlichkeit für das
ganze Leben hat. So ist ihr auch in unserem Verhalten größte Bedeutung beizumessen.
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Tisch der Brüder darf die Lesung nicht fehlen. Doch soll nicht der Nächstbeste
nach dem Buch greifen und lesen, sondern der vorgesehene Leser beginne am
Sonntag seinen Dienst für die ganze Woche. 02 Wer den Dienst antritt, erbitte
nach der Messe und der Kommunion das Gebet aller, damit Gott den Geist der
Überheblichkeit von ihm fernhalte. 03 Daher beten alle im Oratorium dreimal
folgenden Vers, den der Leser anstimmt: "Herr, öffne meine Lippen, damit
mein Mund dein Lob verkünde." 04 So erhält er den Segen und beginnt dann
seinen Dienst als Leser. 05 Es herrsche größte Stille. Kein Flüstern und kein
Laut sei zu hören, nur die Stimme des Lesers.
06 Was
sie aber beim Essen und Trinken brauchen, sollen die Brüder einander so
reichen, daß keiner um etwas bitten muß. 07 Fehlt trotzdem etwas, erbitte man
es eher mit einem vernehmbaren Zeichen als durch ein Wort. 08 Niemand nehme
sich heraus, bei Tisch Fragen über die Lesung oder über etwas anderes zu
stellen, damit es keine Gelegenheit zum Unfrieden gibt. 09 Doch der Obere kann
zur Erbauung kurz etwas sagen.
10 Der
Tischleser der Woche erhält vor Beginn der Lesung etwas Mischwein, und zwar
wegen der heiligen Kommunion; auch soll ihm das Fasten nicht zu schwer werden.
11 Nachher ißt er mit denen, die in der Küche oder anderswo ihren Wochendienst
haben. 12 Die Brüder dürfen übrigens nicht der Reihe nach vorlesen oder
vorsingen, sondern nur, wenn sie die Zuhörer erbauen.
Art. 110 Die Prinzipien der Subsidiarität und des legitimen
Pluralismus haben eine große Bedeutung für die Strukturen der Kongregationen.
Was nämlich die einzelnen Klöster ihrerseits auf Grund ihrer Kompetenz und
ihrer genaueren Kenntnisse der örtlichen Erfordernisse wirksam ausführen
können, ist ihnen zu überlassen. Sache der Organe der Kongregation ist es
hingegen, die Bestrebungen der einzelnen Kommunitäten mit Rat und Tat
brüderlich zu unterstützen, ihre Bemühungen auf gemeinsame Ziele abzustimmen
und, falls Missstände auftreten, diese abzustellen, schließlich, die Klöster
bei kirchlichen und zivilen Behörden zu vertreten. Nach dem Prinzip des
Pluralismus sind die Besonderheiten und speziellen Aufgaben der Klöster
anzuerkennen und es ist die Verschiedenheit der Begabungen auf die Einheit der
gemeinsamen Ziele hinzuleiten, da sonst die Einheit der Kongregation in Gefahr
gerät.
Art. 111 Unbeschadet des Prinzips des Pluralismus besteht
zumeist unter den Klöstern nicht nur das Band der juridischen Organisation,
sondern auch ein gemeinsames Ideal. Die Darstellung dieses Ideals und der wichtigsten
Mittel, die zu seiner Erreichung notwendig sind, soll in den Konstitutionen der
einzelnen Kongregationen erfolgen, die nach Befragung der einzelnen
Kommunitäten vom Kongregationskapitel erarbeitet und vom Heiligen Stuhl
approbiert worden sind.
Art. 112 Die Vereinigung unserer Klöster unter der Leitung
des Kongregationskapitels und des Abtpräses hat in erster Linie das Ziel, dass
das zisterziensische Leben in den Klöstern zu reicherer Entfaltung kommt, die
Regeltreue sicherer gewährleistet wird, die gegenseitige brüderliche Hilfe in
Notlagen rascher geleistet wird, die Kräfte der einzelnen Kommunitäten, falls
erforderlich, zur Erstellung von größeren Projekten durch gemeinsame
Anstrengung zu verbinden, alles, was dem Leben der Klöster schadet, wirksamer zu
bekämpfen und die Dienste, welche die Kirche und die heutige Gesellschaft von
den Klöstern erwarten, sicherer und leichter zu leisten. Außer diesem allen
Kongregationen des Ordens gemeinsamen Ziel können die Kongregationen auch ein
spezielles Ziel haben, das in den eigenen Konstitutionen klar ausgesprochen
werden muss.
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ach
unserer Meinung dürften für die tägliche Hauptmahlzeit, ob zur sechsten oder
neunten Stunde, für jeden Tisch mit Rücksicht auf die Schwäche einzelner zwei
gekochte Speisen genügen. 02 Wer etwa von der einen Speise nicht essen kann,
dem bleibt zur Stärkung die andere. 03 Zwei gekochte speisen sollen also für
alle Brüder genug sein. Gibt es Obst oder frisches Gemüse, reiche man es
zusätzlich. 04 Ein reichlich bemessenes Pfund Brot genüge für den Tag, ob man
nur eine Mahlzeit hält oder Mittag und Abendessen einnimmt. 05 Essen die Brüder
auch am Abend, hebe der Cellerar ein Drittel dieses Pfundes auf, um es ihnen
beim Abendtisch zu geben.
06 War
die Arbeit einmal härter, liegt es im Ermessen und in der Zuständigkeit des
Abtes, etwas mehr zu geben, wenn es guttut. 07 Doch muß vor allem Unmäßigkeit
vermieden werden; und nie darf sich bei den Mönchen Übersättigung
einschleichen. 08 Denn nichts steht so im Gegensatz zu einem Christen wie
Unmäßigkeit, 09 sagt doch unser Herr:"Nehmt euch in acht, daß nicht
Unmäßigkeit euer Herz belaste."
10
Knaben erhalten nicht die gleiche Menge wie Erwachsene, sondern weniger. In
allem achte man auf Genügsamkeit. 11 Auf das Fleisch vierfüßiger Tiere sollen
alle verzichten, außer die ganz schwachen Kranken.
Art. 113 Unbeschadet der oben dargelegten Prinzipien ist
das Kongregationskapitel die oberste Autorität in der Kongregation. Im
Kongregationskapitel sind neben den höheren Oberen auch Delegierte mit
entscheidendem Stimmrecht vertreten, die gemäß den Kongregationskonstitutionen
von allen Mitgliedern der Kongregation gewählt werden.
Art. 114 Die Hauptaufgabe des Kongregationskapitels besteht
darin, ein Forum der brüderlichen Beratung und der Gesetzgebung zu sein. So hat
das Kongregationskapitel:
a - unserer Zeit entsprechende Konstitutionen auszuarbeiten und die
gemeinsamen Ziele, Ideale und Aufgaben der Kongregation zu definieren;
b - Consuetudines, Deklarationen und andere Instruktionen zu erstellen
und zu erlassen, in denen die Prinzipien der Konstitutionen der Kongregation
auf die Orts- und Zeitumstände angewendet werden;
c - neue Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten festzustellen und Erfahrungen
und Vorhaben einzelner Klöster zu koordinieren und darüber allen zu berichten;
d - Projekte und Pläne, die nur in gemeinsamer Anstrengung zu
verwirklichen sind, auszuarbeiten und sich durch gemeinsame Anstrengungen um
die Lösung von Schwierigkeiten zu bemühen;
e - einen besseren und vernünftigeren Einsatz der materiellen und
personellen Kräfte zu fördern.
Um dem Gemeinwohl möglichst gut zu dienen, soll das Kongregationskapitel
häufig abgehalten werden; es sollen öfters, wenn es von Vorteil ist, auch
andere Sitzungen der Mitglieder des Kongregationskapitels stattfinden.
Art. 118 Die Kongregationen haben in unserem Orden eine
lebenswichtige Bedeutung: denn einerseits sind die einzelnen Klöster zu klein
und zu schwach, wenn sie in voller und absoluter Unabhängigkeit und
Selbstgenügsamkeit (Autarkie) leben wollen; andererseits umfasst der Orden
selbst so verschiedene und unterschiedliche Observanzen, Lebensformen und
Aufgaben, dass erdurch einheitliche Normen und Methoden häufig gar nicht
geleitet werden kann. Daher ist oder soll die Kongregation jene lebendige und
konkrete Handlungseinheit sein, welche die Kräfte mehrerer Häuser, die dieselben
Ideale und ähnliche Lebensaufgaben haben, vereinigt. Daraus ergibt sich die
Notwendigkeit und Nützlichkeit von Kongregationen in der Struktur unseres
Ordens.
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eder
hat seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so. 02 Deshalb bestimmen
wir nur mit einigen Bedenken das Maß der Nahrung für andere. 03 Doch mit
Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schwachen meinen wir, daß für jeden täglich
eine Hemina Wein genügt. 04 Wem aber Gott die Kraft zur Enthaltsamkeit gibt,
der wisse, daß er einen besonderen Lohn empfangen wird.
05 Ob
ungünstige Ortsverhältnisse, Arbeit oder Sommerhitze mehr erfordern, steht im
Ermessen des Oberen. Doch achte er darauf, daß sich nicht Übersättigung oder
Trunkenheit einschleichen. 06 Zwar lesen wir, Wein passe überhaupt nicht für Mönche.
06 Aber weil sich die Mönche heutzutage davon nicht überzeugen lassen, sollten
wir uns wenigstens darauf einigen, nicht bis zum Übermaß zu trinken, sondern
weniger. 07 Denn der Wein bringt sogar die Weisen zu Fall.
08 Wo
aber ungünstige Ortsverhältnisse es mit sich bringen, daß nicht einmal das oben
angegebene Maß, sondern viel weniger oder überhaupt nichts zu bekommen ist,
sollen Brüder, die dort wohnen Gott preisen und nicht murren. 09 Dazu mahnen
wir vor allem: Man unterlasse das Murren.
Art. 119 Unsere Kongregationen sind kraft des gemeinsamen
Ziels und Ideals und kraft der gemeinsamen Strukturen und juridischen Organe im
Zisterzienserorden vereinigt. Das oberste Ziel dieser Vereinigung ist die gegenseitige
Inspiration und praktische Hilfe bei der Pflege und Vervollkommnung des monastischen
Lebens.
Auf Grund ihrer verschiedenen historischen Entwicklung und ihrer
verschiedenen kulturellen und sozialen Gegebenheiten weisen unsere
Kongregationen sowohl in den monastischen Formen und Traditionen als auch in
ihren Tätigkeitsbereichen erhebliche Unterschiede auf. Diese Unterschiede
stören jedoch nicht die höhere Einheit des Ordens, ja sie dienen sogar der
Lebenskraft und Fruchtbarkeit des Ordens, wenn die verschiedenen Gnadengaben
dem gegenseitigen Dienst und der Verbindung dienen. Deshalb ist es von großer Bedeutung,
dass dieser Pluralismus in seiner positiven sozialen und spirituellen Bedeutsamkeit
erkannt wird und die verschiedenen, aber sich gegenseitig ergänzenden Kräfte
zur praktischen und wirksamen Zusammenarbeit vereinigt werden.
Art. 120 Das Generalkapitel des Ordens ist das zentrale
Organ der brüderlichen Beratung, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, wobei
jedoch die legitime Autonomie, die gemäß allgemeinem Kirchenrecht und dem
Eigenrecht jeder Kongregation und jedem Kloster zukommt, gewahrt bleibt.
Aufgabe des Generalkapitels ist die Förderung der Bemühungen um das
gemeinsame Ideal des Ordens. Darum muss es:
a - die grundlegenden Werte, die unsere gemeinsame (christliche,
klösterliche, monastische, zisterziensische) Berufung ausmachen, darstellen und
entwickeln, auch wenn diese Werte nicht von allen auf die gleiche konkrete
Weise verwirklicht werden können;
b - die Verbindung unter den Kongregationen, die gegenseitige Hilfe
und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Aufgaben wirksam fördern.
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om
heiligen Osterfest bis Pfingsten halten die Brüder zur sechsten Stunde die Hauptmahlzeit
und nehmen am Abend eine Stärkung zu sich.
02 Doch
von Pfingsten an sollen die Mönche während des ganzen Sommers am Mittwoch und
Freitag bis zur neunten Stunde fasten, wenn sie keine Feldarbeit haben und die
Sommerhitze nicht zu sehr drückt. 03 An den übrigen Tagen nehmen sie die
Hauptmahlzeit zur sechsten Stunde ein. 04 Die sechste Stunde für die
Hauptmahlzeit wird auch beibehalten, wenn die Brüder auf dem Feld arbeiten oder
die Sommerhitze unerträglich ist; der Abt sorge dafür. 05 Überhaupt regle und
ordne er alles so, daß es den Brüdern zum Heil dient und sie ohne einen
berechtigten Grund zum Murren ihre Arbeit tun können.
06 Vom
13.September bis zum Beginn der Fastenzeit essen sie nur zur neunten Stunde. 07
Vom Beginn der Fastenzeit bis Ostern halten sie die Mahlzeit erst am Abend. 08
Die Vesper aber wird so angesetzt, daß man bei Tisch kein Lampenlicht braucht.
Vielmehr muß alles noch bei Tageslicht fertig werden. 09 Auch zu anderen
Jahreszeiten werde die Stunde für das Abendessen oder für die Hauptmahlzeit so
gewählt, daß alles bei Tageslicht geschehen kann.
Art. 121 Die im strengen Sinn gesetzgeberische Funktion des
Generalkapitels steht heutzutage nicht mehr an erster Stelle, auch wenn sie
großes Gewicht hat. Denn auf Grund der Verschiedenheit der Lebensformen und
Aufgaben in unseren Kommunitäten und der äußerst raschen Veränderung der
Lebensumstände sind einheitliche Regelungen durch Gesetze im strengen Sinn
meist unmöglich oder nutzlos. Das Generalkapitel wird also nur selten Gesetze
erlassen, die den ganzen Orden verpflichten, und in ihnen zumeist nur allgemeine
Handlungsnormen festlegen, die sodann den besonderen Erfordernissen der
Regionen oder Kongregationen angepasst werden können. Während also in Zukunft
der Bereich der gesetzgeberischen Funktion des Generalkapitels teilweise
eingeschränkt sein wird, werden seine anderen oben erwähnten Aufgaben (die
Erklärung der Ziele und Werte; die brüderliche Beratung über gegenseitige Hilfe
in gemeinsamen Anliegen) viel mehr Bedeutung erhalten.
Art.
Die Ordenssynode ist ein Kollegium, das zu dem Zweck einberufen wird,
durch gemeinsame Beratungen die den ganzen Orden betreffenden Angelegenheiten
zu erörtern und dem Generalkapitel zur Entscheidung vorzulegen oder, wenn es
sich um dringende Angelegenheiten handelt, diese vorläufig zu entscheiden bis
zur Entscheidung des nächsten Generalkapitels nach der Vorschrift der Ordenskonstitutionen.
Aufgabe der Ordenssynode ist es außerdem, auf die Durchführung jener
Maßnahmen, die vom Heiligen Stuhl oder vom Generalkapitel des Ordens
vorgeschrieben worden sind, je nach Notwendigkeit zu dringen; zuverlässige Auskünfte
über den Stand des Ordens zu sammeln, damit besser für sein Wohl gesorgt werden
kann; schließlich die Berichte des Generalabtes über den Stand des Ordens und
der Abtpräsides über den Stand ihrer Kongregationen entgegenzunehmen.
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mmer
müssen sich die Mönche mit Eifer um das Schweigen bemühen, ganz besonders aber
während der Stunden der Nacht. 02 Daher treffen wir eine Regelung für das ganze
Jahr, sowohl für Fasttage wie für Tage ohne Fasten.
03 An
Tagen mit Mittag und Abendessen gilt: Sobald man vom Abendessen aufgestanden
ist, setzen sich alle zusammen. 03 Dann lese einer die
"Unterredungen", die "Lebensbeschreibungen der Väter" oder
sonst etwas vor, das die Hörer erbaut, 04 nicht aber den Heptateuch oder die
Bücher der Könige, denn für weniger gefestigte Brüder ist es nicht gut, wenn
sie zur Abendstunde diese Schriften hören; zu anderer Zeit aber soll man sie
lesen.
05 An
Fastagen dagegen gilt: Nach der Feier der Vesper und einer kurzen Pause begibt
man sich, wie schon gesagt, zur Lesung der "Unterredungen". 06 Man
lese vier oder fünf Blätter, soviel die Zeit eben erlaubt. 07 So können während
dieser Lesung alle zusammenkommen, auch wenn sie noch mit den zugewiesenen
Arbeiten beschäftigt waren. 08 sind alle versammelt, halten sie die Komplet.
Wenn sie dann aus der Komplet kommen, gebe es für keinen mehr die Erlaubnis, irgend
etwas zu reden. 09 Findet sich einer, der diese Regel des Schweigens übertritt,
werde er schwer bestraft, 10 ausgenommen, das Reden sei wegen der Gäste nötig,
oder der Abt gebe jemandem einen Auftrag. 11 Aber auch dann geschehe es mit
großem Ernst und vornehmer Zurückhaltung.
Art. 124 Es ist offensichtlich, dass unser Orden vor allem
mit den anderen monastischen Orden sehr viel gemeinsam hat. Daher ist die
Zusammenarbeit mit ihnen in Angelegenheiten, die allen Mönchen gemeinsam sind,
von höchster Bedeutung. Dazu gehören z. B. die Förderung der Studien über das
monastische und zisterziensische Erbe, Verbesserungen und Forschungen auf dem
Gebiet der Liturgie, die Lösung von juridischen Fragen, die Bildung und
Ausbildung der Novizen und Klosterjugend, die Erarbeitung von geeigneten Formen
des gemeinschaftlichen Lebens, der Tagesordnung und der Leitungspraxis.
Vor allem wollen wir füreinander beten, ihnen gerne unsere Liebe
zuwenden und ihnen von den Ereignissen im Orden, in den Kongregationen und
Klöstern auf möglichst gute Weise Kenntnis geben.
Art. 125 . Unser Orden, seine Kongregationen und unsere
Klöster mit ihren sowohl männlichen als auch weiblichen Mitgliedern wurden,
wenn auch nicht überall im gleichen Grade, von den Päpsten kraft ihres Primates
in der Gesamtkirche von der Jurisdiktion der Ortsordinarien herausgenommen,
damit die Vervollkommnung des monastischen Lebens gemäß der Eigenart unseres
Ordens gewährleistet ist. Aber diese Exemtion schließt nicht aus, dass unsere
Klöster nach den Vorschriften des allgemeinen und besonderen Rechtes in manchen
Dingen der Jurisdiktion der Bischöfe unterstehen, und auch nicht, dass unsere
Klöster gemäß der ihnen eigenen Berufung mit der Ortskirche eng zusammenarbeiten.
Dem Papst und den Bischöfen wollen wir als den Nachfolgern der
Apostel Gehorsam und Ehrerbietung entgegenbringen und ihnen Hilfe leisten,
soweit wir es unter Beachtung unserer Berufung können und müssen. Sehr wichtig
ist es, dass bei den Apostolatsaufgaben eine geordnete Zusammenarbeit mit der
Hierarchie, ja sogar mit dem gesamten Diözesan- und Ordensklerus besteht. Dabei
können Diözesansynoden und andere Zusammenkünfte sehr nützlich und förderlich
sein.
So fördern wir jene kirchliche Einheit, die uns sehr am Herzen liegen
muss und deren Höhepunkt in der Feier der Eucharistie erreicht wird, in der wir
täglich Gebete für die Hierarchie und das ganze Volk Gottes darbringen.
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ört man das Zeichen zum Gottesdienst, lege man
sofort alles aus der Hand und komme in größter Eile herbei, 02 allerdings mit
Ernst, um nicht Anlaß zu Albernheiten zu geben. 03 Dem Gottesdienst soll nichts
vorgezogen werden.
04
Kommt einer zu den Vigilien erst nach dem "Ehre sei dem Vater" des
Psalmes 94, der deswegen sehr langsam und gedehnt zu singen ist, darf er nicht
an seinem Platz im Chor stehen. 05 Vielmehr stehe er als letzter von allen oder
auf dem Platz, den der Abt für so Nachlässige abseits bestimmt hat, damit sie
von ihm und von allen gesehen werden. 06 Dort bleibe er, bis er am Schluß des
Gottesdienstes öffentlich Buße getan hat. 07 Wir lassen die unpünktlichen
Brüder bewußt auf dem letzten Platz oder abseits stehen, damit sie von allen
gesehen werden, sich schämen und deshalb sich bessern. 08 Bleiben sie nämlich
außerhalb des Oratoriums, könnte sich vielleicht einer wieder schlafen legen
oder sogar sich draußen hinsetzen und sich Zeit nehmen für Geschwätz; 08 so
gibt er dem Bösen Gelegenheit zur Versuchung. 09 Sie sollen vielmehr hereinkommen,
damit sie nicht alles versäumen und sich in Zukunft bessern. 10 Kommt einer zum
Gottesdienst der Gebetszeiten am Tage erst nach dem Vers und nach dem
"Ehre sei dem Vater" des anschließenden ersten Psalmes, stehe er nach
der obigen Vorschrift auf dem letzten Platz. 11 Er nehme sich nicht heraus,
sich vor seiner Buße dem Chor der psalmensingenden Brüder anzuschließen, außer
der Abt ist nachsichtig und erlaubt es; 12 selbst dann muß der Schuldige Buße
tun.
13
Kommt einer zu Tisch nicht vor dem Vers denn alle sollen gemeinsam den Vers
singen und beten und sich zusammen zu Tisch setzen , 14 werde er dafür bis zu
zweimal gerügt, wenn er aus Nachlässigkeit oder eigener Schuld nicht pünktlich
kommt. 15 Bessert er sich nicht, versage man ihm die Teilnahme am gemeinsamen
Tisch. 16 Getrennt von der Gemeinschaft aller Brüder, esse er allein. Auch sein
Anteil an Wein werde ihm genommen, bis er Buße tut und sich bessert. 17 Ebenso
werde auch der bestraft, der beim Vers nach dem Essen nicht da ist.
18
Keiner darf sich herausnehmen, vor oder nach der festgesetzten Zeit
eigenmächtig etwas zu essen oder zu trinken. 19 Weigert sich einer anzunehmen,
was der Obere ihm angeboten hat, dann soll er überhaupt nichts erhalten, wenn
er zu einer anderen Zeit verlangt, was er vorher ausgeschlagen hat, oder wenn
er sonst etwas haben will. 19 Das gilt, bis er sich entsprechend gebessert hat.
Art. 88 Eine gewisse juridische Struktur und eine durch
Gesetze geregelte Lebensordnung sind, wie wir gesehen haben, für eine klösterliche
Gemeinschaft durchaus notwendig: sie sind jedoch keineswegs Selbstzweck, sondern
bloß bedeutsame Hilfsmittel, die den Zielen des monastischen Lebens dienen. Das
Gesetz dient dem Leben, und nicht umgekehrt: die Einrichtungen und gesetzlichen
Vorschriften müssen das Leben der Einzelnen und der Gemeinschaft sowie die
Erreichung ihrer Ziele fördern und unterstützen, nicht aber behindern oder
unterdrücken. Der Grund jener Unruhe und Autoritätskrise, die sich in unserer
Zeit nicht nur in der bürgerlichen Gesellschaft, sondern auch in der Kirche und
in den religiösen Gemeinschaften allenthalben zeigen, liegt zum großen Teil
darin begründet, dass Gesetze und institutionelle Formen häufig dem heutigen
Stand der Dinge bzw. den gerechten Forderungen des heutigen Lebens nicht
genügend entsprechen und den Untergebenen nicht selten wie veraltete, fremde
und unvernünftige Vorschriften erscheinen. Es ist Sache der zuständigen Organe,
dafür zu sorgen, dass Gesetze und Institutionen das heutige Leben der
Kommunität wirklich fördern und tragen und nicht als veraltet und unangemessen
den Fortschritt des Lebens behindern. Das verlangt auch das II. Vatikanische
Konzil, wenn es vorschreibt, die Konstitutionen und die Art und Weise der
Leitung der Klöster, der Kongregationen und des Ordens zu überprüfen und nach
Entfernung veralteter Vorschriften entsprechend zu überarbeiten.
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er für
ein schweres Vergehen vom Oratorium und vom Tisch ausgeschlossen ist, werfe
sich am Ende der gottesdienstlichen Feier vor der Tür des Oratoriums zu Boden.
Ohne etwas zu sagen, mit dem Gesicht zur Erde 02 soll er dort zu Füßen aller
liegen, die aus dem Oratorium kommen. 03 Das tue er solange, bis der Abt
entscheidet, daß es genügt. 04 Sobald der Abt ihn rufen läßt und er
hereinkommt, werfe er sich dem Abt und dann allen zu Füßen, damit sie für ihn
beten. 05 Dann werde er auf Geheiß des Abtes wieder in den Chor aufgenommen,
und zwar an dem Platz, den der Abt bestimmt. 06 Doch darf er ohne Erlaubnis des
Abtes noch keinen Psalm, keine Lesung oder sonst etwas im Oratorium vortragen.
07 Bei allen Gebetszeiten werfe er sich am Ende des Gottesdienstes an seinem
Platz zu Boden. 08 So tue er Buße, bis der Abt ihm befiehlt, dies zu beenden.
09 Wer
aber für ein leichtes Vergehen nur vom Tisch ausgeschlossen ist, soll im
Oratorium Buße tun, solange der Abt es befiehlt. 10 Das muß er tun, bis der Abt
den Segen gibt und sagt: Genug.
Art. 89 Damit die Struktur der Leitung und die
Gesetzgebung in einem wahren Sinn dem Leben dienen können, müssen wir Folgendes
vor Augen haben:
a - Gesetze dürfen nicht allzu sehr vermehrt werden. Die Handlungsfreiheit
und Initiativen dürfen nicht durch allzu kleinliche Normen eingeschränkt
werden. Nur jene Angelegenheiten sind der Gesetzgebung zu unterwerfen, die eine
gewisse Einheitlichkeit im Handeln oder die Ausrichtung der Kräfte auf die
gemeinsamen Ziele verlangen. Das übrige ist der Verantwortung der Oberen und
Offizialen bzw. der freien und verantwortlichen Entscheidung der Mitbrüder zu
überlassen.
b - Gesetze sind ständig den Lebensumständen anzupassen. Da sich die
Lebensbedingungen, die Bedürfnisse und die Aufgaben dauernd ändern und da diese
Veränderungen in unserer Zeit außerordentlich tief greifend und schnell vor sich
gehen, muss auch die Art und Weise unserer Lebensordnung, d. h. die Gesetze und
die rechtlichen Einrichtungen immer wieder überprüft und erneuert werden. Selbstordnungen
und Einrichtungen, die zu irgendeiner Zeit nützlich, ja sogar sehr gut zu sein
schienen, können bei veränderten Zeitumständen ihre Kraft und Nützlichkeit
verlieren, ja sogar dem Fortschritt des Lebens schädlich werden. Die Absichten
und Vorschriften selbst der Gründer in Bezug auf die Organisation des monastischen
Lebens bzw. die juridischen Strukturen sind, auch wenn sie sehr hoch zu
schätzen sind, jedoch keineswegs gleichsam unveränderliche oder ewige Normen,
da auch sie an die veränderlichen Bedingungen ihrer Zeit gebunden sind. Daher
muss mit Klugheit überlegt werden, ob und inwieweit sie den neuen Lebenserfordernissen
entsprechen.
Auch darf eine solche Überprüfung der Gesetze und Lebensnormen nicht
allzu lange aufgeschoben werden, da sonst die Lebendigkeit einer Kommunität
wegen der allzu starren oder veralteten Normen zu Grunde geht und gefährliche
Spannungen unter den Mitgliedern entstehen. In den Konstitutionen und den
örtlichen Statuten selbst sind daher Wege und legitime Gründe einzufügen, mit
denen eine Überprüfung oder Änderung der Gesetze von der betreffenden
Kommunität verlangt und durchgeführt werden kann.
c - Die Kontinuität des Gesetzes - die Tradition ist zu berücksichtigen.
Das Leben besitzt trotz seiner Vielfalt und Wandelbarkeit doch auch eine
erstaunliche Kontinuität und Beharrungskraft. Daher müssen auch wir bei der Neuordnung
unseres Lebens darauf achten, dass wir
nicht die gesamte zisterziensische Tradition, von der wir bereits gesprochen
haben, gänzlich verwerfen und die Kontinuität des monastischen Lebens gewaltsam
unterbrechen. Wie es schädlich ist, veraltete Organisationsformen und
ungeeignete Gesetze beizubehalten, so wäre es ebenso gefährlich, uns von den
Werten unserer Tradition loszureißen und im Namen der Anpassung die fundamentalen
Elemente unseres Lebens zu vernichten. Es ist daher auch bei der Überprüfung der
juridischen Struktur oder bei der Schaffung neuer Gesetze notwendig, dass wir
die Erfahrungen früherer Jahrhunderte als Beispiel nehmen und den natürlichen
Zusammenhang und die Harmonie mit der Tradition wahren. Dabei ist aber zu vermeiden,
dass die Treue gegenüber der Tradition zur Erstarrung oder zu falscher
Sicherheit führt und uns blind macht gegenüber den neuen Lebenserfordernissen
in der Kirche und der Gesellschaft unserer Zeit.
d - Gesetze und andere Statuten nützen nur dann dem Leben, wenn sie
eine nach kluger Abschätzung mögliche Handlungsnorm vorschreiben. Wenn sie
nämlich zu Schweres oder dem heutigen Menschen zu Fremdes festlegen, dann laden
sie entweder zur Missachtung der Gesetze ein oder führen dadurch, dass sie
unerträgliche Lasten aufbürden, auch willige Menschen zur Verbitterung. Das
Gesetz sei also einfach und klar, damit es nicht durch allzu große Verworrenheit
oder Zweideutigkeit den normalen Lauf des Lebens stört. Das Gesetz soll stets
auf die konkrete Wirklichkeit unserer Klöster und ihrer Mitglieder Rücksicht
nehmen und nichts auferlegen, was ihrer Lebensform gänzlich fremd ist, ohne
jedoch Unvollkommenheiten oder bestehende Fehler zu rechtfertigen. Es sei gemäßigt
und soll eher positiv den Weg zum Guten aufzeigen als einfach negativ
abschrecken, damit es von den Mönchen guten Willens gern erfüllt werden kann.
Derselbe Grund mahnt uns auch, dass wir die Handlungsnorm oft nicht durch
Gesetze und Vorschriften im strengen Sinn festlegen können, sondern viel besser
durch flexiblere Anweisungen, die mehrere mögliche Handlungsweisen aufzeigen.
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er beim
Vortrag eines Psalmes, eines Responsoriums, einer Antiphon oder einer Lesung
einen Fehler macht und sich nicht gleich vor allen demütigt und so Buße tut,
den treffe eine schwerere Strafe. 02 Denn er wollte nicht durch Demut
wiedergutmachen, was er durch Nachlässigkeit verschuldet hatte. 03 Knaben aber
erhalten für eine solche Verfehlung Rutenschläge.
Art. 90 Die modernen Lebensbedingungen und auch das II.
Vatikanische Konzil verlangen, dass alle Mitglieder Anteil haben sollen an der
Vorbereitung von Gesetzen und beim Treffen von Entscheidungen, welche die
Kommunität betreffen. Die Mitglieder der Kommunitäten erfahren mit Recht Lebensnormen
und Entscheidungen als ihnen fremd, wenn diese nur nach dem Urteil der Oberen
oder weniger Ratgeber festgelegt werden. Diese Teilnahme aller kann auf
verschiedene Art und in verschiedenen Stufen geschehen (durch vorhergehende
Befragung der einzelnen Mitglieder und Kommunitäten; durch Abstimmung im
Konventkapitel; durch die Wahl von Offizialen und Delegierten; durch das Recht,
Anträge zu stellen usw.). Gänzlich unerlässlich ist jedoch, dass überall und
auf jeder Ebene der Ordensstruktur geeignete Formen der tatsächlichen und
aktiven Teilnahme eingerichtet werden.
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enn
jemand bei irgendeiner Arbeit, in der Küche, im Vorratsraum, bei einem Dienst,
in der Bäckerei, im Garten, oder sonst irgendwo einen Fehler macht 02 oder
etwas zerbricht oder verliert oder irgendwo etwas verschuldet 03 und nicht
unverzüglich kommt, um von sich aus vor Abt und Gemeinschaft Buße zu tun und
seinen Fehler zu bekennen, 04 sondern wenn sein Fehler durch einen anderen
bekannt wird, dann treffe ihn eine schwerere Strafe.
05
Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur
dem Abt oder einem der geistlichen Väter, 06 der es versteht, eigene und fremde
Wunden zu heilen, ohne sie aufzudecken und bekanntzumachen.
Art. 91 T Während Gesetze und andere schriftliche Normen
mehr die allgemeinen und bleibenden Aspekte des monastischen Lebens bestimmen,
beziehen sich die Ordnung des täglichen konkreten Lebens und einzelne Entscheidungen
in vielen Angelegenheiten auf die persönliche Autorität der Oberen und Offizialen.
Die Ausübung dieser Autorität ist heutzutage sicher schwieriger und verwickelter
als früher, und dies wegen der neuen Zeitumstände und wegen der veränderten
Haltung des modernen Menschen gegenüber der Autorität.
Einerseits verlangen viele Angelegenheiten wegen der raschen Veränderung
der Dinge und wegen einer Entwicklung, die kaum vorausgesehen und auch nicht
durch allgemeine Gesetze geregelt werden kann, eine persönliche und rasche
Entscheidung der Oberen, und zwar in Fällen, die sehr komplex sind und häufig
praktische Erfahrung verlangen. Andererseits haben die heutigen Menschen
weniger Achtung vor dem Amt des Oberen, fordern aber von ihnen in allzu hohem
Maß menschliche Qualitäten und Vollkommenheiten und urteilen über die Fehler
und Schwächen der Oberen offen und scharf; sie wollen die Gründe für einen
Auftrag klar erkennen und sind nicht leicht zum Gehorsam bereit, wenn ein
Auftrag ihrem persönlichen Urteil oder Vorteil widerspricht.
Wenn auch der Dienst derer, die in der Kommunität die Autorität
ausüben, sicherlich schwierig ist, so ist er doch keine vergebliche Mühe; ja,
wenn geeignete Formen und Methoden der Leitung entwickelt werden, kann sie weit
wirksamer gestaltet werden als in früheren Zeiten: in unserer Zeit sind nämlich
die Mitglieder lieber zu einer ehrlichen und aktiven Zusammenarbeit bereit und
nehmen Anteil an der Sorge und Mühe der Oberen um das gemeinsame Wohl; außerdem
sind sie für eine solche Teilnahme auch besser ausgebildet.
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ie Zeit
zum Gottesdienst am Tage und in der Nacht anzukündigen sei Sorge des Abtes. Er
gebe selbst das Zeichen oder übertrage die Sorge dafür einem gewissenhaften Bruder,
damit alles zur rechten Zeit geschieht.
02
Psalmen und Antiphonen sollen nach dem Abt die Brüder, denen es aufgetragen
wird, nach ihrer Rangordnung vortragen. 03 Keiner aber nehme sich heraus, zu
singen oder zu lesen, wenn er diese Aufgabe nicht erfüllen kann, daß die Hörer
erbaut werden. 04 Es geschehe mit Demut, Ernst und Ehrfurcht und im Auftrag des
Abtes.
Art.92 Zu dieser neuen Art der Autoritätsausübung gehört:
a - dass die Oberen ihre Mitbrüder über die Angelegenheiten des
Klosters und des Ordens informieren, ihnen Schwierigkeiten und Probleme ehrlich
und offen darlegen und ihre Meinungen und Vorschläge ermitteln und zur Kenntnis
nehmen;
b - dass sie keine Angst haben vor kluger Kritik oder Tadel und es
nicht abweisen, notwendige Verbesserungen durchzuführen;
c - dass sie im Wissen um die Komplexität und Vielfalt ihrer Aufgabe
nicht meinen, sie müssten alles allein tun, sondern erfahrenen Mitbrüdern an
Teilen ihrer Funktionen Anteil geben und darüber hinaus deren Erfahrung kennen
lernen und sich zu Nutze machen;
d - dass sie einzelnen Mitbrüdern, besonders den Offizialen bzw.
solchen, die eine besondere Aufgabe haben, große Handlungsfreiheit einräumen
und ihre Kompetenz in deren Wirkungsbereich respektieren; es aber zugleich
nicht verabsäumen, genaue Rechenschaft zu verlangen über das, was ihrer Obsorge
oder Verwaltung übergeben wurde.
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üßiggang
ist der Seele Feind. Deshalb sollen die Brüder zu bestimmten Zeiten mit
Handarbeit, zu bestimmten Stunden mit heiliger Lesung beschäftigt sein. 02 Und
so meinen wir, durch folgende Verfügung die Zeit für beides ordnen zu können:
03 Von Ostern bis zum 1.Oktober verrichten sie morgens nach der Prim bis
ungefähr zur vierten Stunde die notwendigen Arbeiten. 04 Von der vierten Stunde
aber bis zur Sext sollen sie frei sein für die Lesung. 05 Nach der Sext und der
Mahlzeit sollen sie unter völligem Schweigen auf ihren Betten ruhen. Will aber
einer für sich lesen, dann lese er so, daß er keinen anderen stört. 06 Die Non
werde früher gehalten, zur Mitte der achten Stunde; dann gehen sie bis zur
Vesper wieder an die Arbeit. 07 Wenn es die Ortsverhältnisse oder die Armut
fordern, daß sie die Ernte selber einbringen, sollen sie nicht traurig sein. 08
Sie sind dann wirklich Mönche, wenn sie wie unsere Väter und die Apostel von
ihrer Hände Arbeit leben. 09 Alles aber geschehe der Kleinmütigen wegen
maßvoll.
Art. 34 Heutzutage wird auch in der Theologie stärker der
positive Wert erkannt, den die geschaffenen Dinge, die Arbeit und der
menschliche Fortschritt für das ganze menschliche Leben haben; außerdem erkennt
man auch ihre Bedeutung in der Heilsökonomie. Daher muss auch in uns der Sinn
für Verantwortlichkeit wachsen, damit wir mit der ganzen menschlichen
Gemeinschaft für die irdischen Werte Sorge tragen können. Wir erkennen nämlich,
dass auch wir teilnehmen müssen an den Bestrebungen, jenen Fortschritt zu
fördern, wodurch die geschaffene Welt immer mehr der Macht des Menschen unterstellt
wird und die ganze Gesellschaft in gerechter und gleicher Weise an der Frucht
ihrer Arbeit Anteil gewinnt. Denn nur mit einer solchen ernsten Anstrengung
sind die Heiligung aller Dinge in Christus und die Rückkehr der gesamten
Schöpfung zum Schöpfer möglich.
Art. 69 Wie alle Menschen sind auch wir dem allgemeinen
Gesetz ernster Arbeit verpflichtet, um durch unsere Tätigkeit an der Vervollkommnung
der Welt und an der Verwirklichung der PIäne Gottes in ihr mitzuwirken. Auch
auf diese Weise bringen wir unsere Berufung zur Wirkung. Denn es ist ein Irrtum
zu behaupten, dass das Vollkommenheitsstreben des Einzelnen und die Angelegenheiten
des gegenwärtigen Lebens im Widerstreit stehen, da im Gegenteil beide doch sehr
gut miteinander verbunden werden können. Niemand muss sich notwendigerweise von
den Angelegenheiten des irdischen Lebens zurückziehen, um nach der christlichen
Vollkommenheit zu streben, denn wenn diese Tätigkeit in gebührender Weise
geschieht, bringt sie die menschliche und christliche Würde nicht nur nicht in
Gefahr, sondern vervollkommnet sie.
Daher ist unsere Arbeit nicht nur ein Heilmittel gegen den Müßiggang
oder irgendeine Beschäftigung, um die Zeit auszufüllen, sondern ein
Wesenselement in unserem Streben nach christlicher Vollkommenheit. Zugleich ist
sie auch ein brüderlicher Dienst an der Klostergemeinschaft und an den in der
Welt lebenden Menschen, allerdings nur, wenn wir unsere Tätigkeit sachgerecht
und im Bewusstsein ernster Verantwortung ausüben.
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om
1.Oktober bis zum Beginn der Fastenzeit sollen sie bis zum Ende der zweiten
Stunde für die Lesung frei sein. 11 Zur zweiten Stunde werde die Terz gehalten.
Bis zur neunten Stunde verrichten alle die Arbeit, die ihnen aufgetragen ist.
12 Beim ersten Zeichen zur Non breche jeder seine Arbeit ab, um bereit zu sein,
wenn das zweite Zeichen gegeben wird. 13 Nach dem Essen sollen sie für die
Lesung oder für die Psalmen frei sein.
Art.70 Da der Wert der Arbeit auch von ihrer
sachgerechten Ausführung abhängt, gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der Oberen,
ihren Mitarbeitern seien es geistliche oder Laien - eine sorgfältige, wenn
nötig fachliche Ausbildung angedeihen zu lassen, damit sie ihre Aufgaben auf
bestmögliche Weise erfüllen können, wohl wissend, dass in unserem Zeitalter der
Spezialisierung und unter heutigen Verhältnissen guter Wille und Engagement
allein keineswegs genügen.
Die hauptsächlichen Tätigkeiten, wie sie in unseren verschiedenen
Kongregationen und Klöstern ausgeführt werden, sind folgende (die Reihenfolge
der Aufzählung bedeutet keinerlei Wert- oder Rangordnung): Jugenderziehung, Seelsorgedienst,
Handarbeit, Wissenschaftliche und kulturelle Tätigkeit, Gastfreundschaft.
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n den
Tagen der Fastenzeit aber sollen sie vom Morgen bis zum Ende der dritten Stunde
für die Lesung frei sein. Dann verrichten sie bis zum Ende der zehnten Stunde,
was ihnen aufgetragen wird.
17 Vor
allem aber bestimme man einen oder zwei Ältere, die zu den Stunden, da die
Brüder für die Lesung frei sind, im Kloster umhergehen. 18 Sie müssen darauf
achten, ob sich etwa ein träger Bruder findet, der mit Müßiggang oder Geschwätz
seine Zeit verschwendet, anstatt eifrig bei der Lesung zu sein; damit bringt
einer nicht nur sich selbst um den Nutzen, sondern lenkt auch andere ab. 19
Wird ein solcher, was ferne sei, ertappt, werde er einmal und ein zweites Mal
zurechtgewiesen. 20 Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel
vorgesehene Strafe so, daß die anderen sich fürchten. 21 Überhaupt darf ein
Bruder mit einem anderen nur in den vorgesehenen Stunden zusammensein.
22 Am
Sonntag sollen ebenfalls alle für die Lesung frei sein außer jenen, die für
verschiedene Dienste eingeteilt sind. 23 Ist aber einer so nachlässig und
träge, daß er nicht willens oder fähig ist, etwas zu lernen oder zu lesen,
trage man ihm eine Tätigkeit auf, damit er nicht müßig ist. 24 Kranken oder
empfindlichen Brüdern werde eine passende Beschäftigung oder ein geeignetes
Handwerk zugewiesen; 24 sie sollen nicht müßig sein, aber auch nicht durch
allzu große Last der Arbeit erdrückt oder sogar fortgetrieben werden. 25 Der
Abt muß auf ihre Schwäche Rücksicht nehmen.
Art. 73 Die Handarbeit sollten wir nicht nur als ein
wichtiges und oft auch notwendiges Element der Gemeinschaftsleben sehen, sondern
auch als ein Zeichen der Solidarität mit allen Menschen, vor allem den Armen,
die täglich in demütigem Dienst das zum Leben Notwendige für sich und die
Ihrigen besorgen. Es ist auch ein wirksames Instrument der Selbstverleugnung,
der Teilnahme am Kreuz des Herrn wie auch des Dienstes am Nächsten vor allem an
den Brüdern im Kloster. Deswegen sollte sie nicht als eine bloße Beschäftigung
für sich gesehen werden, die für das geistliche Leben keine Bedeutung hat,
sondern sie sollte auf eine kompetente und wirksame Weise als Instrument der
Nächstenliebe ausgeübt werden.
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er
Mönch soll zwar immer ein Leben führen wie in der Fastenzeit. 02 Dazu aber
haben nur wenige die Kraft. Deshalb raten wir, daß wir wenigstens in diesen
Tagen der Fastenzeit in aller Lauterkeit auf unser Leben achten 03 und gemeinsam
in diesen heiligen Tagen die früheren Nachlässigkeiten tilgen. 04 Das geschieht
dann in rechter Weise, wenn wir uns vor allen Fehlern hüten und uns um das
Gebet unter Tränen, um die Lesung, die Reue des Herzens und um Verzicht mühen.
05
Gehen wir also in diesen Tagen über die gewohnte Pflicht unseres Dienstes
hinaus durch besonderes Gebet und durch Verzicht beim Essen und Trinken. 06 So
möge jeder über das ihm zugewiesene Maß hinaus aus eigenem Willen in der Freude
des Heiligen Geistes Gott etwas darbringen; 07 er entziehe seinem Leib etwas an
Speise, Trank und Schlaf und verzichte auf Geschwätz und Albernheiten. Mit
geistlicher Sehnsucht und Freude erwarte er das heilige Osterfest.
08 Was
aber der einzelne als Opfer bringen will, unterbreite er seinem Abt. Es geschehe
mit seinem Gebet und seiner Einwilligung; 09 denn was ohne Erlaubnis des
geistlichen Vaters geschieht, wird einmal als Anmaßung und eitle Ehrsucht
gelten und nicht belohnt. 10 Also werde alles mit Einwilligung des Abtes getan.
Art. 30 Die Geschichte von fast neun Jahrhunderten hat in
unserem Orden tiefe Spuren hinterlassen, weil er als Teil der Kirche und der
Welt stets an deren Veränderungen und Krisen teilhatte. Auch heute werden die
Umwälzungen, Bestrebungen, Überzeugungen und Ängste unserer Zeit im Orden
kräftig gespürt und bestimmen zum großen Teil das Erneuerungswerk.
Es würde zu weit führen, hier alle hauptsächlichen Umwälzungen in der
Kirche und in der heutigen Welt auch nur überblicksmäßig zu beschreiben.
Außerdem sind sie großteils in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils und
in den späteren kirchlichen Dokumenten zu finden, die sich mit den meisten
Problemen der Kirche in der heutigen Welt auseinandersetzen. Hier wollen wir
nur einige Hauptströmungen im modernen Ordenslebens aufzeigen und auf uns anwenden.
Art. 31 Die katholische Theologie wurde in den letzten
Jahrzehnten grundlegend erneuert und ist immer noch im Stadium einer raschen
Entwicklung. Die Bibelbewegung durchdringt die Heilige Schrift mit neuen
Methoden, die patristische Bewegung eröffnet früher unbekannte Schätze der
theologischen Tradition und des zisterziensischen
Patrimoniums, die liturgische Bewegung lässt das sakramentale Leben und das
Gebetsleben der Kirche in neuem Licht erscheinen. Die theologische
Anthropologie, die Ekklesiologie und die Theologie des Ordenslebens, um
wenigstens einige Bereiche intensiver Arbeit zu nennen, bieten vielen eine neue
Sicht und ein neues Verständnis des Lebens Gottes in uns. Die Hauptelemente des
heutigen Zisterzienserlebens und unsere zeitgemäße Erneuerung müssen nach den bewährten
Gesichtspunkten dieser zeitgenössischen Theologie, die bereits im II.
Vatikanischen Konzil so viele Früchte trug, ausgerichtet werden.
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enn
Brüder sehr weit entfernt arbeiten, nicht zur rechten Zeit zum Oratorium kommen
können 02 und wenn der Abt festgestellt hat, daß es wirklich so ist, 03 dann müssen
sie den Gottesdienst an ihrem Arbeitsplatz halten. Mit Ehrfurcht sollen sie vor
Gott die Knie beugen. 04 Auch die Brüder, die auf Reisen geschickt werden,
übergehen die festgesetzten Gebetsstunden nicht; 04 sie feiern diese für sich,
so gut sie können. Sie sollen nicht versäumen, die Pflicht ihres Dienstes zu erfüllen.
Art. 71 Bildung und Erziehung der Jugend in Schulen und
Kollegien passt bestens zum monastischen Leben; und diejenigen, die sich dieser
Aufgabe widmen, tragen sehr viel zum Aufbau des Reiches Gottes und zur
Förderung der menschlichen Gesellschaft bei. Sie haben die Absicht, nicht nur
den Verstand, sondern die ganze Persönlichkeit zu bereichern, indem sieden
inneren Zusammenhang zwischen den Künsten und Wissenschaften und dem Geist des
Christentums aufzeigen; und indem sie die Wahrheit über die geschöpflichen Dinge
vermitteln, führen sie die Schüler zu Christus selbst, der Quelle aller
Wahrheit und Schöpfung. Außerdem, wenn wir alles, was wir einem der geringsten
Brüder Christi tun, ihm selbst tun, dann dienen wir in der Jugenderziehung ihm
auf besondere Weise.
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ird ein
Bruder zu einer Besorgung ausgeschickt und ist zu erwarten, daß er am gleichen
Tag ins Kloster zurückkehrt, darf er sich nicht herausnehmen, draußen zu essen,
auch wenn ihn jemand sehr dazu drängt, 02 es sei denn, sein Abt habe ihm die
Erlaubnis gegeben. 03 Handelt er anders, werde er ausgeschlossen.
Art. 76 Damit wir jedoch unsere Aufgaben beglückend und
eifrig erfüllen können, muss uns auch die Erholung ein Anliegen sein. Deshalb
müssen wir bei der Regelung des klösterlichen Tagesablaufes um ein gesundes
Gleichgewicht zwischen Gebet, Arbeit und Erholung unter Beachtung auch der
Lehren auf psychologischem und medizinischem Gebiet bedacht sein. Eine
Erholung, die auf den beabsichtigten Zweck ausgerichtet ist, ist keine
Abweichung vom monastischen Geist, sondern eine Bedingung für ein wohl geordnetes
Leben; denn nur so können wir die Aufforderung des Apostels erfüllen "Gott
liebt einen freudigen Geber" (2 Kor 9,7).
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'as
Oratorium sei, was sein Name besagt, Haus des Gebetes. Nichts anderes werde
dort getan oder aufbewahrt. 02 Nach dem Gottesdienst gehen alle in größter
Stille hinaus und bezeugen Ehrfurcht vor Gott. 03 So wird ein Bruder, der noch
für sich allein beten möchte, nicht durch die Rücksichtslosigkeit eines anderen
daran gehindert. 04 Auch wenn sonst einer still für sich beten will, trete er
einfach ein und bete, nicht mit lauter Stimme, sondern unter Tränen und mit
wacher Aufmerksamkeit des Herzens. 05 Wer sich nicht so verhalten will, darf
nach dem Gottesdienst nicht im Oratorium zurückbleiben, damit, wie gesagt, ein
anderer nicht gestört wird.
Art. 36 Wie unsere Zeitgenossen so haben auch wir ein
großes Verlangen nach echten Werten, auch im religiösen und monastischen Leben.
Daher wünschen wir uns einfache Lebensformen, die ein ehrlicher Ausdruck
unserer Gesinnung sind. Unser Handeln soll unsere innere Seelenhaltung
ausdrücken. Wir wollen den Sinn unserer Gebräuche verstehen und unsere
Gesinnung mit unserem Wort in Einklang bringen. Wir wollen mit ehrlichem Herzen
und offenem Geist dem leben, der die Herzen durchforscht und nicht nach dem
Augenschein richtet. Mit diesem Streben nach Einfachheit wissen wir uns auch
mit den Absichten unserer Gründerväter in besonderer Weise verbunden.
Art. 37 Auf diese Weise nimmt unser Orden teil am
lebendigen Geschehen in Kirche und Welt. Während er ständig aus den Quellen der
Tradition schöpft, muss er doch vor allem die Zukunft vor Augen haben. Man darf
nicht glauben, die ganze Vollkommenheit bestünde in der Unbeweglichkeit der
Verhaltensweisen, welche die Kirche oder der Orden in vergangenen Jahrhunderten
angenommen hat, oder darin, dass wir bis zu einem gewissen Grad die allgemein
üblichen, dem Denken des heutigen Menschen entsprechenden Handlungsweisen
ablehnen, obwohl sie nach der Lehre des hl. Paulus "Prüft alles, und
behaltet das Gute" (1 Thess 5,21) gutgeheißen werden könnten.
Wie der Kirche so obliegt auch uns die Pflicht, die Zeichen der Zeit
zu erforschen und im Lichte des Evangeliums zu deuten, sodass wir auf die
Fragen der Menschen in einer unserer Generation angepassten Form antworten
können. Wir müssen die Welt, in der wir leben, und ihre Erwartungen, ihr
Streben und ihre Beschaffenheit kennen und verstehen, denn nur so werden unsere
Klöster Stätten des Aufbaus des christlichen Volkes sein können.
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lle
Fremden, die kommen, sollen aufgenommen werden wie Christus; denn er wird sagen:
"Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen." 02 Allen erweise man
die angemessene Ehre, besonders den Brüdern im Glauben und den Pilgern.
03
Sobald ein Gast gemeldet wird, sollen ihm daher der Obere und die Brüder voll
dienstbereiter Liebe entgegeneilen. 04 Zuerst sollen sie miteinander beten und
dann als Zeichen der Gemeinschaft den Friedenskuß austauschen. 05 Diesen
Friedenskuß darf man wegen der Täuschung des Teufels erst nach dem Gebet geben.
06
Allen Gästen begegne man bei der Begrüßung und beim Abschied in tiefer Demut:
07 man verneige sich, werfe sich ganz zu Boden und verehre so in ihnen
Christus, der in Wahrheit aufgenommen wird.
08 Hat
man die Gäste aufgenommen, nehme man sie mit zum Gebet; dann setze sich der
Obere zu ihnen oder ein Bruder, dem er es aufträgt. 09 Man lese dem Gast die
Weisungen Gottes vor, um ihn im Glauben zu erbauen; dann nehme man sich mit
aller Aufmerksamkeit gastfreundlich seiner an. 10 Das Fasten breche der Obere
dem Gast zuliebe, nur nicht an einem allgemein vorgeschriebenen Fasttag, der
eingehalten werden muß. 11 Die Brüder aber fasten wie gewohnt. 12 Der Abt gieße
den Gästen Wasser über die Hände; 13 Abt und Brüder zusammen sollen allen
Gästen die Füße waschen. 14 Nach der Fußwaschung beten sie den Psalmvers:
"Wir haben, o Gott, deine Barmherzigkeit aufgenommen inmitten deines
Tempels." 15 Vor allem bei der Aufnahme von Armen und Fremden zeige man
Eifer und Sorge, denn besonders in ihnen wird Christus aufgenommen. Das
Auftreten der Reichen verschafft sich ja von selbst Beachtung.
16 Abt
und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören Gäste, die unvorhergesehen
kommen und dem Kloster nie fehlen, die Brüder nicht. 17 Diese Küche übernehmen
für je ein Jahr zwei Brüder, die für diese Arbeit gut geeignet sind. 18 Sooft
sie es brauchen, gebe man ihnen Hilfen, damit sie ohne Murren dienen; sind sie
jedoch zu wenig beschäftigt, sollen sie zu der Arbeit gehen, die man ihnen
aufträgt. 19 Doch nicht nur hier, sondern für alle Aufgabenbereiche im Kloster
gelte der Grundsatz: 20 Wer Hilfe braucht, soll sie erhalten; wer jedoch frei
ist, übernehme gehorsam jeden Auftrag.
21 Die
Unterkunft für die Gäste vertraue man einem Bruder an, der von Gottesfurcht
ganz durchdrungen ist. 22 Dort sollen genügend Betten bereitstehen. Das Haus
Gottes soll von Weisen auch weise verwaltet werden.
23 Mit
den Gästen darf niemand ohne Auftrag zusammensein oder sprechen. 24 Wer ihnen
begegnet oder sie sieht, grüße sie, wie schon gesagt, in Demut, bitte um den
Segen und gehe weiter mit der Bemerkung, es sei ihm nicht gestattet, sich mit
einem Gast zu unterhalten.
Art. 75 Eine sehr alte Form des Apostolates der Mönche ist
die Gastfreundschaft, die heute nicht so sehr in materieller Hilfe zu bestehen
braucht, sondern vielmehr im Angebot von verschiedenen und geeigneten Formen
der geistlichen Nahrung.
Alle Gäste sollen wie Christus aufgenommen werden, weil er selbst
sagen wird: «Ich war obdachlos und ihr habt mich aufgenommen.» So weit es
möglich ist, soll man den Gästen zu ihrer Erbauung aus dem Heiligen Gesetz vorlesen
und nachher soll man für sie sorgen. Ein Bruder soll eine bestimmte Gästezelle
und das Haus Gottes soll weise von Weisen verwaltet werden.
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er
Mönch darf keinesfalls ohne Weisung des Abtes von seinen Eltern oder irgend
jemandem, auch nicht von einem anderen Mönch Briefe, Eulogien oder sonst kleine
Geschenke annehmen oder geben. 02 Selbst wenn seine Eltern ihm etwas geschickt
haben, darf er sich nicht anmaßen, es anzunehmen, ehe der Abt benachrichtigt
wurde. 03 Hat der Abt die Annahme erlaubt, kann er immer noch verfügen, wem es
zu geben ist. 04 Dann sei der Bruder, dem es geschickt wurde, nicht traurig,
damit dem Teufel kein Raum gegeben werde. 05 Wer sich etwas anderes herausnimmt,
den treffe die von der Regel vor gesehene Strafe.
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ie
Kleidung, welche die Brüder erhalten, soll der Lage und dem Klima ihres
Wohnortes entsprechen; 02 denn in kalten Gegenden braucht man mehr, in warmen
weniger. 03 Darauf zu achten ist Aufgabe des Abtes. 04 Unserer Meinung nach genügen
in Gegenden mit gemäßigtem Klima für jeden Mönch Kukulle und Tunika, 05 die
Kukulle im Winter wollig, im Sommer leicht oder abgetragen, 06 für die Arbeit
ein Überwurf und als Fußbekleidung Socken und Schuhe.
07 Über
Farbe oder groben Stoff dieser Kleidungsstücke sollen sich die Mönche nicht
beschweren; man nehme alles so, wie es sich in der Gegend, wo sie wohnen,
findet, oder was man billiger kaufen kann. 08 Der Abt sorge aber für das rechte
Maß, daß die Kleider nicht zu kurz sind, sondern denen, die sie tragen, passen.
09 Bekommen sie etwas Neues, geben sie das Alte immer gleich ab; es wird in der
Kleiderkammer für die Armen aufbewahrt. 10 Für einen Mönch genügen zwei Tuniken
und zwei Kukullen; so kann er zur Nacht und zum Waschen die Kleider wechseln.
11 Was darüber hinausgeht, ist überflüssig und muß entfernt werden. 12 Ebenso
gibt man die Socken und alles Abgetragene ab, wenn man Neues bekommt.
13 Wer
auf Reisen geschickt wird, erhält Hosen aus der Kleiderkammer; nach der
Rückkehr gibt er sie gewaschen wieder ab. 14 Kukulle und Tunika, die er für die
Reise aus der Kleiderkammer erhält und nach der Rückkehr zurückzugeben hat,
seien ein wenig besser, als man sie für gewöhnlich trägt.
15 Als
Bettzeug genügen Matte, Tuch, Decke und Kopfkissen. 16 Der Abt durchsuche
häufig die Betten, ob sich dort nicht Eigenbesitz finde. 17 Wenn sich bei einem
etwas findet, das er nicht vom Abt bekommen hat, treffe ihn strengste Strafe.
18 Um dieses Laster des Eigenbesitzes mit der Wurzel auszurotten, muß der Abt
alles Notwendige geben: 19 Kukulle, Tunika, Socken, Schuhe, Gürtel, Messer,
Griffel, Nadel, Tuch, Schreibtafel; so kann sich keiner damit entschuldigen, es
habe ihm etwas Notwendiges gefehlt.
20 Der
Abt erwäge aber immer jenen Satz der Apostelgeschichte: "Jedem wurde so
viel zugeteilt, wie er nötig hatte." 21 So berücksichtige der Abt die
Schwäche der Bedürftigen, nicht die Mißgunst der Neider. 22 Doch bei allen
Entscheidungen denke er an die Vergeltung Gottes.
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er Abt
habe seinen Tisch immer mit den Gästen und Pilgern gemeinsam. 02 Sooft jedoch
nur wenig Gäste da sind, steht es ihm frei, von den Brüdern zu rufen, wen er
will. 03 Immer aber lasse er der Ordnung wegen einen oder zwei Ältere bei den
Brüdern.
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ind
Handwerker im Kloster, können sie in aller Demut ihre Tätigkeit ausüben, wenn
der Abt es erlaubt. 02 Wird aber einer von ihnen überheblich, weil er sich auf
sein berufliches Können etwas einbildet und meint, er bringe dem Kloster etwas
ein, 03 werde ihm seine Arbeit genommen. Er darf sie erst wieder aufnehmen,
wenn er Demut zeigt und der Abt es ihm von neuem erlaubt.
04 Wenn
etwas von den Erzeugnissen der Handwerker verkauft wird, sollen jene, durch
deren Hand die Waren veräußert werden, darauf achten, daß sie keinen Betrug
begehen. 05 Sie sollen immer an Hananias und Saphira denken, damit sie nicht
etwa den Tod an der Seele erleiden, der jene am Leib traf. 06 Das gilt ebenso
für alle anderen, die mit dem Eigentum des Klosters unredlich umgehen.
07 Bei
der Festlegung der Preise darf sich das Übel der Habgier nicht einschleichen.
08 Man verkaufe sogar immer etwas billiger, als es sonst außerhalb des Klosters
möglich ist, 09 damit in allem Gott verherrlicht werde.
Art. 74 Zahlreiche Mitbrüder in verschiedenen Klöstern
leisten durch ihre Forschungen u. a. auf philosophischem, theologischem,
historischem, soziologischem und naturwissenschaftlichem Gebiet einen wichtigen
Beitrag zu den theologischen und profanen Wissenschaften. Eine solche Tätigkeit
hat besonderen Wert nicht nur für die entsprechenden Wissenschaftsgebiete,
sondern für das gesamte monastische Leben, das durch die tiefere Kenntnis der
Schöpfung und der Glaubensinhalte eine wahre Bereicherung erfährt. Besonderes
Gewicht ist auf die theologischen Wissenschaften zu legen, deren Hilfe für das
geistliche Leben der Mönche, für die geistliche Führung und den Seelsorgsdienst
alle anderen Wissenschaften überragt.
Die wissenschaftliche Tätigkeit bringt große Werte mit sich: die
Treue zur Wahrheit, Sinn für Solidarität aus der Notwendigkeit der
Zusammenarbeit mit anderen, ein Verantwortungsbewusstsein, das immer lebendiger
wird, und anderes dieser Art.
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ommt
einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt
nicht leicht gewährt, 02 sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels:
"Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind." 03 Wenn er also kommt und
beharrlich klopft und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, daß er die ihm
zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig
erträgt, 03 aber trotzdem auf seiner Bitte besteht, 04 gestatte man ihm den
Eintritt, und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für Gäste auf.
05
Danach wohne er im Raum für die Novizen, wo sie lernen, essen und schlafen. 06
Ein erfahrener Bruder werde für sie bestimmt, der geeignet ist, Menschen zu
gewinnen, und der sich mit aller Sorgfalt ihrer annimmt.
07 Man
achte genau darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht, ob er Eifer hat für den
Gottesdienst, ob er bereit ist zu gehorchen und ob er fähig ist, Widerwärtiges
zu ertragen. 08 Offen rede man mit ihm über alles Harte und Schwere auf dem Weg
zu Gott. 09 Wenn er verspricht, beharrlich bei seiner Beständigkeit zu bleiben,
lese man ihm nach Ablauf von zwei Monaten diese Regel von Anfang bis Ende vor
10 und sage ihm: Siehe das Gesetz, unter dem du dienen willst; wenn du es
beobachten kannst, tritt ein, wenn du es aber nicht kannst, geh in Freiheit
fort. 11 Wenn er noch immer bleiben will, dann führe man ihn in den oben
erwähnten Raum der Novizen und prüfe ihn wieder in aller Geduld. Kommt einer
neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht
leicht gewährt, 02 sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels:
"Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind." 03 Wenn er also kommt und
beharrlich klopft und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, daß er die ihm
zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig
erträgt, 03 aber trotzdem auf seiner Bitte besteht, 04 gestatte man ihm den
Eintritt, und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für Gäste auf.
05
Danach wohne er im Raum für die Novizen, wo sie lernen, essen und schlafen. 06
Ein erfahrener Bruder werde für sie bestimmt, der geeignet ist, Menschen zu
gewinnen, und der sich mit aller Sorgfalt ihrer annimmt.
07 Man
achte genau darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht, ob er Eifer hat für den
Gottesdienst, ob er bereit ist zu gehorchen und ob er fähig ist, Widerwärtiges
zu ertragen. 08 Offen rede man mit ihm über alles Harte und Schwere auf dem Weg
zu Gott. 09 Wenn er verspricht, beharrlich bei seiner Beständigkeit zu bleiben,
lese man ihm nach Ablauf von zwei Monaten diese Regel von Anfang bis Ende vor
10 und sage ihm: Siehe das Gesetz, unter dem du dienen willst; wenn du es
beobachten kannst, tritt ein, wenn du es aber nicht kannst, geh in Freiheit
fort. 11 Wenn er noch immer bleiben will, dann führe man ihn in den en
erwähnten Raum der Novizen und prüfe ihn wieder in aller Geduld. 12. Nach
Ablauf von sechs Monaten lese man ihm die Regel vor: Er soll wissen, was der
Eintritt für ihn bedeutet. 13 Wenn er noch bei seinem Entschluß bleibt, liest
man ihm nach vier Monaten dieselbe Regel wieder vor. 14 Hat er es sich reiflich
überlegt und verspricht er, alles zu beachten und sich an alles
zu halten, was ihm aufgetragen wird, dann soll er in die Gemeinschaft aufgenommen
werden. 15 Doch muß er wissen, daß er, auch nach dem Gesetz der Regel, von
diesem Tag an weder das Kloster verlassen 16 noch das Joch der Regel von seinem
Nacken abschütteln darf; er hatte ja lange genug Zeit zu überlegen, ob er es
von sich weisen oder auf sich nehmen wolle. 17 Bei der Aufnahme verspreche er
im Oratorium in Gegenwart aller Beständigkeit, klösterlichen Lebenswandel und
Gehorsam, 18 vor Gott und seinen Heiligen. Sollte er einmal anders handeln, so
muß er wissen, daß er von dem verworfen wird, den er nicht ernstnimmt. 19 Über
sein Versprechen verfasse er eine Urkunde auf den Namen der Heiligen, deren
Reliquien dort sind, und des anwesenden Abtes. 20 Diese Urkunde schreibe er mit
eigener Hand. Kann er dies jedoch nicht, soll sie auf seine Bitte hin ein anderer
schreiben. Der Novize setze sein Zeichen darunter und lege die Urkunde mit
eigener Hand auf den Altar. 21 Wenn er sie niedergelegt hat, stimmt der Novize
sofort folgenden Vers an: "Nimm mich auf, Herr, nach deinem Wort, und ich
werde leben; laß mich in meiner Hoffnung nicht scheitern." 22 Diesen Vers
wiederholt die ganze Gemeinschaft dreimal und fügt das "Ehre sei dem
Vater" hinzu. 23 Dann wirft sich der neue Bruder jedem einzelnen zu Füßen,
damit sie für ihn beten. Von dieser Stunde an wird er zur Gemeinschaft gerechnet.
24 Wenn
er Eigentum hat,verteile er es vorher an die Armen oder vermache es in aller
Form durch eine Schenkung dem Kloster. Er darf sich gar nichts vor behalten; 25
denn er weiß ja: Von diesem Tag an hat er nicht einmal das Verfügungsrecht über
seinen eigenen Leib. 26 Noch im Oratorium ziehe man ihm also die eigenen Sachen
aus, mit denen er bekleidet ist, und ziehe ihm die Sachen des Klosters an. 27
Jene Kleider aber, die man ihm ausgezogen hat, sollen in die Kleiderkammer gebracht
und dort aufbewahrt werden. 28 Sollte er nämlich einmal der Einflüsterung des
Teufels nachgeben und das Kloster verlassen, was ferne sei, dann ziehe man ihm
die Sachen des Klosters aus und entlasse ihn. 29 Seine Urkunde aber, die der
Abt vom Altar genommen hat, soll er nicht zurückbekommen, sondern sie werde im
Kloster zurückbehalten.
Art. 39 Unser Leben kann nur Gott als letztes Ziel haben;
ihn wollen wir in allem verherrlichen und nach ihm wollen wir streben als dem höchsten
Gut und der tiefsten Seligkeit des Menschen. Mittler aber und Weg zu Gott dem
Vater ist Christus, der in der Kirche, in der Gemeinschaft der Brüder und in
den Sakramenten gegenwärtig ist.
Wir haben das monastische Leben auf uns genommen, um in besonderer,
direkter und radikaler Weise auf dieses Ziel hingeordnet zu sein und zu ihm
beharrlich und wirksam geleitet und geführt zu werden.
Art. 40 Die Klöster unseres Ordens müssen der Berufung des
Einzelnen dienen, sie erhalten und fördern. Deshalb ist das Ziel, Gott zu
suchen, nicht bloß Pflicht des einzelnen; auch die allgemeine Struktur des
monastischen Lebens, derSchule des Herrendienstes, und die Anweisungen und die
Lehre des Abtes, der Sauerteig der göttlichen Gerechtigkeit, müssen dieses Ziel
fördern. In diesem Ziel liegt die letzte Begründung für unser monastisches
Leben. Alle anderen Güter wie soziale Erwägungen, Nützlichkeit auf menschlichem
oder bürgerlichem Gebiet, materieller Nutzen müssen diesem Ziel unter - oder in
geeigneter Weise beigeordnet werden, niemals aber dürfen sie dem geistlichen
Fortschritt, dem Vollkommenheitsstreben und dem Fortschritt in den Tugenden
vorangestellt werden.
Art. 41 Wenn aber unsere Klöster der Berufung des
Einzelnen zu dienen haben, dann muss auch der Einzelne wissen, dass er sich dem
Kloster entfremdet und seine Lebensform wertlos und inhaltsleer macht, wenn er
diesen Geist der Berufung einbüßt, mag er dem Kloster auch noch so sehr nützen
wollen. Denn nur die Berufung und die Antwort auf diese Berufung machen den Mönch
aus, und nur daraus kann die Existenzberechtigung der Klöster und des Ordens
abgeleitet werden.
Art. 42 Da aber Gott nur durch Christus und in der Liebe
zu erreichen ist, sind wir in die Schule der Liebe eingetreten. Die Liebe muss
aber in ungeteilter Weise und gleichsam in einem Vollzug Gott und den Nächsten
umfassen, der als Ebenbild Gottes geschaffen und durch das Blut Christi erlöst
ist. Deshalb muss sich die Liebe, die diesen Namen verdient, im zweifachen
Dienst an Gott und den Menschen äußern; es ist nicht möglich, diese beiden
Dienste in Gegensatz zueinander zu stellen, als ob der Dienst an Gott nicht zugleich
zum Nutzen des Menschen wäre oder der Dienst am Nächsten, der aus wahrer Liebe
geschieht, nicht zugleich Gehorsam gegen Gott. In der Einheit des Liebesaktes
gründet sich die Einheit von Gebet und Arbeit; so wird unsere Tätigkeit in den
Gottesdienst integriert und die Zeit der Kontemplation mit dem Tun, das der
menschlichen Gesellschaft dient, vereinigt. Da darüber hinaus die Liebe das
Höchste und der Gipfel aller Tugenden ist, müssen ihr auch alle Übungen der
Frömmigkeit und Observanz untergeordnet werden.
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enn ein
Vornehmer seinen Sohn im Kloster Gott darbringt und dieser noch ein Kind ist,
dann stellen die Eltern die oben erwähnte Urkunde aus. 02 Zusammen mit einer
Opfergabe wickeln sie diese Urkunde und die Hand des Knaben in das Altartuch
und bringen ihn so dar. 03 Was ihr Vermögen angeht, so sollen sie in der
vorliegenden Urkunde unter Eid versprechen, daß sie niemals selbst, auch nie
durch eine vorgeschobene Person noch auf irgendeine andere Weise dem Knaben
etwas schenken oder ihm die Möglichkeit bieten, etwas zu besitzen. 04 Sind sie
jedoch damit nicht zufrieden, sondern möchtgen etwas Gutes tun, können sie dem
Kloster eine Spende anbieten. 05 Was sie geben wollen, das sollen sie dem
Kloster als Schenkung vermachen. Wenn sie es wünschen, können sie sich die
Nutznießung vorbehalten. 06 Auf diese Weise werde allem vorgebeugt, so daß dem
Knaben keine Aussicht bleibt, die ihn betören und verderben könnte, was ferne
sei. Wir kennen das aus Erfahrung.
07 Entsprechend sollen es auch Ärmere halten. 08
Wer aber gar nichts hat, stellt einfach die Urkunde aus und bringt in Gegenwart
von Zeugen seinen Sohn zusammen mit der Opfergabe dar.
Art. 43 Wir suchen jedoch Gott nicht gleichsam aus eigener Kraft, sondern als den, der uns zuerst geliebt, gesucht und zur Teilhabe an seinem eigenen Leben eingeladen hat. Der ständige Versuch, Gott in Christus zu suchen, hat seinen Grund in der uns von Gott zuteil gewordenen Berufung, in der uns Christus unabläs