DIE BENEDIKTUSREGEL

 

 

mit einer Konkordanz
der Artikel der Declaratio

 

Die Benediktusregel, herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz, Beuroner Kunstverlag, Beuron 2 1996.

Das Zistersienserlebens heute : Declaratio des Generalkapitels 2000 über die wesentlichen Elemente des Zisterzienserlebens heute [Cap. Gen.2000 (ACG 44(2000),)-43].

 

 
 

 

 



PROLOG

Pr 1-7

Textfeld: 21 März
23 Juni
25 Sept.
28 Dez.

    H

öre, mein Sohn, auf die Weisung des Meisters, neige das Ohr deines Herzens, nimm den Zuspruch des gütigen Vaters willig an und erfülle ihn durch die Tat! 02 So kehrst du durch die Mühe des Gehorsams zu dem zurück, den du durch die Trägheit des Ungehorsams verlassen hast. 03 An dich also richte ich jetzt mein Wort, wer immer du bist, wenn du nur dem Eigenwillen widersagst, für Christus, den Herrn und wahren König, kämpfen willst und den starken und glänzenden Schild des Gehorsams ergreifst. 04 Vor allem: wenn du etwas Gutes beginnst, bestürme ihn beharrlich im Gebet, er möge es vollenden. 05 Dann muß er, der uns jetzt zu seinen Söhnen zählt, einst nicht über unser böses Tun traurig sein. 06 Weil er Gutes in uns wirkt, müssen wir ihm jederzeit gehorchen; dann wird er uns einst nicht enterben wie ein erzürnter Vater seine Söhne; 07 er wird auch nicht wie ein furchterregender Herr über unsere Bosheit ergrimmt sein und uns wie verkommene Knechte der ewigen Strafe preisgeben, da wir ihm in die Herrlichkeit nicht folgen wollten.

Declaratio   Art.1-2

Art. 1. Wir, die Mitglieder des Generalkapitels, haben uns zur zeitgemäßen Erneuerung unseres Ordens versammelt. Nach reiflicher Überlegung, nach Einholung von Ratschlägen, haben wir beschlossen, vor allem die wesentlichen Elemente unserer Berufung und unseres Lebens darzulegen, umso gewissermaßen die Grundlage für das gesamte Werk der Erneuerung zu schaffen.

Daher wollen wir in dieser Erklärung ehrlich und aufrichtig darstellen, was wir uns bei der zeitgemäßen Erneuerung vornehmen, welche Ziele wir verfolgen und wie wir sie erreichen wollen.

Art. 2 Mit unserer Erklärung wollen wir keineswegs weitere Überlegungen oder neue Lösungen ausschließen; denn auch kommende Zisterziensergenerationen werden das Recht und die Pflicht haben, geeignetere und bessere Formen des monastischen Lebens zu suchen, nicht weniger als die Gründer von Cîteaux im 12. Jahrhundert oder die ihnen folgenden Generationen. Nur dann folgen wir in Wahrheit den Gründungsvätern des Novum monasterium, wenn wir nicht aufhören, Wege und Möglichkeiten zu suchen, wie wir unsere Berufung immer vollkommener nach dem Willen Gottes leben können.

           Pr 8-20

Textfeld: 22 März
24 Juni
26 Sept.
29 Dez.

S

tehen wir also endlich einmal auf! Die Schrift rüttelt uns wach und ruft: "Die Stunde ist da, vom Schlaf aufzustehen." 09 Öffnen wir unsere Augen dem göttlichen Licht und hören wir mit aufgeschrecktem Ohr, wozu uns die Stimme Gottes täglich mahnt und aufruft: 10 "Heute, wenn ihr seine Stimme hört, verhärtet eure Herzen nicht!" 11 Und wiederum: "Wer Ohren hat zu hören, der höre, was der Geist den Gemeinden sagt!"

12 Und was sagt er? "Kommt, ihr Söhne, hört auf mich! Die Furcht des Herrn will ich euch lehren. 13 Lauft, solange ihr das Licht des Lebens habt, damit die Schatten des Todes euch nicht überwältigen." 14 Und der Herr sucht in der Volksmenge, der er dies zuruft, einen Arbeiter für sich und sagt wieder: 15 "Wer ist der Mensch, der das Leben liebt und gute Tage zu sehen wünscht?" 16 Wenn du das hörst und antwortest: "Ich", dann sagt Gott zu dir: 17 "Willst du wahres und unvergängliches Leben, bewahre deine Zunge vor Bösem und deine Lippen vor falscher Rede! Meide das Böse und tu das Gute; suche Frieden und jage ihm nach! 18 Wenn ihr das tut, blicken meine Augen auf euch, und meine Ohren hören auf eure Gebete; und noch bevor ihr zu mir ruft, sage ich euch: Seht, ich bin da." 19 Liebe Brüder, was kann beglückender für uns sein als dieses Wort des Herrn, der uns einlädt? 20 Seht, in seiner Güte zeigt uns der Herr den Weg des Lebens (Rm 13,11).

Declaratio   Art.11

Art. 11 Wir haben nicht die Absicht, theoretische und lebensfremde Ideale zu entwickeln, um veraltete Formen zu erhalten oder wiederherzustellen, sondern unser heutiges, modernes und wirkliches Leben zu prüfen, zu vervollkommnen und Prinzipien zu seiner Erneuerung zu erarbeiten. Wir sind bestrebt, ein echtes und wirkkräftiges Zisterzienserleben des 20. Jahrhunderts zu gestalten, das der von Gott an uns konkret ergangenen Berufung folgt. Gott beruft uns nämlich hier und jetzt und er will, dass wir in dieser Zeit und unter diesen Umständen Heilige werden, mit den Möglichkeiten des heutigen Menschen Christus nachfolgen und den Menschen in Liebe dienen.

Unsere Arbeiten müssen sich stets auf die Wahrheit und Wirklichkeit des Lebens stützen. Deshalb wollen wir in dieser Erklärung stets die Tätigkeiten, Möglichkeiten, Bedürfnisse und Aufgaben unserer Ordensmitglieder und unserer Gemeinschaften sowie die der Kirche und der heutigen Welt vor Augen haben.

Dieser Sinn für Realität bedeutet jedoch keineswegs, dass wir die Unvollkommenheiten und Fehler der gegenwärtigen Zeit übernehmen oder gutheißen, als seien wir mit der allgemeinen und gewöhnlichen Realität zufrieden und als wollten wir nicht nach des Höherem streben. Dagegen wehren wir uns mit Recht, weil es dem Wesen Ordenslebens, dem Streben nach einem Leben der vollkommenen Liebe, entgegengesetzt ist. Andererseits wissen wir sehr wohl, dass noch so erhabene Ideale und Vorsätze keinen Wert haben, wenn sie nicht von den Menschen, denen sie vorgestellt werden, frei, ja gern angenommen und wirksam verwirklicht werden können.

Pr 21-38

Textfeld: 23 März
25 Juni
27 Sept.
30 Dez.

G

ürten wir uns also mit Glauben und Treue im Guten, und gehen wir unter der Führung des Evangeliums seine Wege, damit wir ihn schauen dürfen, der uns in sein Reich gerufen hat. 22 Wollen wir in seinem Reich und in seinem Zelt wohnen, dann müssen wir durch gute Taten dorthin eilen; anders kommen wir nicht ans Ziel. 23 Fragen wir nun mit dem Propheten den Herrn: "Herr, wer darf wohnen in deinem Zelt, wer darf weilen auf deinem heiligen Berg?" 24 Hören wir, Brüder, was der Herr auf diese Frage antwortet und wie er uns den Weg zu seinem Zelt weist: 25 "Der makellos lebt und das Rechte tut; 26 der von Herzen die Wahrheit sagt und mit seiner Zunge nicht verleumdet; 27 der seinem Freund nichts Böses antut und seinen Nächsten nicht schmäht; 28 der den arglistigen Teufel, der ihm etwas einflüstert, samt seiner Einflüsterung vom Auge seines Herzens wegstößt, ihn zunichte macht, seine Gedankenbrut packt und sie an Christus zerschmettert." 29 Diese Menschen fürchten den Herrn und werden wegen ihrer Treue im Guten nicht überheblich; sie wissen vielmehr, daß das Gute in ihnen nicht durch eigenes Können, sondern durch den Herrn geschieht. 30 Sie lobpreisen den Herrn, der in ihnen wirkt, und sagen mit dem Propheten: "Nicht uns, o Herr, nicht uns, sondern deinen Namen bring zu Ehren." 31 Auch der Apostel Paulus hat nichts von seiner Verkündigung als Verdienst angesehen, sagt er doch: "Durch Gottes Gnade bin ich, was ich bin." 32 Und er sagt auch: "Wer sich rühmen will, der rühme sich im Herrn." 33 Schließlich sagt der Herr im Evangelium: "Wer diese meine Worte hört und danach handelt, ist wie ein kluger Mann, der sein Haus auf Fels gebaut."

35 Nach all diesen Worten erwArtet der Herr, daß wir jeden Tag auf seine göttlichen Mahnungen mit unserem Tun antworten. 36 Deshalb sind uns die Tage des Lebens als Frist gewährt, damit wir uns von unseren Fehlern bessern, 37 wie der Apostel sagt: "Weißt du nicht, daß Gottes Geduld dich zur Umkehr führt?" 38 Denn in seiner Güte sagt der Herr: "Ich will nicht den Tod des Sünders, sondern daß er umkehrt und lebt."

Declaratio   Art.12

Art. 12 Die Erneuerung unseres Ordenslebens muss das ganze Leben umfassen; daher müssen wir seine wesentlichen Elemente berücksichtigen und jedem Teil die ihm gebührende Gewichtung zuerkennen. Es wäre gänzlich falsch, gewisse Gesichtspunkte unseres Lebens sosehr herauszuheben, als ob allein in ihnen das Wesen des Zisterzienserlebens läge, und andere Bereiche zu vernachlässigen, als ob sie bloße Anhängsel oder sogar Hindernisse des wahren monastischen Lebens wären. Wir sind nämlich in jedem Augenblick, unseres Lebens Zisterzienser und müssen es sein, nicht nur wenn wir zum Gebet zusammenkommen oder die Vorschriften des Gemeinschaftslebens beachten, sondern beim Studium, bei der Arbeit, im priesterlichen Dienst, beim privaten Gebet, beim Dienst an den Menschen und in ähnlichen Aufgaben.

Wir suchen also nach einer Gesamtschau, die alle Bereiche des Lebens zum einen Dienst am Herrn harmonisch vereint. Wenn gewisse Elemente des heutigen Zisterzienserlebens nicht allen Ordensmitgliedern zukommen (z. B. das Priestertum) oder sich nicht auf alle Klöster beziehen (wie Jugenderziehung und Seelsorge), soll man sie doch sorgfältig beachten und ihre Bedeutung und ihr Gewicht ehrlich anerkennen. Elemente des monastischen Lebens, die in der Regel oder in den Anfängen des Zisterzienserordens kaum oder gar nicht vorkommen, sind deshalb nicht als zweitrangig oder verdächtig anzusehen. Das monastische Leben wächst wie alles Lebendige im Lauf der Zeit, entwickelt sich, nimmt viel Neues an und legt nicht wenig Altes ab.

Pr 39-50

Textfeld: 24 März
26 Juni
28 Sept.
31 Dez.

B

rüder, wir haben also den Herrn befragt, wer in seinem Zelt wohnen darf, und die Bedingungen für das Wohnen gehört. Erfüllen wir doch die Pflichten eines Bewohners! 40 Wir müssen unser Herz und unseren Leib zum Kampf rüsten, um den göttlichen Weisungen gehorchen zu können. 41 Für alles, was uns von Natur aus kaum möglich ist, sollen wir die Gnade und Hilfe des Herrn erbitten. 42 Wir wollen den Strafen der Hölle entfliehen und zum unvergänglichen Leben gelangen. 43 Noch ist Zeit, noch sind wir in diesem Leib, noch läßt das Licht des Lebens uns Zeit, all das zu erfüllen. 44 Jetzt müssen wir laufen und tun, was uns für die Ewigkeit nützt.

45 Wir wollen also eine Schule für den Dienst des Herrn einrichten. 46 Bei dieser Gründung hoffen wir, nichts Hartes und nichts Schweres festzulegen. 47 Sollte es jedoch aus wohlüberlegtem Grund etwas strenger zugehen, um Fehler zu bessern und die Liebe zu bewahren, 48 dann laß dich nicht sofort von Angst verwirren und fliehe nicht vom Weg des Heils; er kann am Anfang nicht anders sein als eng. 49 Wer aber im klösterlichen Leben und im Glauben fortschreitet, dem wird das Herz weit, und er läuft in unsagbarem Glück der Liebe den Weg der Gebote Gottes.

50 Darum wollen wir uns seiner Unterweisung niemals entziehen und in seiner Lehre im Kloster ausharren bis zum Tod. Wenn wir so in Geduld an den Leiden Christi Anteil haben, dann dürfen wir auch mit ihm sein Reich erben.

Declaratio   Art.13-14

Art. 13 Die institutionellen Formen, in denen sich heute das reale Zisterzienserleben konkret darstellt, sind die verschiedenen lebendigen Gemeinschaften. Es ist eine Tatsache, dass unsere Gemeinschaften im Lauf der Zeit in verschiedenen Gegenden unterschiedliche Lebensformen und Aufgaben übernommen haben. Diese Verschiedenheit ist an sich nicht als eine üble Fehlentwicklung zu beklagen, sondern sie ist vielmehr anzuerkennen nicht nur als eine unbestreitbare Tatsache, sondern als ein Zeichen der Lebendigkeit und als eine Einladung Gottes zum Handeln. Denn die Werte und die verschiedenen Aufgaben der einzelnen Kongregationen und Klöster können, wenn gegenseitiges Vertrauen herrscht, durch die Zusammenarbeit der Gemeinschaften dem Wohl und Fortschritt des ganzen Ordens dienen. Einheit in der Vielfalt hat nämlich einen viel größeren Wert als eine erzwungene und uneinige Einförmigkeit. Aus diesem Grund anerkennt und fördert das Generalkapitel die legitime Autonomie der einzelnen Kongregationen und Klöster in der Gestaltung ihrer Lebensform und wird bestrebt sein, sie bei diesen Versuchen zu unterstützen.

Deshalb ist beim Bemühen um Erneuerung von größter Bedeutung, dass die einzelnen Gemeinschaften ihre Ziele und Werte anerkennen, neu überdenken und eine dementsprechende geeignete Lebensform schaffen. Denn die Last der Erneuerungsbemühungen liegt in erster Linie auf den einzelnen Gemeinschaften. Das Generalkapitel will ihnen nur Hilfe leisten, indem es die Erneuerungsbemühungen fördert und koordiniert, aber es kann den Anteil der einzelnen Klöster und Kongregationen an dieser Aufgabe weder unterdrücken noch selbst übernehmen.

Art. 14 Unter den angeführten Aspekten wollen wir unser reales Zisterzienserleben so erneuern, dass es eine natürliche Fortsetzung und gleichsam eine organische Entfaltung der jahrhundertealten monastischen und zisterziensischen Tradition ist. Ohne Zweifel wollen wir - genauso wie früher - die monastischen und zisterziensischen Traditionen kennen lernen und wir haben die Absicht, aus ihnen möglichst viel zu unserem Nutzen und zu unserer Anregung zu schöpfen. Wir wollen uns jedoch bei der Lösung der heutigen Probleme von ihnen keineswegs einengen oder behindern lassen. Es handelt sich ja um Probleme, von denen unsere Vorfahren häufig kaum etwas oder überhaupt nichts wissen konnten, da sich die Lebensumstände so tief greifend geändert haben. Wir dürfen uns bei der Gestaltung unseres Ordenslebens nicht der eigenen Verantwortung entschlagen und auch nicht Angst haben vor neuen Wegen oder Lösungen. Die Geschichte soll uns Lehrmeisterin des Lebens, nicht Beherrscherin sein, sie soll mahnen und anregen, niemals aber hinderlich sein.

Kapitel 1: DIE ARTEN DER MÖNCHE

Textfeld: 25 März
27 Juni
29 Sept.
1   Jan.

W

ir kennen vier Arten von Mönchen. 02 Die erste Art sind die Koinobiten: Sie leben in einer klösterlichen Gemeinschaft und dienen unter Regel und Abt.

03 Die zweite Art sind die Anachoreten, das heißt Einsiedler. Nicht in der ersten Begeisterung für das Mönchsleben, sondern durch Bewährung im klösterlichen Alltag 04 und durch die Hilfe vieler hinreichend geschult, haben sie gelernt, gegen den Teufel zu kämpfen. 05 In der Reihe der Brüder wurden sie gut vorbereitet für den Einzelkampf in der Wüste. Ohne den Beistand eines anderen können sie jetzt zuversichtlich mit eigener Hand 05 und eigenem Arm gegen die Sünden des Fleisches und der Gedanken kämpfen, weil Gott ihnen hilft.

06 Die dritte Art sind die Sarabaiten, eine ganz widerliche Art von Mönchen. Weder durch eine Regel noch in der Schule der Erfahrung wie Gold im Schmelzofen erprobt, sind sie weich wie Blei. 07 In ihren Werken halten sie der Welt immer noch die Treue. Man sieht, daß sie durch ihre Tonsur Gott belügen. 08 Zu zweit oder zu dritt oder auch einzeln, ohne Hirten, sind sie nicht in den Hürden des Herrn, sondern in ihren eigenen eingeschlossen: Gesetz ist ihnen, was ihnen behagt und wonach sie verlangen. 09 Was sie meinen und wünschen, das nennen sie heilig, was sie nicht wollen, das halten sie für unerlaubt.

10 Die vierte Art der Mönche sind die sogenannten Gyrovagen. Ihr Leben lang ziehen sie landauf landab und lassen sich für drei oder vier Tage in verschiedenen Klöstern beherbergen. 11 Immer unterwegs, nie beständig, sind sie Sklaven der Launen ihres Eigenwillens und der Gelüste ihres Gaumens. In allem sind sie noch schlimmer als die Sarabaiten.

12 Besser ist es, über den erbärmlichen Lebenswandel all dieser zu schweigen als zu reden. 13 Lassen wir sie also beiseite, und gehen wir mit Gottes Hilfe daran, der stärksten Art, den Koinobiten, eine Ordnung zu geben.

Declaratio   Art.79-80

Art. 79 Wir folgten unserer Berufung und traten in ein von uns freigewähltes Zisterzienserkloster ein, um in der Schule des Herrendienstes unterwiesen zu werden; mit unserer Profess haben wir sodann die Aufgaben und Lebensideale unseres Klosters freiwillig auf uns genommen. Das monastische Leben wurde uns also nicht auferlegt, sondern wir haben es freiwillig und in freier Hingabe übernommen. Daher bestehen unsere Gemeinschaften aus Freiwilligen, die sich alle über das Ziel, das allen bekannt und von allen gewollt ist, einig sind, sodass wir einmütig in einem Haus wohnen und ein Herz und eine Seele sind.

Art. 80 Die Grundlage der monastischen Gemeinschaft ist daher die freigewollte Hingabe der Mönche, welche die Werte und Dienste ihres Klosters hochschätzen und sich mit ihnen identifizieren. Diese freie Hingabe und freudige Überzeugung sind die treibende Kraft für die Beobachtung der Gesetze und für den Gehorsam; sie sind die Grundlage für die gesamte juridische Struktur. Wenn diese fehlt, kann die monastische Kommunität ebenso wenig wie jede andere freiwillige Vereinigung ihre wahre Lebenskraft beibehalten. Es ist also von größter Bedeutung, dass die Mönche jene Hingabe, mit der sie das monastische Leben freiwillig auf sich genommen haben, lebendig und in Freude erhalten; und jede Ordnung bzw. Organisation des Gemeinschaftslebens soll sich auf dieses freie wollen und Streben beziehen, es fördern und immer neu erwecken.

Kapitel 2: DER ABT

RB 2,1-10

Textfeld: 26 März
28 Juni
30 Sept.
2   Jan.

D

er Abt, der würdig ist, einem Kloster vorzustehen, muß immer bedenken, wie man ihn anredet, und er verwirkliche durch sein Tun, was diese Anrede für einen Oberen bedeutet. 02 Der Glaube sagt ja: Er vertritt im Kloster die Stelle Christi; wird er doch mit dessen Namen angeredet 03 nach dem Wort des Apostels: "Ihr habt den Geist empfangen, der euch zu Söhnen macht, den Geist, in dem wir rufen: Abba, Vater!" 04 Deshalb darf der Abt nur lehren oder bestimmen und befehlen, was der Weisung des Herrn entspricht. 05 Sein Befehl und seine Lehre sollen wie Sauerteig göttlicher Heilsgerechtigkeit die Herzen seiner Jünger durchdringen. 06 Der Abt denke immer daran, daß in gleicher Weise über seine Lehre und über den Gehorsam seiner Jünger beim erschreckenden Gericht Gottes entschieden wird. 07 So wisse der Abt: Die Schuld trifft den Hirten, wenn der Hausvater an seinen Schafen zu wenig Ertrag feststellen kann. 08 Andererseits gilt ebenso: Hat ein Hirt einer unruhigen und ungehorsamen Herde all seine Aufmerksamkeit geschenkt und ihrem verdorbenen Treiben jede nur mögliche Sorge zugewandt, 09 wird er im Gericht des Herrn freigesprochen. Er darf mit dem Propheten zum Herrn sagen: "Deine Gerechtigkeit habe ich nicht in meinem Herzen verborgen, ich habe von deiner Treue und Hilfe gesprochen, sie aber haben mich verhöhnt und verachtet." 10 Dann kommt über die Schafe, die sich seiner Hirtensorge im Ungehorsam widersetzt haben, als Strafe der allgewaltige Tod.

Declaratio   Art.94-96

Art. 94 Der Abt ist in erster Linie Seelenhirte, d. h. sein Amt ist vor allem ein geistliches Amt, das auf das Heil der Seelen abzielt. Seine Autorität ist Dienst und hat den Charakter eines demütigen Dienstes gemäß der Lehre und dem Beispiel Christi, dessen Stelle er vertritt. Deshalb geziemt es sich, dass er die väterliche Liebe, mit der Gott der Vater die Mönche liebt, seinen Brüdern gegenüber ausdrückt und zeigt.

Art. 95 Der Abt ist darüber hinaus Vermittler des Gotteswortes, indem er die Aufgabe eines Deuters der göttlichen Schriften in den vielfältigen täglichen Lebensumständen erfüllt. Niemals kann sich der Abt über das Wort Gottes stellen, vielmehr muss er sich ihm immer mehr unterwerfen.

Art. 96 Nicht weniger bedeutsam ist eine weitere Aufgabe, die der Apostel "die Fähigkeit, die Geister zu unterscheiden" (1 Kor 12,10) nennt. Der Abt muss sich daher bemühen zu erkennen, ob der Einzelne seiner Mönche vom Geist Gottes geleitet wird oder sich von rein irdischen Bestrebungen seines eigenen Geistes oder des Geistes der Lüge täuschen lässt. Um aber die Stimme des Heiligen Geistes von jeder anderen unterscheiden zu können, muss er selbst auch in geistlichen Dingen durch Lehre und Erfahrung bewandert sein.

RB 2,11-22

 

Textfeld: 27 März
29 Juni
1    Okt.
3   Jan.

W

er also den Namen "Abt" annimmt, muß seinen Jüngern in zweifacher Weise als Lehrer vorstehen: 12 Er mache alles Gute und Heilige mehr durch sein Leben als durch sein Reden sichtbar. Einsichtigen Jüngern wird er die Gebote des Herrn mit Worten darlegen, hartherzigen aber und einfältigeren wird er die Weisungen Gottes durch sein Beispiel veranschaulichen. 13 In seinem Handeln zeige er, was er seine Jünger lehrt, daß man nicht tun darf, was mit dem Gebot Gottes unvereinbar ist. Sonst würde er anderen predigen und dabei selbst verworfen werden. 14 Gott könnte ihm eines Tages sein Versagen vorwerfen: "Was zählst du meine Gebote auf und nimmst meinen Bund in deinen Mund? Dabei ist Zucht dir verhaßt, meine Worte wirfst du hinter dich." 15 Auch gilt: "Du sahst im Auge deines Bruders den Splitter, in deinem hast du den Balken nicht bemerkt."

16 Der Abt bevorzuge im Kloster keinen wegen seines Ansehens. 17 Den einen liebe er nicht mehr als den anderen, es sei denn, er finde einen, der eifriger ist in guten Werken und im Gehorsam. 18 Er ziehe nicht den Freigeborenen einem vor, der als Sklave ins Kloster eintritt, wenn es dafür keinen vernünftigen Grund gibt. 19 Der Abt kann aber jede Rangänderung vor nehmen, wenn er es aus Gründen der Gerechtigkeit für gut hält. Sonst sollen die Brüder den Platz einnehmen, der ihnen zukommt. 20 Denn ob Sklave oder Freier, in Christus sind wir alle eins, und unter dem einen Herrn tragen wir die Last des gleichen Dienstes. Denn bei Gott gibt es kein Ansehen der Person. 21 Nur dann unterscheiden wir uns in seinen Augen, wenn wir in guten Werken und in der Demut eifriger sind als andere. 22 Der Abt soll also alle in gleicher Weise lieben, ein und dieselbe Ordnung lasse er für alle gelten wie es jeder verdient.

Declaratio   Art.97-98

Art. 97 Der Abt ist Mittelpunkt der Einheit der Kommunität, der das Streben der Einzelnen auf die gemeinsamen Ziele hinlenkt und die Bemühungen und Anstrengungen aller koordiniert. Deshalb muss der Abt die Persönlichkeit aller Mitglieder hoch schätzen, verstehen und mit gebührender Achtung behandeln. Die Hauptsorge eines Abtes, der für alle genügend Zeit und stets ein offenes Herz hat, wird der aktive und verantwortliche Gehorsam sein und die herzliche Zusammenarbeit der einzelnen, damit die Begabungen aller im Dienst Gottes fruchtbar werden; er strebe danach, den ehrlichen und offenen Dialog zu fördern; er wird die Mitbrüder teilnehmen lassen an den Sorgen und Plänen, die das Leben des Klosters betreffen, und an allen Angelegenheiten des Hauses; denn es geht ja dabei um ihre Sache. Er wird jedoch auch die Verantwortung, die ihm kraft seines Amtes obliegt, aufsich nehmen, wenn er etwas entscheiden muss, was ihm nach reiflicher Prüfung als der Wille Gottes erscheint.

Art. 98 Da der Abt die Einheit zu fördern hat, soll er alles vermeiden, was auf seine Trennung von den Mitbrüdern; er soll das gemeinschaftliche Leben mit den Brüdern führen und ihnen ein Beispiel der Treue und des Eifers geben; er soll nach Möglichkeit all das, was seine Abwesenheit vom Kloster erfordert, auf ein Mindestmaß beschränken. Auch als Abt bleibt er Mönch und Bruder unter Brüdern. Nur so setzt er sich als Mittelpunkt der Einheit und der Liebe ganz für seine Brüder in der Liebe Christi ein.

RB 2,23-29

Textfeld: 28 März
30 Juni
2   Okt.
4   Jan.

W

enn der Abt lehrt, halte er sich immer an das Beispiel des Apostels, der sagt: "Tadle, ermutige, weise streng zurecht." Das bedeutet für ihn: 24 Er lasse sich vom Gespür für den rechten Augenblick leiten und verbinde Strenge mit gutem Zureden. Er zeige den entschlossenen Ernst des Meisters und die liebevolle Güte des Vaters. 25 Härter tadeln muß er solche, die keine Zucht kennen und keine Ruhe geben; zum Fortschritt im Guten ermutige er alle, die gehorsam, willig und geduldig sind; streng zurechtweisen und bestrafen soll er jene, die nachlässig und wider spenstig sind.

26 Auf keinen Fall darf er darüber hinwegsehen, wenn sich jemand verfehlt; vielmehr schneide er die Sünden schon beim Entstehen mit der Wurzel aus, so gut er kann. Er soll daran denken, daß ihm sonst das Schicksal des Priesters Heli von Schilo droht. 27 Rechtschaffene und Einsichtige weise er einmal und ein zweites Mal mit mahnenden Worten zurecht. 28 Boshafte aber, Hartherzige, Stolze und Ungehorsame soll er beim ersten Anzeichen eines Vergehens durch Schläge und körperliche Züchtigung im Zaum halten. Er kennt doch das Wort der Schrift: "Ein Tor läßt sich durch Worte nicht bessern." 29 Und auch dieses: "Schlage deinen Sohn mit der Rute, so rettest du sein Leben vor dem Tod."

Declaratio   Art.115

Art. 115 . Der Abtpräses leitet die Kongregation im Sinn des Kongregationskapitels und ist Zeichen der brüderlichen Einheit, in der die Klöster untereinander verbunden sind. Sein Dienst hat zum Ziel, das monastische Leben in den klösterlichen Familien gemäß den Konstitutionen zu fördern, zu stärken und zu steigern.

Es ist seine Aufgabe, zum Wohl der ganzen Kongregation die Beziehungen zwischen den einzelnen Klöstern zu pflegen. Bei diesem Anliegen sollen die Äbte und die Mönche der einzelnen Klöster dem Abtpräses dadurch helfen, dass sie untereinander brüderliche Beziehungen pflegen, gerne einander aufnehmen, bei den Studien zusammenarbeiten, zu geistlichen Vorträgen und zu Konferenzen in administrativen Angelegenheiten zusammenkommen und sich von Tag zu Tag besser kennen zu lernen und zu schätzen bestrebt sind.

RB 2,30-40

Textfeld: 29 März
1   Juli
3   Okt.
5   Jan.

D

er Abt muß bedenken, was er ist, und bedenken, wie man ihn anredet. Er wisse: Wem mehr anvertraut ist, von dem wird mehr verlangt. 31 Er muß wissen, welch schwierige und mühevolle Aufgabe er auf sich nimmt: Menschen zu führen und der Eigenart vieler zu dienen. Muß er doch dem einen mit gewinnenden, dem anderen mit tadelnden, dem dritten mit überzeugenden Worten begegnen. 32 Nach der Eigenart und Fassungskraft jedes einzelnen soll er sich auf alle einstellen und auf sie eingehen. So wird er an der ihm anvertrauten Herde keinen Schaden erleiden, vielmehr kann er sich am Wachsen einer guten Herde freuen.

33 Vor allem darf er über das Heil der ihm Anvertrauten nicht hinwegsehen oder es geringschätzen und sich größere Sorge machen um vergängliche, irdische und hinfällige Dinge. 34 Stets denke er daran: Er hat die Aufgabe übernommen, Menschen zu führen, für die er einmal Rechenschaft ablegen muß. 35 Wegen des vielleicht allzu geringen Klostervermögens soll er sich nicht beunruhigen; vielmehr bedenke er das Wort der Schrift: "Sucht zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit, und dies alles wird euch dazugegeben." 36 Ein anderes Schriftwort sagt: "Wer ihn fürchtet, leidet keinen Mangel." 37 Der Abt muß wissen: Wer es auf sich nimmt, Menschen zu führen, muß sich bereithalten, Rechenschaft abzulegen. 38 Er sei sich darüber ganz im klaren: Wie groß auch die Zahl der Brüder sein mag, für die er Verantwortung trägt, am Tag des Gerichtes muß er für sie alle dem Herrn Rechenschaft ablegen, dazu ohne Zweifel auch für sich selbst. 39 Immer in Furcht vor der bevorstehenden Untersuchung des Hirten über die ihm anvertrauten Schafe, sorgt er für seine eigene Rechenschaft, wenn er sich um die anderen kümmert. 40 Wenn er mit seinen Ermahnungen anderen zur Besserung verhilft, wird er selbst von seinen Fehlern geläutert.

Declaratio   Art.123

Art. 123 Der Generalabt wird vom Generalkapitel gewählt; er leitet den Orden im Sinn des Generalkapitels und nach den Normen der Konstitutionen und fördert die Ziele unserer Vereinigung.

Der Generalabt hat folgende Aufgaben:

a - Er ist Förderer und Mittelpunkt der brüderlichen Einheit im Orden, vor allem dadurch, dass er bereit ist, der Eigenart vieler zu dienen und allen Kommunitäten des Ordens gerechte und unparteiische Zuneigung entgegenzubringen, sie zu fördern und zu vertreten. Er macht sich die Werte und gemeinsamen Ideale des Ordens in seinem persönlichen Tun und im offiziellen Handeln zu Eigen. Erfühlt mit dem Orden, wie er sich tatsächlich in unseren Kommunitäten verwirklicht, und nimmt mit offenem Herzen ihre Sorgen, Bestrebungen und Meinungen wahr.

b - Er ist Förderer und Koordinator bei Projekten und gemeinsamen Plänen, die zwar die Kräfte einzelner Kommunitäten oder Kongregationen übersteigen, aber allen oder vielen von Nutzen sind. Er nimmt aktiven Anteil an der Entwicklung oder Ausarbeitung solcher Projekte, erweckt die Initiative der anderen und treibt schließlich ihre Ausführung mit Rat und Tat voran.

c - Er setzt seine in den Konstitutionen festgelegte Autorität im Dienst an allen ein; er ist Vater, ja sogar Bruder unter Brüdern im Geist Christi und ist mehr bestrebt zu helfen als vorzustehen. In seinen Rundschreiben, Ansprachen und anderen Mitteilungen an den Orden spricht er im Geist eines Mitbruders, Mitschülers und Mitknechtes des Herrn und sucht zusammen mit den übrigen Brüdern die Wahrheit und den Willen Gottes. Selbst erfüllt, überzeugt und begeistert von dem Wert der Ordensberufung, strebt er danach, den Mitbrüdern bzw. Kommunitäten neue Perspektiven und Möglichkeiten zu zeigen und ihnen Hoffnung auf die Zukunft zu geben.

Kapitel 3: DIE EINBERUNFUNG DER BRÜDER ZUM RAT

Textfeld: 30 März
2   Juli
4   Okt.
6   Jan.

S

ooft etwas Wichtiges im Kloster zu behandeln ist, soll der Abt die ganze Gemeinschaft zusammenrufen und selbst darlegen, worum es geht. 02 Er soll den Rat der Brüder anhören und dann mit sich selbst zu Rate gehen. Was er für zuträglicher hält, das tue er. 03 Daß aber alle zur Beratung zu rufen seien, haben wir deshalb gesagt, weil der Herr oft einem Jüngeren offenbart, was das Bessere ist. 04 Die Brüder sollen jedoch in aller Demut und Unterordnung ihren Rat geben. Sie sollen nicht anmaßend und hartnäckig ihre eigenen Ansichten verteidigen. 05 Vielmehr liegt die Entscheidung im Ermessen des Abtes: Was er für heilsamer hält, darin sollen ihm alle gehorchen. 06 Wie es jedoch den Jüngern zukommt, dem Meister zu gehorchen, muß er seinerseits alles vorausschauend und gerecht ordnen.

07 Alle sollen in allem der Regel als Lehrmeisterin folgen, und niemand darf leichtfertig von ihrer Weisung abweichen. 08 Keiner darf im Kloster dem Willen seines eigenen Herzens folgen. 09 Niemand maße sich an, mit seinem Abt unverschämt oder gar außerhalb des Klosters zu streiten. 10 Geht aber einer in seiner Anmaßung so weit, dann treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe. 11 Der Abt allerdings muß seine Anordnungen immer in Gottesfurcht treffen und sich dabei an die Regel halten. Er muß wissen, daß er sich ohne Zweifel für all seine Entscheidungen vor Gott, dem gerechten Richter, zu verantworten hat.

12 Wenn weniger wichtige Angelegenheiten des Klosters zu behandeln sind, soll er nur die Älteren um Rat fragen, 13 lesen wir doch in der Schrift: "Tu alles mit Rat, dann brauchst du nach der Tat nichts zu bereuen."

Declaratio   Art.102-107

Art. 102 Wenn immer es sich um schwerwiegende Angelegenheiten des Klosters handelt, in erster Linie in den Fällen, die in den Konstitutionen der Kongregationen und im allgemeinen Kirchenrecht vorgeschrieben sind, nimmt das Konventkapitel an der Leitung des Klosters teil. In einem echt kollegialen Akt findet dort die Abtwahl statt, auf kollegiale Weise werden Entscheidungen über den Tätigkeitsbereich des Klosters, die Zulassung und Bildung neuer Mitglieder und die Verwaltung der zeitlichen Güter getroffen.

Art. 103 Doch die Aufgabe des Kapitels darf nicht bloß auf die Fälle beschränkt werden, in denen die Kapitulare auf Grund des allgemeinen oder besonderen Rechtes ihr entscheidendes bzw. beratendes Stimmrecht ausüben sollen; die Mitglieder sollen häufiger zum Gespräch zusammenkommen, zu einem wirklich brüderlichen Dialog, damit die teilnehmende Mitsorge der Mitbrüder am Wohl des Klosters wirksam ausgeübt werden kann. Darum soll das Konventkapitel auch das Informationsforum sein über Angelegenheiten des Klosters, der Kongregation und des Ordens, und wodie Offizialen übererfüIIte Aufgaben und Fachleute über aktuelle Fragen Bericht erstatten.

Art. 104 Die im Kapitel zu behandelnden Fragen sollen unter Mitwirkung des zahlenmäßig kleineren Abtrates ausgewählt werden, wobei auf die Wünsche und Probleme, die von den Mitbrüdern vorgebracht werden, zu achten ist. Die Tagesordnungs punkte sollen rechtzeitig und in geeigneter Weise dem Konvent bekannt gegeben werden, sodass für das Studium und das Überdenken der Fragen genügend Zeit bleibt. In bestimmten Angelegenheiten ist es günstiger, wenn die Antworten schriftlich gegeben werden. Die Verpflichtung zum Kapitelgeheimnis soll auf jene Fälle beschränkt werden, die absolute Diskretion verlangen; allerdings sollen die Mitbrüder dort, wo es sich um Angelegenheiten der klösterlichen Familie handelt, nach außen höchste Diskretion wahren.

Art. 105 In den einzelnen Kommunitäten sollen darüber hinaus geeignete Mittel vorgesehen werden, mit deren Hilfe alle, auch jene, die außerhalb des Hauses weilen, über die Angelegenheiten des Klosters, der Kongregation und des Ordens laufend, rechtzeitig und genau informiert werden.

Art. 106 Der Abtrat, der zahlenmäßig geringer ist und oft Seniorenrat genannt wird, soll dann einberufen werden, wenn es die Notwendigkeit oder der Nutzen der Klosterfamilie verlangt, und in Angelegenheiten, die Geheimhaltung verlangen. Die Hälfte des Abtrates pflegt der Konvent zu wählen, den Rest ernennt der Abt.

Art. 107 Durch die Verwirklichung dieser Prinzipien und Ratschläge können unsere Kommunitäten neu gekräftigt werden und Familien sein, die im Haus des Herrn in Liebe wohnen; die wohl geordnete Reihe der Brüder wird sich fester Einheit erfreuen, wo der Einzelne durch die Erfüllung seiner Aufgabe allen dient und wo er von allen gestärkt wird.

Kapitel 4: DIE WERKZEUGE DER GEISTLICHEN KUNST

Textfeld: 31 März
3   Juli
5   Okt.
7   Jan.

V

or allem: Gott, den Herrn, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft. 02 Ebenso: Den Nächsten lieben wie sich selbst.

03 Dann: nicht töten. 04 Nicht die Ehe brechen. 05 Nicht stehlen. 06 Nicht begehren. 07 Nicht falsch aussagen. 08 Alle Menschen ehren. 09 Und keinem anderen antun, was man selbst nicht erleiden möchte.

10 Sich selbst verleugnen, um Christus zu folgen. 11 Den Leib in Zucht nehmen. 12 Sich Genüssen nicht hingeben. 13 Das Fasten lieben.

14 Arme bewirten. 15 Nackte bekleiden. 16 Kranke besuchen. 17 Tote begraben. 18 Bedrängten zu Hilfe kommen. 19 Trauernde trösten.

20 Sich dem Treiben der Welt entziehen. 21 Der Liebe zu Christus nichts vorziehen. 22 Den Zorn nicht zur Tat werden lassen. 23 Der Rachsucht nicht einen Augenblick nachgeben. 24 Keine Arglist im Herzen tragen. 25 Nicht unaufrichtig Frieden schließen. 26 Von der Liebe nicht lassen. 27 Nicht schwören, um nicht falsch zu schwören. 28 Die Wahrheit Herz und Mund bekennen. Nicht Böses mit Bösem vergelten. 30 Nicht Unrecht tun, vielmehr erlittenes geduldig ertragen. 31 Die Feinde lieben. 32 Die uns verfluchen, nicht auch verfluchen, sondern mehr noch sie segnen. 33 Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen.

34 Nicht stolz sein, 35 nicht trunksüchtig, 36 nicht gefräßig, 37 nicht schlafsüchtig, 38 nicht faul sein. 39 Nicht murren. 40 Nicht verleumden.

41 Seine Hoffnung Gott anvertrauen. 42 Sieht man Gutes bei sich, es Gott zuschreiben, nicht sich selbst. 43 Das Böse aber immer als eigenes Werk erkennen, sich selbst zuschreiben.

44 Den Tag des Gerichtes fürchten. 45 Vor der Hölle erschrecken. 46 Das ewige Leben mit allem geistlichen Verlangen ersehnen. 47 Den unberechenbaren Tod täglich vor Augen haben. 48 Das eigene Tun und Lassen jederzeit überwachen. 49 Fest überzeugt sein, daß Gott überall auf uns schaut. 50 Böse Gedanken, die sich in unser Herz einschleichen, sofort an Christus zerschmettern und dem geistlichen Vater eröffnen.

51 Seinen Mund vor bösem und verkehrtem Reden hüten. 52 Das viele Reden nicht lieben. 53 Leer oder zum Gelächter reizende Worte meiden. 54 Häufiges oder ungezügeltes Gelächter nicht lieben. 55 Heilige Lesungen gern hören. 56 Sich oft zum Beten niederwerfen. 57 Seine früheren Sünden unter Tränen und Seufzen täglich im Gebet Gott bekennen; 58 und sich von allem Bösen künftig bessern.

59 Die Begierden des Fleisches nicht befriedigen. 60 Den Eigenwillen hassen. 61 Den Anweisungen des Abtes in allem gehorchen, auch wenn er selbst, was ferne sei, anders handelt; man denke an die Weisung des Herrn: "Was sie sagen, das tut; was sie aber tun, das tut nicht."

62 Nicht heilig genannt werden wollen, bevor man es ist, sondern es erst sein, um mit Recht so genannt zu werden. 63 Gottes Weisungen täglich durch die Tat erfüllen. 64 Die Keuschheit lieben. 65 Niemand hassen. 66 Nicht eifersüchtig sein. 67 Nicht aus Neid handeln. 68 Streit nicht lieben. 69 Überheblichkeit fliehen.

70 Die Älteren ehren, 71 die Jüngeren lieben. 72 In der Liebe Christi für die Feinde beten. 73 Nach einem Streit noch vor Sonnenuntergang zum Frieden zurückkehren. 74 Und an Gottes Barmherzigkeit niemals verzweifeln.

75 Das sind also die Werkzeuge der geistlichen Kunst. 76 Wenn wir sie Tag und Nacht unaufhörlich gebrauchen und sie am Tag des Gerichts zurückgeben, werden wir vom Herrn jenen Lohn empfangen, den er selbst versprochen hat: 77 "Was kein Auge gesehen und kein Ohr gehört hat, hat Gott denen bereitet, die ihn lieben." 78 Die Werkstatt aber, in der wir das alles sorgfältig verwirklichen sollen, ist der Bereich des Klosters und die Beständigkeit in der Gemeinschaft.

Declaratio   Art.46-47

Art. 46 . Gott beruft uns nicht nur zu dem oben dargelegten Ziel, sondern auch dazu, dass wir die von ihm für uns bestimmten Mittel anwenden; dazu gehören vor allem die evangelischen Räte, das Leben in der zisterziensischen Gemeinschaft, das Gebet, die Liebe zum Kreuz und der Dienst, den wir der menschlichen Gesellschaft durch unsere Arbeit leisten.

Art. 47 Um Christus, unserem Lehrer, als Schüler in besonderer Weise nachzufolgen, nehmen wir die evangelischen Räte auf uns. So wollen wir uns immer mehr mit ihm vereinen und ihm auf dem Weg klösterlichen Lebenswandels immer enger und inniger folgen.

Kapitel 5: DER GEHORSAM

Textfeld: 1    April
4   Juli
6   Okt.
8   Jan.

D

er erste Schritt zur Demut ist Gehorsam ohne Zögern. 02 Er ist die Haltung derer, denen die Liebe zu Christus über alles geht. 03 Wegen des heiligen Dienstes, den sie gelobt haben, oder aus Furcht vor der Hölle und wegen der Herrlichkeit des ewigen Lebens 04 darf es für sie nach einem Befehl des Oberen kein Zögern geben, sondern sie erfüllen den Auftrag sofort, als käme er von Gott. 05 Von ihnen sagt der Herr: "Aufs erste Hören hin gehorcht er mir." 06 Und ebenso sagt er den Lehrern: "Wer euch hört, hört mich." 07 Daher verlassen Mönche sofort, was ihnen gerade wichtig ist, und geben den Eigenwillen auf. 08 Sogleich legen sie unvollendet aus der Hand, womit sie eben beschäftigt waren. Schnellen Fußes folgen sie gehorsam dem Ruf des Befehlenden mit der Tat. 09 Mit der Schnelligkeit, die aus der Gottesfurcht kommt, geschieht beides rasch wie in einem Augenblick: der ergangene Befehl des Meisters und das voll brachte Werk des Jüngers. 10 So drängt sie die Liebe, zum ewigen Leben voranzuschreiten. 11 Deshalb schlagen sie entschlossen den engen Weg ein, von dem der Herr sagt: "Eng ist der Weg, der zum Leben führt." 12 Sie leben nicht nach eigenem Gutdünken, gehorchen nicht ihren eigenen Gelüsten und Begierden, sondern gehen ihren Weg nach der Entscheidung und dem Befehl eines anderen 12 Sie bleiben im Kloster und haben das Verlangen, daß ein Abt ihnen vorstehe. 13 Ohne Zweifel folgen sie auf diesem Weg dem Herrn nach, der sagt: "Ich bin nicht gekommen, meinen Willen zu tun, sondern den Willen dessen, der mich gesandt hat."

14 Ein Gehorsam dieser Art ist nur dann Gott angenehm und für die Menschen beglückend, wenn der Befehl nicht zaghaft, nicht saumselig, nicht lustlos oder gar mit Murren und Widerrede ausgeführt wird. 15 Denn der Gehorsam, den man den Oberen leistet, wird Gott erwiesen; sagt er doch: "Wer euch hört, hört mich." 16 Die Jünger müssen ihn mit frohem Herzen leisten, denn Gott liebt einen fröhlichen Geber. 17 Wenn aber der Jünger verdrossen gehorcht, also nicht nur mit dem Mund, sondern auch mit dem Herzen murrt, 18 so findet er, selbst wenn er den Befehl ausführt, doch kein Gefallen bei Gott, der das Murren seines Herzens wahrnimmt. 19 Für solches Tun empfängt er keinen Lohn, sondern verfällt der Strafe der Murrer, wenn er nicht Buße tut und sich bessert.

Declaratio   Art.52-53

Art. 52 Gehorsam bedeutet vor allem ein offenes Herz, das die Anregungen des Heiligen Geistes aufnimmt, denn dieser weht, wo er will, und gibt uns auf vielfache Weise den Willen Gottes kund. Und wie es die Speise Christi war, den willen dessen zu tun, der ihn gesandt hat, indem er Knechtsgestalt annnahm und gehorsam wurde bis zum Tod, ja bis zum Tod am Kreuz, so müssen auch wir, die wir Christus enger nachfolgen wollen, den Willen des Vaters erforschen, damit wir ihn mit bereitem Herzen erfüllen können.

Zu meist wird uns die Stimme Gottes durch die Stimme der Kirche übermittelt, in der Lehre und den Weisungen des Papstes, des Heiligen Stuhles, der Bischöfe und des Abtes, die nicht nur äußere Dinge regeln sollen, sondern auch unsere Spiritualität formen müssen.

Art. 53 Deshalb verlangen die Mönche, die im Geist des Glaubens und der Liebe den Willen Gottes zu erfüllen trachten, dass ihnen ein Abt vorsteht, der für sie die Stelle Christi vertritt; ihm leisten sie nach der Weisung der Regel und der Konstitutionen demütigen Gehorsam, indem sie die Kräfte des Verstandes und des Willens und die von Gott geschenkten Talente bei der Ausführung der Vorschriften und der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben einsetzen, weil sie wissen, dass sie nach dem Willen Gottes am Aufbau des Leibes Christi mitwirken. So gesehen mindert der Ordensgehorsam keineswegs die Würde der menschlichen Person, sondern führt sie, bereichert durch die Freiheit der Kinder Gottes, zur Reife.

Kapitel 6: DIE SCHWEIGSAMKEIT

Textfeld: 2 April
5 Juli
7 Okt.
9 Jan.

T

un wir, was der Prophet sagt: "Ich sprach, ich will auf meine Wege achten, damit ich mich mit meiner Zunge nicht verfehle. Ich stellte eine Wache vor meinen Mund, ich verstummte, demütigte mich und schwieg sogar vom Guten." 02 Hier zeigt der Prophet: Man soll der Schweigsamkeit zuliebe bisweilen sogar auf gute Gespräche verzichten. Um so mehr müssen wir wegen der Bestrafung der Sünde von bösen Worten lassen.

03 Mag es sich also um noch so gute, heilige und aufbauende Gespräche handeln, vollkommenen Jüngern werde nur selten das Reden erlaubt wegen der Bedeutung der Schweigsamkeit. 04 Steht doch geschrieben: "Beim vielen Reden wirst du der Sünde nicht entgehen", 05 und an anderer Stelle: "Tod und Leben stehen in der Macht der Zunge." 06 Denn Reden und Lehren kommen dem Meister zu, Schweigen und Hören dem Jünger.

07 Muß man den Oberen um etwas bitten, soll es in aller Demut und ehrfürchtiger Unterordnung erbeten werden. 08 Albernheiten aber, müßiges und zum Gelächter reizendes Geschwätz verbannen und verbieten wir für immer und überall. Wir gestatten nicht, daß der Jünger zu solchem Gerede den Mund öffne.

Declaratio   Art.48-49

Art. 48 . Die freiwillige Keuschheit, den wir freiwillig um des Gottesreiches willen auf uns nehmen, ist nicht ein bloßer Verzicht auf die Ehe und die Freuden der natürlichen Familie, sondern muss uns frei machen, damit wir uns mit allen körperlichen und seelischen Kräften um die Belange Gottes und der Kirche sorgen können. Durch die Ordensprofess wollen wir auf direktere und eindringlichere Weise Zeugnisablegen für die christliche Hoffnung auf die kommende Welt, in der die Menschen weder heiraten noch geheiratet werden. Von da her ist die Keuschheit auch ein wichtiges eschatologisches Zeichen unseres Lebens.

Art. 49 Diese vollständige Selbsthingabe an Gott muss die Grundlage für den Aufbau der klösterlichen Familie abgeben. In dieser Familie Gottes begründen die gemeinsame Liebe und die gleiche Berufung die Liebe und die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder. So müssen wir einerseits treu einer des anderen Last tragen, andererseits haben wir auch teil an den Gnaden und Tugenden, in denen sich die einzelnen auszeichnen. So nehmen wir in besonderer Weise den gemeinschaftlichen Heilsweg auf uns, den Gott selbst für das ganze Menschengeschlecht in der Kirche eingerichtet hat. Gott öffnet unsere Herzen, damit wir allen unseren Nächsten, vor allem unseren Mitbrüdern und Mitschwestern im Kloster aufrichtige und tätige Liebe erweisen können.

Kapitel 7:  DIE DEMUT

RB 7,1-9

Textfeld: 3   April
6   Juli
8   Okt.
10 Jan.
L

aut ruft uns, Brüder, die Heilige Schrift zu: "Wer sich selbst erhöht, wird erniedrigt, wer sich aber selbst erniedrigt, wird erhöht werden." 02 Mit diesen Worten zeigt sie uns also, daß jede Selbsterhöhung aus dem Stolz hervorgeht. 03 Davor hütet sich der Prophet und sagt: "Herr, mein Herz ist nicht überheblich, und meine Augen schauen nicht hochmütig; ich ergehe mich nicht in Dingen, die für mich zu hoch und zu wunderbar sind. 04 Wenn ich nicht demütig gesinnt bin und mich selbst erhöhe, was dann? Du behandelst mich wie ein Kind, das die Mutter nicht mehr an die Brust nimmt."

05 Brüder, wenn wir also den höchsten Gipfel der Demut erreichen und rasch zu jener Erhöhung im Himmel gelangen wollen, zu der wir durch die Demut in diesem Leben aufsteigen, 06 dann ist durch Taten, die uns nach oben führen, jene Leiter zu errichten, die Jakob im Traum erschienen ist. Auf ihr sah er Engel herab und hinaufsteigen. 07 Ganz sicher haben wir dieses Herab und Hinaufsteigen so zu verstehen: Durch Selbsterhöhung steigen wir hinab und durch Demut hinauf. 08 Die so errichtete Leiter ist unser irdisches Leben. Der Herr richtet sie zum Himmel auf, wenn unser Herz demütig geworden ist. 09 Als Holme der Leiter bezeichnen wir unseren Leib und unsere Seele. In diese Holme hat Gottes Anruf verschiedene Sprossen der Demut und der Zucht eingefügt, die wir hinaufsteigen sollen.

Declaratio   Art.65

Art. 65 Das Leben des Mönches muss Nachfolge des demütigen Christus sein. In aufrichtiger Reue über unsere Sünden und im Bewusstsein unserer Grenzen, aber auch getragen von der göttlichen Barmherzigkeit müssen wir die Ehre Gottes, nicht unsere eigene suchen. In diesem Geist der Demut müssen wir die Bedrängnisse und Einschränkungen mit heiterem Sinn annehmen und auch mit bescheidenen Erträgnissen und Mitteln zufrieden sein.

Das monastische Leben kann nur unter dem Kreuz bestehen. Wenn wir nämlich der Liebe Christi folgen, die von keiner übertroffen werden kann, begeben wir uns auf den Weg der Selbstverleugnung und der Abtötung im Dienst am lebendigen Gott. Wie seine Jünger, so hat Christus auch uns zum täglichen Kreuztragen berufen.

RB 7,10-30

Textfeld: 4   April
7   Juli
9   Okt.
11 Jan.

D

ie erste Stufe der Demut: Der Mensch achte stets auf die Gottesfurcht und hüte sich, Gott je zu vergessen. 11 Stets denke er an alles, was Gott geboten hat, und erwäge immer bei sich, wie das Feuer der Hölle der Sünden wegen jene brennt, die Gott verachten, 11 und wie das ewige Leben jenen bereitet ist, die Gott fürchten. 12 Zu jeder Stunde sei er auf der Hut vor Sünden und Fehlern, die im Denken, Reden, Tun und Wandel durch Eigenwillen, aber auch durch Begierden des Fleisches geschehen. 13 Der Mensch erwäge: Gott blickt vom Himmel zu jeder Stunde auf ihn und sieht an jedem Ort sein Tun; die Engel berichten ihm jederzeit davon.

14 Der Prophet weist uns darauf hin, daß Gott unserem Denken immer gegenwärtig ist, wenn er sagt: "Gott prüft auf Herz und Nieren." 15 "Der Herr kennt die Gedanken der Menschen." 16 Ebenso sagt er: "Von fern erkennst du meine Gedanken." 17 "Das Denken des Menschen liegt offen vor dir." 18 Vor seinen verkehrten Gedanken auf der Hut, spreche der Bruder, der etwas taugt, ständig in seinem Herzen: "Dann bin ich makellos vor ihm, wenn ich mich vor meiner Bosheit in acht nehme."

19 Den Eigenwillen zu tun, verwehrt uns die Schrift, wenn sie sagt: "Von deinem Willen wende dich ab!" 20 Daß aber Gottes Wille in uns geschehe, darum bitten wir ihn im Gebet. 21 Mit Recht werden wir also belehrt, nicht unseren Willen zu tun, sondern zu beachten, was die Schrift sagt: "Es gibt Wege, die den Menschen richtig erscheinen, die aber am Ende in die Tiefe der Hölle hinabführen." 22 Ebenso zittern wir vor dem Wort, das von den Nachlässigen gesagt ist: "Verdorben sind sie und abscheulich geworden in ihren Gelüsten." 23 Selbst bei den Begierden des Fleisches ist uns Gott, so glauben wir, immer gegenwärtig. Sagt doch der Prophet zum Herrn: "All mein Begehren liegt offen vor dir." 24 Nehmen wir uns also vor jeder bösen Begierde in acht; denn der Tod steht an der Schwelle der Lust. 25 Darum gebietet die Schrift: "Lauf deinen Begierden nicht nach!"

26 Wenn also die Augen des Herrn über Gute und Böse wachen 27 und der Herr immer vom Himmel auf die Menschenkinder blickt, um zu sehen, ob noch ein Verständiger da ist, der Gott sucht, 28 und wenn die Engel, die uns zugewiesen sind, täglich bei Tag und bei Nacht dem Herrn über unsere Taten und Werke berichten, 29 dann, Brüder, müssen wir uns zu jeder Stunde in acht nehmen, damit Gott uns nicht irgendwann einmal als abtrünnig und verdorben ansehen muß, wie der Prophet im Psalm sagt. 30 Weil er gütig ist, schont er uns in dieser Zeit und erwArtet unsere Bekehrung zum Besseren, damit er uns dereinst nicht sagen muß: "Das hast du getan, und ich habe geschwiegen."

RB 7,31-33

Textfeld: 5   April
8   Juli
10 Okt.
12 Jan.

D

ie zweite Stufe der Demut: Der Mönch liebt nicht den eigenen Willen und hat deshalb keine Freude daran, sein Begehren zu erfüllen. 32 Vielmehr folgt er in seinen Taten dem Wort des Herrn, der sagt: "Ich bin nicht gekommen, meinen Willen zu tun, sondern den Willen dessen, der mich gesandt hat." 33 Ebenso steht geschrieben: "Eigensinn führt zur Strafe, Bindung erwirbt die Krone."

Declaratio   Art.66

Art. 66 Wir sind zur Teilhabe am Kreuz Christi berufen, die für uns zumeist in folgendem besteht:

- in der Demut und im Verzicht auf eitlen Ruhm und egoistische Ehrsucht; - in der guten Verrichtung der täglichen Arbeit, die von uns heute oft solche Opfer verlangt, dass wir sie mit Recht mit der Strenge des monastischen Lebens in alter Zeit vergleichen können;

-in der Geduld, mit der wir unsere körperlichen und seelischen Schwächen, die Grenzen unserer Fähigkeiten und die Last des Gemeinschaftslebens guten Mutes ertragen;

- in der Liebe zu unseren Feinden, Verfolgern und Verleumdern;

- in der Annahme von Alter und Tod, womit wir den Glauben und die Hoffnung auf das ewige Leben besonders bezeugen.

RB 7,34

Textfeld: 6   April
9   Juli
11 Okt.
13 Jan.

D

ie dritte Stufe der Demut: Aus Liebe zu Gott unterwirft sich der Mönch dem Oberen in vollem Gehorsam. So ahmt er den Herrn nach, von dem der Apostel sagt: "Er war gehorsam bis zum Tod."

Declaratio   Art.67

Art. 67 Wie wir bereits in der Taufe gelobt haben, dem Teufel und seinen Verlockungen zu widerstehen und zu entsagen, so wollen wir im klösterlichen Leben die Welt, soweit sie unter dem Einfluss des Teufels steht, fliehen: die Augenlust, die Begehrlichkeit des Fleisches und die Hoffahrt des Lebens. Die Weltflucht besteht in erster Linie in der inneren Trennung vom Geist dieser Welt, die über das Grab hinaus nichts erwartet und nichts in diesem Leben höher schätzt als die leiblichen und seelischen Genüsse.

Die äußere Trennung von der Welt - sie wird in unserer Gemeinschaft in verschiedenen Stufen und Formen durchgeführt- ist Zeichen und Mittel für diese innere Entsagung.

RB 7,35-43

Textfeld: 7   April
10 Juli
12 Okt.
14 Jan.

D

ie vierte Stufe der Demut: Der Mönch übt diesen Gehorsam auch dann, wenn es hart und widrig zugeht. Sogar wenn ihm dabei noch so viel Unrecht geschieht, schweigt er und umarmt gleichsam bewußt die Geduld. 36 Er hält aus, ohne müde zu werden oder davonzulaufen, sagt doch die Schrift: "Wer bis zum Ende standhaft bleibt, der wird gerettet" 37 Ferner: "Dein Herz sei stark und halte den Herrn aus." 38 Um zu zeigen, daß der Glaubende für den Herrn alles, sogar Widriges aushalten muß, sagt die Schrift durch den Mund derer, die das erdulden: 38 "Um deinetwillen werden wir den ganzen Tag dem Tode ausgesetzt, behandelt wie Schafe, die zum Schlachten bestimmt sind." 39 Doch zuversichtlich und voll Hoffnung auf Gottes Vergeltung fügen sie freudig hinzu: "All das überwinden wir durch den, der uns geliebt hat." 40 Und ebenso sagt die Schrift an anderer Stelle: "Gott, du hast uns geprüft und uns im Feuer geläutert. Du hast uns in die Schlinge geraten lassen, hast drückende Last unserem Rücken aufgeladen." 41 Um zu zeigen, daß wir unter einem Oberen stehen müssen, sagt sie weiter: "Du hast Menschen über unser Haupt gesetzt." 42 Selbst bei Widrigkeiten und Unrecht erfüllen die Mönche in Geduld die Weisung des Herrn: 42 Auf die eine Wange geschlagen, halten sie auch die andere hin; des Hemdes beraubt, lassen sie auch den Mantel; zu einer Meile gezwungen, gehen sie zwei. 43 Wie der Apostel Paulus halten sie falsche Brüder aus und segnen jene, die ihnen fluchen.

Declaratio   Art.68

Art. 68 Die Liebe zum Kreuz und unsere entschlossene Absage an diese Welt dürfen uns nicht gleichgültig machen gegenüber ihren wahren Werten, die in den Dienst des Reiches Gottes gestellt werden müssen. Die technischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Werte sind uns keineswegs fremd; denn ihre Pflege bereichert unser Leben und gliedert uns in die Menschheitsfamilie ein.

RB 7,44-48

Textfeld: 8   April
11 Juli
13 Okt.
15 Jan.

D

ie fünfte Stufe der Demut: Der Mönch bekennt demütig seinem Abt alle bösen Gedanken, die sich in sein Herz schleichen, und das Böse, das er im Geheimen begangen hat und er verbirgt nichts. 45 Dazu ermahnt uns die Schrift mit den Worten: "Eröffne dem Herrn deinen Weg und vertrau auf ihn!" 46 Sie sagt auch: "Legt vor dem Herrn ein Bekenntnis ab; denn er ist gut, denn seine Huld währt ewig." 47 Ebenso sagt der Prophet: "Mein Vergehen tat ich dir kund, und meine Ungerechtigkeit habe ich dir nicht verborgen. 48 Ich sagte: Vor dem Herrn will ich gegen mich meine Schuld bekennen, und du hast mir die Bosheit meines Herzens vergeben."

Declaratio   Art.116

Art. 116 Die Carta Caritatis legte die jährliche Visitation fest, die der Abt des Gründungsklosters oder sein Delegierter nach dem Filiationsgesetz durchzuführen hatte. Das Ziel war die Erneuerung des Eifers und nach Notwendigkeit die brüderliche Zurechtweisung in Liebe. Die jährliche Visitation war der Angelpunkt der juridischen Struktur des Ordens, sie wurde von allen, auch außerhalb des Ordens, sehr geschätzt und hat sicherlich viel zur Stärkung und Förderung des Lebens in den Klöstern beigetragen.

Der Visitator kann nämlich nach Abschluss der Befragung der Mitbrüder dem Abt des betreffenden Klosters nicht selten gute Ratschläge geben, die Aufmerksamkeit auf jene Fragen und Probleme lenken, die der Abt vielleicht nicht wahrnimmt oder deren Verkettung und personale Aspekte er nicht klar sieht. Wenn der Visitator aber bemerkt, dass die Vorschriften unseres Ordens missachtet werden, soll er bemüht sein, dies nach Beratung mit dem Abt des Klosters in Liebe zu bessern.

Das Gesetz der Filiation gilt bis heute nur mehr in wenigen Klöstern. An Stelle der alten, gleichsam natürlichen Verwandtschaft, die durch die Filiation begründet wurde, haben wir heute meist die Vereinigung der Klöster in Kongregationen. Daher ist im Allgemeinen der Abtpräses der Kongregation der ordentliche Visitator mit Ausnahme der Fälle, in denen das Gesetz der Filiation gilt und die Konstitutionen der betreffenden Kongregation die Sache anders regeln.

RB 7,49-50

Textfeld: 9   April
12 Juli
14 Okt.
16 Jan.

D

ie sechste Stufe der Demut: Der Mönch ist zufrieden mit dem Allergeringsten und Letzten und hält sich bei allem, was ihm aufgetragen wird, für einen schlechten und unwürdigen Arbeiter. 50 Er sagt sich mit dem Propheten: "Zu nichts bin ich geworden und verstehe nichts; wie ein Lasttier bin ich vor dir und bin doch immer bei dir."

Declaratio   Art.117

Art. 117 Das Ziel der Visitation ist auch heute gegenüber früher gleich geblieben, auch wenn gewisse Formen bei der Durchführung der Visitation den neuen Zeitumständen anzupassen sind. Die Visitationen sollen auch heutzutage häufig stattfinden, auch wenn sie nicht immer kanonisch sein müssen, damit in Notlagen von Klöstern rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden kann.

Der Visitator ist sicherlich weder Gesetzgeber noch Reformator, sondern hat die Gewissensprüfung aller zu fördern. Denn die Lösung der Probleme wird kaum aus einer äußeren Auflage, sondern nur aus innerer Überzeugung kommen. Dies aber verlangt sowohl vom Visitator als auch von den Visitierten sehr viel.

Da die Aufgabe des Visitators vor allem in einem Dienst der Liebe besteht, soll er sich besonders bemühen, die Atmosphäre der Kommunität zu erfassen. Er wird auch auf die legitime Autonomie des Klosters und auf seine speziellen, vom Gesetz approbierten Ziele achten müssen, damit die Visitation dem Kloster wahres Wachstum bringen kann.

Die Visitierten sollen sich demütig und aufrichtig öffnen und wahrhaftig das Heil der Seelen und den Fortschritt im Dienst Gottes suchen. Sie sollen auch die verschiedenen Grenzen der Visitation vor Augen haben, nämlich den begrenzten Wirkungsbereich und die tatsächlichen Möglichkeiten des Eingreifens des Visitators. Nicht selten wird die Visitation um ihren Erfolg gebracht wegen der unüberlegten und unbegründeten Erwartungen vieler Mitglieder der Kommunität, die vom Visitator Unmögliches verlangen und sich dann getäuscht vorkommen.

RB 7,51-54

Textfeld: 10 April
13 Juli
15 Okt.
17 Jan.
D

ie siebte Stufe der Demut: Der Mönch erklärt nicht nur mit dem Mund, er sei niedriger und geringer als alle, sondern glaubt dies auch aus tiefstem Herzen. 52 Er erniedrigt sich und spricht mit dem Propheten: "Ich aber bin ein Wurm und kein Mensch, der Leute Spott, vom Volk verachtet. 53 Ich habe mich erhöht und wurde erniedrigt und zunichte." 54 "Gut war es für mich, daß du mich erniedrigt hast; so lerne ich deine Gebote."

RB 7,55

Textfeld: 11April
14 Juli
16 Okt.
18 Jan.
D

ie achte Stufe der Demut: Der Mönch tut nur das, wozu ihn die gemeinsame Regel des Klosters und das Beispiel der Väter mahnen.

RB 7,56-58

Textfeld: 12 April
15 Juli
17 Okt.
19 Jan.
D

ie neunte Stufe der Demut: Der Mönch hält seine Zunge vom Reden zurück, verharrt in der Schweigsamkeit und redet nicht, bis er gefragt wird. 57 Zeigt doch die Schrift: "Bei vielem Reden entgeht man der Sünde nicht." 58 "Der Schwätzer hat keine Richtung auf Erden."

RB 7,59

Textfeld: 13April
16 Juli
18 Okt.
20 Jan.
D

ie zehnte Stufe der Demut: Der Mönch ist nicht leicht und schnell zum Lachen bereit, steht doch geschrieben: "Der Tor bricht in schallendes Gelächter aus."

RB 7,60-61

Textfeld: 14 April
17 Juli
19 Okt.
21 Jan.
D

ie elfte Stufe der Demut: Der Mönch spricht, wenn er redet, ruhig und ohne Gelächter, demütig und mit Würde wenige und vernünftige Worte und macht kein Geschrei, 61 da geschrieben steht: "Den Weisen erkennt man an den wenigen Worten."

RB 7,62-70

Textfeld: 15 April
18 Juli
20 Okt.
22 Jan.

D

ie zwölfte Stufe der Demut: Der Mönch sei nicht nur im Herzen demütig, sondern seine ganze Körperhaltung werde zum ständigen Ausdruck seiner Demut für alle, die ihn sehen. 63 Das heißt: Beim Gottesdienst, im Oratorium, im Kloster, im Garten, unterwegs, auf dem Feld, wo er auch sitzt, geht oder steht, halte er sein Haupt immer geneigt und den Blick zu Boden gesenkt. 64 Wegen seiner Sünden sieht er sich zu jeder Stunde angeklagt und schon jetzt vor das schreckliche Gericht gestellt. 65 Immer wiederhole er im Herzen die Worte des Zöllners im Evangelium, der die Augen zu Boden senkt und spricht: "Herr, ich Sünder bin nicht würdig, meine Augen zum Himmel zu erheben." 66 Und ebenso sagt er mit dem Propheten: "Gebeugt bin ich und tief erniedrigt."

67 Wenn also der Mönch alle Stufen auf dem Weg der Demut erstiegen hat, gelangt er alsbald zu jener vollendeten Gottesliebe, die alle Furcht vertreibt. 68 Aus dieser Liebe wird er alles, was er bisher nicht ohne Angst beobachtet hat, von nun an ganz mühelos, gleichsam natürlich und ohne Gewöhnung ein halten, 69 nicht mehr aus Furcht vor der Hölle, sondern aus Liebe zu Christus, aus guter Gewohnheit und aus Freude an der Tugend. 70 Dies wird der Herr an seinem Arbeiter, der von Fehlern und Sünden rein wird, schon jetzt gütig durch den Heiligen Geist erweisen.

Declaratio   Art.10

Art. 10: Die wichtigste und fruchtbarste Quelle unseres Lebens ist Wirken und Inspiration des Heiligen Geistes in uns. Wir glauben nämlich fest, dass der Geist Gottes auch in uns wirkt und unsere Herzen entzündet, damit wir den Willen Gottes besser erkennen und bereitwilliger ausführen. Nichts ist für uns so notwendig, als unser Leben und unsere Berufung mit aufrichtigem Herzen im Licht des Heiligen Geistes zu durchforschen und seinen Anregungen bereitwillig zu entsprechen. Wenn sein Wirken auch geheimnisvoll ist, so offenbart es sich doch zweifellos am meisten in der brüderlichen Einmütigkeit der Ordensmitglieder, die den Willen Gottes aufrichtig erforschen und angemessene und würdige Formen des Dienstes an Gott suchen. Das offene und ehrliche Gespräch, die aufrichtigen gemeinsamen Überlegungen, die verantwortliche Zusammenarbeit aller Mitglieder, das sind die vorzüglichsten Mittel, durch die Führung und Anregung des Heiligen Geistes offenbar werden.

Kapitel 8: DER GOTTESDIENST IN DER NACHT

Textfeld: 16 April
19 Juli
21 Okt.

I

m Winter, das heißt vom ersten November bis Ostern, soll man zur achten Stunde der Nacht aufstehen; das entspricht vernünftiger Überlegung. 02 So können die Brüder etwas länger als die halbe Nacht schlafen und dann ausgeruht aufstehen. 03 Was nach den Vigilien an Zeit noch übrigbleibt, sollen die Brüder, die es brauchen, auf das Einüben der Psalmen und Lesungen verwenden.

04 Von Ostern bis zum ersten November werde die Stunde des Aufstehens so bestimmt: 04 Auf die Feier der Vigilien folgen nach einer kurzen Pause für die natürlichen Bedürfnisse der Brüder die Laudes, die bei Tagesanbruch zu halten sind.

Declaratio   Art.18-21

Art. 18 Wie jeder Mensch und jede Gemeinschaft bewahrt auch unser Orden seine Vergangenheit in sich und trägt Erbe und Last nicht nur seiner Geschichte von den Anfängen von Cîteaux an, sondern der Geschichte des allgemeinen Mönchtums, dessen Wurzeln bis in die ersten christlichen Jahrhunderte reichen. Es ist daher von Nutzen, kurz die wesentlichen Abschnitte der Geschichte des Mönchtums und ihre Bedeutung wiederzugeben.

Art. 19 Vom Anfang an gab es in der Kirche Urformen des monastischen Lebens (Bekenner, Jungfrauen, deren Leben manche als Haus-Mönchtum bezeichnen). Im 3. Jahrhundert treten neben der erwähnten Form Anachoreten und Zönobiten in der gesamten Kirche auf, und ab dem 4. Jahrhundert wurden Regeln verfasst, um die neuen monastischen Einrichtungen zu ordnen und die Erfahrungen der geistlichen Väter weiterzugeben. Dabei blieb das Evangelium jene Regula non regulata-Regel, die durch keine Regel gefasst wird-, der alle Regeln zu dienen hatten.

Art. 20 Unter diesen Regeln ragt besonders die Regel des hl. Benedikt hervor, die der hl. Patriarch als seine "kleine Regel für Anfänger" (RB 73,8) aus verschiedenen Regeln zusammenstellte. Nach ihr ist das Kloster "die Schule für den Dienst des Herrn" (RB Prol. 45) in der die Gemeinschaft unter der Vaterschaft Christi, dessen Stelle der Abt im Dienst an den Brüdern vertritt, in harmonischem Gleichgewicht von Gottesdienst, geistlicher Lesung, Arbeit und anderen Übungen durch die Führung des Evangeliums auf dem Weg der Gebote Gottes voraneilt.

Art. 21 Die Regel, die von der innerklösterlichen Ordnung handelt, erhält eine gewisse Ergänzung durch die Lebensbeschreibung des hl. Genedikt in den Dialogen des hl. Papstes Gregor. Auch wenn diese Darstellung nicht in allen Teilen historisch zuverlässig ist, zeigt sie uns doch, wie der hl. Ordensvater gemäß der Tradition jene, die zum Kloster kamen, aufnahm, ja sogar, wie er selbst außerhalb des Klosters tätig war. Der hl. Gregor lehrt nämlich, dass der hl. Benedikt "die umwohnende Bevölkerung durch anhaltende Predigt zum Glauben gerufen hat" und sogar seine Brüder häufig ins Nachbardorf geschickt habe, "um die Seelen zu ermuntern" (Dialoge 8 und 19).

Kapitel 9: DIE ORDNUNG DER VIGILIEN IM WINTER

Textfeld: 17 April
20 Juli
22 Okt.

I

m Winter singt man zuerst dreimal den Vers: "Herr, öffne meine Lippen, damit mein Mund dein Lob verkünde." 02 Darauf folgen Psalm 3 und das "Ehre sei dem Vater", 03 Psalm 94, mit Antiphon oder wenigstens einfach gesungen, 04 ein Hymnus des Ambrosius, dann sechs Psalmen mit Antiphonen. 05 Anschließend wird der Versikel gesungen, der Abt spricht den Segen, und alle setzen sich auf die Bänke. 05 Aus dem Buch, das auf dem Pult liegt, tragen die Brüder abwechselnd drei Lesungen vor; dazwischen werden auch drei Responsorien gesungen. 06 Zwei Responsorien singt man ohne "Ehre sei dem Vater", aber bei jenem nach der dritten Lesung singt der Vorsänger das "Ehre sei dem Vater". 07 Sobald der Vorsänger es anstimmt, erheben sich aus tiefer Ehrfurcht vor der heiligen Dreifaltigkeit sofort alle von ihren Sitzen. 08 In den Vigilien lese man die von Gott beglaubigten Bücher des Alten und des Neuen Testamentes, aber auch Erklärungen dazu, die von anerkannten und rechtgläubigen katholischen Vätern verfaßt sind. 09 Nach den drei Lesungen mit ihren Responsorien folgen weitere sechs Psalmen, die mit "Halleluja" gesungen werden, 10 eine Lesung aus den Apostelbriefen, auswendig vorgetragen, der Versikel und das Bittgebet der Litanei, nämlich das "Kyrie eleison". 11 Damit sind die nächtlichen Vigilien beendet.

Declaratio   Art.22

Art. 22 . Die Regel des hl. Benedikt war weder die einzige Regel noch erfreute sie sich bis zur Zeit des hl. Benedikt von Aniane allgemeiner Annahme (Zeit der Regula mixta). Dann aber wurde sie allmählich in fast allen Klöstern des Karolingerreiches eingeführt. Von da an zeigte sich eine gewisse Einheitlichkeit der Lebensform im abendländischen Mönchtum, das man als benediktinisch bezeichnen kann.

Die Synoden des 9. bis 11. Jahrhunderts bemühten sich um eine klarere Trennung der Mönche von den Regularkanonikern -allerdings ohne viel Erfolg, da die Anzahl der Mönche, welche die heiligen Weihen empfingen und so in den Stand der Kleriker übertraten, ständig wuchs, während die Regularkanoniker ihr Leben nach monastischen Gebräuchen ordneten. Überdies verließ das Mönchtum des 10. und 11. Jahrhunderts das einfache Leben und erhöhte ständig den Anteil und die Bedeutung der Liturgie im monastischen Leben, sodass das Gleichgewicht zwischen Gebet und Arbeit beinahe verloren ging.

Kapitel 10: DIE ORDNUNG DER VIGILIEN IM SOMMER

Textfeld: 18 April
21 Juli
23 Okt.

V

on Ostern bis zum ersten November wird die schon erwähnte Zahl der Psalmen beibehalten. 02 Die Lesungen aus dem Buch entfallen jedoch, weil die Nächte kurz sind; statt der drei Lesungen wird eine aus dem Alten Testament auswendig vorgetragen. Darauf folgt ein kurzes Responsorium. 03 Alles andere wird gehalten, wie bereits gesagt. Zu den nächtlichen Vigilien werden also, abgesehen von Psalm 3 und Psalm 94, niemals weniger als zwölf Psalmen gesungen.

Declaratio   Art.23

Art. 23 . Im 11. Jahrhundert entstanden bei den Mönchen (und den Kanonikern) neue geistliche Bewegungen, die sich die Rückkehr zur wahren evangelischen Armut, zur Handarbeit, zur Reinheit der Regel und zu den authentischen Quellen des alten Mönchtums zum Ziel setzten.

In dieser Absicht wurde Cîteaux gegründet. Die Gründer des Novum monasterium stellten das Gleichgewicht zwischen Liturgie und Arbeit wieder her, auch wenn sie nicht in allem zum Buchstaben der Regel zurückkehrten. Sie behielten nämlich mehrere liturgische Funktionen bei, die dem hl. Benedikt unbekannt und später eingeführt worden waren (wie z. B. die tägliche Konventmesse), und änderten auf diese Weise die Ordnung des Tagesablaufes. Außerdem nahmen sie Konversbrüder auf, weil sie der Ansicht waren, dass sie ohne diese nicht in der Lage wären, "die Vorschriften der Regel Tag und Nacht einzuhalten" (Exordium Parvum 15). So verstanden sie die Regel in mehreren Punkten nicht im historischen Sinn des 6. Jahrhunderts, sondern im Sinn späterer Kommentare.

Die von Cîteaux und seinen Tochtergründungen errichteten Klöster waren vom Anfang an rechtlich selbstständige Abteien, die nach den Vorschriften der Charta Caritatis miteinander verbunden waren; ihre Äbte kamen jährlich zum Generalkapitel nach Cîteaux, um die Seelsorge an den ihnen anvertrauten Mönchen zu fördern.

Seit den ersten Jahrzehnten des zwölften Jahrhunderts förderten die Äbte unseres Ordens die Gründungen von Frauenklöstern und sie halfen ihnen, ihr klösterliches Leben zu regeln. Die Frauenklöster wie auch die Klöster der Mönche waren bis 1184 unter der Jurisdiktion des Bischofs. Nach der Exemtion sind sehr viele Frauenklöster dem Orden inkorporiert worden.

Am Anfang visitierten die Gründeräbtissinnen regelmäßig die Tochtergründungen und Filiationen hielten auch Kapitel ab. Aber wegen das Klausurgesetzes, das im Mittelalter immer strenger wurde, wurde die Visitation dem Vaterabt übertragen, die Kapitel der Äbtissinnen wurden nicht mehr abgehalten.

Kapitel 11: DIE ORDNUNG DER VIGILIEN AM SONNTAG

Textfeld: 19 April
22 Juli
24 Okt.

A

m Sonntag steht man zu den Vigilien früher auf. 02 Für diese Vigilien gilt folgende Ordnung: Zuerst werden sechs Psalmen und der Versikel gesungen. 02 Wenn hierauf alle in rechter Haltung und Reihenfolge auf ihren Plätzen sitzen, werden aus dem Buch vier Lesungen vorgetragen, dazu die Responsorien. 03 Nur beim vierten Responsorium fügt der Vorsänger das "Ehre sei dem Vater" an; sobald er es anstimmt, erheben sich alle in Ehrfurcht. 04 Auf die Lesung folgen die nächsten sechs Psalmen mit Antiphonen wie zuvor und der Versikel. 05 Dann liest man nach der angegebenen Ordnung wieder vier Lesungen mit ihren Responsorien. 06 Danach werden drei Cantica aus den Propheten gesungen, die der Abt bestimmt; diese Cantica singt man mit "Halleluja". 07 Nach dem Versikel und dem Segen des Abtes werden nach der gleichen Ordnung vier Lesungen aus dem Neuen Testament vorgetragen. 08 Nach dem vierten Responsorium beginnt der Abt den Hymnus "Dich, Gott, loben wir". 09 Anschließend trägt der Abt einen Abschnitt aus dem Evangelium vor, bei dem alle in, Ehrfurcht stehen. 10 Nach dem Evangelium antworten alle: "Amen". Der Abt schließt sogleich den Hymnus "Dir gebührt Lob" an. Nach dem Segen beginnt die Laudes.

11 Diese Ordnung der Vigilien bleibt an allen Sonntagen gleich, im Sommer wie im Winter. 12 Wenn man aber zu spät aufsteht, was ferne sei, werden Lesungen oder Responsorien gekürzt. 13 Doch sorge man auf jede Weise dafür, daß es nicht vorkommt. Wenn es doch geschieht, tue der, durch dessen Nachlässigkeit es verursacht wurde, vor Gott im Oratorium geziemend Buße.

Declaratio   Art.24

Art. 24 Wegen des Wachstums des Ordens durch die Gründung von Hunderten von Abteien innerhalb kürzester Zeit sowie durch die Inkorporation verschiedener Kongregationen (Kongregationen von Savigny und von Obazine noch zu Lebzeiten des hl. Bernhard) wurde die anfängliche "Gleichheit der Gebräuche" (Carta Caritatis Prior 3) langsam und allmählich zur Verschiedenheit. Die Veränderung des sozialen, intellektuellen und politischen Lebens hatte ebenfalls einen Einfluss auf die Entwicklung des Ordens. Daher war das Generalkapitel bestrebt, die Gesetzgebung des Ordens stets den neuen Erfordernissen anzupassen, und es scheute nicht davor zurück, im 12. Jahrhundert auch die Carta Caritatis mehrmals und nicht geringfügig zu bearbeiten.

Kapitel 12: DIE LAUDES AM SONNTAG

Textfeld: 20 April
23 Juli
25 Okt.

Z

u den Laudes am Sonntag singt man zuerst Psalm 66 ohne Antiphon und ohne Unterbrechung. 02 Es folgen Psalm 50 mit Halleluja, 03 Psalm 117, Psalm 62, 04 der Lobpreis, die Lobpsalmen, eine Lesung aus der Offenbarung des Johannes, auswendig vorgetragen, ein Responsorium, ein Hymnus des Ambrosius, der Versikel, 04 das Canticum aus dem Evangelium, die Litanei und der Abschluß.

Declaratio   Art.25

Art. 25 Die große Anzahl der Äbte beim Generalkapitel führte sodann zur Schaffung des Definitoriums, das seine Form im Jahr 1265 erhielt und bis zur Französischen Revolution beibehielt. Aus diesem Grund und wegen Kriegswirren und anderer Schwierigkeiten begannen die Äbte, seltener zum Generalkapitel zu kommen. Zur gleichen Zeit nahm das Zisterzienserleben in verschiedenen Gebieten, besonders in Zentral- und Osteuropa, aber auch in Portugal ein neues Aussehen an.

Dazu kamen im Lauf der Zeit Gründe politischer und kirchlicher Art wie das Kommendewesen, die neue Lösungen in verschiedenen Gebieten erforderten. So entstanden im Orden verschiedene Kongregationen: durch päpstlichen Erlass die Kastilianische im Jahr 1425, die Kongregation des hl. Bernhard in Italien 1497, die Portugiesische 1567; im 17. Jahrhundert bereits unter Mitwirkung des Generalkapitels die Kalabrisch-Lukanische, die Römische, die Aragonische und die Oberdeutsche Kongregation.

Kapitel 13: DIE LAUDES AN DEN WERKTAGEN

Textfeld: 21 April
24 Juli
26 Okt.

D

ie Laudes an den Werktagen werden in folgender Ordnung gefeiert: 02 Man singt Psalm 66 ohne Antiphon wie am Sonntag, etwas langsam, damit alle beim Psalm 50 anwesend sind. Psalm 50 wird mit Antiphon gesungen. 03 Es folgen zwei Psalmen nach der üblichen Ordnung: 04 am Montag Psalm 5 und Psalm 35; 05 am Dienstag Psalm 42 und Psalm 56; 06 am Mittwoch Psalm 63 und Psalm 64; 07 am Donnerstag Psalm 87 und Psalm 89; 08 am Freitag Psalm 75 und Psalm 91; 09 am Samstag aber Psalm 142 und das Canticum aus dem Deuteronomium, das in zwei "Ehre sei dem Vater" geteilt wird. 10 An den anderen Tagen singt man je ein Canticum aus den Propheten, wie es in der Kirche von Rom Brauch ist. 11 Darauf folgen die Lobpsalmen, eine Lesung aus den Briefen des Apostel Paulus, auswendig vorgetragen, ein Responsorium, ein Hymnus des Ambrosius, 11 der Versikel, Das Canticum aus dem Evangelium, die Litanei und der Abschluß.

12 Die Feier von Laudes und Vesper gehe niemals zu Ende, ohne daß am Schluß der Obere das Gebet des Herrn von Anfang an so spricht, daß alle es hören können; 12 denn immer wieder gibt es Ärgernisse, die wie Dornen verletzen. 13 Wenn die Brüder beten und versprechen: "Vergib uns, wie auch wir vergeben", sind sie durch dieses Wort gebunden und reinigen sich von solchen Fehlern. 14 Bei den anderen Gebetszeiten wird nur der Schluß dieses Gebetes laut gesprochen, so daß alle antworten: "Sondern erlöse uns von dem Bösen."

Declaratio   Art.26-28

Art. 26 . In diesen Jahrhunderten gewann im Orden das Priestertum immer mehr Bedeutung, und nicht wenige Klöster übernahmen verschiedene Aufgaben des pastoralen Dienstes. Nach dem Konzil von Trient erhielt die Pfarrseelsorge in vielen Teilen des Ordens den ersten Platz unter den Tätigkeiten und wurde zur Hauptaufgabe vieler Priestermönche.

Art. 27 Die Erziehung der Jugend in Schulen hat lange und starke Wurzeln in der alten monastischen Tradition; zwar lehnten die ersten Zisterzienser der Zeitumstände wegen die schulische Tätigkeit ab, doch später kam sie auch bei unseren Mönchen in verschiedenen Formen auf. Besonders seit dem 18. Jahrhundert, in dem das moderne Schulwesen entstand, übernahmen viele Klöster die Lehrtätigkeit in Schulen mit Öffentlichkeitsrecht.

Art. 28 Im 16. Jahrhundert erlitt der Orden großen Schaden durch die Reformation und ihre Folgen; doch begann er im 17. Jahrhundert in vielen Gebieten wieder zu blühen. In dieser Zeit suchten jene Abteien, die durch die Übernahme der Seelsorge oder die Errichtung von Schulen Anteil an den Aufgaben und Sorgen der Lokalkirchen erhielten, ihr Leben großteils diesen neuen Tätigkeiten anzupassen. Die Französische Revolution, der Josephinismus und die anderenorts rasch folgende Säkularisation zerstörten nicht nur den größten Teil der Klöster, sondern auch die Organisation des Ordens von Grund auf.

Da es nach der Auflösung von Citeaux keine Ordenskonstitutionen gab, die geeignet gewesen wären, die Schwierigkeiten zu überwinden und es unmöglich war, ein Generalkapitel einzuberufen, wurde das alre konstitutionelle Recht des Ordens völlig geändert. Nach dem Tode des Abtes von Citeuax konnte der Heilige Stuhl, der selber in großen Bedrängnissen war, sich nur auf provisorische Weise um den Orden kümmern. Aber sobald Pius VII aus der Gefangenschaft Napoleons zurück gekehrt war, bestimmte er ein Oberhaupt für den Orden und zwar den Abtpräses der Kongregation Skt. Bernhard in Italien; dieser hatte dann diese Stellung bis 1880. Die Jurisdiktion dieses General-Abtpräses war aber mehr oder weniger auf die Bestätigung der neugewählten Äbte der Strengen Observanz eingeschränkt; auf diese Weise konnte die Einheit des Ordens erhalten bleiben.

Als im Jahre 1834 die erste Kongregation Unserer Lieben Frau von la Trappe von Heiligen Stuhl errichtet wurde, wurde deutlich gesagt, dass jene Kongregation sich unter der Jurisdiktion des Generalabtes befand.

Die Versuche, ein Generalkapitel aller Äbte einzuberufen, hatten keinen Erfolg, so konnte das erste Generalkapitel nach der Französischen Revolution erst im Jahre 1880 abgehalten werden, deren Mitglieder vom Heiligen Stuhl bestimmt wurden.

Im Vereinigungskapitel dreier Kongregationen der Strengen Observanz 1892 beschlossen die Kapitelväter frei einen autonomen Orden der Reformierten Zisterzienser Unserer Lieben Frau von la Trappe. Als Papst Leo XIII sah, dass es unmöglich war, die beiden Orden zu vereinigen, benützte er 1902 den Ausdruck „Familia Cisterciensis“ und sprach dem Orden der Reformierten Zisterzienser sämtliche Privilegien des Zisterzienserordens zu.

Kapitel 14: DIE VIGILIEN AN DEN FESTTAGEN

Textfeld: 22 April
25 Juli
27 Okt.

A

n den Festen der Heiligen und an allen Feiertagen halte man es so, wie wir es für den Sonntag bestimmt haben. 02 Nur Psalmen, Antiphonen und Lesungen sind eigens für die Festtage ausgewählt. Die oben angegebene Ordnung werde aber beibehalten.

Declaratio   Art.29

Art. 29 Die Äbte der übrigen Klöster kamen schon im vorigen Jahrhundert mehrmals zu Generalkapiteln zusammen und erarbeiteten in diesem Jahrhundert dreimal Konstitutionen über die oberste Leitung des Ordens. In dieser Zeit schlossen sich mehrere Klöster, die außerhalb des Ordens entstanden waren, sowie die Kongregation von Casamari dem Orden an. Ebenso wurden mehrere Neugründungen - auch in Missionsländern - vorgenommen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten die Frauenklöster in Spanien und Italien Föderationen päpstlichen Rechtes, die sich in geistlicher und materieller Hinsicht sehr verdient gemacht haben und die ihre Aufgabe für die Klöster und für den Orden weiter wahrnehmen sollten.

So entstand unser heutiger Orden, der eine äußerst komplexe Wirklichkeit bildet. Auch von daher wird klar, dass es bei dem Bemühen um zeitgemäße Erneuerung besonders darum geht, dass vor allem die einzelnen Gemeinschaften ihre Aufgaben und Ziele erkennen und sie klar und ehrlich definieren. Eine solche Klarstellung wird auch im Orden die Vitalität und das gegenseitige Verständnis fördern.

Kapitel 15: DIE ZEITEN FÜR DAS HALLELUJA

Textfeld: 23 April
26 Juli
28 Okt.

V

om heiligen Osterfest bis Pfingsten wird immer wieder das Halleluja gesungen, zu den Psalmen wie auch zu den Responsorien. 02 Von Pfingsten bis zum Beginn der Fastenzeit singt man es jede Nacht, aber nur zu den letzten sechs Psalmen der Vigil. 03 An allen Sonntagen außerhalb der Fastenzeit werden die Cantica, Die Laudes, Prim, Terz, Sext und Non mit Halleluja gesungen, die Vesper aber hat Antiphonen. 04 Die Responsorien werden nie mit Halleluja gesungen, außer in der Zeit vom Osterfest bis Pfingsten.

Declaratio   Art.59

Art. 59 Der Mönch, der in der Nachfolge Christi Gott sucht und ihm dienen will, betet häufig. In der Betrachtung des Wortes Gottes, der sich uns geoffenbart hat, sowie im gemeinsamen und privaten Gebet, das auf das Wort Gottes antwortet, werden unser Geist und unser Gemüt zu den göttlichen Dingen erhoben. Auf diese Weise können wir auch die Quelle der Inspiration für alle unsere Tätigkeiten finden und zugleich die Ausrichtung unseres Lebens besser erkennen und sie häufig richtig stellen.

Kapitel 16: DER GOTTESDIENST AM TAGE

Textfeld: 24 April
27 Juli
29 Okt.

E

s gelte, was der Prophet sagt: "Siebenmal am Tag singe ich dein Lob." 02 Diese geheiligte Siebenzahl wird von uns dann erfüllt, wenn wir unseren schuldigen Dienst leisten zur Zeit von Laudes, Prim, Terz, Sext, Non Vesper und Komplet; 03 denn von diesen Gebetsstunden am Tag sagt der Prophet: "Siebenmal am Tag singe ich dein Lob." 04 Von den nächtlichen Vigilien sagt derselbe Prophet: "Um Mitternacht stehe ich auf, um dich zu preisen."

05 Zu diesen Zeiten laßt uns also unserem Schöpfer den Lobpreis darbringen wegen seiner gerechten entscheide, nämlich in Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper und Komplet. Auch in der Nacht laßt uns aufstehen, um ihn zu preisen.

Declaratio   Art.60

Art. 60 Wie die Ordensberufung Gnade Gottes ist, so kommt auch unser Vermögen zu beten nicht von uns, sondern vom Heiligen Geist, "in dem wir rufen: Abba, Vater" (Röm 8,15). Durch den Empfang der Sakramente und besonders durch die tägliche Feier der Eucharistie wird dieses Gnadenleben in uns anhaltend gestärkt und unser Gebet mit den Heilstaten Christi sakramental vereinigt.

Wie aus der gesamten monastischen Tradition und dem Auftrag der Kirche hervorgeht, sind die Mönche in besonderer Weise berufen, das Gebet Christi in der Kirche fortzusetzen, und dies in der Feier der Messe und des Opus Dei, die in ihrem Leben die Vorrangstellung haben müssen, sowie in anderen Formen des Gebetes, das auf seine Weise das ganze Leben durchdringen muss.

Kapitel 17: DIE PSALMEN IM GOTTESDIENST AM TAGE

Textfeld: 25 April
28 Juli
30 Okt.
F

ür die Vigilien und die Laudes haben wir die Ordnung des Psalmengesanges bestimmt; wenden wir uns nun den folgenden Gebetszeiten zu.

02 Zur Prim singt man drei Psalmen, und zwar einzeln, nicht unter einem einzigen "Ehre sei dem Vater". 03 Zuerst singt man den Vers "O Gott, komm mir zu Hilfe"; es folgt der Hymnus dieser Gebetszeit. Dann beginnen die Psalmen. 04 Nach den drei Psalmen werden eine Lesung vorgetragen, der Versikel, das "Kyrie eleison" und der Abschluß.

05 Die Gebetszeiten der Terz, Sext und Non werden in der gleichen Ordnung gefeiert, das heißt, es folgen aufeinander der Vers, der Hymnus der Gebetszeit, drei Psalmen, eine Lesung, der Versikel, das "Kyrie eleison" und der Abschluß. 06 Wenn die Gemeinschaft größer ist, singt man die Psalmen mit Antiphonen, ist sie kleiner, singt man sie ohne Unterbrechung. 07 Für die Feier der Vesper werden vier Psalmen mit Antiphonen festgesetzt. 08 Nach den Psalmen werden eine Lesung vorgetragen, dann das Responsorium, ein Hymnus des Ambrosius, der Versikel, das Canticum aus dem Evangelium, die Litanei und als Abschluß das Gebet des Herrn.

09 Für die Komplet werden drei Psalmen festgesetzt; diese Psalmen betet man ohne Unterbrechung und ohne Antiphon. 10 Es folgen der Hymnus dieser Gebetszeit, eine Lesung, der Versikel, das "Kyrie eleison" und das Segensgebet als Abschluß.

Declaratio   Art.61

Art. 61 In der Feier der Eucharistie wird das Opfer Christi gegenwärtig, das das einmal für immer am Kreuz dargebracht wurde und uns Tag für Tag geschenkt wird. Die zur Gottesverehrung gesetzten menschlichen Akte werden zu einem wirksamen Zeichen des Tuns Christi, sodass sich die Gabe und das Wort Gottes und die Antwort des Menschen in Danksagung und Lob auf höchstmögliche Weise zum Lob Gottes und zur Heiligung des Menschen vereinen. Alle kirchlichen Dienste sind hingerichtet auf die Feier der Eucharistie, die der wahre Mittelpunkt der gesamten Liturgie, ja sogar unseres monastischen Lebens ist. Sie ist das Sakrament der Liebe, Zeichen der Einheit, Band der Liebe, österliches Mahl, in dem Christus empfangen wird, der Seele Gnade Geschenk wird und uns ein Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird. Die Anbetung des in der Eucharistie gegenwärtigen Christus ist eine Hilfe damit die aktive Teilnahme am Opfer Christi sich wirksam in den Tag hinein fortsetze.

Kapitel 18: DIE ORDNUNG DER PSALMEN

Textfeld: 26 April
29 Juli
31 Okt.
A

'ls erstes wird der Vers gesungen "O Gott, komm mir zu Hilfe; Herr, eile mir zu helfen. Ehre sei dem Vater" Dann folgt der Hymnus der Gebetszeit.

02 Zur Prim am Sonntag singt man vier Abschnitte des Psalmes 118. 03 In den folgenden Gebetszeiten Terz, Sext, Non werden je drei Abschnitte dieses Psalmes 118 gesungen.

04 Zur Prim am Montag singt man drei Psalmen, nämlich Psalm 1, Psalm 2 und Psalm 6. 05 Auch zur Prim an den folgenden Tagen bis zum Sonntag werden der Reihe nach je drei Psalmen gesungen bis zum Psalm 19; dabei werden jedoch Psalm 9 und Psalm 17 geteilt. 06 So können die Vigilien des Sonntags immer mit Psalm 20 einsetzen.

07 Zur Terz, Sext und Non des Montags werden die restlichen neun Abschnitte des Psalmes 118 gesungen, je drei zu jeder Gebetszeit. 08 So ist Psalm 118 auf zwei Tage verteilt, nämlich auf Sonntag und Montag. 09 Am Dienstag werden dann zur Terz, Sext und Non je drei Psalmen gesungen, angefangen von Psalm 119 bis Psalm 127, zusammen neun Psalmen. 10 Diese Psalmen werden bis zum Sonntag jeweils bei denselben Gebetszeiten wiederholt, wie auch die Ordnung der Hymnen, Lesungen und Versikel an allen Tagen unverändert beibehalten wird. 11 So beginnt man am Sonntag immer mit Psalm 118. 12 Zur Vesper werden täglich vier Psalmen feierlich gesungen, 13 angefangen von Psalm 109 bis Psalm 147; 14 ausgenommen sind Psalmen, die schon anderen Gebetszeiten zugewiesen wurden, nämlich die Psalmen 117 bis 127, Psalm 133 und 142. 15 Alle anderen sind zur Vesper zu singen. 16 Weil aber drei Psalmen fehlen, sind die längeren der genannten Reihe zu teilen, nämlich Psalm 138, Psalm 143 und Psalm 144. 17 Weil Psalm 116 kurz ist, wird er mit Psalm 115 verbunden. 18 Damit ist die Reihe der Vesperpsalmen festgelegt. Für alles übrige gilt die oben gegebene Ordnung, also für Lesung, Responsorium, Hymnus, Versikel und Canticum.

19 Zur Komplet werden täglich dieselben Psalmen wiederholt, nämlich Psalm 4, Psalm 90 und Psalm 133. 20 Damit ist die Ordnung des Psalmengesangs am Tage festgelegt. Die anderen Psalmen verteile man gleichmäßig auf die Vigilien der sieben Nächte. 21 Dabei teilt man die längeren Psalmen und bestimmt so zwölf für jede Nacht.

22 Wir machen ausdrücklich auf folgendes aufmerksam: Wenn jemand mit dieser Psalmenordnung nicht einverstanden ist, stelle er eine andere auf, die er für besser hält. 23 Doch achte er unter allen Umständen darauf, daß jede Woche der ganze Psalter mit den 150 Psalmen gesungen und zu den Vigilien am Sonntag stets von vorn begonnen wird. 24 Denn Mönche, die im Verlauf einer Woche weniger singen als den ganzen Psalter mit den üblichen Cantica, sind zu träge im Dienst, den sie gelobt haben. 25 Lesen wir doch, daß unsere heiligen Väter in ihrem Eifer an einem einzigen Tag vollbracht haben, was wir in unserer Lauheit wenigstens in einer ganzen Woche leisten wollen.

Declaratio   Art.62

Art. 62 . Bei der Erneuerung des Officium divinum, die fortzusetzen und abzuschließen ist, müssen wir unsere Aufmerksamkeit vor allem auf die Einheit und Harmonie zwischen der Liturgie und den übrigen Elementen des Ordenslebens richten. Wenn auch die Liturgie "der Höhepunkt ist, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt" (Liturgiekonstitution 10), macht sie doch nicht den gesamten Tätigkeitsbereich der Kirche und des Klosters aus. Deshalb soll das tägliche Leben geeignet sein für eine fruchtbare Feier der Liturgie, und die Strukturen und Formen der Liturgie sollen so beschaffen sein, dass sie das tägliche Leben nähren und beseelen können.

Kapitel 19: DIE HALTUNG BEIM GOTTESDIENST

Textfeld: 27 April
30 Juli
1    Nov.
23 Jan.
Ü

berall ist Gott gegenwärtig, so glauben wir, und die Augen des Herrn schauen an jedem Ort auf Gute und Böse. 02 Das wollen wir ohne Zweifel ganz besonders dann glauben, wenn wir Gottesdienst feiern. 03 Denken wir daher immer an die Worte des Propheten: "Dient dem Herrn in Furcht." 04 "Singt die Psalmen in Weisheit." 05 "Vor dem Angesicht der Engel will ich dir Psalmen singen." 06 Beachten wir also, wie wir vor dem Angesicht Gottes und seiner Engel sein müssen, 07 und stehen wir so beim Psalmensingen, daß Herz und Stimme in und Stimme in Einklang sind.

Declaratio   Art.63

Art. 63 Zum Gebetsleben gehört notwendigerweise auch die Lectio divina; sie bedarf einer geeigneten Erziehung und bestimmter Voraussetzungen, mit deren Hilfe sie wirklich zu einer betenden, ruhigen und eifrigen Lesung werden kann. Wenn die Lectio so gestaltet ist, hilft sie dem Mönch in wirksamer Weise, mehr und mehr ein Mann Gottes zu werden und Gegenwart und Willen des Herrn klar zu erfassen.

Viel hilft uns auch die Beobachtung des Stillschweigens bei der Pflege des Gebetsgeistes. Indem wir Zeiten des Stillschweigens treu einhalten, machen wir unsere Herzen bereit, das Wort Gottes besser zu hören und es offener aufzunehmen.

Kapitel 20: DIE EHRFURCHT BEIM GEBET

Textfeld: 28 April
31 Juli
2   Nov.
24 Jan.

W

enn wir mächtigen Menschen etwas unterbreiten wollen, wagen wir es nur in Demut und Ehrfurcht. 02 Um wieviel mehr müssen wir zum Herrn, dem Gott des Weltalls, mit aller Demut und lauterer Hingabe flehen. 03 Wir sollen wissen, daß wir nicht erhört werden, wenn wir viele Worte machen, sondern wenn wir in Lauterkeit des Herzens und mit Tränen der Reue beten.

04 Deshalb sei das Gebet kurz und lauter; nur wenn die göttliche Gnade uns erfaßt und bewegt, soll es länger dauern. 05 In der Gemeinschaft jedoch sei das Gebet auf jeden Fall kurz, und auf das Zeichen des Oberen hin sollen sich alle gemeinsam erheben.

Declaratio   Art.64

Art. 64 . Die Einheit des Lebens soll sich in einer harmonischen Verbindung aller Elemente kundtun. Vor allem aber soll die Liturgie unserer Klöster wie ein hell leuchtendes Licht sein, das auf die ganze Lokalkirche ausstrahlt; unsere liturgischen Feiern sollen die in unserer Umgebung wohnenden Gläubigen zu tätiger Teilnahme einladen und dem christlichen Volk eine überreiche Quelle geistlichen Lebens bieten.

Kapitel 21:  DIE DEKANE DES KLOSTERS

Textfeld: 29 April
1    Aug.
3   Nov.
25 Jan.

W

enn die Gemeinschaft größer ist, sollen aus ihrer Mitte Brüder von gutem Ruf und vorbildlicher Lebensführung ausgewählt und zu Dekanen bestellt werden. 02 Sie tragen in allem Sorge für ihre Dekanien nach den Geboten Gottes und den Weisungen ihres Abtes. 03 Als Dekane sollen nur solche ausgewählt werden, mit denen der Abt seine Last unbesorgt teilen kann. 04 Nicht die Rangordnung sei bei der Wahl entscheidend, sondern Bewährung im Leben und Weisheit in der Lehre.

05 Wenn einer der Dekane Tadel verdient, weil der Stolz ihn aufbläht, werde er einmal, ein zweites und ein drittes Mal zurechtgewiesen; wenn er sich nicht bessern will, wird er abgesetzt, 06 und ein anderer, der geeignet ist, soll an seine Stelle treten. 07 Das gleiche bestimmen wir für den Prior.

Declaratio   Art.77

Art. 77. Nachdem unser Orden in seiner konkreten Existenz gezeichnet und die fundamentalen Werte des Zisterzienserlebens kurz dargestellt worden sind, bleibt noch die Aufgabe, die praktische Regelung des Lebens und die geeignete juridische Struktur der einzelnen Kommunitäten und Kongregationen sowie des gesamten Ordens zu betrachten. Es genügt nämlich nicht, bloß eine Abhandlung über unsere Ziele und Werte vorzulegen, es sind auch jene praktischen und juridischen Grundsätze zu untersuchen, die das Leben unserer Kommunitäten ordnen und es anregen, diese Ziele zu erreichen. Wir glauben, dass im Folgenden nur jene Elemente und Prinzipien darzulegen sind, die bei der sachgerechten Lösung der heutigen Probleme ausdrücklich notwendig erscheinen; die eingehende Ordnung des Lebens überlassen wir den Konstitutionen des Ordens und der Kongregationen bzw. den Hausstatuten. Zuerst werden wir die grundlegenden Gesichtspunkte für jede juridische Struktur und jede Autoritätsausübung darlegen, sodann wird die Rede sein von den Grundsätzen der Leitung des Klosters, der Kongregation und des Ordens, schließlich fügen wir noch einiges an über die Beziehung unseres Ordens zu den anderen monastischen Orden und zu den kirchlichen Institutionen.

Kapitel 22: DIE NACHTRUHE DER MÖNCHE

Textfeld: 30 April
2   Aug.
4   Nov.
26 Jan.

J

eder soll zum Schlafen ein eigenes Bett haben. 02 Das Bettzeug erhalten die Brüder, wie es der Lebensweise von Mönchen entspricht und wie der Abt es ihnen zuteilt. 03 Alle schlafen wenn möglich in einem Raum; läßt die große Zahl es aber nicht zu, ruhen sie zu zehn oder zwanzig mit den Älteren, die für sie verantwortlich sind.

04 In diesem Raum brennt ständig eine Lampe bis zum Morgen. 05 Die Brüder schlafen angekleidet und umgürtet mit einem Gürtel oder Strick. Ihre Messer aber haben sie während des Schlafes nicht an der Seite, damit sie sich nicht etwa im Schlaf verletzen. 06 So seien die Mönche stets bereit: Auf das Zeichen hin sollen sie ohne Zögern aufstehen und sich beeilen, einander zum Gottesdienst zuvorzukommen, jedoch mit allem Ernst und mit Bescheidenheit.

07 Die jüngeren Brüder haben ihre Betten nicht nebeneinander, sondern zwischen denen der älteren. 22 Wenn sie zum Gottesdienst aufstehen, sollen sie sich gegenseitig behutsam ermuntern, damit die Schläfrigen keine Ausrede haben.

Kapitel 23: DAS VORGEHEN BEI VERFEHLUNGEN

Textfeld: 1   Mai
3   Aug.
5   Nov.
27 Jan.

E

s kommt vor, daß ein Bruder trotzig oder ungehorsam oder hochmütig ist oder daß er murrt und in einer Sache gegen die Heilige Regel und die Weisungen seiner Vorgesetzten handelt. Wenn er sich so als Verächter erweist, 02 werde er nach der Weisung unseres Herrn einmal und ein zweites Mal im geheimen von seinen Vorgesetzten ermahnt. 03 Wenn er sich nicht bessert, werde er öffentlich vor allen zurechtgewiesen. 04 Wenn er sich aber auch so nicht bessert, treffe ihn die Ausschließung, falls er einsehen kann, was diese Strafe bedeutet. 05 Wenn er es aber nicht versteht, erhalte er eine körperliche Strafe.

Declaratio   Art.78

Art. 78 Das Folgende gilt in allem auch von unseren Frauenklöstern, wenn nicht aus der Natur der Sache das Gegenteil feststeht. Die Nonnen unseres Ordens bilden keinen zweiten Orden neben dem ersten (den Männern), sondern gehören ganz und gar zum selben Zisterzienserorden. Ihre Klöster sind tatsächlich rechtlich selbstständig, auch wenn sie juridisch in manchen Dingen von einem Pater immediatus oder Bischof abhängig sind. Überdies sind mehrere von ihnen Mitglieder unserer Kongregationen und leben nach den gleichen Gesetzen wie die Mönche. Es kann daher kein Zweifel bestehen, dass die Teilnahme der Nonnen an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, aber auch in Angelegenheiten, welche die eigene Kongregation und den ganzen Orden berühren, wenn auch schrittweise, so doch wirksam und beständig zu fördern ist.

Kapitel 24: DIE AUSSCHLIESSUNG BEI LEICHTEN VERFEHLUNGEN

Textfeld: 2   Mai
4   Aug.
6   Nov.
28 Jan.

E

s kommt vor, daß ein Bruder trotzig oder ungehorsam oder hochmütig ist oder daß er murrt und in einer Sache gegen die Heilige Regel und die Weisungen seiner Vorgesetzten handelt. Wenn er sich so als Verächter erweist, 02 werde er nach der Weisung unseres Herrn einmal und ein zweites Mal im geheimen von seinen Vorgesetzten ermahnt. 03 Wenn er sich nicht bessert, werde er öffentlich vor allen zurechtgewiesen. 04 Wenn er sich aber auch so nicht bessert, treffe ihn die Ausschließung, falls er einsehen kann, was diese Strafe bedeutet. 05 Wenn er es aber nicht versteht, erhalte er eine körperliche Strafe.

Declaratio   Art.81

Art. 81 . Auch wenn die monastische Gemeinschaft vor allem in der Liebe zu Christus und zu den Brüdern und in der freiwilligen Übernahme der Ziele und Dienste des eigenen Klosters gründen muss, bedarf sie doch als eine stabile, auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtete menschliche Vereinigung auch einer festen Struktur, d. h. einer rechten Ordnung durch Gesetze und Vorschriften der Oberen. Auf diese Weise werden nämlich der Bestand und die Kontinuität des Lebens gefestigt, die Kräfte der Einzelnen wirkungsvoller auf das gemeinsame Ziel ausgerichtet und Leben und Arbeit der Mitbrüder in Frieden einander zugeordnet. Neben den schriftlich festgelegten Gesetzen und Statuten, durch die mehr die bleibenden Gesichtspunkte des Lebens geordnet werden, bedarf es auch der persönlichen Autorität des Abtes und der Offizialen, um konkrete Vorgangsweisen, die unter den so verschiedenen und sich wandelnden Umständen des modernen Lebens durch noch so ins Detail gehende Gesetze nicht geregelt werden können, verantwortlich und rasch entscheiden zu können. Bei der Erlassung von Gesetzen und Normen haben die Kapitel, Räte und andere repräsentative Organe der Kommunität einen wichtigen Anteil; in einigen Fällen, die vom Recht festgelegt sind, haben sie auch beratende Stimme. Diese Organe sollen die Oberen und Offizialen auch in konkreten Entscheidungen, die rechtlich allein dem Abt oder einem bestimmten Offizialen des Klosters zustehen, unterstützen, ohne jedoch ihre Verantwortlichkeit und ihr Entscheidungsrecht wegzunehmen oder zu schwächen.

Kapitel 25: DIE AUSSCHLIESSUNG BEI SCHWEREN VERFEHLUNGEN

Textfeld: 3   Mai
5   Aug.
7   Nov.
29 Jan.

D

er Bruder, auf dem eine schwere Schuld lastet, werde vom Tisch und vom Oratorium ausgeschlossen. 02 Keiner der Brüder darf mit ihm in Verbindung treten oder mit ihm reden. 03 Bei der aufgetragenen Arbeit sei er allein. Er verharre in Trauer und Buße und denke an das furchterregende Wort des Apostels: 04 "Ein solcher Mensch ist dem Untergang des Fleisches ausgeliefert, damit der Geist gerettet wird für den Tag des Herrn." 05 Sein Essen erhalte er für sich allein; der Abt bestimmt für ihn Maß und Stunde. 06 Von denen, die vorbeigehen, wird er nicht gegrüßt, und das Essen, das man gibt, wird nicht gesegnet.

Declaratio   Art.82

Art. 82 Die Autorität der Gesetze und der Oberen im Kloster hat zwar viel gemeinsam mit der legitimen Autorität der bürgerlichen Gesellschaft, kann aber nicht einfach mit ihr verglichen werden. Denn zunächst hat die im Kloster ausgeübte Autorität stets einen kirchlichen Charakter, der sich sowohl aus der Approbation der Regel und der Konstitutionen durch den Heiligen Stuhl ergibt, als auch aus der Annahme unserer Profess durch die Kirche. Daher entspringt die Liebe zum Kloster der Liebe zur Kirche, mit der wir durch die Profess enger verbunden werden; die Liebe zum Kloster wächst umso mehr, je mehr wir die Kirche lieben. Weiters hat sie einen zutiefst religiösen Charakter, da die Wurzel des monastischen Gehorsams nicht Notwendigkeit oder menschlicher Vorteil ist, sondern unsere Berufung selbst und die freiwillige Hingabe an den Dienst am WiIlen Gottes. Diejenigen, die in der Kommunität die Vollmacht haben, Gesetze zu erlassen oder Befehle zu geben, sind gleichsam die Hilfsmittel zur Erkenntnis, was der konkrete Wille Gottes für diese Kommunität ist. Wenn man auch den Gehorsam gegen Gott nicht einfachhin mit dem Gehorsam gegenüber einem Menschen gleichsetzen darf, gehorchen wir doch im monastischen Leben im wahren Sinn des Wortes denen, die Christi Stelle vertreten, und der Gehorsam gegenüber den Oberen ist Teil des Herrendienstes.

Wenn auch die Autorität in einer monastischen Kommunität tiefere Wurzeln hat als die in den rein bürgerlichen Gesellschaften, sind doch ihre Erfahrungen und ihre neuen Methoden nicht zu verachten oder zu verwerfen, sondern offen zu prüfen. Sehr häufig lässt sich nämlich in sozialen Entwicklungen bzw. in neuen Leitungsformen Nützliches finden, das auch uns bei der zweckmäßigen Ordnung des heutigen monastischen Lebens dienlich sein kann.

Kapitel 26: UNERLAUBTER UMGANG MIT AUSGESCHLOSSENEN

Textfeld: 4   Mai
6   Aug.
8   Nov.
30 Jan.

W

enn ein Bruder sich herausnimmt, ohne Erlaubnis des Abtes mit dem ausgeschlossenen Bruder irgendwie in Verbindung zu treten, mit ihm zu sprechen oder ihm einen Auftrag zu übermitteln, 02 treffe ihn die gleiche Strafe der Ausschließung.

Declaratio   Art.83

Art. 83 Bei der Gestaltung und gesetzlichen Ordnung des monastischen Lebens sowie bei der Ausübung der persönlichen Autorität sind besonders jene soziologischen Prinzipien zu beachten, die im Naturrecht begründet sind, die in jüngster Zeit klarer erkannt wurden und vom Lehramt der Kirche mit großem Nachdruck verkündet werden. Darunter sind für uns von besonderer Bedeutung die sich gegenseitig entsprechenden Prinzipien des Personenwürde und der Solidarität sowie der Subsidiarität und des legitimen Pluralismus innerhalb der notwendigen Einheit.

Kapitel 27: DIE SORGE DES ABTES FÜR DIE AUSGESCHLOSSENEN

Textfeld: 5   Mai
7   Aug.
9   Nov.
31 Jan.

M

'it größter Sorge muß der Abt sich um die Brüder kümmern, die sich verfehlen, denn nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken. 02 Daher muß der Abt in jeder Hinsicht wie ein weiser Arzt vorgehen. Er schicke Senpekten, das heißt ältere weise Brüder. 03 Diese sollen den schwankenden Bruder im persönlichen Gespräch trösten und ihn zu Demut und Buße bewegen. Sie sollen ihn trösten, damit er nicht in zu tiefe Traurigkeit versinkt. 04 Es gelte, was der Apostel sagt: "Die Liebe zu ihm soll erstarken." Alle sollen für ihn beten.

05 Der Abt muß sich sehr darum sorgen und mit Gespür und großem Eifer danach streben, daß er keines der ihm anvertrauten Schafe verliert. 06 Er sei sich bewußt, daß er die sorge für gebrechliche Menschen übernommen hat, nicht die Gewaltherrschaft über gesunde. 07 Er fürchte das Drohwort des Propheten, durch das Gott sagt: "Was fett schien, habt ihr euch genommen, was schwach war, habt ihr weggestoßen."

08 Er ahme den Guten Hirten mit seinem Beispiel der Liebe nach: Neun undneunzig Schafe ließ er in den Bergen zurück und machte sich auf, um das eine verirrte Schaf zu suchen. 09 Mit dessen Schwäche hatte er so viel Mitleid, daß er es auf seinen heiligen Schultern nahm und so zur Herde zurücktrug.

Declaratio   Art.84

Art. 84 Das Prinzip des Menschenwürde, eine Grundsatz der katholischen Soziallehre, besagt, dass die menschliche Person Subjekt und Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen ist und sein muss. Daher haben alle unsere juridischen Strukturen vor allem dem einen Ziel zu dienen, dass unsere Mitglieder ihr Vollkommenheitsstreben umfassender und ungehinderter verfolgen und die Aufgaben ihrer Berufung leichter und besser erfüllen können. Die heilige Würde der menschlichen Person, die in der Natur des Menschen und mehr noch in seiner übernatürlichen Berufung begründet ist, und die unveräußerlichen Rechte, die sich aus ihr ergeben, sind auch in der Gesetzgebung und in der Leitung des Klosters bzw. des Ordens zu beachten und anzuerkennen.

Daraus folgt auch, dass die gesetzlichen Vorschriften und die Anweisungen der Oberen die Mönche nicht in kindlicher Abhängigkeit halten dürfen, sondern zu reifer christlicher Freiheit und zu verantwortlicher Teilnahme an der Leitung zum Wohl der gesamten Kommunität führen müssen; ihre persönlichen Fähigkeiten sind zu beachten, und klugen Anregungen ist weiter Raum zu geben.

Kapitel 28: DIE UNVERBESSERLICHEN

Textfeld: 6   Mai
8   Aug.
10 Nov.
1   Feb.

W

enn ein Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen und wenn er sogar ausgeschlossen wurde, sich aber nicht gebessert hat, verschärfe man die Strafe, das heißt, er erhalte noch Rutenschläge. 02 Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn er gar, was ferne sei stolz und überheblich sein Verhalten verteidigen will, dann handle der Abt wie ein weiser Arzt. 03 Er wende zuerst lindernde Umschläge und Salben der Ermahnung an, dann die Arzneien der Heiligen Schrift und schließlich wie ein Brenneisen Ausschlie ßung und Rutenschläge. 04 Wenn er dann sieht, daß seine Mühe keinen Erfolg hat, greife er zu dem, was noch stärker wirkt: Er und alle Brüder beten für den kranken Bruder, 05 daß der Herr, der alles vermag, ihm die Heilung schenkt. 06 Wenn er sich aber auch so nicht heilen läßt, dann erst setze der Abt das Messer zum Abschneiden an. Es gelte, was der Apostel sagt: "Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte." 07 Und an anderer Stelle: "Wenn der Ungläubige gehen will, soll er gehen." 08 Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken.

Declaratio   Art.85

Art. 85 Aus dem Prinzip des Würde der Person folgt jedoch keineswegs, dass wir dem Fehler des Individualismus huldigen dürfen. Ihm zugeordnet ist nämlich das Prinzip der Solidarität. Die menschliche Person bedarf ihrer Natur nach des gemeinsamen Lebens und hat darüber hinaus eine übernatürliche Berufung, die wesentlich gemeinschaftlich ist. Es hat nämlich Gott gefallen, die Menschen nicht einzeln und unter Ausschluss jeder Verbindung mit anderen zu heiligen und zu retten, sondern sie zu einem Volk zu machen, damit sie, durch das Band des Geistes geeint, zum Leib Christi zusammengeführt werden. Diese gemeinschaftliche Natur des Heiles und des christlichen Lebens muss durch unser zönobitisches Leben besonders ausgedrückt und der Welt deutlich gemacht werden.

Eine geeignete Gesetzgebung und die klösterliche Leitung tragen viel bei zur Errichtung und Festigung dieser solidarischen Einheit des Lebens, wenn sie vor allem die Übereinstimmung aller in den Zielen und Werten fördern, die Kräfte zur Erreichung der gemeinsamen Ziele zusammenführen und sich um geeignete und anregende Formen des gemeinsamen Lebens bemühen. Im Geist der Solidarität soll jedes Mitglied die ihm übertragenen Aufgaben, auch wenn sie manchmal unangenehm sind, als Dienst an den Mitbrüdern und am Gemeinwohl gern und freudig auf sich nehmen.

Kapitel 29:  DIE WIEDERAUFNAHME VON BRÜDERN

Textfeld: 7   Mai
9   Aug.
11 Nov.
2   Feb.


E

s kann sein, daß ein Bruder eigenmächtig das Kloster verläßt und später wieder zurückkehren will. In diesem Fall verspreche er zuerst gründliche Besserung von dem Fehlverhalten, das zum Austritt geführt hat. 02 Danach werde er aufgenommen, aber als letzter eingereiht; dadurch wird seine Demut geprüft. 03 wenn er wieder austritt, werde er noch zweimal in dieser Weise aufge nommen. er muß wissen, daß es danach für ihn keine Rückkehr mehr gibt

Declaratio   Art.86

Art. 86 Das Prinzip der Subsidiarität regelt die Beziehungen zwischenden Einzelnen und der Kommunität ebenso wie zwischen kleineren und größeren Kommunitäten. Es besagt nämlich, dass die übergeordnete Autorität der größeren Kommunität der untergeordneten Autorität das, was von ihr gut, häufig sogar besser ausgeführt werden kann, zu überlassen habe. Wo jedoch die untergeordneten Autoritäten nicht sich selbst genügen oder ihre Pflicht vernachlässigen, muss sie ihnen Beistand und Hilfe leisten. So bleibt einerseits die Lebenskraft und Verantwortlichkeit der untergeordneten Autoritäten erhalten, andererseits kann die übergeordnete Autorität ihre eigene Aufgabe der Koordination und nötigenfalls der höheren Entscheidungsgewalt leichter erfüllen.

Dies gilt in unserem Fall von den Einzelnen örtlichen Kommunitäten ebenso wie für die Kongregationen bzw. den Orden. Im Kloster ist es Aufgabe des Oberen, die kluge Initiative und die persönliche Verantwortlichkeit der Mitglieder und der Offizialen zu fördern und auf das gemeinsame Wohl hinzulenken. Die Autoritäten der Kongregationen und des Ordens erfüllen dann ihre Aufgabe am besten, wenn sie die legitime Freiheit und die speziellen Aufgaben der Klöster bzw. der Kongregationen achten, ihnen praktische Hilfe zur leichteren und sichereren Erreichung ihrer Ziele bieten und außerdem jene größeren Pläne und Vorhaben, die allen von Nutzen sind, aber die Kraft Einzelner übersteigen, zu erarbeiten und zu fördern sich bemühen.

Kapitel 30:  DIE STRAFE BEI MANGEL VON EINSICHT

Textfeld: 8   Mai
10 Aug.
12 Nov.
3   Feb.


N

ach Alter und Einsicht muß es unterschiedliche Maßstäbe geben. 02 Daher gelte: Knaben und Jugendliche oder andere, die nicht recht einsehen können, was die Ausschließung als Strafe bedeutet, 03 sollen für Verfehlungen mit strengem Fasten oder mit kräftigen Ruten schlägen bestraft werden. Sie sollen dadurch geheilt werden.

Declaratio   Art.87

Art. 87 Das Prinzip des legitimen Pluralismus innerhalb der notwendigen Einheit ergibt sich klar aus dem oben Gesagten. Es ist nämlich ein legitimer Pluralismus anzuerkennen, d. h. die Verschiedenheit der Mitglieder, die eine Einheit werden sollen, und es darf nicht im Namen der Einheit die Verschiedenheit der Fähigkeiten und Begabungen unterdrückt werden. Auch in einem Kloster gibt es verschiedene Charismen, jeder hat seine eigene Gabe, aber die Offenbarung des Geistes ist dem Einzelnen zum Nutzen aller gegeben. Die Verschiedenheit der Glieder dient dem Wohl des ganzen Leibes, und die Einzelnen können an der Fülle des Geistes nur teilhaben, wenn sie einander an den vielfältigen Gaben Anteil geben.

Dasselbe gilt auch von unseren Klöstern und Kongregationen, die sich erheblich voneinander unterscheiden hinsichtlich ihrer geschichtlichen Entwicklung, der natürlichen Anlagen ihrer Mitglieder, der sozialen und kulturellen Umstände und der Dienste und Aufgaben, die ihnen entsprechend den Notwendigkeiten der Ortskirche zukommen. Die Unterschiede sind jedoch keineswegs hinderlich, dass die Glieder zu einer lebendigen Einheit zusammenwachsen, ja es kann die Verschiedenheit der Gaben dem ganzen Orden größere Kraft und Vitalität geben, wenn der Sinn der Gemeinsamkeit und der Wille zur Zusammenarbeit vorhanden sind.

Ob das Gleichgewicht zwischen Pluralismus und Einheit erreicht werden kann, hängt sehr stark ab von der geeigneten Gesetzgebung und der rechten Ausübung der Autorität. Die Sicherheit, die durch feste Gesetze bei der Verfolgung der eigenen Ziele gegeben ist, die klare Abgrenzung der Kompetenzen, die klare Darlegung der gemeinsamen Ziele und Pläne, die Einrichtung von praktischen Formen der gegenseitigen Hilfe - dies und Ähnliches wird alle anspornen, die Einheit freudiger zu bejahen und zu fördern. Ebenso ist es sehr von Nutzen, wenn die Autoritäten der Kongregationen bzw. des Ordens die besonderen Merkmale und die speziellen Bestrebungen der einzelnen Kommunitäten nicht mit Argwohn oder Misstrauen betrachten, sondern alles, was gut und wertvoll ist, weiter zur Entfaltung bringen und dem Nutzen aller zuwenden. Andererseits sollen die einzelnen Kommunitäten des Ordens die Erfordernisse der Einheit anerkennen und bereit sein, bei ihrer Förderung mit den übrigen Kommunitäten des Ordens und den Organen der übergeordneten Autorität aufrichtig und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

Kapitel 31: DER CELLERAR DES KLOSTERS

Textfeld: 9   Mai
11 Aug
13 Nov.
4   Feb.

A

ls Cellerar des Klosters werde aus der Gemeinschaft ein Bruder ausgewählt, der weise ist, reifen Charakters und nüchtern. Er sei nicht maßlos im essen, nicht überheblich, nicht stürmisch, nicht verletzend, nicht umständlich und nicht verschwenderisch. 02 Vielmehr sei er gottesfürchtig und der ganzen Gemeinschaft wie ein Vater.

03 Er trage Sorge für alles. 04 Ohne Weisung des Abtes tue er nichts; 05 an seine Aufträge halte er sich.

06 er mache die Brüder nicht traurig. 07 Falls ein Bruder unvernünftig etwas fordert, kränke er ihn nicht durch Verachtung, sondern schlage ihm die unangemessene Bitte vernünftig und mit Demut ab. 08 Er wache über seine Seele und denke immer an das Apostelwort: "Wer seinen Dienst gut versieht, erlangt einen hohen Rang."

09 Um Kranke, Kinder, Gäste und Arme soll er sich mit großer Sorgfalt kümmern; er sei fest davon überzeugt: Für sie alle muß er am Tag des Gerichtes Rechenschaft ablegen.

10 Alle Geräte und den ganzen Besitz des Klosters betrachte er als heiliges Altargerät. 11 Nichts darf er vernachlässigen. 12 Er sei weder der Habgier noch der Verschwendung ergeben. Er vergeude nicht das Vermögen des Klosters, sondern tue alles mit Maß und nach Weisung des Abtes.

13 Vor allem habe er Demut. Kann er einem Bruder nichts geben, dann schenke er ihm wenigstens ein gutes Wort. 14 Es steht ja geschrieben: "Ein gutes Wort geht über die beste Gabe."

15 Alles, was der Abt ihm zuweist, übernehme er in seiner Verantwortung; was er ihm aber verwehrt, maße er sich nicht an. 16 Den Brüdern gebe er das festgesetzte Maß an Speise und Trank ohne jede Überheblichkeit oder Verzögerung, damit sie nicht Anstoß nehmen. Er denke daran, was nach Gottes Wort der verdient, der einem von den Kleinen Ärgernis gibt.

17 In größeren Gemeinschaften gebe man ihm Helfer. Mit ihrer Unterstützung kann er das ihm anvertraute Amt mit innerer Ruhe verwalten. 18 Zur bestimmten Stunde werde gegeben, was zu geben ist, und erbeten, was zu erbitten ist; 19 denn niemand soll verwirrt und traurig werden im Hause Gottes.

Declaratio   Art.100

Art. 100 Der Abt muss sich zwar die oberste Leitung und Aufsicht vorbehalten, er soll aber wirtschaftliche und administrative Aufgaben, die tägliche Arbeitsverteilung (weniger bedeutende Erlaubnisse, Arbeitseinteilung, Korrespondenz, Empfang der Gäste u.ä.) nach Möglichkeit erfahrenen Offizialen und anderen geeigneten Mitbrüdern übergeben, damit er selbst für seine eigentliche Aufgabe frei ist.

Kapitel 32:  WERKZEUG UND GERÄT DES KLOSTERS

Textfeld: 10 Mai
12 Aug.
14 Nov.
5   Feb.

D

'en Besitz des Klosters, nämlich Werkzeug, Kleidung und alle anderen Dinge, vertraue der Abt Brüdern an, auf deren Lebensweise und Charakter er sich verlassen kann. 02 Nach seinem ermessen übergebe er ihnen alle Gegenstände, die sie verwahren und wieder einfordern sollen. 03 Der Abt führe ein Verzeichnis all dieser Dinge. So weiß er, was er gibt und was er zurückerhält, wenn die Brüder einander in den zugewiesenen Aufgaben ablösen.

04 Wenn einer die Sachen des Klosters verschmutzen läßt oder nachlässig behandelt, werde er getadelt. 05 Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.

Declaratio   Art.38

Art. 38 Wie oben dargelegt, zeigt unser Orden in seiner konkreten Existenz einen Pluralismus, eine ziemlich große Verschiedenheit innerhalb des Ordens, die jedoch einmütig ist und der Einheit nicht entbehrt.

Diese Einheit besteht nicht nur im gemeinsamen Ziel aller Mitglieder des Ordens, sondern auch in der Gemeinsamkeit mehrerer Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, die jedoch nicht als getrennte Elemente zu betrachten sind, sondern in eine lebenskräftige Synthese vereint werden müssen.

Mit unserer Erklärung wollen wir, was ja klar ist, nicht gleichsam eine Abhandlung erarbeiten über das monastische Leben, das wir im Zisterzienserorden zu führen versprochen haben. Daher werden wir bloß einige Punkte darlegen, die heute unserem Tun und unseren Institutionen Anregung und Richtung geben können und müssen.

Kapitel 33: EIGENBESITZ DER MÖNCHE

Textfeld: 11 Mai
13 Aug.
15 Nov.
6   Feb.

A

Vor allem dieses Laster muß mit der Wurzel aus dem Kloster ausgerottet werden. 02 Keiner maße sich an, ohne Erlaubnis des Abtes etwas zu geben oder an zunehmen. 03 Keiner habe etwas als Eigentum, überhaupt nichts, kein Buch, keine Schreibtafel, keinen Griffel gar nichts. 04 Den Brüdern ist es ja nicht einmal erlaubt, nach eigener Entscheidung über ihren Leib und ihren Willen zu verfügen. 05 Alles Notwendige dürfen sie aber vom Vater des Klosters erwarten, doch ist es nicht gestattet, etwas zu haben, was der Abt nicht gegeben oder erlaubt hat. 06 "Alles sei allen gemeinsam", wie es in der Schrift heißt, damit keiner etwas als sein Eigentum bezeichnen oder beanspruchen kann.

07 Stellt sich heraus, daß einer an diesem schlimmen Laster Gefallen findet, werde er einmal und ein zweites Mal ermahnt. 08 Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn eine Strafe.

Declaratio   Art.50

Art. 50 Die Armut wird von uns nicht geübt um der bloßen Entsagung oder der Verachtung der materiellen Güter willen, sondern um die Freiheit der Kinder Gottes zu erreichen, damit wir die Welt gebrauchen, als gebrauchten wir sie nicht, weil wir wissen, dass die Gestalt dieser Welt vergeht. Daher wollen wir arm sein mit dem armen Christus, indem wir auf Besitz und Erwerb von Reichtümern verzichten. Auf diese Weise sind wir auch wahre Schüler der Urkirche, wo niemand etwas sein Eigen nannte, sondern ihnen alles gemeinsam war. So werden unsere Herzen befreit von der Beschäftigung mit materiellen Dingen, damit unser Herz dort sein kann, wo unser Schatz ist: in und mit Christus und der Kirche.

Kapitel 34: DIE ZUTEILUNG DES NOTWENDIGEN

Textfeld: 12 Mai
14 Aug.
16 Nov.
7   Feb.

M

an halte sich an das Wort der Schrift:"Jedem wurde so viel zugeteilt, wie er nötig hatte." 02 Damit sagen wir nicht, daß jemand wegen seines Ansehens bevorzugt werden soll, was ferne sei. Wohl aber nehme man Rücksicht auf Schwächen. 03 Wer weniger braucht, danke Gott und sei nicht traurig. 04 Wer mehr braucht, werde demütig wegen seiner Schwäche und nicht überheblich wegen der ihm erwiesenen Barmherzigkeit. 05 So werden alle Glieder der Gemeinschaft im Frieden sein.

06 Vor allem darf niemals das Laster des Murrens aufkommen, in keinem Wort und keiner Andeutung, was auch immer als Anlaß vorliegen mag. 07 Wird einer dabei ertappt, treffe ihn eine schärfere Strafe.

Declaratio   Art.15-17

Art. 15 Unser Orden ist in erster Linie eine soziale Wirklichkeit. Er besteht aus mehreren Kongregationen, Klöstern und schließlich Einzelpersonen, die durch vielfache Beziehungen miteinander verbunden sind. Jeder von uns muss sich von dieser konkreten Wirklichkeit ein klares Bild machen, nicht nur was die Anzahl der Mönche betrifft, sondern in erster Linie von der Berufung, den Diensten und Bestrebungen der Ordensmitglieder und von den konkreten Umständen, unter denen diese Berufung gelebt wird.

Es bestehen heute Zisterzienserklöster in Europa, Asien, Afrika und Nord- und Südamerika, wobei die wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen äußerst verschieden sind. Einige von ihnen befinden sich in Missionsgebieten, während sich der größte Teil in Ländern befindet, die bis in unsere Zeit von der christlichen Tradition geprägt waren bzw. es häufig noch sind. Einige unserer Mönche - die in Äthiopien - gehören zu einer der so genannten orientalischen Kirchen, aber auch die Übrigen unterscheiden sich überaus durch die ihrer Gegend eigene Sprache, Mentalität und Erziehung. Da unser Orden bringt diese geografische, kulturelle, soziale und kirchliche Verschiedenheit eine sehr komplexe Situation mit sich. In vielen Fragen hat beinahe jede einzelne Gemeinschaft ihre Probleme und Wünsche, die sich aus ihrer besonderen Situation erklären lassen.

Der Zisterzienserorden pflegt freundschaftliche Beziehungen mit den Freundeskreisen unserer jetzt bestehenden wie auch aufgelösten Klöster und ebenfalls mit den evangelischen Zisterziensergemeinschaften.

Art. 16 Auch in Bezug auf die Lebensweise, zu der sich die einzelnen Klöster berufen wissen, bestehen große Verschiedenheiten. Einige Klöster bekennen sich zur Pflege des kontemplativen Lebens, während in anderen auch verschiedene Apostolatsaufgaben wahrgenommen werden wie Pfarrseelsorge, Jugenderziehung in Schulen, verschiedene priesterliche Dienste, wissenschaftliche und kulturelle Tätigkeit u.ä. Die überwiegende Mehrheit der Ordensmitglieder in unseren Männerklöstern hat nicht nur die Priesterweihe, sondern betrachtet die Ausübung des priesterlichen Dienstes als Wesensbestandteil ihrer Berufung. Es gibt verschiedene Auffassungen über das Verhältnis von Gebet und Arbeit, über die Häufigkeit und Art des Kontaktes mit der außerklösterlichen Welt, über die Bedeutung der außerklösterlichen Tätigkeit, über die Art und Weise des Gemeinschaftslebens, sodass darin zunächst die Verschiedenheit zum Ausdruck kommt, während die Einheit eher in den gemeinsamen Bestrebungen und Werten des monastischen Lebens als in einer einheitlichen Lebensform entdeckt werden kann.

Art. 17 Die Verschiedenheit, die sogar in grundlegenden Fragen besteht, ist jedoch in unserem Orden nicht so groß, dass sie jede Erneuerungsbestrebung unmöglich oder als überflüssig erscheinen lässt. Ohne Zweifel müssen in vielen Angelegenheiten, wie wir bereits erwähnt haben, die einzelnen Klöster und Kongregationen ihre praktischen Schlussfolgerungen ziehen. Weil wir aber viele Werte aus der gemeinsamen Tradition besitzen und versuchen, die beinahe überall gleichen Probleme der heutigen Kirche zu lösen - und dies in der gleichen heutigen Welt, die immer schneller eine Einheit wird , erscheint die Erarbeitung von gemeinsamen Lösungen auf vielen Gebieten des Lebens nicht nur nützlich und möglich, sondern sogar notwendig. Die gemeinsame Notwendigkeit fordert nämlich gemeinsame Lösungen:

a - hinsichtlich der Fragen betreffend die Grundlagen des Ordenslebens, wie die Gelübde der evangelischen Räte, das Gemeinschaftsleben, Arbeit und Apostolat, das liturgische Leben u.ä.;

b - hinsichtlich der grundlegenden Werte des monastischen Lebens, die in der geistlichen Tradition unseres Ordens und im geistlichen Leben der heutigen Kirche begründet sind;

 

d - hinsichtlich der Art der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Hilfe zwischen den einzelnen Gemeinschaften in Bezug auf gemeinsame Beratungen und Unternehmungen.

Was auf diese Art allgemein festgelegt wird, verlangt eine weitere Anpassung in Bezug auf die einzelnen Kongregationen und Klöster.

Kapitel 35: DER WÖCHENTLICHE DIENST IN DER KÜCHE

Textfeld: 13 Mai
15 Aug.
17 Nov.
8   Feb.

D

ie Brüder sollen einander dienen. Keiner werde vom Küchendienst ausgenommen, es sei denn, er wäre krank oder durch eine dringende Angelegenheit beansprucht; 02 denn dieser Dienst bringt großen Lohn und läßt die Liebe wachsen. 03 Den Schwachen aber gebe man Hilfe, damit sie ihren Dienst verrichten, ohne traurig zu werden. 04 Überhaupt sollen alle je nach Größe der Gemeinschaft und nach den örtlichen Verhältnissen Hilfe bekommen. 05 Ist die Gemeinschaft größer, sei der Cellerar vom Küchendienst ausgenommen, ebenso wer, wie gesagt, durch wichtigere Angelegenheiten beansprucht ist. 06 Die übrigen Brüder sollen einander in Liebe dienen.

07 Wer den Wochendienst beendet, soll am Samstag alles reinigen 08 und die Tücher waschen, mit denen sich die Brüder Hände und Füße abtrocknen. 09 Die Brüder, die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen allen die Füße waschen. 10 Die benutzten Geräte sollen dem Cellerar sauber und unbeschädigt zurückgegeben werden. 11 Der Cellerar aber übergebe sie dem weiter, der den Dienst antritt. So weiß er, was er gibt und was er zurückerhält.

12 Die Wochendiener sollen (an Fasttagen) vor der einzigen Mahlzeit über das festgesetzte Maß hinaus etwas zu trinken und Brot erhalten, 13 damit sie ihren Brüdern zur Stunde der Mahlzeit ohne Murren und besondere Mühe dienen können. 14 An Festtagen aber müssen sie bis zum Schluß warten.

15 Die Brüder, die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen sich am Sonntag gleich nach dem Morgenlob im Oratorium tief vor allen verbeugen und um das Gebet für sich bitten. 16 Wer den Wochendienst beendet spreche folgenden Vers: "Gepriesen bist du, Herr und Gott, du hast mir geholfen und mich getröstet." 17 Hat er dreimal so gesprochen und den Segen zum Abschluß seines Dienstes empfangen, folgt, wer den Dienst beginnt, und spricht: "O Gott, komm mir zu Hilfe, Herr, eile mir zu helfen." 18 Auch diesen Vers wiederholen alle dreimal; dann empfängt der Bruder den Segen und beginnt seinen Dienst.

Declaratio   Art.108-109

Art. 108 Der hl. Benedikt spricht in seiner Regel nicht von der Vereinigung der Klöster, sondern nur von der inneren Ordnung des einzelnen Klosters. Im Lauf der Geschichte sind jedoch verschiedene Formen der Verbindung der Klöster entstanden, deren Ziel es war, das monastische Leben in den Klöstern wirksamer und sicherer zu gestalten. In den verschiedenen Vereinigungen dieser Art wurden die Gefahren der Isolation durch die Organisation der Kongregation gebannt, dabei aber die legitime Autonomie der Klöster gewahrt; bei anderen Vereinigungen kam es zu einer zentralistischen Form, wobei die einzelnen Klöster von einer Zentralabtei abhängig waren, wie es in Cluny und im Allgemeinen auch bei den Gründungen von Molesme der Fall war.

Art. 109 Die Gründer von Cîteaux strebten gemäß den Prinzipien der Charta Caritatis danach, sowohl die legitime Autonomie der Klöster zu sichern als auch die notwendige Einheit und die gegenseitige Hilfe durch die Generalkapitel und die jährlichen Visitationen zu festigen. Als jedoch der Orden gewaltig wuchs und sich manche Lebensbedingungen im Lauf der Jahrhunderte wandelten, entstanden Kongregationen, wie wir sie oben schon kurz beschrieben haben.

Tatsächlich besteht unser Orden heute, wie dieses Generalkapitel ausdrücklich festlegte, aus folgenden Kongregationen, die im Sinn des Kirchenrechtes monastische Kongregationen sind:

1)   die Kongregation von Kastilien

2)   die Kongregation vom hl. Bernhard

3)   die Kongregation von der Krone von Aragon

4)   die Zisterzienserkongregation von Mehrerau

5)   die Kongregation von Maria, der Mittlerin aller Gnaden

6)   die Österreichischen Zisterzienserkongregation

7)   die Kongregation von der Unbefleckten Empfängnis Mariens

8)   die Kongregation von Zirc

9)   die Kongregation vom Unbefleckten Herzen Mariens

10)       die Kongregation von Casamari

11)       die Polnische Kongregation

12)       die Brasilianische Kongregation

13)       die Kongregation von der Heiligen Familie in Viet-Nam

14)       die Kongregation der Zisterzienserklöster von Skt. Bernhard

sowie einige Männer-und Frauenklöster, die keiner Kongregation angehören.

Kapitel 36: DIE KRANKEN BRÜDER

Textfeld: 14 Mai
16 Aug.
18 Nov.
9   Feb.

D

ie Sorge für die Kranken muß vor und über allem stehen: man soll ihnen so dienen, als wären sie wirklich Christus; 02 hat er doch gesagt: "Ich war krank, und ihr habt mich besucht", 03 und: "Was ihr einem dieser Geringsten getan habt, das habt ihr mir getan." 04 Aber auch die Kranken mögen bedenken, daß man ihnen dient, um Gott zu ehren; sie sollen ihre Brüder, die ihnen dienen, nicht durch übertriebene Ansprüche traurig machen. 05 Doch auch solche Kranke müssen in Geduld ertragen werden; denn durch sie erlangt man größeren Lohn. 06 Daher sei es eine Hauptsorge des Abtes, daß sie unter keiner Vernachlässigung zu leiden haben.

07 Die kranken Brüder sollen einen eigenen Raum haben und einen eigenen Pfleger, der Gott fürchtet und ihnen sorgfältig und eifrig dient. 08 Man biete den Kranken, sooft es ihnen guttut, ein Bad an; den Gesunden jedoch und vor allem den Jüngeren erlaube man es nicht so schnell. 09 Die ganz schwachen Kranken dürfen außerdem zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit Fleisch essen. Doch sobald es ihnen besser geht, sollen sie alle nach allgemeinen Brauch auf Fleisch verzichten.

10 Der Abt sehe es als eine Hauptsorge an, daß die Kranken weder vom Cellerar noch von den Pflegern vernachlässigt werden. Auf ihn fällt zurück, was immer die Jünger verschulden.

Declaratio   Art.56

Art.56 Der Mönch, der seiner Berufung folgt, betrachtet die Gemeinschaft der Brüder im Kloster als Familie Gottes, die auch seine eigene ist. Er weiß nämlich, dass Christus im Kloster auf besondere Weise anwesend ist, denn er ist überall zugegen, wo sich zwei oder drei in seinem Namen versammeln. Wir wollen daher unser Leben so ordnen, dass das Beispiel der Urkirche verwirklicht wird, das ein Herz und eine Seele fordert, und dies nicht nur beim Gebet, in der Lehre der Apostel, im Brechen des Brotes und im gemeinsamen Besitz, sondern auch in der Gemeinsamkeit der Ziele, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Handlungen. Wie der Apostel sich mit den Frohen freuen und mit den Weinenden weinen wollte, so müssen uns alle Erfolg und Niederlage, Trauer und Freude, Schwierigkeiten und Fortschritte der Einzelnen berühren. Vor allem gelte die gemeinsame Sorge aller Mitbrüder allem, was das geistliche Leben im Kloster betrifft, und sie sollen sich verantwortlich wissen für das ewige Heil der Einzelnen und die Erfüllung ihrer Berufung. Auf diese Weise leistet das Gemeinschaftsleben selbst eine geistliche Führung im weiteren Sinn, indem es die Schwachen stärkt, die Kleinmütigen ermuntert, in den Lauen den Eifer neu entfacht und allen täglich den Wert unseres Dienstes klar macht.

Kapitel 37: ALTE UND KINDER

Textfeld: 15 Mai
17 Aug.
19 Nov.
10 Feb.

Z

war neigt der Mensch schon von Natur aus zu barmherziger Rücksicht auf die Lage der Alten und der Kinder; doch soll auch durch die Autorität der Regel für sie gesorgt sein. 02 Immer achte man auf ihre Schwäche. Für ihre Nahrung darf die Strenge der Regel keinesfalls gelten. 03 Vielmehr schenke man ihnen Güte und Verständnis; sie dürfen schon vor der festgesetzten Zeit essen.

Declaratio   Art.32

Art. 32 Wir sind uns heute mehr als früher der Würde und der Freiheit der menschlichen Person bewusst. Wir wissen, dass Gott uns nicht mit Gewalt, sondern durch unsere eigene Entscheidung an sich zieht. Der Mensch unserer Zeit weist mit Recht Anordnungen zurück, welche die Persönlichkeit unterdrücken, weil niemand ein gottgefälliges Werk vollbringen kann, wenn er durch Gewalt oder Furcht gezwungen wird. Außerdem hat die Psychologie zur Genüge gezeigt, welche Bedeutung die Entwicklung der Persönlichkeit für das ganze Leben hat. So ist ihr auch in unserem Verhalten größte Bedeutung beizumessen.

Kapitel 38: DER WÖCHENTLICHE DIENST DES TISCHLESERS

Textfeld: 16 Mai
18 Aug.
20 Nov.
11 Feb.

B

eim Tisch der Brüder darf die Lesung nicht fehlen. Doch soll nicht der Nächstbeste nach dem Buch greifen und lesen, sondern der vorgesehene Leser beginne am Sonntag seinen Dienst für die ganze Woche. 02 Wer den Dienst antritt, erbitte nach der Messe und der Kommunion das Gebet aller, damit Gott den Geist der Überheblichkeit von ihm fernhalte. 03 Daher beten alle im Oratorium dreimal folgenden Vers, den der Leser anstimmt: "Herr, öffne meine Lippen, damit mein Mund dein Lob verkünde." 04 So erhält er den Segen und beginnt dann seinen Dienst als Leser. 05 Es herrsche größte Stille. Kein Flüstern und kein Laut sei zu hören, nur die Stimme des Lesers.

06 Was sie aber beim Essen und Trinken brauchen, sollen die Brüder einander so reichen, daß keiner um etwas bitten muß. 07 Fehlt trotzdem etwas, erbitte man es eher mit einem vernehmbaren Zeichen als durch ein Wort. 08 Niemand nehme sich heraus, bei Tisch Fragen über die Lesung oder über etwas anderes zu stellen, damit es keine Gelegenheit zum Unfrieden gibt. 09 Doch der Obere kann zur Erbauung kurz etwas sagen.

10 Der Tischleser der Woche erhält vor Beginn der Lesung etwas Mischwein, und zwar wegen der heiligen Kommunion; auch soll ihm das Fasten nicht zu schwer werden. 11 Nachher ißt er mit denen, die in der Küche oder anderswo ihren Wochendienst haben. 12 Die Brüder dürfen übrigens nicht der Reihe nach vorlesen oder vorsingen, sondern nur, wenn sie die Zuhörer erbauen.

Declaratio   Art.110-112

Art. 110 Die Prinzipien der Subsidiarität und des legitimen Pluralismus haben eine große Bedeutung für die Strukturen der Kongregationen. Was nämlich die einzelnen Klöster ihrerseits auf Grund ihrer Kompetenz und ihrer genaueren Kenntnisse der örtlichen Erfordernisse wirksam ausführen können, ist ihnen zu überlassen. Sache der Organe der Kongregation ist es hingegen, die Bestrebungen der einzelnen Kommunitäten mit Rat und Tat brüderlich zu unterstützen, ihre Bemühungen auf gemeinsame Ziele abzustimmen und, falls Missstände auftreten, diese abzustellen, schließlich, die Klöster bei kirchlichen und zivilen Behörden zu vertreten. Nach dem Prinzip des Pluralismus sind die Besonderheiten und speziellen Aufgaben der Klöster anzuerkennen und es ist die Verschiedenheit der Begabungen auf die Einheit der gemeinsamen Ziele hinzuleiten, da sonst die Einheit der Kongregation in Gefahr gerät.

Art. 111 Unbeschadet des Prinzips des Pluralismus besteht zumeist unter den Klöstern nicht nur das Band der juridischen Organisation, sondern auch ein gemeinsames Ideal. Die Darstellung dieses Ideals und der wichtigsten Mittel, die zu seiner Erreichung notwendig sind, soll in den Konstitutionen der einzelnen Kongregationen erfolgen, die nach Befragung der einzelnen Kommunitäten vom Kongregationskapitel erarbeitet und vom Heiligen Stuhl approbiert worden sind.

Art. 112 Die Vereinigung unserer Klöster unter der Leitung des Kongregationskapitels und des Abtpräses hat in erster Linie das Ziel, dass das zisterziensische Leben in den Klöstern zu reicherer Entfaltung kommt, die Regeltreue sicherer gewährleistet wird, die gegenseitige brüderliche Hilfe in Notlagen rascher geleistet wird, die Kräfte der einzelnen Kommunitäten, falls erforderlich, zur Erstellung von größeren Projekten durch gemeinsame Anstrengung zu verbinden, alles, was dem Leben der Klöster schadet, wirksamer zu bekämpfen und die Dienste, welche die Kirche und die heutige Gesellschaft von den Klöstern erwarten, sicherer und leichter zu leisten. Außer diesem allen Kongregationen des Ordens gemeinsamen Ziel können die Kongregationen auch ein spezielles Ziel haben, das in den eigenen Konstitutionen klar ausgesprochen werden muss.

Kapitel 39: DAS MASS DER SPEISE

Textfeld: 17 Mai
19 Aug.
21 Nov.
12 Feb.

N

ach unserer Meinung dürften für die tägliche Hauptmahlzeit, ob zur sechsten oder neunten Stunde, für jeden Tisch mit Rücksicht auf die Schwäche einzelner zwei gekochte Speisen genügen. 02 Wer etwa von der einen Speise nicht essen kann, dem bleibt zur Stärkung die andere. 03 Zwei gekochte speisen sollen also für alle Brüder genug sein. Gibt es Obst oder frisches Gemüse, reiche man es zusätzlich. 04 Ein reichlich bemessenes Pfund Brot genüge für den Tag, ob man nur eine Mahlzeit hält oder Mittag und Abendessen einnimmt. 05 Essen die Brüder auch am Abend, hebe der Cellerar ein Drittel dieses Pfundes auf, um es ihnen beim Abendtisch zu geben.

06 War die Arbeit einmal härter, liegt es im Ermessen und in der Zuständigkeit des Abtes, etwas mehr zu geben, wenn es guttut. 07 Doch muß vor allem Unmäßigkeit vermieden werden; und nie darf sich bei den Mönchen Übersättigung einschleichen. 08 Denn nichts steht so im Gegensatz zu einem Christen wie Unmäßigkeit, 09 sagt doch unser Herr:"Nehmt euch in acht, daß nicht Unmäßigkeit euer Herz belaste."

10 Knaben erhalten nicht die gleiche Menge wie Erwachsene, sondern weniger. In allem achte man auf Genügsamkeit. 11 Auf das Fleisch vierfüßiger Tiere sollen alle verzichten, außer die ganz schwachen Kranken.

Declaratio   Art.113-114,118

Art. 113 Unbeschadet der oben dargelegten Prinzipien ist das Kongregationskapitel die oberste Autorität in der Kongregation. Im Kongregationskapitel sind neben den höheren Oberen auch Delegierte mit entscheidendem Stimmrecht vertreten, die gemäß den Kongregationskonstitutionen von allen Mitgliedern der Kongregation gewählt werden.

Art. 114 Die Hauptaufgabe des Kongregationskapitels besteht darin, ein Forum der brüderlichen Beratung und der Gesetzgebung zu sein. So hat das Kongregationskapitel:

a - unserer Zeit entsprechende Konstitutionen auszuarbeiten und die gemeinsamen Ziele, Ideale und Aufgaben der Kongregation zu definieren;

b - Consuetudines, Deklarationen und andere Instruktionen zu erstellen und zu erlassen, in denen die Prinzipien der Konstitutionen der Kongregation auf die Orts- und Zeitumstände angewendet werden;

c - neue Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten festzustellen und Erfahrungen und Vorhaben einzelner Klöster zu koordinieren und darüber allen zu berichten;

d - Projekte und Pläne, die nur in gemeinsamer Anstrengung zu verwirklichen sind, auszuarbeiten und sich durch gemeinsame Anstrengungen um die Lösung von Schwierigkeiten zu bemühen;

e - einen besseren und vernünftigeren Einsatz der materiellen und personellen Kräfte zu fördern.

Um dem Gemeinwohl möglichst gut zu dienen, soll das Kongregationskapitel häufig abgehalten werden; es sollen öfters, wenn es von Vorteil ist, auch andere Sitzungen der Mitglieder des Kongregationskapitels stattfinden.

Art. 118 Die Kongregationen haben in unserem Orden eine lebenswichtige Bedeutung: denn einerseits sind die einzelnen Klöster zu klein und zu schwach, wenn sie in voller und absoluter Unabhängigkeit und Selbstgenügsamkeit (Autarkie) leben wollen; andererseits umfasst der Orden selbst so verschiedene und unterschiedliche Observanzen, Lebensformen und Aufgaben, dass erdurch einheitliche Normen und Methoden häufig gar nicht geleitet werden kann. Daher ist oder soll die Kongregation jene lebendige und konkrete Handlungseinheit sein, welche die Kräfte mehrerer Häuser, die dieselben Ideale und ähnliche Lebensaufgaben haben, vereinigt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit und Nützlichkeit von Kongregationen in der Struktur unseres Ordens.

Kapitel 40: DAS MASS DES GETRÄNKES

Textfeld: 18 Mai
20 Aug.
22 Nov.
13 Feb.

J

eder hat seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so. 02 Deshalb bestimmen wir nur mit einigen Bedenken das Maß der Nahrung für andere. 03 Doch mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schwachen meinen wir, daß für jeden täglich eine Hemina Wein genügt. 04 Wem aber Gott die Kraft zur Enthaltsamkeit gibt, der wisse, daß er einen besonderen Lohn empfangen wird.

05 Ob ungünstige Ortsverhältnisse, Arbeit oder Sommerhitze mehr erfordern, steht im Ermessen des Oberen. Doch achte er darauf, daß sich nicht Übersättigung oder Trunkenheit einschleichen. 06 Zwar lesen wir, Wein passe überhaupt nicht für Mönche. 06 Aber weil sich die Mönche heutzutage davon nicht überzeugen lassen, sollten wir uns wenigstens darauf einigen, nicht bis zum Übermaß zu trinken, sondern weniger. 07 Denn der Wein bringt sogar die Weisen zu Fall.

08 Wo aber ungünstige Ortsverhältnisse es mit sich bringen, daß nicht einmal das oben angegebene Maß, sondern viel weniger oder überhaupt nichts zu bekommen ist, sollen Brüder, die dort wohnen Gott preisen und nicht murren. 09 Dazu mahnen wir vor allem: Man unterlasse das Murren.

Declaratio   Art.119-120

Art. 119 Unsere Kongregationen sind kraft des gemeinsamen Ziels und Ideals und kraft der gemeinsamen Strukturen und juridischen Organe im Zisterzienserorden vereinigt. Das oberste Ziel dieser Vereinigung ist die gegenseitige Inspiration und praktische Hilfe bei der Pflege und Vervollkommnung des monastischen Lebens.

Auf Grund ihrer verschiedenen historischen Entwicklung und ihrer verschiedenen kulturellen und sozialen Gegebenheiten weisen unsere Kongregationen sowohl in den monastischen Formen und Traditionen als auch in ihren Tätigkeitsbereichen erhebliche Unterschiede auf. Diese Unterschiede stören jedoch nicht die höhere Einheit des Ordens, ja sie dienen sogar der Lebenskraft und Fruchtbarkeit des Ordens, wenn die verschiedenen Gnadengaben dem gegenseitigen Dienst und der Verbindung dienen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass dieser Pluralismus in seiner positiven sozialen und spirituellen Bedeutsamkeit erkannt wird und die verschiedenen, aber sich gegenseitig ergänzenden Kräfte zur praktischen und wirksamen Zusammenarbeit vereinigt werden.

Art. 120 Das Generalkapitel des Ordens ist das zentrale Organ der brüderlichen Beratung, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, wobei jedoch die legitime Autonomie, die gemäß allgemeinem Kirchenrecht und dem Eigenrecht jeder Kongregation und jedem Kloster zukommt, gewahrt bleibt.

Aufgabe des Generalkapitels ist die Förderung der Bemühungen um das gemeinsame Ideal des Ordens. Darum muss es:

a - die grundlegenden Werte, die unsere gemeinsame (christliche, klösterliche, monastische, zisterziensische) Berufung ausmachen, darstellen und entwickeln, auch wenn diese Werte nicht von allen auf die gleiche konkrete Weise verwirklicht werden können;

b - die Verbindung unter den Kongregationen, die gegenseitige Hilfe und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Aufgaben wirksam fördern.

Kapitel 41: DIE MAHLZEITEN

Textfeld: 19 Mai
21 Aug.
23 Nov.
14 Feb.

V

om heiligen Osterfest bis Pfingsten halten die Brüder zur sechsten Stunde die Hauptmahlzeit und nehmen am Abend eine Stärkung zu sich.

02 Doch von Pfingsten an sollen die Mönche während des ganzen Sommers am Mittwoch und Freitag bis zur neunten Stunde fasten, wenn sie keine Feldarbeit haben und die Sommerhitze nicht zu sehr drückt. 03 An den übrigen Tagen nehmen sie die Hauptmahlzeit zur sechsten Stunde ein. 04 Die sechste Stunde für die Hauptmahlzeit wird auch beibehalten, wenn die Brüder auf dem Feld arbeiten oder die Sommerhitze unerträglich ist; der Abt sorge dafür. 05 Überhaupt regle und ordne er alles so, daß es den Brüdern zum Heil dient und sie ohne einen berechtigten Grund zum Murren ihre Arbeit tun können.

06 Vom 13.September bis zum Beginn der Fastenzeit essen sie nur zur neunten Stunde. 07 Vom Beginn der Fastenzeit bis Ostern halten sie die Mahlzeit erst am Abend. 08 Die Vesper aber wird so angesetzt, daß man bei Tisch kein Lampenlicht braucht. Vielmehr muß alles noch bei Tageslicht fertig werden. 09 Auch zu anderen Jahreszeiten werde die Stunde für das Abendessen oder für die Hauptmahlzeit so gewählt, daß alles bei Tageslicht geschehen kann.

Declaratio   Art.121-122

Art. 121 Die im strengen Sinn gesetzgeberische Funktion des Generalkapitels steht heutzutage nicht mehr an erster Stelle, auch wenn sie großes Gewicht hat. Denn auf Grund der Verschiedenheit der Lebensformen und Aufgaben in unseren Kommunitäten und der äußerst raschen Veränderung der Lebensumstände sind einheitliche Regelungen durch Gesetze im strengen Sinn meist unmöglich oder nutzlos. Das Generalkapitel wird also nur selten Gesetze erlassen, die den ganzen Orden verpflichten, und in ihnen zumeist nur allgemeine Handlungsnormen festlegen, die sodann den besonderen Erfordernissen der Regionen oder Kongregationen angepasst werden können. Während also in Zukunft der Bereich der gesetzgeberischen Funktion des Generalkapitels teilweise eingeschränkt sein wird, werden seine anderen oben erwähnten Aufgaben (die Erklärung der Ziele und Werte; die brüderliche Beratung über gegenseitige Hilfe in gemeinsamen Anliegen) viel mehr Bedeutung erhalten.

Art. 122 In den ersten Jahrhunderten des Ordens gab es gemäß den Vorschriften der Charta Caritatis und der Päpste das jährliche Generalkapitel. Heutzutage wird das ordentliche Generalkapitel seltener - alle fünf Jahre - abgehalten, weil einerseits die Kapitel der einzelnen Kongregationen öfter tagen und andererseits die Reisekosten für manche sehr belastend wären. Dafür werden häufiger Sitzungen der Ordenssynode stattfinden.

Die Ordenssynode ist ein Kollegium, das zu dem Zweck einberufen wird, durch gemeinsame Beratungen die den ganzen Orden betreffenden Angelegenheiten zu erörtern und dem Generalkapitel zur Entscheidung vorzulegen oder, wenn es sich um dringende Angelegenheiten handelt, diese vorläufig zu entscheiden bis zur Entscheidung des nächsten Generalkapitels nach der Vorschrift der Ordenskonstitutionen.

Aufgabe der Ordenssynode ist es außerdem, auf die Durchführung jener Maßnahmen, die vom Heiligen Stuhl oder vom Generalkapitel des Ordens vorgeschrieben worden sind, je nach Notwendigkeit zu dringen; zuverlässige Auskünfte über den Stand des Ordens zu sammeln, damit besser für sein Wohl gesorgt werden kann; schließlich die Berichte des Generalabtes über den Stand des Ordens und der Abtpräsides über den Stand ihrer Kongregationen entgegenzunehmen.

Kapitel 42: DAS SCHWEIGEN NACH DER KOMPLET

Textfeld: 20 Mai
22 Aug.
24 Nov.
15 Feb.

I

mmer müssen sich die Mönche mit Eifer um das Schweigen bemühen, ganz besonders aber während der Stunden der Nacht. 02 Daher treffen wir eine Regelung für das ganze Jahr, sowohl für Fasttage wie für Tage ohne Fasten.

03 An Tagen mit Mittag und Abendessen gilt: Sobald man vom Abendessen aufgestanden ist, setzen sich alle zusammen. 03 Dann lese einer die "Unterredungen", die "Lebensbeschreibungen der Väter" oder sonst etwas vor, das die Hörer erbaut, 04 nicht aber den Heptateuch oder die Bücher der Könige, denn für weniger gefestigte Brüder ist es nicht gut, wenn sie zur Abendstunde diese Schriften hören; zu anderer Zeit aber soll man sie lesen.

05 An Fastagen dagegen gilt: Nach der Feier der Vesper und einer kurzen Pause begibt man sich, wie schon gesagt, zur Lesung der "Unterredungen". 06 Man lese vier oder fünf Blätter, soviel die Zeit eben erlaubt. 07 So können während dieser Lesung alle zusammenkommen, auch wenn sie noch mit den zugewiesenen Arbeiten beschäftigt waren. 08 sind alle versammelt, halten sie die Komplet. Wenn sie dann aus der Komplet kommen, gebe es für keinen mehr die Erlaubnis, irgend etwas zu reden. 09 Findet sich einer, der diese Regel des Schweigens übertritt, werde er schwer bestraft, 10 ausgenommen, das Reden sei wegen der Gäste nötig, oder der Abt gebe jemandem einen Auftrag. 11 Aber auch dann geschehe es mit großem Ernst und vornehmer Zurückhaltung.

Declaratio   Art.124-125

Art. 124 Es ist offensichtlich, dass unser Orden vor allem mit den anderen monastischen Orden sehr viel gemeinsam hat. Daher ist die Zusammenarbeit mit ihnen in Angelegenheiten, die allen Mönchen gemeinsam sind, von höchster Bedeutung. Dazu gehören z. B. die Förderung der Studien über das monastische und zisterziensische Erbe, Verbesserungen und Forschungen auf dem Gebiet der Liturgie, die Lösung von juridischen Fragen, die Bildung und Ausbildung der Novizen und Klosterjugend, die Erarbeitung von geeigneten Formen des gemeinschaftlichen Lebens, der Tagesordnung und der Leitungspraxis.

Vor allem wollen wir füreinander beten, ihnen gerne unsere Liebe zuwenden und ihnen von den Ereignissen im Orden, in den Kongregationen und Klöstern auf möglichst gute Weise Kenntnis geben.

Art. 125 . Unser Orden, seine Kongregationen und unsere Klöster mit ihren sowohl männlichen als auch weiblichen Mitgliedern wurden, wenn auch nicht überall im gleichen Grade, von den Päpsten kraft ihres Primates in der Gesamtkirche von der Jurisdiktion der Ortsordinarien herausgenommen, damit die Vervollkommnung des monastischen Lebens gemäß der Eigenart unseres Ordens gewährleistet ist. Aber diese Exemtion schließt nicht aus, dass unsere Klöster nach den Vorschriften des allgemeinen und besonderen Rechtes in manchen Dingen der Jurisdiktion der Bischöfe unterstehen, und auch nicht, dass unsere Klöster gemäß der ihnen eigenen Berufung mit der Ortskirche eng zusammenarbeiten.

Dem Papst und den Bischöfen wollen wir als den Nachfolgern der Apostel Gehorsam und Ehrerbietung entgegenbringen und ihnen Hilfe leisten, soweit wir es unter Beachtung unserer Berufung können und müssen. Sehr wichtig ist es, dass bei den Apostolatsaufgaben eine geordnete Zusammenarbeit mit der Hierarchie, ja sogar mit dem gesamten Diözesan- und Ordensklerus besteht. Dabei können Diözesansynoden und andere Zusammenkünfte sehr nützlich und förderlich sein.

So fördern wir jene kirchliche Einheit, die uns sehr am Herzen liegen muss und deren Höhepunkt in der Feier der Eucharistie erreicht wird, in der wir täglich Gebete für die Hierarchie und das ganze Volk Gottes darbringen.

Kapitel 43: DIE BUSSEN FÜR UNPÜNKTLICHKEIT

Textfeld: 21 Mai
23 Aug.
25 Nov.
16 Feb.

H

 ört man das Zeichen zum Gottesdienst, lege man sofort alles aus der Hand und komme in größter Eile herbei, 02 allerdings mit Ernst, um nicht Anlaß zu Albernheiten zu geben. 03 Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden.

04 Kommt einer zu den Vigilien erst nach dem "Ehre sei dem Vater" des Psalmes 94, der deswegen sehr langsam und gedehnt zu singen ist, darf er nicht an seinem Platz im Chor stehen. 05 Vielmehr stehe er als letzter von allen oder auf dem Platz, den der Abt für so Nachlässige abseits bestimmt hat, damit sie von ihm und von allen gesehen werden. 06 Dort bleibe er, bis er am Schluß des Gottesdienstes öffentlich Buße getan hat. 07 Wir lassen die unpünktlichen Brüder bewußt auf dem letzten Platz oder abseits stehen, damit sie von allen gesehen werden, sich schämen und deshalb sich bessern. 08 Bleiben sie nämlich außerhalb des Oratoriums, könnte sich vielleicht einer wieder schlafen legen oder sogar sich draußen hinsetzen und sich Zeit nehmen für Geschwätz; 08 so gibt er dem Bösen Gelegenheit zur Versuchung. 09 Sie sollen vielmehr hereinkommen, damit sie nicht alles versäumen und sich in Zukunft bessern. 10 Kommt einer zum Gottesdienst der Gebetszeiten am Tage erst nach dem Vers und nach dem "Ehre sei dem Vater" des anschließenden ersten Psalmes, stehe er nach der obigen Vorschrift auf dem letzten Platz. 11 Er nehme sich nicht heraus, sich vor seiner Buße dem Chor der psalmensingenden Brüder anzuschließen, außer der Abt ist nachsichtig und erlaubt es; 12 selbst dann muß der Schuldige Buße tun.

13 Kommt einer zu Tisch nicht vor dem Vers denn alle sollen gemeinsam den Vers singen und beten und sich zusammen zu Tisch setzen , 14 werde er dafür bis zu zweimal gerügt, wenn er aus Nachlässigkeit oder eigener Schuld nicht pünktlich kommt. 15 Bessert er sich nicht, versage man ihm die Teilnahme am gemeinsamen Tisch. 16 Getrennt von der Gemeinschaft aller Brüder, esse er allein. Auch sein Anteil an Wein werde ihm genommen, bis er Buße tut und sich bessert. 17 Ebenso werde auch der bestraft, der beim Vers nach dem Essen nicht da ist.

18 Keiner darf sich herausnehmen, vor oder nach der festgesetzten Zeit eigenmächtig etwas zu essen oder zu trinken. 19 Weigert sich einer anzunehmen, was der Obere ihm angeboten hat, dann soll er überhaupt nichts erhalten, wenn er zu einer anderen Zeit verlangt, was er vorher ausgeschlagen hat, oder wenn er sonst etwas haben will. 19 Das gilt, bis er sich entsprechend gebessert hat.

Declaratio   Art.88

Art. 88 Eine gewisse juridische Struktur und eine durch Gesetze geregelte Lebensordnung sind, wie wir gesehen haben, für eine klösterliche Gemeinschaft durchaus notwendig: sie sind jedoch keineswegs Selbstzweck, sondern bloß bedeutsame Hilfsmittel, die den Zielen des monastischen Lebens dienen. Das Gesetz dient dem Leben, und nicht umgekehrt: die Einrichtungen und gesetzlichen Vorschriften müssen das Leben der Einzelnen und der Gemeinschaft sowie die Erreichung ihrer Ziele fördern und unterstützen, nicht aber behindern oder unterdrücken. Der Grund jener Unruhe und Autoritätskrise, die sich in unserer Zeit nicht nur in der bürgerlichen Gesellschaft, sondern auch in der Kirche und in den religiösen Gemeinschaften allenthalben zeigen, liegt zum großen Teil darin begründet, dass Gesetze und institutionelle Formen häufig dem heutigen Stand der Dinge bzw. den gerechten Forderungen des heutigen Lebens nicht genügend entsprechen und den Untergebenen nicht selten wie veraltete, fremde und unvernünftige Vorschriften erscheinen. Es ist Sache der zuständigen Organe, dafür zu sorgen, dass Gesetze und Institutionen das heutige Leben der Kommunität wirklich fördern und tragen und nicht als veraltet und unangemessen den Fortschritt des Lebens behindern. Das verlangt auch das II. Vatikanische Konzil, wenn es vorschreibt, die Konstitutionen und die Art und Weise der Leitung der Klöster, der Kongregationen und des Ordens zu überprüfen und nach Entfernung veralteter Vorschriften entsprechend zu überarbeiten.

Kapitel 44: DIE BUSSEN DER AUSGESCHLOSSENEN

Textfeld: 22 Mai
24 Aug.
26 Nov.
17 Feb.

W

er für ein schweres Vergehen vom Oratorium und vom Tisch ausgeschlossen ist, werfe sich am Ende der gottesdienstlichen Feier vor der Tür des Oratoriums zu Boden. Ohne etwas zu sagen, mit dem Gesicht zur Erde 02 soll er dort zu Füßen aller liegen, die aus dem Oratorium kommen. 03 Das tue er solange, bis der Abt entscheidet, daß es genügt. 04 Sobald der Abt ihn rufen läßt und er hereinkommt, werfe er sich dem Abt und dann allen zu Füßen, damit sie für ihn beten. 05 Dann werde er auf Geheiß des Abtes wieder in den Chor aufgenommen, und zwar an dem Platz, den der Abt bestimmt. 06 Doch darf er ohne Erlaubnis des Abtes noch keinen Psalm, keine Lesung oder sonst etwas im Oratorium vortragen. 07 Bei allen Gebetszeiten werfe er sich am Ende des Gottesdienstes an seinem Platz zu Boden. 08 So tue er Buße, bis der Abt ihm befiehlt, dies zu beenden.

09 Wer aber für ein leichtes Vergehen nur vom Tisch ausgeschlossen ist, soll im Oratorium Buße tun, solange der Abt es befiehlt. 10 Das muß er tun, bis der Abt den Segen gibt und sagt: Genug.

Declaratio   Art.89

Art. 89 Damit die Struktur der Leitung und die Gesetzgebung in einem wahren Sinn dem Leben dienen können, müssen wir Folgendes vor Augen haben:

a - Gesetze dürfen nicht allzu sehr vermehrt werden. Die Handlungsfreiheit und Initiativen dürfen nicht durch allzu kleinliche Normen eingeschränkt werden. Nur jene Angelegenheiten sind der Gesetzgebung zu unterwerfen, die eine gewisse Einheitlichkeit im Handeln oder die Ausrichtung der Kräfte auf die gemeinsamen Ziele verlangen. Das übrige ist der Verantwortung der Oberen und Offizialen bzw. der freien und verantwortlichen Entscheidung der Mitbrüder zu überlassen.

b - Gesetze sind ständig den Lebensumständen anzupassen. Da sich die Lebensbedingungen, die Bedürfnisse und die Aufgaben dauernd ändern und da diese Veränderungen in unserer Zeit außerordentlich tief greifend und schnell vor sich gehen, muss auch die Art und Weise unserer Lebensordnung, d. h. die Gesetze und die rechtlichen Einrichtungen immer wieder überprüft und erneuert werden. Selbstordnungen und Einrichtungen, die zu irgendeiner Zeit nützlich, ja sogar sehr gut zu sein schienen, können bei veränderten Zeitumständen ihre Kraft und Nützlichkeit verlieren, ja sogar dem Fortschritt des Lebens schädlich werden. Die Absichten und Vorschriften selbst der Gründer in Bezug auf die Organisation des monastischen Lebens bzw. die juridischen Strukturen sind, auch wenn sie sehr hoch zu schätzen sind, jedoch keineswegs gleichsam unveränderliche oder ewige Normen, da auch sie an die veränderlichen Bedingungen ihrer Zeit gebunden sind. Daher muss mit Klugheit überlegt werden, ob und inwieweit sie den neuen Lebenserfordernissen entsprechen.

Auch darf eine solche Überprüfung der Gesetze und Lebensnormen nicht allzu lange aufgeschoben werden, da sonst die Lebendigkeit einer Kommunität wegen der allzu starren oder veralteten Normen zu Grunde geht und gefährliche Spannungen unter den Mitgliedern entstehen. In den Konstitutionen und den örtlichen Statuten selbst sind daher Wege und legitime Gründe einzufügen, mit denen eine Überprüfung oder Änderung der Gesetze von der betreffenden Kommunität verlangt und durchgeführt werden kann.

c - Die Kontinuität des Gesetzes - die Tradition ist zu berücksichtigen. Das Leben besitzt trotz seiner Vielfalt und Wandelbarkeit doch auch eine erstaunliche Kontinuität und Beharrungskraft. Daher müssen auch wir bei der Neuordnung unseres Lebens darauf  achten, dass wir nicht die gesamte zisterziensische Tradition, von der wir bereits gesprochen haben, gänzlich verwerfen und die Kontinuität des monastischen Lebens gewaltsam unterbrechen. Wie es schädlich ist, veraltete Organisationsformen und ungeeignete Gesetze beizubehalten, so wäre es ebenso gefährlich, uns von den Werten unserer Tradition loszureißen und im Namen der Anpassung die fundamentalen Elemente unseres Lebens zu vernichten. Es ist daher auch bei der Überprüfung der juridischen Struktur oder bei der Schaffung neuer Gesetze notwendig, dass wir die Erfahrungen früherer Jahrhunderte als Beispiel nehmen und den natürlichen Zusammenhang und die Harmonie mit der Tradition wahren. Dabei ist aber zu vermeiden, dass die Treue gegenüber der Tradition zur Erstarrung oder zu falscher Sicherheit führt und uns blind macht gegenüber den neuen Lebenserfordernissen in der Kirche und der Gesellschaft unserer Zeit.

d - Gesetze und andere Statuten nützen nur dann dem Leben, wenn sie eine nach kluger Abschätzung mögliche Handlungsnorm vorschreiben. Wenn sie nämlich zu Schweres oder dem heutigen Menschen zu Fremdes festlegen, dann laden sie entweder zur Missachtung der Gesetze ein oder führen dadurch, dass sie unerträgliche Lasten aufbürden, auch willige Menschen zur Verbitterung. Das Gesetz sei also einfach und klar, damit es nicht durch allzu große Verworrenheit oder Zweideutigkeit den normalen Lauf des Lebens stört. Das Gesetz soll stets auf die konkrete Wirklichkeit unserer Klöster und ihrer Mitglieder Rücksicht nehmen und nichts auferlegen, was ihrer Lebensform gänzlich fremd ist, ohne jedoch Unvollkommenheiten oder bestehende Fehler zu rechtfertigen. Es sei gemäßigt und soll eher positiv den Weg zum Guten aufzeigen als einfach negativ abschrecken, damit es von den Mönchen guten Willens gern erfüllt werden kann. Derselbe Grund mahnt uns auch, dass wir die Handlungsnorm oft nicht durch Gesetze und Vorschriften im strengen Sinn festlegen können, sondern viel besser durch flexiblere Anweisungen, die mehrere mögliche Handlungsweisen aufzeigen.

Kapitel 45: DIE BUSSE FÜR FEHLER IM ORATORIUM

Textfeld: 23 Mai
25 Aug.
27 Nov.
18 Feb.

W

er beim Vortrag eines Psalmes, eines Responsoriums, einer Antiphon oder einer Lesung einen Fehler macht und sich nicht gleich vor allen demütigt und so Buße tut, den treffe eine schwerere Strafe. 02 Denn er wollte nicht durch Demut wiedergutmachen, was er durch Nachlässigkeit verschuldet hatte. 03 Knaben aber erhalten für eine solche Verfehlung Rutenschläge.

Declaratio   Art.90

Art. 90 Die modernen Lebensbedingungen und auch das II. Vatikanische Konzil verlangen, dass alle Mitglieder Anteil haben sollen an der Vorbereitung von Gesetzen und beim Treffen von Entscheidungen, welche die Kommunität betreffen. Die Mitglieder der Kommunitäten erfahren mit Recht Lebensnormen und Entscheidungen als ihnen fremd, wenn diese nur nach dem Urteil der Oberen oder weniger Ratgeber festgelegt werden. Diese Teilnahme aller kann auf verschiedene Art und in verschiedenen Stufen geschehen (durch vorhergehende Befragung der einzelnen Mitglieder und Kommunitäten; durch Abstimmung im Konventkapitel; durch die Wahl von Offizialen und Delegierten; durch das Recht, Anträge zu stellen usw.). Gänzlich unerlässlich ist jedoch, dass überall und auf jeder Ebene der Ordensstruktur geeignete Formen der tatsächlichen und aktiven Teilnahme eingerichtet werden.

Kapitel 46: DIE BUSSEN FÜR ANDERE VERFEHLUNGEN

Textfeld: 24 Mai
26 Aug.
28 Nov.
19 Feb.

W

enn jemand bei irgendeiner Arbeit, in der Küche, im Vorratsraum, bei einem Dienst, in der Bäckerei, im Garten, oder sonst irgendwo einen Fehler macht 02 oder etwas zerbricht oder verliert oder irgendwo etwas verschuldet 03 und nicht unverzüglich kommt, um von sich aus vor Abt und Gemeinschaft Buße zu tun und seinen Fehler zu bekennen, 04 sondern wenn sein Fehler durch einen anderen bekannt wird, dann treffe ihn eine schwerere Strafe.

05 Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur dem Abt oder einem der geistlichen Väter, 06 der es versteht, eigene und fremde Wunden zu heilen, ohne sie aufzudecken und bekanntzumachen.

Declaratio   Art.91

Art. 91 T Während Gesetze und andere schriftliche Normen mehr die allgemeinen und bleibenden Aspekte des monastischen Lebens bestimmen, beziehen sich die Ordnung des täglichen konkreten Lebens und einzelne Entscheidungen in vielen Angelegenheiten auf die persönliche Autorität der Oberen und Offizialen. Die Ausübung dieser Autorität ist heutzutage sicher schwieriger und verwickelter als früher, und dies wegen der neuen Zeitumstände und wegen der veränderten Haltung des modernen Menschen gegenüber der Autorität.

Einerseits verlangen viele Angelegenheiten wegen der raschen Veränderung der Dinge und wegen einer Entwicklung, die kaum vorausgesehen und auch nicht durch allgemeine Gesetze geregelt werden kann, eine persönliche und rasche Entscheidung der Oberen, und zwar in Fällen, die sehr komplex sind und häufig praktische Erfahrung verlangen. Andererseits haben die heutigen Menschen weniger Achtung vor dem Amt des Oberen, fordern aber von ihnen in allzu hohem Maß menschliche Qualitäten und Vollkommenheiten und urteilen über die Fehler und Schwächen der Oberen offen und scharf; sie wollen die Gründe für einen Auftrag klar erkennen und sind nicht leicht zum Gehorsam bereit, wenn ein Auftrag ihrem persönlichen Urteil oder Vorteil widerspricht.

Wenn auch der Dienst derer, die in der Kommunität die Autorität ausüben, sicherlich schwierig ist, so ist er doch keine vergebliche Mühe; ja, wenn geeignete Formen und Methoden der Leitung entwickelt werden, kann sie weit wirksamer gestaltet werden als in früheren Zeiten: in unserer Zeit sind nämlich die Mitglieder lieber zu einer ehrlichen und aktiven Zusammenarbeit bereit und nehmen Anteil an der Sorge und Mühe der Oberen um das gemeinsame Wohl; außerdem sind sie für eine solche Teilnahme auch besser ausgebildet.

Kapitel 47: DAS ZEICHEN ZUM GOTTESDIENST

Textfeld: 25 Mai
27 Aug.
29 Nov.
20 Feb.

D

ie Zeit zum Gottesdienst am Tage und in der Nacht anzukündigen sei Sorge des Abtes. Er gebe selbst das Zeichen oder übertrage die Sorge dafür einem gewissenhaften Bruder, damit alles zur rechten Zeit geschieht.

02 Psalmen und Antiphonen sollen nach dem Abt die Brüder, denen es aufgetragen wird, nach ihrer Rangordnung vortragen. 03 Keiner aber nehme sich heraus, zu singen oder zu lesen, wenn er diese Aufgabe nicht erfüllen kann, daß die Hörer erbaut werden. 04 Es geschehe mit Demut, Ernst und Ehrfurcht und im Auftrag des Abtes.

Declaratio   Art.92

Art.92 Zu dieser neuen Art der Autoritätsausübung gehört:

a - dass die Oberen ihre Mitbrüder über die Angelegenheiten des Klosters und des Ordens informieren, ihnen Schwierigkeiten und Probleme ehrlich und offen darlegen und ihre Meinungen und Vorschläge ermitteln und zur Kenntnis nehmen;

b - dass sie keine Angst haben vor kluger Kritik oder Tadel und es nicht abweisen, notwendige Verbesserungen durchzuführen;

c - dass sie im Wissen um die Komplexität und Vielfalt ihrer Aufgabe nicht meinen, sie müssten alles allein tun, sondern erfahrenen Mitbrüdern an Teilen ihrer Funktionen Anteil geben und darüber hinaus deren Erfahrung kennen lernen und sich zu Nutze machen;

d - dass sie einzelnen Mitbrüdern, besonders den Offizialen bzw. solchen, die eine besondere Aufgabe haben, große Handlungsfreiheit einräumen und ihre Kompetenz in deren Wirkungsbereich respektieren; es aber zugleich nicht verabsäumen, genaue Rechenschaft zu verlangen über das, was ihrer Obsorge oder Verwaltung übergeben wurde.

Kapitel 48: DIE ORDNUNG FÜR HANDARBEIT UND LESUNG

RB 48,1-9

Textfeld: 26 Mai
28 Aug.
30 Nov.
21 Feb.

M

üßiggang ist der Seele Feind. Deshalb sollen die Brüder zu bestimmten Zeiten mit Handarbeit, zu bestimmten Stunden mit heiliger Lesung beschäftigt sein. 02 Und so meinen wir, durch folgende Verfügung die Zeit für beides ordnen zu können: 03 Von Ostern bis zum 1.Oktober verrichten sie morgens nach der Prim bis ungefähr zur vierten Stunde die notwendigen Arbeiten. 04 Von der vierten Stunde aber bis zur Sext sollen sie frei sein für die Lesung. 05 Nach der Sext und der Mahlzeit sollen sie unter völligem Schweigen auf ihren Betten ruhen. Will aber einer für sich lesen, dann lese er so, daß er keinen anderen stört. 06 Die Non werde früher gehalten, zur Mitte der achten Stunde; dann gehen sie bis zur Vesper wieder an die Arbeit. 07 Wenn es die Ortsverhältnisse oder die Armut fordern, daß sie die Ernte selber einbringen, sollen sie nicht traurig sein. 08 Sie sind dann wirklich Mönche, wenn sie wie unsere Väter und die Apostel von ihrer Hände Arbeit leben. 09 Alles aber geschehe der Kleinmütigen wegen maßvoll.

Declaratio   Art.34,69

Art. 34 Heutzutage wird auch in der Theologie stärker der positive Wert erkannt, den die geschaffenen Dinge, die Arbeit und der menschliche Fortschritt für das ganze menschliche Leben haben; außerdem erkennt man auch ihre Bedeutung in der Heilsökonomie. Daher muss auch in uns der Sinn für Verantwortlichkeit wachsen, damit wir mit der ganzen menschlichen Gemeinschaft für die irdischen Werte Sorge tragen können. Wir erkennen nämlich, dass auch wir teilnehmen müssen an den Bestrebungen, jenen Fortschritt zu fördern, wodurch die geschaffene Welt immer mehr der Macht des Menschen unterstellt wird und die ganze Gesellschaft in gerechter und gleicher Weise an der Frucht ihrer Arbeit Anteil gewinnt. Denn nur mit einer solchen ernsten Anstrengung sind die Heiligung aller Dinge in Christus und die Rückkehr der gesamten Schöpfung zum Schöpfer möglich.

Art. 69 Wie alle Menschen sind auch wir dem allgemeinen Gesetz ernster Arbeit verpflichtet, um durch unsere Tätigkeit an der Vervollkommnung der Welt und an der Verwirklichung der PIäne Gottes in ihr mitzuwirken. Auch auf diese Weise bringen wir unsere Berufung zur Wirkung. Denn es ist ein Irrtum zu behaupten, dass das Vollkommenheitsstreben des Einzelnen und die Angelegenheiten des gegenwärtigen Lebens im Widerstreit stehen, da im Gegenteil beide doch sehr gut miteinander verbunden werden können. Niemand muss sich notwendigerweise von den Angelegenheiten des irdischen Lebens zurückziehen, um nach der christlichen Vollkommenheit zu streben, denn wenn diese Tätigkeit in gebührender Weise geschieht, bringt sie die menschliche und christliche Würde nicht nur nicht in Gefahr, sondern vervollkommnet sie.

Daher ist unsere Arbeit nicht nur ein Heilmittel gegen den Müßiggang oder irgendeine Beschäftigung, um die Zeit auszufüllen, sondern ein Wesenselement in unserem Streben nach christlicher Vollkommenheit. Zugleich ist sie auch ein brüderlicher Dienst an der Klostergemeinschaft und an den in der Welt lebenden Menschen, allerdings nur, wenn wir unsere Tätigkeit sachgerecht und im Bewusstsein ernster Verantwortung ausüben.

RB 48,10-13

Textfeld: 27 Mai
29 Aug.
1    Dez.
22 Feb.

V

om 1.Oktober bis zum Beginn der Fastenzeit sollen sie bis zum Ende der zweiten Stunde für die Lesung frei sein. 11 Zur zweiten Stunde werde die Terz gehalten. Bis zur neunten Stunde verrichten alle die Arbeit, die ihnen aufgetragen ist. 12 Beim ersten Zeichen zur Non breche jeder seine Arbeit ab, um bereit zu sein, wenn das zweite Zeichen gegeben wird. 13 Nach dem Essen sollen sie für die Lesung oder für die Psalmen frei sein.

Declaratio   Art.70

Art.70 Da der Wert der Arbeit auch von ihrer sachgerechten Ausführung abhängt, gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der Oberen, ihren Mitarbeitern seien es geistliche oder Laien - eine sorgfältige, wenn nötig fachliche Ausbildung angedeihen zu lassen, damit sie ihre Aufgaben auf bestmögliche Weise erfüllen können, wohl wissend, dass in unserem Zeitalter der Spezialisierung und unter heutigen Verhältnissen guter Wille und Engagement allein keineswegs genügen.

Die hauptsächlichen Tätigkeiten, wie sie in unseren verschiedenen Kongregationen und Klöstern ausgeführt werden, sind folgende (die Reihenfolge der Aufzählung bedeutet keinerlei Wert- oder Rangordnung): Jugenderziehung, Seelsorgedienst, Handarbeit, Wissenschaftliche und kulturelle Tätigkeit, Gastfreundschaft.

RB 48,14-25

Textfeld: 28 Mai
30 Aug.
2   Dez.
23 Feb.

I

n den Tagen der Fastenzeit aber sollen sie vom Morgen bis zum Ende der dritten Stunde für die Lesung frei sein. Dann verrichten sie bis zum Ende der zehnten Stunde, was ihnen aufgetragen wird. 15 In diesen Tagen der Fastenzeit erhält jeder einen Band der Bibel, den er von Anfang bis Ende lesen soll. 16 Diese Bände werden zu Beginn der Fastenzeit ausgegeben.

17 Vor allem aber bestimme man einen oder zwei Ältere, die zu den Stunden, da die Brüder für die Lesung frei sind, im Kloster umhergehen. 18 Sie müssen darauf achten, ob sich etwa ein träger Bruder findet, der mit Müßiggang oder Geschwätz seine Zeit verschwendet, anstatt eifrig bei der Lesung zu sein; damit bringt einer nicht nur sich selbst um den Nutzen, sondern lenkt auch andere ab. 19 Wird ein solcher, was ferne sei, ertappt, werde er einmal und ein zweites Mal zurechtgewiesen. 20 Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe so, daß die anderen sich fürchten. 21 Überhaupt darf ein Bruder mit einem anderen nur in den vorgesehenen Stunden zusammensein.

22 Am Sonntag sollen ebenfalls alle für die Lesung frei sein außer jenen, die für verschiedene Dienste eingeteilt sind. 23 Ist aber einer so nachlässig und träge, daß er nicht willens oder fähig ist, etwas zu lernen oder zu lesen, trage man ihm eine Tätigkeit auf, damit er nicht müßig ist. 24 Kranken oder empfindlichen Brüdern werde eine passende Beschäftigung oder ein geeignetes Handwerk zugewiesen; 24 sie sollen nicht müßig sein, aber auch nicht durch allzu große Last der Arbeit erdrückt oder sogar fortgetrieben werden. 25 Der Abt muß auf ihre Schwäche Rücksicht nehmen.

Declaratio   Art.73

Art. 73 Die Handarbeit sollten wir nicht nur als ein wichtiges und oft auch notwendiges Element der Gemeinschaftsleben sehen, sondern auch als ein Zeichen der Solidarität mit allen Menschen, vor allem den Armen, die täglich in demütigem Dienst das zum Leben Notwendige für sich und die Ihrigen besorgen. Es ist auch ein wirksames Instrument der Selbstverleugnung, der Teilnahme am Kreuz des Herrn wie auch des Dienstes am Nächsten vor allem an den Brüdern im Kloster. Deswegen sollte sie nicht als eine bloße Beschäftigung für sich gesehen werden, die für das geistliche Leben keine Bedeutung hat, sondern sie sollte auf eine kompetente und wirksame Weise als Instrument der Nächstenliebe ausgeübt werden.

Kapitel 49: DIE FASTENZEIT

Textfeld: 29 Mai
31 Aug.
3   Dez.
24 Feb.

D

er Mönch soll zwar immer ein Leben führen wie in der Fastenzeit. 02 Dazu aber haben nur wenige die Kraft. Deshalb raten wir, daß wir wenigstens in diesen Tagen der Fastenzeit in aller Lauterkeit auf unser Leben achten 03 und gemeinsam in diesen heiligen Tagen die früheren Nachlässigkeiten tilgen. 04 Das geschieht dann in rechter Weise, wenn wir uns vor allen Fehlern hüten und uns um das Gebet unter Tränen, um die Lesung, die Reue des Herzens und um Verzicht mühen.

05 Gehen wir also in diesen Tagen über die gewohnte Pflicht unseres Dienstes hinaus durch besonderes Gebet und durch Verzicht beim Essen und Trinken. 06 So möge jeder über das ihm zugewiesene Maß hinaus aus eigenem Willen in der Freude des Heiligen Geistes Gott etwas darbringen; 07 er entziehe seinem Leib etwas an Speise, Trank und Schlaf und verzichte auf Geschwätz und Albernheiten. Mit geistlicher Sehnsucht und Freude erwarte er das heilige Osterfest.

08 Was aber der einzelne als Opfer bringen will, unterbreite er seinem Abt. Es geschehe mit seinem Gebet und seiner Einwilligung; 09 denn was ohne Erlaubnis des geistlichen Vaters geschieht, wird einmal als Anmaßung und eitle Ehrsucht gelten und nicht belohnt. 10 Also werde alles mit Einwilligung des Abtes getan.

Declaratio   Art.30-31

Art. 30 Die Geschichte von fast neun Jahrhunderten hat in unserem Orden tiefe Spuren hinterlassen, weil er als Teil der Kirche und der Welt stets an deren Veränderungen und Krisen teilhatte. Auch heute werden die Umwälzungen, Bestrebungen, Überzeugungen und Ängste unserer Zeit im Orden kräftig gespürt und bestimmen zum großen Teil das Erneuerungswerk.

Es würde zu weit führen, hier alle hauptsächlichen Umwälzungen in der Kirche und in der heutigen Welt auch nur überblicksmäßig zu beschreiben. Außerdem sind sie großteils in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils und in den späteren kirchlichen Dokumenten zu finden, die sich mit den meisten Problemen der Kirche in der heutigen Welt auseinandersetzen. Hier wollen wir nur einige Hauptströmungen im modernen Ordenslebens aufzeigen und auf uns anwenden.

Art. 31 Die katholische Theologie wurde in den letzten Jahrzehnten grundlegend erneuert und ist immer noch im Stadium einer raschen Entwicklung. Die Bibelbewegung durchdringt die Heilige Schrift mit neuen Methoden, die patristische Bewegung eröffnet früher unbekannte Schätze der theologischen Tradition und des zisterziensischen Patrimoniums, die liturgische Bewegung lässt das sakramentale Leben und das Gebetsleben der Kirche in neuem Licht erscheinen. Die theologische Anthropologie, die Ekklesiologie und die Theologie des Ordenslebens, um wenigstens einige Bereiche intensiver Arbeit zu nennen, bieten vielen eine neue Sicht und ein neues Verständnis des Lebens Gottes in uns. Die Hauptelemente des heutigen Zisterzienserlebens und unsere zeitgemäße Erneuerung müssen nach den bewährten Gesichtspunkten dieser zeitgenössischen Theologie, die bereits im II. Vatikanischen Konzil so viele Früchte trug, ausgerichtet werden.

Kapitel 50:  GEBETSZEITEN AUSSERHALB DES KLOSTERS

Textfeld: 30 Mai
1   Sept.
4   Dez.
25 Feb.

W

enn Brüder sehr weit entfernt arbeiten, nicht zur rechten Zeit zum Oratorium kommen können 02 und wenn der Abt festgestellt hat, daß es wirklich so ist, 03 dann müssen sie den Gottesdienst an ihrem Arbeitsplatz halten. Mit Ehrfurcht sollen sie vor Gott die Knie beugen. 04 Auch die Brüder, die auf Reisen geschickt werden, übergehen die festgesetzten Gebetsstunden nicht; 04 sie feiern diese für sich, so gut sie können. Sie sollen nicht versäumen, die Pflicht ihres Dienstes zu erfüllen.

Declaratio   Art.71

Art. 71 Bildung und Erziehung der Jugend in Schulen und Kollegien passt bestens zum monastischen Leben; und diejenigen, die sich dieser Aufgabe widmen, tragen sehr viel zum Aufbau des Reiches Gottes und zur Förderung der menschlichen Gesellschaft bei. Sie haben die Absicht, nicht nur den Verstand, sondern die ganze Persönlichkeit zu bereichern, indem sieden inneren Zusammenhang zwischen den Künsten und Wissenschaften und dem Geist des Christentums aufzeigen; und indem sie die Wahrheit über die geschöpflichen Dinge vermitteln, führen sie die Schüler zu Christus selbst, der Quelle aller Wahrheit und Schöpfung. Außerdem, wenn wir alles, was wir einem der geringsten Brüder Christi tun, ihm selbst tun, dann dienen wir in der Jugenderziehung ihm auf besondere Weise.

Kapitel 51: MAHLZEITEN AUSSERHALB DES KLOSTERS

Textfeld: 31 Mai
2   Sept.
5   Dez.
26 Feb.

W

ird ein Bruder zu einer Besorgung ausgeschickt und ist zu erwarten, daß er am gleichen Tag ins Kloster zurückkehrt, darf er sich nicht herausnehmen, draußen zu essen, auch wenn ihn jemand sehr dazu drängt, 02 es sei denn, sein Abt habe ihm die Erlaubnis gegeben. 03 Handelt er anders, werde er ausgeschlossen.

Declaratio   Art.76

Art. 76 Damit wir jedoch unsere Aufgaben beglückend und eifrig erfüllen können, muss uns auch die Erholung ein Anliegen sein. Deshalb müssen wir bei der Regelung des klösterlichen Tagesablaufes um ein gesundes Gleichgewicht zwischen Gebet, Arbeit und Erholung unter Beachtung auch der Lehren auf psychologischem und medizinischem Gebiet bedacht sein. Eine Erholung, die auf den beabsichtigten Zweck ausgerichtet ist, ist keine Abweichung vom monastischen Geist, sondern eine Bedingung für ein wohl geordnetes Leben; denn nur so können wir die Aufforderung des Apostels erfüllen "Gott liebt einen freudigen Geber" (2 Kor 9,7).

Kapitel 52: DAS ORATORIUM DES KLOSTERS

Textfeld: 1   Juni
3   Sept.
6   Dez.
27 Feb.

D

'as Oratorium sei, was sein Name besagt, Haus des Gebetes. Nichts anderes werde dort getan oder aufbewahrt. 02 Nach dem Gottesdienst gehen alle in größter Stille hinaus und bezeugen Ehrfurcht vor Gott. 03 So wird ein Bruder, der noch für sich allein beten möchte, nicht durch die Rücksichtslosigkeit eines anderen daran gehindert. 04 Auch wenn sonst einer still für sich beten will, trete er einfach ein und bete, nicht mit lauter Stimme, sondern unter Tränen und mit wacher Aufmerksamkeit des Herzens. 05 Wer sich nicht so verhalten will, darf nach dem Gottesdienst nicht im Oratorium zurückbleiben, damit, wie gesagt, ein anderer nicht gestört wird.

Declaratio   Art.36-37

Art. 36 Wie unsere Zeitgenossen so haben auch wir ein großes Verlangen nach echten Werten, auch im religiösen und monastischen Leben. Daher wünschen wir uns einfache Lebensformen, die ein ehrlicher Ausdruck unserer Gesinnung sind. Unser Handeln soll unsere innere Seelenhaltung ausdrücken. Wir wollen den Sinn unserer Gebräuche verstehen und unsere Gesinnung mit unserem Wort in Einklang bringen. Wir wollen mit ehrlichem Herzen und offenem Geist dem leben, der die Herzen durchforscht und nicht nach dem Augenschein richtet. Mit diesem Streben nach Einfachheit wissen wir uns auch mit den Absichten unserer Gründerväter in besonderer Weise verbunden.

Art. 37 Auf diese Weise nimmt unser Orden teil am lebendigen Geschehen in Kirche und Welt. Während er ständig aus den Quellen der Tradition schöpft, muss er doch vor allem die Zukunft vor Augen haben. Man darf nicht glauben, die ganze Vollkommenheit bestünde in der Unbeweglichkeit der Verhaltensweisen, welche die Kirche oder der Orden in vergangenen Jahrhunderten angenommen hat, oder darin, dass wir bis zu einem gewissen Grad die allgemein üblichen, dem Denken des heutigen Menschen entsprechenden Handlungsweisen ablehnen, obwohl sie nach der Lehre des hl. Paulus "Prüft alles, und behaltet das Gute" (1 Thess 5,21) gutgeheißen werden könnten.

Wie der Kirche so obliegt auch uns die Pflicht, die Zeichen der Zeit zu erforschen und im Lichte des Evangeliums zu deuten, sodass wir auf die Fragen der Menschen in einer unserer Generation angepassten Form antworten können. Wir müssen die Welt, in der wir leben, und ihre Erwartungen, ihr Streben und ihre Beschaffenheit kennen und verstehen, denn nur so werden unsere Klöster Stätten des Aufbaus des christlichen Volkes sein können.

Kapitel 53: DIE AUFNAHME DER GÄSTE

Textfeld: 2   Juni
4   Sept.
7   Dez.
28/«29 Feb.

A

lle Fremden, die kommen, sollen aufgenommen werden wie Christus; denn er wird sagen: "Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen." 02 Allen erweise man die angemessene Ehre, besonders den Brüdern im Glauben und den Pilgern.

03 Sobald ein Gast gemeldet wird, sollen ihm daher der Obere und die Brüder voll dienstbereiter Liebe entgegeneilen. 04 Zuerst sollen sie miteinander beten und dann als Zeichen der Gemeinschaft den Friedenskuß austauschen. 05 Diesen Friedenskuß darf man wegen der Täuschung des Teufels erst nach dem Gebet geben.

06 Allen Gästen begegne man bei der Begrüßung und beim Abschied in tiefer Demut: 07 man verneige sich, werfe sich ganz zu Boden und verehre so in ihnen Christus, der in Wahrheit aufgenommen wird.

08 Hat man die Gäste aufgenommen, nehme man sie mit zum Gebet; dann setze sich der Obere zu ihnen oder ein Bruder, dem er es aufträgt. 09 Man lese dem Gast die Weisungen Gottes vor, um ihn im Glauben zu erbauen; dann nehme man sich mit aller Aufmerksamkeit gastfreundlich seiner an. 10 Das Fasten breche der Obere dem Gast zuliebe, nur nicht an einem allgemein vorgeschriebenen Fasttag, der eingehalten werden muß. 11 Die Brüder aber fasten wie gewohnt. 12 Der Abt gieße den Gästen Wasser über die Hände; 13 Abt und Brüder zusammen sollen allen Gästen die Füße waschen. 14 Nach der Fußwaschung beten sie den Psalmvers: "Wir haben, o Gott, deine Barmherzigkeit aufgenommen inmitten deines Tempels." 15 Vor allem bei der Aufnahme von Armen und Fremden zeige man Eifer und Sorge, denn besonders in ihnen wird Christus aufgenommen. Das Auftreten der Reichen verschafft sich ja von selbst Beachtung.

16 Abt und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören Gäste, die unvorhergesehen kommen und dem Kloster nie fehlen, die Brüder nicht. 17 Diese Küche übernehmen für je ein Jahr zwei Brüder, die für diese Arbeit gut geeignet sind. 18 Sooft sie es brauchen, gebe man ihnen Hilfen, damit sie ohne Murren dienen; sind sie jedoch zu wenig beschäftigt, sollen sie zu der Arbeit gehen, die man ihnen aufträgt. 19 Doch nicht nur hier, sondern für alle Aufgabenbereiche im Kloster gelte der Grundsatz: 20 Wer Hilfe braucht, soll sie erhalten; wer jedoch frei ist, übernehme gehorsam jeden Auftrag.

21 Die Unterkunft für die Gäste vertraue man einem Bruder an, der von Gottesfurcht ganz durchdrungen ist. 22 Dort sollen genügend Betten bereitstehen. Das Haus Gottes soll von Weisen auch weise verwaltet werden.

23 Mit den Gästen darf niemand ohne Auftrag zusammensein oder sprechen. 24 Wer ihnen begegnet oder sie sieht, grüße sie, wie schon gesagt, in Demut, bitte um den Segen und gehe weiter mit der Bemerkung, es sei ihm nicht gestattet, sich mit einem Gast zu unterhalten.

Declaratio   Art.75

Art. 75 Eine sehr alte Form des Apostolates der Mönche ist die Gastfreundschaft, die heute nicht so sehr in materieller Hilfe zu bestehen braucht, sondern vielmehr im Angebot von verschiedenen und geeigneten Formen der geistlichen Nahrung.

Alle Gäste sollen wie Christus aufgenommen werden, weil er selbst sagen wird: «Ich war obdachlos und ihr habt mich aufgenommen.» So weit es möglich ist, soll man den Gästen zu ihrer Erbauung aus dem Heiligen Gesetz vorlesen und nachher soll man für sie sorgen. Ein Bruder soll eine bestimmte Gästezelle und das Haus Gottes soll weise von Weisen verwaltet werden.

Kapitel 54: DIE ANNAHME VON BRIEFEN UND GESCHENKEN

Textfeld: 3   Juni
5   Sept.
8   Dez.
1   März

D

er Mönch darf keinesfalls ohne Weisung des Abtes von seinen Eltern oder irgend jemandem, auch nicht von einem anderen Mönch Briefe, Eulogien oder sonst kleine Geschenke annehmen oder geben. 02 Selbst wenn seine Eltern ihm etwas geschickt haben, darf er sich nicht anmaßen, es anzunehmen, ehe der Abt benachrichtigt wurde. 03 Hat der Abt die Annahme erlaubt, kann er immer noch verfügen, wem es zu geben ist. 04 Dann sei der Bruder, dem es geschickt wurde, nicht traurig, damit dem Teufel kein Raum gegeben werde. 05 Wer sich etwas anderes herausnimmt, den treffe die von der Regel vor gesehene Strafe.

Kapitel 55:  KLEIDUNG UND SCHUHE DER BRÜDER

Textfeld: 4 Juni
6 Sept.
9 Dez.
2 März

D

ie Kleidung, welche die Brüder erhalten, soll der Lage und dem Klima ihres Wohnortes entsprechen; 02 denn in kalten Gegenden braucht man mehr, in warmen weniger. 03 Darauf zu achten ist Aufgabe des Abtes. 04 Unserer Meinung nach genügen in Gegenden mit gemäßigtem Klima für jeden Mönch Kukulle und Tunika, 05 die Kukulle im Winter wollig, im Sommer leicht oder abgetragen, 06 für die Arbeit ein Überwurf und als Fußbekleidung Socken und Schuhe.

07 Über Farbe oder groben Stoff dieser Kleidungsstücke sollen sich die Mönche nicht beschweren; man nehme alles so, wie es sich in der Gegend, wo sie wohnen, findet, oder was man billiger kaufen kann. 08 Der Abt sorge aber für das rechte Maß, daß die Kleider nicht zu kurz sind, sondern denen, die sie tragen, passen. 09 Bekommen sie etwas Neues, geben sie das Alte immer gleich ab; es wird in der Kleiderkammer für die Armen aufbewahrt. 10 Für einen Mönch genügen zwei Tuniken und zwei Kukullen; so kann er zur Nacht und zum Waschen die Kleider wechseln. 11 Was darüber hinausgeht, ist überflüssig und muß entfernt werden. 12 Ebenso gibt man die Socken und alles Abgetragene ab, wenn man Neues bekommt.

13 Wer auf Reisen geschickt wird, erhält Hosen aus der Kleiderkammer; nach der Rückkehr gibt er sie gewaschen wieder ab. 14 Kukulle und Tunika, die er für die Reise aus der Kleiderkammer erhält und nach der Rückkehr zurückzugeben hat, seien ein wenig besser, als man sie für gewöhnlich trägt.

15 Als Bettzeug genügen Matte, Tuch, Decke und Kopfkissen. 16 Der Abt durchsuche häufig die Betten, ob sich dort nicht Eigenbesitz finde. 17 Wenn sich bei einem etwas findet, das er nicht vom Abt bekommen hat, treffe ihn strengste Strafe. 18 Um dieses Laster des Eigenbesitzes mit der Wurzel auszurotten, muß der Abt alles Notwendige geben: 19 Kukulle, Tunika, Socken, Schuhe, Gürtel, Messer, Griffel, Nadel, Tuch, Schreibtafel; so kann sich keiner damit entschuldigen, es habe ihm etwas Notwendiges gefehlt.

20 Der Abt erwäge aber immer jenen Satz der Apostelgeschichte: "Jedem wurde so viel zugeteilt, wie er nötig hatte." 21 So berücksichtige der Abt die Schwäche der Bedürftigen, nicht die Mißgunst der Neider. 22 Doch bei allen Entscheidungen denke er an die Vergeltung Gottes.

Kapitel 56: DER TISCH DES ABTES

Textfeld: 5   Juni
7   Sept.
10 Dez.
3   März

D

er Abt habe seinen Tisch immer mit den Gästen und Pilgern gemeinsam. 02 Sooft jedoch nur wenig Gäste da sind, steht es ihm frei, von den Brüdern zu rufen, wen er will. 03 Immer aber lasse er der Ordnung wegen einen oder zwei Ältere bei den Brüdern.

Kapitel 57: MÖNCHE ALS HANDWERKER

Textfeld: 6   Juni
8   Sept.
11 Dez.
4   März

S

ind Handwerker im Kloster, können sie in aller Demut ihre Tätigkeit ausüben, wenn der Abt es erlaubt. 02 Wird aber einer von ihnen überheblich, weil er sich auf sein berufliches Können etwas einbildet und meint, er bringe dem Kloster etwas ein, 03 werde ihm seine Arbeit genommen. Er darf sie erst wieder aufnehmen, wenn er Demut zeigt und der Abt es ihm von neuem erlaubt.

04 Wenn etwas von den Erzeugnissen der Handwerker verkauft wird, sollen jene, durch deren Hand die Waren veräußert werden, darauf achten, daß sie keinen Betrug begehen. 05 Sie sollen immer an Hananias und Saphira denken, damit sie nicht etwa den Tod an der Seele erleiden, der jene am Leib traf. 06 Das gilt ebenso für alle anderen, die mit dem Eigentum des Klosters unredlich umgehen.

07 Bei der Festlegung der Preise darf sich das Übel der Habgier nicht einschleichen. 08 Man verkaufe sogar immer etwas billiger, als es sonst außerhalb des Klosters möglich ist, 09 damit in allem Gott verherrlicht werde.

Declaratio   Art.74

Art. 74 Zahlreiche Mitbrüder in verschiedenen Klöstern leisten durch ihre Forschungen u. a. auf philosophischem, theologischem, historischem, soziologischem und naturwissenschaftlichem Gebiet einen wichtigen Beitrag zu den theologischen und profanen Wissenschaften. Eine solche Tätigkeit hat besonderen Wert nicht nur für die entsprechenden Wissenschaftsgebiete, sondern für das gesamte monastische Leben, das durch die tiefere Kenntnis der Schöpfung und der Glaubensinhalte eine wahre Bereicherung erfährt. Besonderes Gewicht ist auf die theologischen Wissenschaften zu legen, deren Hilfe für das geistliche Leben der Mönche, für die geistliche Führung und den Seelsorgsdienst alle anderen Wissenschaften überragt.

Die wissenschaftliche Tätigkeit bringt große Werte mit sich: die Treue zur Wahrheit, Sinn für Solidarität aus der Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen, ein Verantwortungsbewusstsein, das immer lebendiger wird, und anderes dieser Art.

Kapitel 58: DIE ORDNUNG BEI DER AUFNAHME VON BRÜDERN

Textfeld: 7   Juni
9   Sept.
12 Dez.
5   März

K

ommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt, 02 sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels: "Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind." 03 Wenn er also kommt und beharrlich klopft und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, daß er die ihm zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig erträgt, 03 aber trotzdem auf seiner Bitte besteht, 04 gestatte man ihm den Eintritt, und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für Gäste auf.

05 Danach wohne er im Raum für die Novizen, wo sie lernen, essen und schlafen. 06 Ein erfahrener Bruder werde für sie bestimmt, der geeignet ist, Menschen zu gewinnen, und der sich mit aller Sorgfalt ihrer annimmt.

07 Man achte genau darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht, ob er Eifer hat für den Gottesdienst, ob er bereit ist zu gehorchen und ob er fähig ist, Widerwärtiges zu ertragen. 08 Offen rede man mit ihm über alles Harte und Schwere auf dem Weg zu Gott. 09 Wenn er verspricht, beharrlich bei seiner Beständigkeit zu bleiben, lese man ihm nach Ablauf von zwei Monaten diese Regel von Anfang bis Ende vor 10 und sage ihm: Siehe das Gesetz, unter dem du dienen willst; wenn du es beobachten kannst, tritt ein, wenn du es aber nicht kannst, geh in Freiheit fort. 11 Wenn er noch immer bleiben will, dann führe man ihn in den oben erwähnten Raum der Novizen und prüfe ihn wieder in aller Geduld. Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt, 02 sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels: "Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind." 03 Wenn er also kommt und beharrlich klopft und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, daß er die ihm zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig erträgt, 03 aber trotzdem auf seiner Bitte besteht, 04 gestatte man ihm den Eintritt, und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für Gäste auf.

05 Danach wohne er im Raum für die Novizen, wo sie lernen, essen und schlafen. 06 Ein erfahrener Bruder werde für sie bestimmt, der geeignet ist, Menschen zu gewinnen, und der sich mit aller Sorgfalt ihrer annimmt.

07 Man achte genau darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht, ob er Eifer hat für den Gottesdienst, ob er bereit ist zu gehorchen und ob er fähig ist, Widerwärtiges zu ertragen. 08 Offen rede man mit ihm über alles Harte und Schwere auf dem Weg zu Gott. 09 Wenn er verspricht, beharrlich bei seiner Beständigkeit zu bleiben, lese man ihm nach Ablauf von zwei Monaten diese Regel von Anfang bis Ende vor 10 und sage ihm: Siehe das Gesetz, unter dem du dienen willst; wenn du es beobachten kannst, tritt ein, wenn du es aber nicht kannst, geh in Freiheit fort. 11 Wenn er noch immer bleiben will, dann führe man ihn in den en erwähnten Raum der Novizen und prüfe ihn wieder in aller Geduld. 12. Nach Ablauf von sechs Monaten lese man ihm die Regel vor: Er soll wissen, was der Eintritt für ihn bedeutet. 13 Wenn er noch bei seinem Entschluß bleibt, liest man ihm nach vier Monaten dieselbe Regel wieder vor. 14 Hat er es sich reiflich überlegt und verspricht er, alles zu beachten und sich an alles zu halten, was ihm aufgetragen wird, dann soll er in die Gemeinschaft aufgenommen werden. 15 Doch muß er wissen, daß er, auch nach dem Gesetz der Regel, von diesem Tag an weder das Kloster verlassen 16 noch das Joch der Regel von seinem Nacken abschütteln darf; er hatte ja lange genug Zeit zu überlegen, ob er es von sich weisen oder auf sich nehmen wolle. 17 Bei der Aufnahme verspreche er im Oratorium in Gegenwart aller Beständigkeit, klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam, 18 vor Gott und seinen Heiligen. Sollte er einmal anders handeln, so muß er wissen, daß er von dem verworfen wird, den er nicht ernstnimmt. 19 Über sein Versprechen verfasse er eine Urkunde auf den Namen der Heiligen, deren Reliquien dort sind, und des anwesenden Abtes. 20 Diese Urkunde schreibe er mit eigener Hand. Kann er dies jedoch nicht, soll sie auf seine Bitte hin ein anderer schreiben. Der Novize setze sein Zeichen darunter und lege die Urkunde mit eigener Hand auf den Altar. 21 Wenn er sie niedergelegt hat, stimmt der Novize sofort folgenden Vers an: "Nimm mich auf, Herr, nach deinem Wort, und ich werde leben; laß mich in meiner Hoffnung nicht scheitern." 22 Diesen Vers wiederholt die ganze Gemeinschaft dreimal und fügt das "Ehre sei dem Vater" hinzu. 23 Dann wirft sich der neue Bruder jedem einzelnen zu Füßen, damit sie für ihn beten. Von dieser Stunde an wird er zur Gemeinschaft gerechnet.

24 Wenn er Eigentum hat,verteile er es vorher an die Armen oder vermache es in aller Form durch eine Schenkung dem Kloster. Er darf sich gar nichts vor behalten; 25 denn er weiß ja: Von diesem Tag an hat er nicht einmal das Verfügungsrecht über seinen eigenen Leib. 26 Noch im Oratorium ziehe man ihm also die eigenen Sachen aus, mit denen er bekleidet ist, und ziehe ihm die Sachen des Klosters an. 27 Jene Kleider aber, die man ihm ausgezogen hat, sollen in die Kleiderkammer gebracht und dort aufbewahrt werden. 28 Sollte er nämlich einmal der Einflüsterung des Teufels nachgeben und das Kloster verlassen, was ferne sei, dann ziehe man ihm die Sachen des Klosters aus und entlasse ihn. 29 Seine Urkunde aber, die der Abt vom Altar genommen hat, soll er nicht zurückbekommen, sondern sie werde im Kloster zurückbehalten.

Declaratio   Art.39-42

Art. 39 Unser Leben kann nur Gott als letztes Ziel haben; ihn wollen wir in allem verherrlichen und nach ihm wollen wir streben als dem höchsten Gut und der tiefsten Seligkeit des Menschen. Mittler aber und Weg zu Gott dem Vater ist Christus, der in der Kirche, in der Gemeinschaft der Brüder und in den Sakramenten gegenwärtig ist.

Wir haben das monastische Leben auf uns genommen, um in besonderer, direkter und radikaler Weise auf dieses Ziel hingeordnet zu sein und zu ihm beharrlich und wirksam geleitet und geführt zu werden.

Art. 40 Die Klöster unseres Ordens müssen der Berufung des Einzelnen dienen, sie erhalten und fördern. Deshalb ist das Ziel, Gott zu suchen, nicht bloß Pflicht des einzelnen; auch die allgemeine Struktur des monastischen Lebens, derSchule des Herrendienstes, und die Anweisungen und die Lehre des Abtes, der Sauerteig der göttlichen Gerechtigkeit, müssen dieses Ziel fördern. In diesem Ziel liegt die letzte Begründung für unser monastisches Leben. Alle anderen Güter wie soziale Erwägungen, Nützlichkeit auf menschlichem oder bürgerlichem Gebiet, materieller Nutzen müssen diesem Ziel unter - oder in geeigneter Weise beigeordnet werden, niemals aber dürfen sie dem geistlichen Fortschritt, dem Vollkommenheitsstreben und dem Fortschritt in den Tugenden vorangestellt werden.

Art. 41 Wenn aber unsere Klöster der Berufung des Einzelnen zu dienen haben, dann muss auch der Einzelne wissen, dass er sich dem Kloster entfremdet und seine Lebensform wertlos und inhaltsleer macht, wenn er diesen Geist der Berufung einbüßt, mag er dem Kloster auch noch so sehr nützen wollen. Denn nur die Berufung und die Antwort auf diese Berufung machen den Mönch aus, und nur daraus kann die Existenzberechtigung der Klöster und des Ordens abgeleitet werden.

Art. 42 Da aber Gott nur durch Christus und in der Liebe zu erreichen ist, sind wir in die Schule der Liebe eingetreten. Die Liebe muss aber in ungeteilter Weise und gleichsam in einem Vollzug Gott und den Nächsten umfassen, der als Ebenbild Gottes geschaffen und durch das Blut Christi erlöst ist. Deshalb muss sich die Liebe, die diesen Namen verdient, im zweifachen Dienst an Gott und den Menschen äußern; es ist nicht möglich, diese beiden Dienste in Gegensatz zueinander zu stellen, als ob der Dienst an Gott nicht zugleich zum Nutzen des Menschen wäre oder der Dienst am Nächsten, der aus wahrer Liebe geschieht, nicht zugleich Gehorsam gegen Gott. In der Einheit des Liebesaktes gründet sich die Einheit von Gebet und Arbeit; so wird unsere Tätigkeit in den Gottesdienst integriert und die Zeit der Kontemplation mit dem Tun, das der menschlichen Gesellschaft dient, vereinigt. Da darüber hinaus die Liebe das Höchste und der Gipfel aller Tugenden ist, müssen ihr auch alle Übungen der Frömmigkeit und Observanz untergeordnet werden.

Kapitel 59: DIE AUFNAHME VON KINDERN

Textfeld: 8   Juni
10 Sept.
13 Dez.
6   März

W

enn ein Vornehmer seinen Sohn im Kloster Gott darbringt und dieser noch ein Kind ist, dann stellen die Eltern die oben erwähnte Urkunde aus. 02 Zusammen mit einer Opfergabe wickeln sie diese Urkunde und die Hand des Knaben in das Altartuch und bringen ihn so dar. 03 Was ihr Vermögen angeht, so sollen sie in der vorliegenden Urkunde unter Eid versprechen, daß sie niemals selbst, auch nie durch eine vorgeschobene Person noch auf irgendeine andere Weise dem Knaben etwas schenken oder ihm die Möglichkeit bieten, etwas zu besitzen. 04 Sind sie jedoch damit nicht zufrieden, sondern möchtgen etwas Gutes tun, können sie dem Kloster eine Spende anbieten. 05 Was sie geben wollen, das sollen sie dem Kloster als Schenkung vermachen. Wenn sie es wünschen, können sie sich die Nutznießung vorbehalten. 06 Auf diese Weise werde allem vorgebeugt, so daß dem Knaben keine Aussicht bleibt, die ihn betören und verderben könnte, was ferne sei. Wir kennen das aus Erfahrung.

07 Entsprechend sollen es auch Ärmere halten. 08 Wer aber gar nichts hat, stellt einfach die Urkunde aus und bringt in Gegenwart von Zeugen seinen Sohn zusammen mit der Opfergabe dar.

Declaratio   Art.43

Art. 43 Wir suchen jedoch Gott nicht gleichsam aus eigener Kraft, sondern als den, der uns zuerst geliebt, gesucht und zur Teilhabe an seinem eigenen Leben eingeladen hat. Der ständige Versuch, Gott in Christus zu suchen, hat seinen Grund in der uns von Gott zuteil gewordenen Berufung, in der uns Christus unabläs